Grundstück zu groß und zu teuer für WFA - Finanzierungsprobleme

Diskutiere Grundstück zu groß und zu teuer für WFA - Finanzierungsprobleme im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle Bau- und Finanzierungsexperten, wir beabsichtigen ein Einfamilienhaus mit WFA-Mitteln zu bauen. Nach Vorstellung des...

  1. #1 gelbschwarzer, 02.04.2010
    gelbschwarzer

    gelbschwarzer

    Dabei seit:
    01.04.2010
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    44627
    Hallo an alle Bau- und Finanzierungsexperten,

    wir beabsichtigen ein Einfamilienhaus mit WFA-Mitteln zu bauen.

    Nach Vorstellung des Bauvorhabens bei der zuständigen Bewilligungsstelle, hat sich herausgestellt, dass das Grundstück für die Förderung zu groß (ca. 800 qm)und gleichzeitig zu teuer ist.

    Jetzt soll das Bauland in zwei Grundstücke aufgeteilt werden, um sowohl die Kosten wie aber auch die Fläche zu reduzieren.

    Gewünscht ist, dass nach der Aufteilung, die Bank jeweils mit der halben Grundschuld die beiden Grundstückshälften belastet.

    Doch leider stellt sich die Bank quer, da nach der Teilung die hintere Grundstückshälfte nicht mehr als Bauland genutzt werden kann, so dass die Grundschuld nicht gleichmäßig aufgeteilt wird sondern in einem Verhältnis 70 % zu 30 % eingetragen werden soll.

    Des weiteren droht die Bank uns für den nicht als Bauland nutzbaren Teil die Zinsen zu erhöhen.

    Bin neu im Forum und für jeden Tipp dankbar.

    Gruß
    Jack
     
  2. #2 Love2Salsa, 03.04.2010
    Love2Salsa

    Love2Salsa

    Dabei seit:
    26.07.2009
    Beiträge:
    65
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Medizin
    Ort:
    NRW
    Darf man fragen, was die WfA unter "zu teuer" versteht ?
    Was soll der Boden den kosten ?
     
  3. #3 Baufuchs, 03.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    Regelung in den WFB-Bestimmungen, nach denen ein Grundstück eine bestimmte Größe (damals 400 m²) nicht überschreiten darf, gibt es nicht mehr. Eine Bestimmung, nach der ein bestimmter m²/Preis eigehalten werden muss, gab es nicht und gibt es nicht.

    Heute gilt:

    Es wird also nicht so sein, dass nur wegen Grundstückspreis/-größe abgelehnt werden soll, sondern weil die Gesamkosten der Baumaßnahme als nicht angemessen angesehen werden.

    Möglich ist also, dass zwar die Kosten des Gebäudes + Nebenkosten passen, rechnet man aber das von Ihnen vorgesehene Grundstück hinzu, überschreiten Sie die angemessenen Gesamtkosten.

    Abhilfe also (falls an den Baukosten nichts verändert werden kann) nur möglich mit preisgünstigerem Grundstück oder geringeren Baukosten.

    Welche Gesamkosten ergeben sich denn? Ist Bauort Herne?

    Wer hatte denn die Idee mit der Grundstücksteilung?
     
  4. #4 gelbschwarzer, 03.04.2010
    gelbschwarzer

    gelbschwarzer

    Dabei seit:
    01.04.2010
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    44627
    Grundstück wurde bereits vor 2 Jahren gekauft - Kosten 108.000,- Euro
    Gebäudekosten incl. Nebenkosten 211.000 Euro

    Idee mit der Grundstücksteilung kann von der WfA.

    Bauort ist Herne
     
  5. #5 Baufuchs, 03.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie

    oben schon geschrieben, an der Grundstücksgrösse und dem Grundstückspreis kann es nicht liegen, die Beschränkung gibt es nicht.

    Wenn der Sachbearbeiter meint, es gäbe sie doch, dann soll er dir mal zeigen, wo das geschrieben steht.

    Ich bleibe dabei, es muss an den Gesamtkosten liegen. Kannst ja mit dem Sachbearbeiter mal den o.a. Auszug aus den WFB Bestimmungen besprechen.
     
  6. #6 gelbschwarzer, 04.04.2010
    gelbschwarzer

    gelbschwarzer

    Dabei seit:
    01.04.2010
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    44627
    Es gibt wohl keine offizielle Angaben zu Gesamtkosten.
    Unter vorgehaltener Hand würden diese jedoch für Herne bei ca. 270.000 Euro liegen.
     
  7. #7 Baufuchs, 04.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann

    liegst Du ja mit ca. 310.000.- € locker drüber.

    "Unter vorgehaltener Hand" ist aber nicht.

    Die Bewilligungsbehörde muss schon erklären, welche Gesamtkosten sie in ihrem Bereich als angemessen ansieht.
    Wie sonst sollte ein Antragsteller Planungssicherheit erhalten?

    Wurde der Grundstückskauf ganz oder teilweise oder gar nicht mit Fremdmitteln finanziert?
     
  8. lulu66

    lulu66

    Dabei seit:
    02.06.2009
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Bonn
    Und das abgetrennte Grundstück sollt ihr dann wieder verkaufen?

    Ich hatte das auch mal angefragt. Bei einem Ehepaar sind 300.000 angemessen, für einige Städte wie Bonn würde das um 10.000 angehoben. Jedes Kind bringt nochmal 20.000 Euro "Angemessenheit" in die Waagschale.

    Sprich mit dem Berater und sag ihm, dass ein Kind in naher Zukunft geplant wird ;)
     
  9. #9 Baufuchs, 04.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    stimmt so nicht.

    Jede Bewilligungsbehörde -also jeder Kreis- hat eigene Obergrenzen.
    Für den Kreis Soest z.B. gilt eine Obergrenze von 280.000.- €.

    Kinderzuschläge gibts da nicht.

    Und selbst wenn ein Kreis den Höchstbetrag nach Kinderzahl staffelt, "geplante Kinder" zählen auf keinen Fall.

    Früher wurden gem. WFB Bestimmungen z.B. für die Höhe der Förderung nur Kinder berücksichtigt, deren Geburt innerhalb von 6 Monaten ab Antrag erwartet wurde, heute reicht Schwangerschaftsbescheinigung.
     
  10. #10 gelbschwarzer, 05.04.2010
    gelbschwarzer

    gelbschwarzer

    Dabei seit:
    01.04.2010
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    44627
    Mein Problem ist mamentan die Grundstücksteilung bzw. die Eintragung der Grundschuld der Bank.

    Da nach einer geplanten Teilung, die eine Grundstückshälfte nicht mehr als Bauland genutzt werden kann, möchte die Bank natürlich die Grundschuld nicht gleichmäßig aufteilen.

    Des weiteren hat und die Bank bereits angedroht die Zinsen für minderwertige Grundstückshälfte zu erhöhen.
     
Thema:

Grundstück zu groß und zu teuer für WFA - Finanzierungsprobleme

Die Seite wird geladen...

Grundstück zu groß und zu teuer für WFA - Finanzierungsprobleme - Ähnliche Themen

  1. Gartenhaus mit großen Grundstück im Aussnebereich geerbt

    Gartenhaus mit großen Grundstück im Aussnebereich geerbt: Hallo , ich würde mich über eine Einschätzung freuen. ich habe ein Grundstück geschenkt bekommen auf dem eine Ferienhuette steht. Strom und Wasser...
  2. großes Grundstück an 2 Straßen- Neubau im Garten!

    großes Grundstück an 2 Straßen- Neubau im Garten!: Hallo, ich habe aktuell den Gedanken auf meinem bereits vorhandenem Grundstück in NRW bei Köln ein weiteres Haus zu bauen. Aktuell gehört das...
  3. Grundstück groß genug für Material und Anlieferung?

    Grundstück groß genug für Material und Anlieferung?: Hallo, wir haben Probleme mit unserem Bauleiter. Dieser ist der Meinung, dass unser Grundstück zu Spitzenzeiten von der Fläche her nicht...
  4. Große Garage, "kleines" Grundstück

    Große Garage, "kleines" Grundstück: Moin, ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig mit meiner Frage. Wir planen auf einem Grundstück mit der Kantenlänge von 20,5m ein Haus...
  5. Einfamilienhaus auf 460 m² Grundstück?

    Einfamilienhaus auf 460 m² Grundstück?: Hallo erstmal zusammen! ich bin neu hier :winken. Wir planen eine Einfamilienhaus auf einem Grundstück mit 14,65 m Breite und 24 m länge zu...