Bauverttrag Baubeginn/Ende/Vertragsstrafen

Diskutiere Bauverttrag Baubeginn/Ende/Vertragsstrafen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo allerseits, ich bin aktuell bei der Lektüre des Vertragsentwurfes (es handelt sich um den Kauf eine Grundstückes und Bau eine EFH vom...

  1. #1 rtf2000, 22.12.2010
    rtf2000

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    Hallo allerseits,
    ich bin aktuell bei der Lektüre des Vertragsentwurfes (es handelt sich um den Kauf eine Grundstückes und Bau eine EFH vom Bauträger in Berlin).

    Es stellen sich einige Fragen. Bevor ich mich mit diesen an den Verkäufer bzw. Notar wende, würde ich mich über Hinweise dieses Forums freuen.

    Baubeginn/Bauende
    "Der Verkäufer verpflichtet sich, das Bauvorhaben nach Maßgabe vorbezeichneten Grundlagen zu erstellen ... wobei das EFH lt Baubeschreibung innerhalb von 6 Monaten ab Baubeginn bezugsfertig herzustellen ist.
    ...
    Die Errichtung des EFH bedarf keiner Genehmigung (§63 Abs. 1) sondern nur einer Bauanzeige (§63, Abs 3 S. 1). Mit der Errichtung wird innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Frist (§63 Abs 3 BauObln) begonnen werden. Der Verkäufer wird mit den Bauarbeiten jedoch zum frühestmöglichen Termin beginnen)"

    Verstehe ich korrekt, dass sich damit ein (unscharfer) Fertigstellungstermin ergibt:
    Datum Baubeginn = Datum der Bauanzeige + Ablauf der Frist + 6 Wochen
    Datum Fertigstellung = Datum Baubeginn + 6 Monate.

    Ist das üblich?
    Wenn ja: Sollte das Datum der Bauanzeige festgeschrieben werden?
    Wie groß ist eigentlich die Frist?

    Vertragsstrafen:
    Der Vertrag enthält keine Vertragsstrafen bei nicht fristgemäßer Fertigstellung. Ich habe in div. Ratgebern/Büchern gelesen, dass Vertragstrafen von 100-250 Euro pro Tag bei einer wöchentlichen Regelung üblich sind.

    Meine Frage: Ist das üblich und durchsetzbar? Wie kann man die Vertragsstrafen mit dem nicht genau spezifizierten Endtermin (s.o.) zusammenbringen.

    Danke im Voraus für Hinweise!
    rtf2000
     
  2. #2 Thomas B, 22.12.2010
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    Das erscheint mir i.d. Tat sehr viel!
     
  3. #3 RMartin, 22.12.2010
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    250 €/Tag wären bei einer Gesamtvertragssume von 250.000 € gleich 0,1%.

    Ist jetzt nicht soooo viel meiner Meinung nach.

    Das wird Dein Bauträger aber wahrscheinlich nicht in den Vertrag aufnehmen.

    Auf einen festen Fertigstellungstermin würde ich als Bauherr/ AN jedoch nicht verzichten wollen.
     
  4. #4 rainerS.punkt, 22.12.2010
    rainerS.punkt

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    Hallo,

    in unserem Vertrag war ein Satz von 50 Euro pro Tag Verzug vereinbart. Als Baubeginn galt die Bauanlaufbesprechung vor Ort.

    Baustart war bei uns zugesichert: Jederzeit mit einer Woche Vorlauf nach Eingang der Baugenehmigung.


    Viele Grüße
    Rainer
     
  5. #5 Karlheinz, 22.12.2010
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    Du begibst Dich vollkommen in die Hände Deines Bauträgers. Vertragsstrafen werden Dir hier nicht helfen - die sind gedeckelt und werden auch nur fällig, wenn der Bauträger die Verzögerung zu vertreten hat. Und helfen tun sie Dir auch nicht viel, wenn das Haus einfach nicht fertig werden will.

    Besprich' mit Deinem Anwalt (das ist nicht der Notar!) lieber die Möglichkeit, möglichst viele "Meilensteine" mit Datum im Bauvertrag vorzusehen (Baugrube ausgehoben bis x, Rohbau fertig bis y, etc.) und ein automatisches Kündigungsrecht (unter Umständen mit kurzer Nachfristsetzung), wenn ein Meilenstein aus welchen Gründen auch immer nicht gehalten wird. Auch das ist allerdings nicht so einfach - Grundstück und Haus gehören ja dem Bauträger, da solltest Du auch noch mit einer Fertigstellungsbürgschaft oder etwas ähnlichem arbeiten, damit Du im Kündigungsfall auch Dein Geld zurückbekommst (auf entsprechende Vertragsgestaltung mit der Bank achten, damit Du auch da wieder aus dem Vertrag rauskommst).
     
  6. #6 Thomas B, 22.12.2010
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    Vielleicht wäre es zielführender vernünftige Fristen (Bauzeiten) zu vereinbaren. Wenn ich bei mir in der Umgebung schaue, so wird bei mind. 50% der Baustellen der zugesicherte Zeitrahmen nicht eingehalten (nur wenige Meter von meinem Büro entfernt ist ein BT gerade 2 Monate hinten dran....).

    Ein Bau kann in 6 Monaten fertig sein, mir erscheint dies aber zu knapp kalkuliert, da man den Baustoffen auch etwas Zeit zum Abbinben/ Austrocknen geben sollte. Hinzu kommen die üblichen Unwägbarkeiten.

    Vereinbart man eine vernünftige Bauzeit, die auch gut einzuhalten ist, kann sich der BH darauf einstellen und der BT dies ohne Krämpfe bewerkstelligen. Hinterher sind alle glücklich(er).

    Durch zu knappe Fristen vorprogrammierte Terminüberschreiungen führen hingegen nur zu Pfusch (weil hoppla hopp schnell etwas irgendwie fertig werden muß) und zu Zwistigkeiten, weil der BH dann die Vertragsstrafe fordert und der BT diese in der Regel nicht rausrücken wird (Begründungen gibt es da viele...im Zweifel erfindet man welche).

    Daher: vereinbart doch bitte einen vernünftigen Terminplan, dann kann der BT diesen auch gut bewältigen und wird dann (möglichweise?) auch einer Vertragsstrafe zustimmen, wenn dieser Terminplan trotzdem nicht halten sollte was er verspricht.
     
  7. #7 rtf2000, 29.12.2010
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    Danke für alle Hinweise!
    Ich habe Starttermin und Vertragsstrafe festschreiben können. Die Dauer war es von vornherein.
    Das ganze stellte sich so dar, dass man nur deutlich nachfragen musste und prompt waren (Standard) Fomulierungen im Vertragsentwurf.


    Viele Grüße, guten Rutsch!
    rtf2000
     
  8. archi3

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    gerade erst gelesen

    ... und dazu würde ich (falls nicht schon geschehen oder zu spät...)

    - mir im Notarvertrag das Recht zusichern lassen, die Baustelle - auf eigene Gefahr - jederzeit und ggf. in Begleitung eines SV betreten zu dürfen

    - im Notarvertrag vereinbaren, dass Unterlagen - ggf. gegen Kostenerstattung von xx EUR - wie Baugenehmigung, Bodengutachten, Statik, Werkplanung, Nachweis nach EnEV - vor Baubeginn-, Einmessbescheinigung, Heizlastermittlung nach DIN EN 12831, Auslegung der Heizung, Installationspläne für H/S/E, etc. - vor Beginn der Gewerke zu übergeben sind
     
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