Dehnfugen im Estrich zum 100.

Diskutiere Dehnfugen im Estrich zum 100. im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hi Experten, das Thema war leider schon 100mal hier und hat mich trotzdem nicht abgehalten den 101. Thread zu eröffnen. Sorry hierfür. [img]...

  1. #1 deAnner, 31.03.2011
    deAnner

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    Hi Experten,

    das Thema war leider schon 100mal hier und hat mich trotzdem nicht abgehalten den 101. Thread zu eröffnen. Sorry hierfür.

    [​IMG]

    Das ist mien Grundriss und es geht um den Wohn/Ess/Küchenbereich.
    Ich habe 1 Dehnfuge, eher Sollbruchstelle wie ich gelesen habe (nachträglich erstellt da EL vergessen) im Wohn/Essbereich.
    In der Verbindung Küche/Essen habe ich keine. Fliesenleger sagt Wandlänge ist über 8 m, muss eine Fuge rein.
    Bauleiter sagt: Raum ist kleiner als 40 qm keine Fuge notwendig.
    Material ist Zementestrich.
    Soll ich auf eine erneute Sollbruchstelle geschnitten mit der Flex bestehen?

    Wer hat recht? Fliesenleger oder Bauleiter?

    :o

    Gruß Peter
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Fugen sind zu Planen. Nützt dir aber nix.

    Nach meiner Meinung ist die Aussage des Flisörs eine Bedenkenanzeige. Sagst du also: keine Fuge (weil BL das geblubbert hat), ist der Flisör bei Mängeln deswegen aus der Gewährleistung. Falls du es schaffst, kannst du den BL in Haftung nehmen, der Prozess wird sicher spannend.
    Hoffe, der Hinweis hilft.
     
  3. #3 ThomasMD, 01.04.2011
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    Mich deucht, Du hättest eine FBH?

    Wie willst Du da eine Fuge flexen?

    Dein BL scheint noch nicht allzuviel Ahnung von Heizestrichen zu haben und die Merkblätter der Hersteller kennt er auch nicht.
     
  4. #4 deAnner, 01.04.2011
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    Servus,

    ja FBH ist verbaut.
    Ursprünglich waren Dehnfugen (3 Stück) im Wohn-Ess-Küchenbereich vorgesehen, nur wurden diese vom Estrichleger vergessen. Hier stellt sich natürlich die Frage der Qualifikation, wenn man als Estrichleger die Fugen vergisst in so einem Raum.

    Nachträglich konnten dann natürlich nur sogenannte Sollbruchstellen (Einfräsung mit der Flex ca. 2cm tief) gemacht werden.

    Ob diese überhaupt was bringen sollen, glaube ich nicht (aber ich hab auch keine Ahnung von der Materie).

    Ich werde den BL davon überzeugen müssen, das ich seine Aussage schriftlich bekomme.

    Gruß Peter
     
  5. #5 ThomasMD, 01.04.2011
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    Als ich noch einen Heizungsbaubetrieb geleitet habe, haben wir immer die Fugen vorgegeben und entspr. Fugenprofile eingebaut.
    Da hatte der Estrichleger gar keinen Entscheidungsspielraum.
     
  6. #6 deAnner, 01.04.2011
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    Genau so war es hier auch.

    Nur hatte der Estrichleger den Entscheidungsspielraum die Dehnfuge zu vergessen.
    Vorgegeben waren sie.:motz

    Gruß
     
  7. #7 ThomasMD, 01.04.2011
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    Wie kann er das, wenn der Heizer die Fugenprofile eingebaut hat?
     
  8. #8 deAnner, 01.04.2011
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    Ah sorry, missverstanden. Mit vorgegeben meine ich, dass er einen Plan bekommen hat wo die Fugen an den entsprechenden Stelle vorzusehen sind.
     
  9. #9 deAnner, 07.04.2011
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    So es gibt auch hier neuogkeiten.
    Da Breitseite Fliesen liegen, schlägt die Baufirma mit der estrichfirma folgende 3 Möglichkeiten vor.

    1. Fliesen an den stellen raus und 10 rausbrechen anschließend fugenprofil rein paar Wochen warten neu verfließen.

    2. Kurzfristiges aufheizen bis zum Ultimo , die stelln die reißen fachgerecht bearbeiten, aufflexen Klammen verhartzen etc. Danach soll angeblich nix mehr passieren da ja der Extremfall bereits simuliert wurde.

    3. So wie es ist lassen, Fliesen werden auf Lager gelegt + schriftliche Bestätigung der Baufirma und der estrichfirma (stehen beide drin wenn einer Hops geht) das bei schaden es auf ihren Fehler hin lauft und die gesamten kosten zur Behebung zu ihren Lasten geht.


    Entschieden habe ich noch nicht. Muss mal Druber ruhen und mit meinem privaten fl reden.

    Gruß Peter
     
  10. svjm

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    Mir stellt sich zunehmend die Frage, wozu wir alles genormt und reglementiert haben, wenn jeder gerade macht, was ihm passt.

    Aber wir wollen alle leben, und die Richter haben ja auch zu wenig Arbeit.:shades
     
  11. #11 deAnner, 07.04.2011
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    Hi svjm,

    könntest du das etwas genauer ausdrücken?
    Wie ist denn dieser Fall gem. Norm wieder in den Griff zu bekommen?

    Danke, Gruß Peter
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    4. Möglichkeit: Sondereinbehalt, ablösbar gegen Bürgschaft, verlängert auf 10 Jahre Gewährleistung für den Bereich.
    Als Beispiel: Betroffener Bereich 40 m², Fliesenschaden mit Rückbau, Einschränkung der Nutzung bei Reperatur... 80,- €/m² sind 3200,- €.

    So würde ich dran gehen. Was nutzt eine Zusagen, wenn die Firmen in Insolvenz gehen?
     
Thema:

Dehnfugen im Estrich zum 100.

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