Beweissicherung Nachbarhaus- staatlich vereidigt?

Diskutiere Beweissicherung Nachbarhaus- staatlich vereidigt? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Wir wollen ein bestehende DHH abreißen lassen und neu aufbauen. Angeblich muß nicht unterfangen werden, wenn man ca. 1m von der bestehenden...

  1. #1 pummelchen, 08.11.2009
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    Wir wollen ein bestehende DHH abreißen lassen und neu aufbauen. Angeblich muß nicht unterfangen werden, wenn man ca. 1m von der bestehenden Kommunwand einrückt und in diesem Bereich den Keller nicht tieferlegt, sondern erst dann

    also ca. 1m *11m wäre dann nur 2m hoch, der Rest kann man beliebig tiefergelegt werden

    um rasuzubekommen, ob man unterfangen muß oder nicht, würde eine Objektbegehung und Probebohrung ausreichen?

    aber egal, wie man muß ja vorher das Nachbarhaus beweissichern- sollte der Statiker, staatlich vereidigt sein oder ist dies egal?
     
  2. #2 pummelchen, 08.11.2009
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    zur Erklärung: die Kommunwand ist ca. 11m lang, man soll ca. 1m einrücken,d.h. man baut die Treppe in den Keller und rechts und links der Treppe ist der Keller über die Breite von 1m nur ca. 2m hoch
    Der Rest des Kellers ist z.B. 2,1 oder 2,3 (je nach Belieben)

    falls ihr meint, die Hauptfrage gehört in anderen Thread bitte verschieben- danke
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    :irre

    also was ihr bauen wohin wollt - keine Ahnung - habe kein Wort verstanden ..

    aber, um zu klären, ob und wie unterfangen oder andere Systeme erforderlich sind, muss die Bestandsgründung zuverlässig ermittelt werden und ich zumindest für meinen Teil bestehe dann auf Baggerschürfen.

    Beweissicherungsverfahren würde ich nur von einem ÖbVI machen lassen - ob es muss = keine Ahnung
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    100% zustimmung :)

    daneben mal gedanken machen über beweiserhebung vs. beweisauswertung.
    kann kosten sparen.

    die "1m-nummer" ist mit den dürftigen angaben nicht zu verstehen - macht
    nix, dafür wird schon jemand die verantwortung übernehmen...
     
  5. #5 pummelchen, 09.11.2009
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    ich versuchs zu erklären

    es geht um eine DHH
    linke Hälfte Nachbar, rechte Hälfte würden wir kaufen

    rechte Hälfte muß abgerissen werden und da die Geschoßhöhen weder als Ziegelhaus noch als Fertighaus auf selbe Höhen zubringen sind, muß man entweder den Keller tieferlegen oder der First wird höher

    jetzt sagt der Statiker: wenn er die Pläne sieht, dürfte ein tieferlegen kein Problem sein, wenn man den Keller erst im Abstand von 1m zur Kommunwand tieferlegt- ansonsten müßte man unterfangen

    allerdings will er vorab noch eine Probebohrung vornehmen , um entgültig zusagen, ob man ohne Unterfangen auskommt
    wobei ich als Laie mich frage, verbindlich kann man dies doch erst sagen, wenn abgerissen ist

    Andere Alternative wäre, man unterfängt über die gesamte Breite der Kommunwand,aber dazu muß Nachbarin ihr OK geben oder man baut den First höher, auch hier ist das OK der Nachbarin nötig

    nur was macht man, wenn die Nachbarin alles ablehnt, dann hat man das Haus gekauft und kann nicht bauen

    egal , wie man braucht ja immer einen Beweissicherung,wobei ich von einem RA gehört habe, sie kann die Beweissicherung ablehnen?
    aber wie sichere ich mich dann ab?


    und was heißt dies?
    daneben mal gedanken machen über beweiserhebung vs. beweisauswertung.
    kann kosten sparen.
     
  6. #6 pummelchen, 09.11.2009
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    hoffe der Spezialist Helge , versteht jetzt was ich meine und kann was dazu sagen
     
  7. gast3

    gast3 Gast

    na zum Thema Probebohrung habe ich mich schon geäußert und alles andere, was ich jetzt sagen will ist:

    rede mit der Nachbarin in Spe
     
  8. #8 pummelchen, 10.11.2009
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    das heißt aber, die Baggerschürfung ist ja erst nach dem Abriß möglich und
    würde bedeuten

    vorab keine Probebohrung
    man kauft das Haus
    macht dann eine Begehung der NachbarDHH
    reißt dann den Keller raus
    dann kommt der Bagger macht die Probebohrung
    und dann

    wird der Keller entweder (im Abstand von 0,75-1m der Kommunwand) tiefergelegt
    oder
    man muß das Nachbarhaus unterfangen und legt dann den Keller ohne Abstand tiefer (vorausgesetzt die Nachbarin gibt die Erlaubnis)
    oder
    man legt nicht tiefer ,sondern baut den First höher (auch vorausgesetzt, die Nachbarin stimmt hier zu)

    wenn sie beides ablehnt und tieferlegen mit Abstand ist auch unmöglich, dann hat man Pech gehabt:mauer
     
  9. gast3

    gast3 Gast

    wir haben zwar die Schürfungen zur Ermittlung der Gründung auch schon in Bestandskellern gemacht, aber solange dir das Haus nicht gehört - auch schwierig.

    du kannst nur im Vorfeld versuchen, die entsprechenden Fälle "vorzubereiten" und da ist eben die Abstimmung mit der Nachbarin ja wohl erst mal entscheidend.
     
  10. #10 pummelchen, 10.11.2009
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    verstanden

    noch eine kurze Ergänzung:

    Dieses Unterfangen verursacht dann Mehrkosten im Bereich von xx € je laufenden Meter und birgt die Gefahr von Rissen am Nachbarhaus.

    Wer muß dann die Kosten für die Beseitigung der entstanden Risse zahlen?

    -----------

    stimmen diese Kosten?

    Sachverständiger für Beweissicherung ca. 1000€
    Bodengutachten ca. 850e
    Statiker , der Objektbesichtigt und für vorläufigen Bauantrag die Berechnugn macht (unser geht eben bisher - Objekt hat er nur am Plan gesehen- davon aus, bei 0,75m einrücken ist kein Unterfangen beim tieferlegen nötig) auch ca. 800€
     
  11. Julius

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    Der Bauherr natürlich! Wer denn sonst?

    Außer, Du kannst Deinen AN falsche Planung oder Ausführung nachweisen.
    Dann bleibst Du zwar auch erstmal voll haftbar, hast aber evtl. Ersatzansprüche.
     
  12. #12 pummelchen, 10.11.2009
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    so klar ist dies nicht

    es haftet die Abrißfirma , es haftet der Statiker für falsche technische Planung
    so sagt dies der Architekt
     
  13. Julius

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    Ja, DIR gegenüber. Hab ich ja auch so gesagt.
    Aber gegenüber dem Geschädigten bist erstmal DU voll haftbar!
    Dann viel Spaß beim Einfordern Deiner Regreßansprüche...
    Im Gegensatz zum Bauhernn verfügen DIE nämlich über ne Versicherung, die den Rechtsschutz zur Abwehr von Ansprüchen deckt.
     
  14. #14 pummelchen, 10.11.2009
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    guter Hinweis, aber was willst du anders machen
     
  15. Julius

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    Na:
    Keine Hütte kaufen, die solche Klimmzüge erfordert!

    Entweder läßt sich das Bestandsgebäude mit moderatem Aufwand an Eure Bedürfnisse anpassen oder man suche ein anderes Haus/Grundstück.
     
  16. #16 pummelchen, 10.11.2009
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    dieses Problem haben doch alle, die bei einem RH oder DH die eine Hälfte erwerben
    sobald nebenan umgebaut wird, können Schäden auftreten
     
  17. gast3

    gast3 Gast

    Schäden kannst du nie vollkommen ausschließen, das heißt m.E. aber nicht, dass man es lassen soll.

    Eine vernünftige Planung von Leuten, die was davon verstehen, ist schon einmal eine gut Voraussetzung für "schadensfreies" Bauen und da würde ich auch nicht anfangen zu sparen
     
  18. #18 pummelchen, 12.11.2009
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    kann man dazu etwas sagen?
     
  19. mls

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    hmm .. was soll man dazu sagen?
    ich versteh immer weniger, was du beauftragt hast und was wer plant,
    ich hoffe aber, dein archi kennt die 4123 (unterfangungsnorm) und seine
    dort festgeschriebene verantwortung.

    momentan betreibt ihr kostenstudien?
    sind die grundlagen dafür geklärt?

    vor dem hintergrund preise kommentieren? nö.
    zur vorsicht mahnen? ja.
     
  20. #20 pummelchen, 13.11.2009
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    ich versuchs mal zu klären

    bestehende DHH soll abgerissen und neuaufgebaut werden incl. Anbau
    wir haben Angebot vom Architekten für ein Ziegelhaus und von einem FHAnbieter und dessen Anbieter eingeholt

    beide Architekten meinen (die FHFirma in Absprache mit einem externen Statiker), dass ein tierferlegen der Kellerbodenplatte nötig ist und dies ohne unterfangen möglich ist, wenn man 0,75m Abstand zur Kommunwand hält und dann erst tieferlegt

    der externe Statiker will für Beweissicherung NBH, Berechnung Abbruch und tieferlegen der Kellerbodenplatte und für das Bodengutachten rund 2500€)

    wir waren dann noch bei einem vereidigten Sachverständigen und Statiker,der meinte, dies koste so rund 3500€, meinte aber anhand des Planes unterfangen sei wohl nötig

    dann haben wir noch eine Kellerbaufirma gefragt, die meinte kein Unterfangen sei nötig

    Das entscheidende scheint der Abstand zusein- kann es s sein,dass wenn man Abstand hält, man nicht unterfangen muß. Unabhängig von den Mehrkosten (angeblich ca. 300e je lfd. m),scheint das Unterfangen ja ein Risiko für die NBH zu bedeuten (großes Risiko?) und bedarf der Genehmigung


    da muß man als Laie doch völlig verzweifeln
     
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