Abriss

Diskutiere Abriss im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich habe ein älteres Anwesen im Stadtkern gekauft und mich dazu enschieden einen gewissen Teil abzureißen - hierzu gab es auch keine...

  1. JBR123

    JBR123

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    Hallo,

    ich habe ein älteres Anwesen im Stadtkern gekauft und mich dazu enschieden
    einen gewissen Teil abzureißen - hierzu gab es auch keine Einwände von der
    Baubehörde oder der "Stadtobrigkeiten".
    Also wurden alle nötigen Bauunterlagen erstellt - die Baugenehmigung abgewartet
    und dann mit dem Bauvorhaben begonnen. Der Bagger hat seinen Job erledigt und
    einen Teil des alten Gebäudes entfernt. Dieser Teil wurde 1870 gebaut und war das
    älteste Haus in der Straße. 1960 hat der Nachbar an diese Gebäude angebaut und
    sein Gebäude nach der "Stadtbauweise" errichtet und damals direkt an das alte
    Gebäude angebaut.

    Nun, nach dem Abriss, steht das 1960 gebaute Gebäude ein wenig blöd da und man
    erkennt viele Baumängel und den Pfusch der damaligen Baufirma - möchte ich jetzt
    nicht wirklich aufzählen!

    ABER: Nun möchte der Nachbar, dass ich seine Gebäudefront (bzw. Seite) wiederherstelle
    damit man die Mängel nicht sieht - er möchte dass ich die Verputzarbeiten an seinem
    Gebäude übernehmen, denn es wäre ja meine Schuld dass man nun alles so sehen
    könnte - vorher bestand Problem nicht!!!!

    Kann nicht sein, oder???

    Danke
    JBR
     
  2. Julius

    Julius

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    Doch, kann u.U. schon sein.

    Ist das so zu verstehen, daß Du ersatzlos abgerissen hast?
    Auf Deiner Seite wird also dort kein neuer Gebäudeteil errichtet?

    Und:
    Pfälzer Wald in RLP?
     
  3. JBR123

    JBR123

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    Zu beidem ein klares "JA"!

    Pfälzer Wald ist in RLP und der Abrissteil wird nicht mehr ersetzt. Dies
    ist nun eine Zufahrt in den hinteren Teil des Grundstückes!!


    Danke
    JBR
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ich tendiere zu ODER, denn letztendlich hast Du den "Schaden" angerichtet. Aber als jur. Laie kann ich nur Vermutungen anstellen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. JBR123

    JBR123

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    hmmm,

    ich habe doch nur mein Eigentum entfernt!!
    Dass jetzt beim Nachbarn die Baumängel zum Vorschein kommen, kann
    wirklich nicht mein Problem sein. Auch dass er jetzt verputzen muß, ist
    nicht meine Sache (hoffe ich)!

    Der Nachbar hat sich das Verputzen erspart, indem er seine Hütte an meine
    Hütte angeschlagen hat - da meine Hütte nun nicht mehr da ist, kann er
    es nun jetzt nachholen, was damals gespart wurde.

    Sehe ich das richtig?? :winken

    DANKE
    JBR
     
  6. Baumal

    Baumal

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    richtig siehst du nichts.

    kann man das problem nicht mit
    einer beweissicherung vor beginn
    der abrissmaßnahme lösen....???

    wäre ich nachbar, ich würde dir die hammelbeine lang ziehen...
     
  7. Julius

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    Für eine echte Nachbarwand bestimmt des Nachbarschaftsrecht RLP:

    In Eurem Fall dürfte es sich stattdessen um Grenzwände handeln.
    Ob darauf jene Regelung (eine eigene hab ich nicht gefunden) analog anzuwenden ist oder nicht, sagt Dir sicher gerne ein Anwalt.

    Wenn diese Regel zur Anwendung käme, würde dies (nach meiner Laienmeinung) bedeuten, daß der Nachbar die nötigen Reparaturen an seiner Mauer bezahlen mußte und Du dann das Verputzen und ggf. Streichen.


    @ Baumal
    Deine Reaktion verstehe ich aber auch nicht.
    Hier gehts doch nicht um Schäden, welche der Fragesteller angerichtet hat, sondern wohl um zwei aneinanderstroßende Grenzwände. Die später errichtete (nachbarliche) war also nie verputzt.
     
  8. Julius

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    Kläre daher zuerst, ob Deine Mauer AN oder AUF der Grenze stand!

    Denn wenn AUF, dann hättest Du sie (ohne Nachbarzustimmung) erst gar nicht abreißen dürfen...
     
  9. Baumal

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    der hatte sich nicht das verputzen erspart, er mußte
    vermutlich seine hütte an deine "anschlagen"...
    logisch, daß die trennwand dann nicht verputzt ist.

    nun kommst du mit dem argument, nach abriß
    deiner hütte sieht man baumängel.

    nachtigall ich hör dir trapsen...
     
  10. JBR123

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    @BAUMAL

    Ich weiß nicht was du dazu interpretierst!
    Meine alte Hütte stand direkt an der Grenze - die etwas neuere Hütte, vom
    Nachbarn, stand an seiner Grenze und jedes der beiden Gebäude war auch
    eine eigene Einheit die nichts mit der anderen zu tun hatte - Stadtbauweise eben!!

    Dies wurde auch vom Planer so gecheckt und mit diesen Vorrausetzung in die
    Ausführung gegangen - also dem Abriss, bei dem nun festgestellt wurde, dass
    bei "Nachbarns" der Bauunternehmer gepfuscht hat. Z.B. nicht die richtigen
    Steine vermauert und Lücken einfach nur mit Mörtel verfüllt hat anstelle von
    einem vernünftigen Stein - teilweise Sandsteingeröll eingefüllt!
    Klar, fiel ja nicht auf, lag ja alles an Nachbarns (also meiner) Wand.

    Warum soll ich jetzt hier zur Verantwortung gezogen werden?

    Danke
    JBR
     
  11. #11 Thomas B, 09.05.2011
    Thomas B

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    Wieso fiel das nicht auf???? Irgendwann war die Wand ja auch mal unverputzt, oder? Von innen hätte man also sehr gut sehen können was da verbaut wurde und zudem hätte die örtliche Bauleitung dies auch ohne jegliche Probleme feststellen können.

    Für mich sieht es auch so aus als ob hier viellicht nicht nur etwas unordentlich gemauert wurde, sondern es ist auch anzunehmen, daß die vermauerten Steine kaum die notwendigen Dämmwerte erfüllen, die man für eine Außenwand, um die es sich ja nun handelt, gerne hätte. Es wird also wohl nicht alleine damit getan sein, daß die Wand verputzt wird, man wird sie -immer vorausgesetzt dahinter sind beheizte Räume, also Wohnräume- wohl auch mit einer Außendämmung versehen müssen, die dann -bedingt durch die Bauteilstärke- auf Dein Grundstück ragen wird. Mal ganz unabhängig davon wer hierfür die Kosten zu übernehmen hat.

    Grüße

    Thomas
     
  12. JBR123

    JBR123

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    Jaaaa, das kann schon sein dass der Nachbar das genau so sieht!

    ABER: Seine Hütte wurde ca. 1960 gebaut und einfach an meines angelehnt
    bzw. direkt nebendran gebaut - da wird nicht verputzt und man konnte auch
    nicht das Mauerwerk begutachten.

    Dies kommt jetzt alles zu Vorschein, da ich "abgerissen" habe und nun
    glaubt der Nachbar, dass ich alles wieder "richten" müsse.

    Was meint Ihr dazu??

    Danke
    JBR
     
  13. Hfrik

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    Rein aus praktischer Beobachtung: I.d.R bleibt die stehenbleibende Wand bei abrissen unbearbeitet, d.h. unverputzt.
    ich sehe auch keinen Rehtsgrund, die dem Nachbarn eine Existenz eines Nachbarbauwerks zusichert. Entsprechend ist ihm im dem sinne an seinem Gebäude kein Schaden entstanden, er kann eben nur die schützende Wirkung des Nachbarbeus nicht mehr nutzen.
    Das mag lästig sein, aber um den Schutz seiner Wand vor der Witterung wird er sich wohl selst kümmern müssen - meine Laienmeinung.
     
  14. Baumal

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    es sagt doch keiner, dass du wieder
    etwas "richten" oder verputzen mußt.

    aber da man sich vor abriss nicht schon
    gütlich geeinigt hat, dürfen nun gutachter
    und anwälte geld verdienen.

    wer sagt denn, daß einige baumängel,
    nicht aufgrund deiner abrissmaßnahme entstanden sind?

    beim eigentlichrn thema kann dir nur ein
    anwalt weiterhelfen http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=101564
     
  15. #15 Thomas B, 11.05.2011
    Thomas B

    Thomas B

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    Wieso?? Nix versteh...

    Nachbar baut (bzw. läßt bauen), es wird munter gemauert und geziegelt...wieso hätte man dabei das verwendete Material und die Güte der Verarbeitung nicht begutachten können?? Natürlich nicht von außen, da da ja dein haus steht, aber eben von innen. Beim Bau von DH oder RH sind die Giebelwände ja naturgemäß auch nicht von außen zu sehen, können aber sehr wohl auf ihre ordentliche (odereben nicht ordentliche) Herstellung hin überprüft werden.

    Wie schon gesagt: Die bauliche Qualität mag jetzt in ihrer ganzen Wucht zu Tage treten, hätte aber natürlich bei der Erstellung problemlos beurteilt werden können. ist aber vielleicht peinlich wenn Unzulänglichkeiten nun von jedem gesehen werden können.

    Ich bin ehrlich gesagt überfragt wie das rein rechtlich aussieht. Immerhin habt Ihr aus einer ungedämmten "Innenwand" eine ungedämmte "Außenwand" gemacht.

    Ist wohl eher ein Thema für unsere juristisch bewanderten Mitschreiber....

    Grüße

    Thomas
     
  16. #16 fmjuchi, 11.05.2011
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    Es kommt darauf an, ob es Grenz- oder Nachbarwand ist, s. Beitrag Julius. Bei einer Nachbarwand ergeben sich Ansprüche nach dem Nachbarschaftsgesetz RLP.

    Nach der Beschreibung sollte es sich hier aber um eine Grenzwand handeln, für die es keine Regelungen gibt.

    Mach doch einfach einen Termin beim Schiedsmann, der kann in solchen Fällen vermitteln, ohne dass es viel kostet.
     
  17. Baumal

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    @ fmjuchi, mach doch einfach einen termin beim schiedsman...

    ich geh doch mal davon aus, dass in dieser baugenehmigung
    dargestellt ist ,dass es sich m.M um eine grenzbebauung handelt...:motz

    ist es unsere aufgabe, dem fragesteller alles aus der nase zu ziehen???
     
  18. #18 fmjuchi, 11.05.2011
    fmjuchi

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    Die Wahrheit liegt meist in der Mitte. Wenn man sich mit dem Nachbarn mit Hilfe eines Mediators verständigen kann, wird wesentlich weniger Porzellan zerdeppert, als wenn man zum RA rennt.

    Außerdem ist ein rechtskräftiger Vergleich mit 60 € ein echtes Schnäppchen.

    Viel Wind machen, sich aufblasen, Gutachter, RA und Gerichte beschäftigen kann man immer noch ...

    Das Risiko liegt bei 50 € und einigen Stunden Zeit.
     
  19. Baumal

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    ich war ja noch nie bei einem mediator...

    aber möchte der(mediator) nicht auch die baugenehmigung
    auf dem tisch liegen haben, um zu wissen über
    was er denn nun mediatoren soll?
     
  20. #20 fmjuchi, 11.05.2011
    fmjuchi

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    Bei einer fehlenden Baugenehmigung kann der auch nicht helfen. Der mediatort nur in Privatrechtssachen oder bestimmten Strafdingen wie Beleidigung.


    Meist geht es aber um die typischen Nachbardinge wie Bäume, Hecken, Grenzzäune oder aber die Nase des Nachbarn.
     
Thema: Abriss
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