Beschädigung des Eigentums durch Handwerker

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  1. AnneSC

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    Hallo,

    beim Einbau von Fenstern in meinem Haus haben die Handwerker den Toilettendeckel und die Türzarge beschädigt. Dies ist auch auf der Abnahme so festgehalten. Wie ist nun mit diesen Schäden umzugehen, wie wird der zu ersetzende Wert bemessen, da die Gegenstände nicht neu sondern schon benutzt waren? Weiterer Problempunkt ist, dass es die Farbe in der der Toilettendeckel ist nicht mehr gibt. Ich müsste also einen unpassenden Deckel akzeptieren oder alle Sanitärelemente austauschen. Kann mir hier irgendwer weiterhelfen, wie hier vorzugehen ist?

    Vielen Dank :-)
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Was ist das denn für eine exotische Farbe? Mag sein, dass man die Farbe im Baumarkt um die Ecke nicht kriegt, aber über die entsprechenden GH kriegt man noch (Ersatz)Teile die vor 30 oder 40 Jahren verbaut wurden. Es besteht also sicherlich eine Chance den passenden Deckel zu bekommen. Man muss halt suchen.

    Zum Schaden an der Türzarge, da wäre ein Bild hilfreich. Es wäre zuerst einmal zu pürfen, ob es sich überhaupt um einen Schaden handelt, und wenn ja, wie groß der Schaden ist. Falls sich der Schaden nicht reparieren lässt, dann wird halt die komplette Zarge getauscht.
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Toilettendeckel zum Lackierer bringen. Der kann jede Farbe mischen.
     
  4. #4 lastdrop, 27.02.2015
    lastdrop

    lastdrop

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    Lass Dir 50.- für den Toilettendeckel geben und nimm das ähnlichste.

    Für die Zarge nen Schreiber kommen lassen und KVA machen.

    So würds ich machen ...
     
  5. sniper

    sniper

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    moin lastdrop

    wat soll der schreiber denn aufschreiben
     
  6. #6 Gast943916, 27.02.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    so einen Quatsch möchte man gar nicht schreiben, es gibt nun mal Leute die ihre Sachen gerne ordentlich haben

    steht doch da
     
  7. #7 lastdrop, 27.02.2015
    lastdrop

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    Schreiner natürlich ... schreiben muss er halt.

    Was ist an einem Toilettendeckel für 50.- (Zeitwert) nicht ordentlich?
     
  8. #8 Gast943916, 27.02.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ganz einfach

     
  9. #9 lastdrop, 27.02.2015
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    Haben Gerichte nicht entschieden, dass sogar nur eingeschränkte passende Fliesen als Ersatz zu akzeptieren sind, falls diese durch Dritte beschädigt wurden? Der Gebrauch und Nutzwert ist in beiden Fällen uneingeschränkt gegeben.

    Meinte ich jedenfalls gelesen zu haben ...
     
  10. #10 lastdrop, 27.02.2015
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  11. R.B.

    R.B.

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    So lange nicht bekannt ist, was hier als Schaden bezeichnet wird, ist es müßig über mögliche Reparaturen oder Kompensation zu reden.
    Als Entscheidungsgrundlage wäre, neben den Bildern, auch das Alter der Teile interessant zu wissen.
     
  12. AnneSC

    AnneSC

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    Vielen Dank für Eure Antworten bisher. Ja, vielleicht sollte ich einfach mal zum Fachhändler gehen und nach der Farbe fragen, bisher habe ich sie wirklich nirgendwo gesehen, ist so eine Art eierschalenfarben. Den Deckel gibt es noch im Netz, aber nur in schwarz und weiß. Das Teil ist auch alt, aber es hatte keine Macken oder sonstwas und ich brauch halt einen neuen Deckel jetzt. Und dass der Handwerker den Deckel kaputt gemacht hat ist unstrittig, hat er ja selbst gesagt. Zum Zustand des Deckels: ein Foto erübrigt sich, er ist schlichtweg in zwei Teile zerbrochen, der Handwerker hat auf seinem Hocker das Gleichgewicht verloren, der Hocker ist gekippt, der Handwerker auf die Toilette ausgewichen, und der Hocker gegen die Zarge geknallt. Dabei hat er diese auch beschädigt.
     
  13. Eric

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    Unterstellen wir einmal, dass der alte WC-Deckel noch voll funktionsfähig und in einem ansprechenden optischen Zustand war, es für den beschädigten WC-Deckel keinen gleichwertigen Ersatz gibt und verfügbare neue WC-Deckel zu den übrigen Sanitärgegenständen nicht passen.

    Dann würde für diesen Extremfall gelten: Zu ersetzen sind die Kosten für einen neuen WC-Deckel und neue Sanitärgegenstände. Der TE müßte sich jedoch einen Abzug " neu für alt " gefallen lassen. Die Höhe des Abzugs richtet sich nach der üblichen Lebenserwartung der vorhandenen Sanitäreinrichtung und der Zeitdauer, die hiervon bereits verstrichen ist.

    Zarge: Es kommt darauf an, ob die Beschädigung an der Zarge ohne verbleibende Nachteile ( wohl die Regel ) zu reparieren ist --> Reparaturkosten. Wenn dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein sollte, ist die Zarge auf Kosten des AN zu erneuern. Auch hier wäre gegebenenfalls ein Abzug " neu für alt " vorzunehmen.
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Achte mal weniger auf den Hersteller des Deckels sondern ausschließlich auf die Farbe und evtl. noch das Material (falls ein Materialwechsel nicht gewünscht ist). Die Befestigung der Deckel ist quasi universell, d.h. es passen Deckel verschiedener Hersteller, Typen, Ausführungen. Wenn Du zum Fachhändler gehst, dann nimm die Maße mit (alter Deckel, vorzugsweise aber Länge/Breite des WC).

    Material/Ausführung der Tür/Zarge? Ich gehe mal davon aus, dass die Zarge nun eine Macke hat. Diese wird wohl eher im unteren (Boden) Bereich angesiedelt sein, sprich optisch nicht so auffällig. Bilder, einmal üblicher Betrachungsabstand, einmal Nahaufnahme, könnten hier weiterhelfen. Weiterhin Infos zum Alter der Tür bzw. Zarge. Die Nahaufnahme dient nur der Abschätzung einer Reparaturmöglichkeit. Für die Beurteilung des Schadens bzw. der Schwere des Schadens, ist die Aufnahme mit üblichem Betrachtungsabstand wichtig.

    Hintergrund, bei einem entsprechenden Alter der Tür und optisch unauffälligem Schaden bleibst Du bei einem kompletten Austausch auf einem Teil der Kosten sitzen. Lässt sich der "Schaden" einfach reparieren (ich sage mal ein paar Farbtupfer, oder Wachs oder was weiß ich) dann ist die Reparatur für Dich kostenfrei.

    Sollte es zu einem Streitfall kommen, dann solltest Du Dir vorher vergegenwärtigen über welche Summen hier geredet wird. Den "Wert" eines Schadens festzustellen ist gar nicht so einfach, und als Laie liegt man mit seiner Einschätzung erfahrungsgemäß meilenweit daneben.
     
  15. #15 ThomasMD, 02.03.2015
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    War es nicht vielleicht der Hocker der TE? Dann hat sie das Hilfsmittel zur Verfügung gestellt und muss sich gefallen lassen, nicht für ausreichend Standsicherheit gesorgt zu haben?

    Nur so mal als Denkanstoß...
     
  16. AnneSC

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    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt noch einmal mit der Firma telefoniert, und wir haben uns so geeinigt, dass ich einen Toilettendeckel besorgen werde und ihnen die Rechnung zur Erstattung schicke.

    Das mit der Zarge ist schon mehr als nur ein paar Farbtupfer, es hat das Zargenfutter auseinandergedrückt. Allerdings meinte ein befreundeter Zimmermann, dass er das recht schnell und gut wird lösen können, er müsste nur einen Kleber dazwischenstreichen und die Teile wieder zusammendrücken (wohl mit ein paar Zwingen). Mit dem Alter der Zarge habt Ihr recht, sie hat schon einige Jährchen auf dem Buckel, deswegen habe ich beschlossen, für die Reparatur nichts zu verlangen. Das war auch ein Argument dafür, dass der Toilettendeckel dann ohne Abzüge bezahlt wird, auch wenn er teuer ist und natürlich schon einige Jahre alt war... Ich denke, das ist die einfachste Lösung und hoffe nun nur noch, dass der Fachhandel die entsprechende Farbe hat. Denn die Lösung die Eric vorgeschlagen hat mit Komplett-Tausch der Sanitärgegenstände wird mit der Firma wohl nicht zu machen sein, dafür gab es schon zu viel Unmut und Reibereien im bisherigen Ablauf (Firma musste ordentlich nachbessern, nachdem ich einen Gutachter eingeschaltet habe). Trotzdem: wenn ich die entsprechende Farbe nicht finde, gibt es irgendwelche Gerichtsurteile, die so eine Vorgehensweise begründen?

    @ThomasMD: nein, der Hocker war nicht meiner sondern vom Handwerker.
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Klingt nach einer vernünftigen Lösung. Wie gesagt, man findet eine Menge WC Deckel und sicherlich auch was passendes.
    Würde man es hier auf einen Streit ankommen lassen, dann können beide Parteien nur verlieren. Der Schaden ist für so etwas einfach zu gering.

    Die Reparatur der Zarge kann man auch hin bekommen ohne dass davon noch viel sichtbar bleibt. Vor allen Dingen wenn der Schaden unten in Bodennähe ist fällt das keinem mehr auf. Ich habe auch schon eine Zarge geleimt nachdem ein Mieter meinte er müsse durch die geschlossene Schlafzimmertür marschieren. Da gab es aber nicht nur einen kleinen Riss, sondern der hat das Schließblech mit allem drum und dran aus der Zarge gerissen. Der Furnier war hinüber und trotzdem konnte man das noch richten. Klar, wenn man genau hinschaut sieht man das noch, aber ansonsten fällt das niemandem auf.
     
  18. PeterB

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    So "eierschalenfarbig" könnte "bahamabeige" sein, in den 70/80ern des letzten Jahrhunderts gerne genommen.
    Hilft vielleicht bei der Suche
     
  19. #19 Achim Kaiser, 05.03.2015
    Achim Kaiser

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    Nein ... eierschaligfarbig war jasmin ... eine Mattfarbe.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  20. #20 ThomasMD, 05.03.2015
    ThomasMD

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    Gibt doch verschiedene Eier.:sleeping

    Den Krampf habe ich in den 90ern auch durch.
    Am Schlimmsten war Whisperrosa.
     
Thema: Beschädigung des Eigentums durch Handwerker
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