Ausrichtung Gebäude auf Grundstück

Diskutiere Ausrichtung Gebäude auf Grundstück im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben hier in NRW ein Grundstück vor Augen mit den Eckdaten: 591m², knapp 20m Straßenfront, ziemlich genau nach Süden ausgerichtet,...

  1. #1 petermueller, 07.10.2012
    petermueller

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    Hallo, wir haben hier in NRW ein Grundstück vor Augen mit den Eckdaten:

    591m², knapp 20m Straßenfront, ziemlich genau nach Süden ausgerichtet,
    B-Plan vorhanden (Drempel 1m, SD, eingeschossig, Neigung 35-45°, 5m Abstand von Straße, offene Bauweise).

    Meine Frage hierzu: Uns sind 591m² nicht per se zu klein, nur weist diese Gegend eine hohe Bebauungsdicht auf (letzte Baulücke) und so überlegen wir, wie wir möglichst viel aus dem Grundsück herausholen, damit auch noch so etwas wie einen Garten übrig bleibt. Ich habe zwei Skizzen angehängt. Achtung der Garten ist nicht maßstäblich (da hat der Wunsch wohl die Hand geführt). Wie gesagt 5m Abstand zur Straße (ist das Standard?). Dahinter liegt das 18m tiefe Baufenster. Hinter dem Baufenster dann noch ca. 6,50m Garten.

    IMAG0742.jpg

    IMAG0743.jpg

    Die erste und wohl naheliegendste Idee war, an der linken Seite eine nach hinten versetzte Garage mit dahinter liegenden Geräte-/Fahrradschuppen zu bauen. Davor wäre dann ein Stellplatz (idealerweise mit Carport). Aber die Chancen auf einen Carport sehe ich schwinden, da zusammen mit Garage und Schuppen die 9(?)m Grenzbebauung genackt würden. Diese Anordnung würde auch sehr gut zur linken Nachbarbebauung passen, da dort schon ein Carport steht und überhaupt das Wohnhaus zur Linken (wenn man vor 'unserem' Grundstück steht) riesig ist und die 18m Baufenster komplett ausschöpft. Damit könnte man unser Grundstück vermutlich etwas abkoppeln. Nachteil: Keine Doppelgarage und u.U. nicht mal ein Carport.

    Wie sieht es eigentlich mit dieser mittleren Höhe bei der Grenzbebauung aus? Dort wird von 3m gesprochen. Kann man da auch ein Satteldach auf der Garage hinbekommen? Vorteil: Kein Flachdach und zusätzlicher Stauraum auf der Garage für Schlitten, Räder, etc. .

    Die zweite Idee ist in der zweiten Skizze zu sehen: Recht eine Doppelgarage :-) und links davon das Wohnhaus mit kurzer Seite zur Straße, dafür tiefer in das Grundstück hinein. Firstrichtung weiterhin parallel zur Straße. Weil: Ich erhoffe mir, dass so mit der gegebenen Drempelhöhe und Dachneigung in Kombination mit der dann breiteren Giebelwand mehr nutzbarer Dachboden herauskommt (Jugend-/Hobbyzimmer). Darüber hinaus hat man dann noch gen Süden ausgerichtete Dachflächen (falls PV doch noch wieder einmal wirtschaftlich wird und Mittel vorhanden sind). Auch hier wäre die Doppelgarage wegen der Nachbarbebauung eigentlich eher links besser aufgehoben. Aber wie man sieht entsteht eine Art Innenhof, der quasi danach schreit als Terasse genutzt zu werden. Und dann sollte die Flächer wohl eher nach Westen orientiert sein.

    Nachteil dieser zweiten Lösung: Das Wohngebäude bekommt komische (oder mindestens ungewöhnliche) Proportionen, da die Firstrichtung ja normalerweise orthogonal auf der kurzen Seite des Gebäudes steht... . Was sagen die Experten dazu? Hat jemand Fotos von Gebäuden mit dieser Firstrichtung?

    Peter
     
  2. #2 Baufuchs, 07.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ob der 5m Abstand Standard ist oder nicht, ist irrelevant, denn der B.-Plan enthält nun mal diese Festetzung, also ist sie zu beachten.

    Die 1. Lösung "Car-Port-Garage-Schuppen" ist nicht genehmigungsfähig, da die max. Grenzbebauungslänge von 9m überschritten wird.

    Aus dem Car-Port müsste ein nicht überdachter Stellplatz werden.

    Nachteil dieser Lösung:
    Wenn das in der Garage geparkte Kfz benutzt werden soll, müsste zunächst immer erst der Stellplatz freigemacht werden.

    Grundsätzlich ist zu beachten, welche GRZ der B.-Plan vorgibt, denn davon ist abhängig, wie groß die mit Haus/Garage/Terrasse/Zufahrt zur Garage überbaute Fläche überhaupt ist.
     
  3. #3 petermueller, 07.10.2012
    petermueller

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    Hallo Baufuchs,

    die Grundflächenzahl ist hier 0,4. Demnach dürfte man 236,4m² überbauen/versiegeln. Wenn ich auf dem nicht überdachten Stellplatz vor der Garage Rasensteine setzte, dann bräuchte ich diese Fläche nicht zu zählen, oder?

    Wenn ich nun rechne, dass das Haus eine Grundfläche von (10m*13m=130m²) und die Garage mit Schuppen vielleicht 9m*5m=45m² hat, komme ich in Summe auf 61,4m², die noch für Terasse, Zuwege und Einfahrt blieben. Hmmm könnte gerade so passen.

    Und: Himmel A.... und Zwirn ist das alles reglementiert!

    Noch einmal zum Thema Grenzbebauung: Ich bin auf dem Stand, dass die BEIDEN Regeln "<= 9m am Stück" und "in Summe <= 15m" eingehalten werden müssen. Was ist denn, wenn ich meine 9m-Garagen-Schuppen-Konstruktion an den Start bruinge, dann eine Lücke von 0,5m lasse und davor einen 5m Carport stelle. Dann habe ich in Summe nur 14m Grenzbebauung und kein zusammenhängendes Stück ist länger als 9m... . So einfach kann es doch nicht sein, oder doch?

    Peter
     
  4. #4 Baufuchs, 07.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    15m Gesamtgrenzbebauungslänge!

    Das bedeutet auf einer Grenze max. 9m, auf einer 2. Grenze dann noch 6m.

    Beispiel: 9 x 6m Garage in hinterer Grundstücksecke ist zulässig, weil 15m Gesamtgrenzbebauungslänge eingehalten und 9 m auf einer Grenze nicht überschritten werden.

    Bei GRZ 0,4 wirst Du schon klarkommen. Mit Flächen für Nebenanlagen/Zufahrten darf diese GRZ noch um 50% überschritten werden (Es sei denn der B.-Plan schliesst das aus). Rasensteine nutzen übrigens bei der GRZ Anrechnung nix. Die Fläche wird trotzdem angerechnet.
     
  5. #5 Gast036816, 07.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn ich so etwas lese - das ist die falsche vorgehensweise. anscheinend sind carport, doppelgarage, stellplatz, schuppen, schlitten und fahrräder wichtiger als das wohnhaus. wenn du 18 m bebauungstiefe ausnutzt, dann erhältst du ein haus von ca. 18 x 10 m. brauchst du diese größe?

    vielleicht solltest du dir doch erst einmal gedanken um das haus machen. das ist doch das wichtige bei deinem vorhaben.
     
  6. #6 petermueller, 07.10.2012
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    Hallo rolf a i b,

    wenn ich mir mein Eröffnungsposting so durchlese, verstehe ich dass Du auf diese Gedanken kommst. Aber: Wir legen wirklich keinen Fokus auf die Autos, wir haben nur einfach zwei davon. Und wollen diese eben auf dem Grundstück unterbringen.

    Das gewünschte Raumprogramm ist formuliert und ließe sich vermutlich auf ca. 12x10 sinnvoll realisieren. Die Überlegung ist derzeit wie positioniert man die benötigten Gebäude, so dass vom kanpp bemessenen Grundstück auch noch etwas Gartenfeeling und Privatsphäre übrigbleibt.

    Was hilft es mir, wenn ich das Wohnhaus prominent platziere aber dann die Garagen und den Schuppen nicht mehr stellen kann?

    Hatte ich von 18m ausnutzen geschrieben? Was ich meine ist, das Wohnhaus mehr tief als breit zu bauen und den First trotzdem parallel zur Straßenfront laufen zu lassen. Hat das schon jemand gemacht? Falls nicht: Warum nicht? Falls doch: Gibt's Fotos?

    Peter
     
  7. kike

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    Müssen denn die beiden heiligen Bleche unbedingt in einer Garage stehen? Wenn es wirklich nur um "auf dem Grundstück unterbringen" täten es ja auch Stellplätze - sicher preisgünstiger und dazu optisch auch weniger auftragend als so ein Doppelgaragenhaus...
     
  8. #8 Gast036816, 07.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auch in deinem beitrag #6 liegt dein schwerpunkt auf garage schuppen und gedöns. das sind nebengebäude. ein 591 qm-grundstück ist nicht klein. du hast grz 0,4 - da wird mancher grossstädter erblassen.

    giebelständige häuser sind schöner für das strassenbild. lässt der bebauungsplan ein drehen der firstrichtung um 90° zu?
     
  9. #9 petermueller, 07.10.2012
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    Zur Giebelrichtung gibt es keine Vorgaben und es sind auch beide Varianten zu finden.
     
  10. #10 petermueller, 07.10.2012
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    Schöner wäre es, wenn beide Kuschen trocken und sogar verschlossen ständen. Aber wenn es nicht anders geht, bliebe halt nur ein Stellplatz für den Kleinen... .
     
  11. H.PF

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    Naja, ich habe jetzt 15 Jahre einen Laternenparkplatz gehabt, davor habe ich ein Car-Port gehabt. Wenn ich auch nur ansatzweise die Möglichkeit habe, das Auto geschützt hinzustellen damit ich morgends nicht kratzen muß dann mach ich das... Jetzt hab ich wieder ein Car-Port und ich freu mich schon drauf im Winter NICHT in ein völlig vereistes und verschneites Auto steigen zu müssen, das ich erst noch freilegen muß...
     
  12. #12 petermueller, 07.10.2012
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    Danke, noch jemand der früh raus muss und kratzt, während die Familiekutsche warm und trocken steht... . Und ja, Fahrräder und Schlitten müssen auch irgendwo stehen. Doof, wenn man das erst nach dem Einzug merkt.

    Peter
     
  13. #13 Gast036816, 07.10.2012
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    Gast036816 Gast

    ich merke schon - das wohnhaus ist absolute nebensache!
     
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    Gegen Eiskratzen als Laternenparker hilft eine Standheizung.
     
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    Quark, Rolf... Aber wenn man JAHRELANG um 6 oder 7 Uhr morgends seinen Wagen ausgraben muß dann kotzt einen das SO dermaßen an mit der Zeit... Wir sprechen hier von bei uns von 5 Monaten im Jahr, wo man kratzen muß. Und dann noch der Vorteil, das man im Trockenen ein - und aussteigen kann. Sorry, aber ich kenne beides und ich hasse draußen parken... Standheizung ist ja nett, aber man steigt immer noch im Regen oder im Schneetreiben ein. Es gibt nix schöneres da als ein Dach überm Kopp...

    Am besten mit einer Defa- Standheizung gekoppelt, dann ist das Auto auch schnell warm :)


    Und bei schlechtem Wetter kann man unterm Carport grillen, oder sitzen oder oder oder... nie wieder ohne Garage oder Carport...
     
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    Und für mich als Handwerker ist es sowieso so: ICH brauche PLAAATZ zum Basteln. Also habe ich ein Carport für mein Auto und 3 Garagen in denen ich dann Arbeiten und Werkeln kann wie ich es brauche... Noch Fragen :bounce::bounce::bounce:
     
  17. #17 petermueller, 07.10.2012
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    Aber wir kommen vom Thema ab: Es war weniger die Frage ob ich der/den Garagen zu viel Aufmerksamkeit schenke, sondern u.a. darum ob es machbar, denkbar oder verrückt ist, die Giebelwände länger als die anderen beide Wände zu machen.
     
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