Enev im Mietshaus

Diskutiere Enev im Mietshaus im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Eine Frage bezüglich Enev, da bin ich nicht wirklich drin bewandert. Freunde von mir wohnen in einem ca 100 Jahre alten Mehrfamilienhaus zur...

  1. #1 ars vivendi, 01.02.2013
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    Eine Frage bezüglich Enev, da bin ich nicht wirklich drin bewandert.
    Freunde von mir wohnen in einem ca 100 Jahre alten Mehrfamilienhaus zur Miete, neben ihnen wohnt nur noch ein Harz4 Pärchen drin. Alle anderen restl. Wohnungen (2 weitere) sowie der im Eg vorhandene Gewerberaum (ca 120 qm) sind mittlerweile leer. Jede Wohnung hat um die 65 qm, 2010 wurde eine Gasheizung inst. vom Vermieter selbst, bzw der Kessel wurden von einer Fachfirma installiert, Heizkörper und Leitungen usw hat alles der Vermieter selbst gemacht. Im vergangenen Jahr haben die 3 Wohnungen (trotz in jeder Wohnung vorhandenen und genutzten Kaminofen) gesamt incl Warmwasser um die 45000kwh verbraucht. Der eine Mieter hat daraufhin die Flucht ergriffen, nun waren es nur noch 2.
    Am Haus selbst ist nichts gedämmt, Anfang 2000 wurden neue Fenster eingebaut (U-Wert unbekannt), und das Dach wurde 2005 neu gedeckt. Die Wände sind ca 50 cm Ziegelwände.
    Besteht irgendwie eine Verpflichtung das der Vermieter hier tätig wird zwecks Wärmedämmung oder nützt nur der Auszug?
     
  2. #2 Alfons Fischer, 01.02.2013
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    es gibt nur sehr wenige Nachrüstungsverpflichtungen:
    - oberste Geschoßdecke, sofern bisher ungedämmt
    - Dämmen bisher ungedämmter Heizleitungen, welche in unbeheizten Räumen liegen.
    - unter bestimmten Voraussetzungen: Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen

    zur Bewertung des Energiebedarfs: 3 Wohnungen á 65m² = ca. 195m². Energieverbrauch tatsächlich inkl. Warmwasser: 45.000kWh. Entspricht ca. 230 mkWh/m²a. Das ist zwar nicht wenig, aber überrascht mich nicht. Es gibt viele Bestandswohnungen, die mehr brauchen.

    m.E. gibt es keine Verpflichtung des Vermieters, den Wärmeschutz zu verbessern. In einer der ersten Ausgaben der EnEV zum Energieausweis war im Kommentar dargestellt, dass beabsichtigt ist, dass der Markt die Vermietbarkeit von "Energieschleudern" regulieren solle...
     
  3. #3 ars vivendi, 02.02.2013
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    Wie gesagt, jede Wohnung hat noch ihren Kachelofen welcher auch rege mit genutzt wird.
    Da nun nur noch 2 Parteien im Haus wohnen werden die Heizkosten sicher noch höher werden.Oberste Etage direkt unterm Dach (nichts gedämmt), darunter auch 2 Etagen leer.
    Die Heizungsrohre sind gedämmt. Mit der einfachsten dünnen Dämmung. Was wird die haben? 1 cm Wandstärke ca?
    Also könnte man wenigstens die Dämmung der obersten Geschossdecke fordern?
     
  4. #4 Alfons Fischer, 02.02.2013
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    für bisher ungedämmte oberste Geschoßdecken beheizter Räume gibt es eine Nachrüstverpflichtung. §10 Nr. 2 und 3 EnEV2009.
    Es ist in den Fällen, in denen diese Forderung zur Anwendung kommt, ein U-Wert von 0,24 W/m²K einzuhalten.
     
  5. R.B.

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    Bei einem nur zum Teil vermieteten Haus ist der Energieaufwand für die ungenutzten Wohnungen und die dann doch umfangreiche Verteilung etc. nicht zu unterschätzen. Natürlich werden die leerstehenden Räume nicht auf Wohlfühltemperatur geheizt, aber es werden sich auch kaum Temperaturen unter 10°C einstellen, die von den noch bewohnten Wohnungen und der Heizwasserverteilung geliefert werden. Selbst wenn das ganze Haus unbewohnt wäre und nur der Frostschutz sichergestellt werden müsste, werden einige kWh p.a. durch den Schornstein gehen.

    Vorsicht ist auch geboten bei der Abrechnung der Heizkosten, damit der Vermieter nicht alle Kosten den verbleibenden beiden Mietparteien auf´s Auge drückt. Die Nebenkosten für den Leerstand muss er als Vermieter tragen.

    Die Nachrüstung der oberen Geschoßdecke kann etwas helfen, wird aber am grundlegenden Problem nicht viel ändern.

    Gruß
    Ralf
     
  6. mls

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    und für die nachrüstpflicht der obersten geschossdecke gibts
    wunderbare ausnahmetatbestände, also: vergiss es.
     
  7. #7 ars vivendi, 02.02.2013
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    So in der Art dachte ich es fast. Deswegen die Frage. Naja, da müßen die 2 eben noch etwas durchhalten. Umziehen wollen sie noch nicht, da ein Hauskauf in den nächsten Jahren erfolgen soll, und bei der derzeitigen Miete dort kann wohl sehr gut Eigenkapital beiseite gelegt werden.
     
  8. #8 ThomasMD, 02.02.2013
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    Fordern könnte man die eventuell. Man sollte dabei aber im Auge behalten, dass diese Dämmung als anerkannte Modernisierungsmaßnahme zu 11% auf die Jahresmiete umgelegt werden wird, wenn sie denn realisert würde.
     
  9. #9 ars vivendi, 02.02.2013
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    Was bei, glaub 1,20 oder 1,50 je qm nicht viel wäre.
     
  10. R.B.

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    Für die Dämmung der Geschoßdecke?

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 ars vivendi, 02.02.2013
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    Nein, Miete je qm aktuell. Die liegt, sofern ich mich richtig erinnere in dem Bereich. Nach der Inst. der Heizung wurde diese etwas angehoben und liegt irgendwo zw 1,20 und 1,50 je qm.
    Dazu sei aber gesagt, die Wc sind noch im Treppenhaus (dort wo früher die Plumsklo`s waren und es riecht im Haus auch noch entsprechend) und eine von den 2 noch bewohnten Wohnungen hat kein Bad, die Wohnung meiner Freunde hat das Bad (sofern man dies Bad nennen kann) im Keller.In Eigenregie im Kellerraum ausgebaut.
     
  12. R.B.

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    Gerade wenn die Miete so gering ist, wird sich die Erhöhung bemerkbar machen. Kommt jetzt darauf an, wie der Vermieter die 11% der Modernisierungskosten auf die einzelnen Wohnungen umlegt.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 ars vivendi, 02.02.2013
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    Mag sein, aber nun sollen die 2 Mieter ihre Kaminöfen stillegen, somit noch höhere Heizkosten. Die Zirkulationsleitung Warmwasser, die bis hoch in die 3. Etage geht, schluckt auch einiges an Energie (schätze ich) durch die dünnwandige Dämmung. Und die Nebenkosten gesamt für die Heizung dürfte nun auch weiter ansteigen, da das ganze Haus nun auskühlt, weil nur noch 2 Wohnungen belegt sind.
     
  14. R.B.

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    Keine Ahnung was die Kaminöfen damit zu tun haben und welcher Grund für die Stilllegung angeführt wird.

    Beim Rest ist es so wie ich oben schon einmal erwähnt hatte. Bei der Ermittlung der Heizkosten ist der Leerstand zu Lasten des Vermieters zu berücksichtigen. Die Modernisierungskosten kann er anteilig auf die Fläche oder Wohneinheiten umlegen.

    Nehmen wir mal an, die Dämmung der Geschoßdecke kostet 5.000,- €, dann wären 11% daraus 550,- €. Diese wird er anteilig je Wohneinheit oder flächenanteilig umlegen. Für die Mieter macht das vielleicht 10,- €/Monat aus.

    Zudem muss er das Einsparpotenzial darlegen.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 ars vivendi, 02.02.2013
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    Als Grund für die Stilllegung der Öfen wird vom Vermieter angegeben, das die Gasheizung besser ausgenutzt werden soll (nun fast logisch bei dem Leerstand) und das die 2 Schornsteine angeblich ab Dachaustritt beschädigt seien und der Rückbau günstiger wäre als der Neubau (sind vor ca 10 Jahren neu aufgemauert worden). Durch die Stilllegung dürfte der Heizungsverbrauch deutlich zunehmen=Mehrkosten.
    Ich habe gerade nochmal tel. Also Miete liegt bei 1,62 je qm, und anscheinend steht das Haus zum Verkauf, jedenfalls sei es jetzt im Netz für 65t zu finden als Renditeobjekt. Mehr als100% Aufschlag zum Kaufpreis.:mega_lol:
    Da dürfte es also eh nix mit energetischen Maßnahmen werden. Jedenfalls mit dem Altbesitzer.
     
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