Ist ein Nutzkeller von unten abgedichtet?

Diskutiere Ist ein Nutzkeller von unten abgedichtet? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hi Leute, bin an der Planung von unserem Häuschen. Vom Generalunternehmer habe ich eine Baubeschreibung und einen Querschnittszeichnung der...

  1. Eliott

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    Hi Leute,
    bin an der Planung von unserem Häuschen.
    Vom Generalunternehmer habe ich eine Baubeschreibung und einen Querschnittszeichnung der Mauerwerke, von Keller bis ... .
    Über die Außenabdichtung des Keller haben wir schon gesprochen,
    schwarzer Anstrich danach Noppenbahn.
    Nun aber wie sieht es von unten aus?
    Der Kellerboden ist 12cm dick, darunter ist dann 10cm Kies.
    Es ist in der Zeichnung keine Folie, horizontale Sperrschicht oder sonst was eingezeichnet.
    Ist das für einen Nutzkeller o.K.?
    Oder muss ich mir Gedanken machen?
    Der Untergrund ist ziemlich sandig, spielt das auch eine Rolle?

    Grüße
     
  2. Yilmaz

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    Min. eine Querschnittabdichtung ist erforderlich
    Mfg.

    Ergänzung: Querschnittabdichtung im Mauerwerk ist erforderlich, was die bodenplatte angeht; wenn keine höherwertige nutzung muß unten >15 cm kapillarbrechendes schicht vorhanden sein.
     
  3. #3 pauline10, 27.11.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    schwarzer Anstrich

    Das ist wohl nicht mehr Stand der Technik. Mindestens KMDB sollte es sein.

    Da werden ja Lebkuchenhäuschen besser abgedichtet.

    pauline
     
  4. Yilmaz

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    @Pauline es ist meistens so wenn der bauherr selber plant das da nur müll dabei rauskommt.
     
  5. Eliott

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    Hi
    unter Querschnittsabdichtung versteht man die Sockelabdichtung oder?
    Was ist KMDB?

    Grüße
     
  6. #6 pauline10, 28.11.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Kunststoff modifizierte Dickbeschichtung

    Von einem GU würde ich ganz schnell die Finger lassen. Besonders wenn ich keine entsprechende Fachausbildung habe.

    Der hält schon jetzt im Protokoll fest, welche Wünsche der Bauherr hatte, damit er später jede Verantwortung für evtl. Bauschäden damit abschmettern kann.

    Den GU oder GÜ wird man zwar leichter los als einen faulen und unfähigen Testamentvollstrecker aber es gilt § 8 der VOB/B

    pauline


    Erkenntnis eines Bauherren nach der Unterschrift:

    Dies ist der Beitrag, der gerade geschrieben wurde:
    ***************
    Recht dank an alle die sich hier mit Ihren Meinungen geäussert haben...Fakt ist...man hat keine Alternative wenn man ...Unterschrieben ...hat....
    jetzt hängt alles am Bauträger....ob er alles in "Recht" und "Ordnung " machen wird..

    dank für euere Beiträge
    ***************
     
  7. Eliott

    Eliott

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    Hih,
    danke für den guten Rat.:28:
    Denke, es gibt unter den GU/GÜ nicht nur schwarze Schafe.
    Das Problem ist halt, dass ich in Frankreich bauen werde.
    Da ist mit dem GU/GÜ zu bauen eigentlich eine sehr gute Methode.
    Das Problem ist nur, dass man alles vor Unterschrift genau festlegen muss.
    Und da bin ich gerade dabei, leider bin ich aber auch Laie.
    Deshalb werde ich wahrscheinlich einen Sachverständigen zur Bauaufsicht hinzuziehen.

    Um ehrlich zu sein, sind wir immernoch am überlegen, ob wir nicht mit dem Archi bauen wollen.

    Schauen wir mal, wir haben noch etwas Zeit.
    Der Notartermin für das Grundstück ist erst im Januar 2010.

    Grüße
     
  8. #8 Carden. Mark, 28.11.2009
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Eigentlich nur "KMB" ohne "d" und das "B" steht dann für "Bitumen"
     
  9. Eliott

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    Danke
     
  10. #10 pauline10, 28.11.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Danke für den Hinweis! :winken

    Entweder hatte man das einst mal anders benannt und ich habe die Veränderung noch nicht bemerkt oder ich habe es aus anderen Gründen falsch in Erinnerung.

    Ansonsten vermute ich mal, daß deutsche Vorstellungen von Qualität und deutscher Verbraucherschutz nicht mit der französischen Leichtigkeit und französicher Rechtsprechung harmonieren.

    Ob mit Archi oder GU ist da kein sehr großer Unterschied.

    Wer sich nicht um seine Rechte kümmert (nicht kann) dem werden sie genommen. Das war einst römischer Rechtsgrundsatz und gilt auch heute noch.

    pauline
     
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