Hilfe !!!! WFA hat abgelehnt

Diskutiere Hilfe !!!! WFA hat abgelehnt im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ablehnungs Grund lautet : ----------- Das Objekt erfüllt nicht den energetischen Standard einer Neubauföderung ( gem.Anlage 1 Nr.1.7...

  1. #1 ich1566, 21.12.2010
    ich1566

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    Hallo,
    Ablehnungs Grund lautet :
    -----------
    Das Objekt erfüllt nicht den energetischen Standard einer Neubauföderung ( gem.Anlage 1 Nr.1.7 WFB2010)
    Es ist lediglich ein Förderung nach Nr.5.4.3 a WFB 2010 ( Erwerb bestehenden Wohnraums) möglich.
    -----------
    Neubauförderung hätte für mich bedeutet 113000€.
    Es handelt sich um ein Reiheneckhaus, das Reihenhaus besteht aus 3 Häusern.
    Das andere Eckhaus und Mittelhaus sind schon gebaut und bewohnt.
    Bauantrag für die 3 Häuser ist von 2008, fertigstellung der beiden Häuser war 2009.
    Die Häuser wurden gebaut nach enev 2007 und haben WFA Förderung erhalten.Mein Haus wird auch nach enev 2007 gebaut.
    Baubeginn war bei mir Oktober 2010. Baustand ist im Moment das der Rohbau fertig ist.
    Gibt es da wirklich keine Chance außer vom Kauf zurück zu treten? Weil ohne WFA Förderung keine Chance!

    Viele Grüße
    Frank
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Die Aussage ist wohl eindeutig.

    Man könnte nun überlegen, ob und wie man das Gebäude auf KfW60 Standard nach EnEV2007 bringt bzw. auf EnEV2009 Standard. Ob das so einfach möglich ist, sollte Dein Planer beantworten können. War das Ding aber schon nach EnEV2007 auf Kante genäht.......

    Kannst Du überhaupt so einfach vom Kauf zurücktreten? War eine Nicht-Bewilligung der WfA Mittel als Rücktrittsgrund vertraglich vereinbart?

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 ich1566, 21.12.2010
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    ja natürlich steht im Notarvertrag!!
     
  4. R.B.

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    Ich würde zuerst einmal rechnen, ob man die Hütte nicht doch noch auf EnEV2009 Standard bringen kann. So gewaltig sind die Anforderungen ja auch nicht, und vielleicht kann man das mit ein paar Euro über die Bühne bringen.

    Ob und mit welchem Aufwand das machbar ist, kann man aus der Ferne nicht sagen. Dazu müsste man den EnEV Nachweis und alle Details dazu kennen.

    Optional würde ich mal klären, wie eine Finanzierung aussehen könnte falls Du auf die WfA Mittel verzichten musst.

    Du kaufst also das Haus inkl. Grundstück von einem Bauträger, richtig?
    Warum wurde erst jetzt gebaut?

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 ich1566, 21.12.2010
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    Hallo,
    ja es ist ein Konstruktionsbüro bei uns im Ort, habe das Haus und Grundstück dort gekauft.Ist im Grunde ne Super Firma, baut sehr viel bei uns höre auch nur Positives und ist schon sehr lange im Geschäft.
    Also ohne WFA mittel ist das glaube ich nicht zu stemmen.
    Gebaut wurde erst jetzt weil die so lange einen Käufer gesucht haben, ich habe es erst dieses Jahr gekauft ( Juli).
    Ich habe gestern mit dem Telefoniert und konnte ein wrenig Panik ausmachen.
    Er ist der Meinung das der Bau gefördert werden muß weil der Bauantrag von 2008 ist.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Einfach in die Förderbedingungen schauen, aber der Bauantrag dürfte dafür unerheblich sein. Richtig wäre, dass er mit Bauantrag in 2008 nach EnEV2007 bauen kann, aber das hat nichts mit der Förderung zu tun.

    Mal schauen ob der Baufuchs den thread sieht, der kennt sich mit WfA besser aus.

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=47425

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Baufuchs, 21.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dumm gelaufen. Das hätte derjenige, der den Antrag gestellt hat wissen müssen.

    Auszug WFB Bestimmungen (Pkt. 1.7 auf den sich der Sachbearbeiter bezieht):
    Das müsste der BT aber bei einem Reihenendhaus hinkriegen.

    Es interessiert im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln WFA nicht, wann ein Bauantrag gestellt oder genehmigt wurde. Es sind die Anforderungen zu erfüllen, die am Stichtag (Tag der Antragstellung) gelten. Und die sind in diesem Fall nun mal eindeutig.

    Der BT muss jetzt einfach mal rechnen:

    Wenn die Rücktrittsklausel so abgefasst ist, wie die WFA das fordert, hat der BT nicht nur die Hütte wieder am Hals, er muss dem Erwerber auch noch entstandene Aufwendungen ersetzen. Kann teurer werden als die Nachrüstung.

    Guckst Du aus WFB 5.5.3:
    * zur Erläuterung: Bauherrin/Bauherr ist der Bauträger

    Klar, dass der BT leichte Panik bekommen hat.:yikes
     
  8. Julius

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    Das Gebäude steht erst im Rohbau?
    Dann sollte es sich doch noch aufbessern lassen (Dämmung?)!
    Kosten darf der BT tragen (wenn er möchte, daß Du am Kaufvertrag festhältst).
     
  9. #9 Baufuchs, 21.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachrüstung dürfte für den BT günstiger kommen als Erstattung aller Aufwendungen.

    Nachtrag:

    Voraussetzung ist, das Rücktrittsrecht ist so abgefasst, wie es die WFB Bestimmungen vorsehen.
     
  10. #10 ich1566, 21.12.2010
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    Hallo,
    vielen Dank erst einmal für die Antworten!!


    Ja es ist genau so abgefast!!

    Ja Gebäude steht erst im Rohbau. Grob Überschlagen würde es dem Bauträger ca. 30000€ kosten wen ich zurück trete!
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Oder der BT verkauft an einen Käufer der ohne die Fördermittel auskommt.

    Aber wie oben schon geschrieben, jetzt muss man rechnen. Noch sind ja fast alle Optionen denkbar.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Baufuchs, 21.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    An den müsste er aber um die Aufwandserstattungssumme teurer verkaufen.

    Das Ding ist er zum alten Preis schon nur mit Mühe losgeworden... (Bauantrag 2008/verkauft Mitte 2010)
     
  13. #13 ich1566, 21.12.2010
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    Ich kann nur Abwarten, die WFA hat eine Frist zur Klärung bis zum 15.01.2011 gesetzt!Würd mich mal Interesieren was das so in etwa kosten könnte die "aufbesserung". Es ist ja wahrscheinlich nicht mit einer besseren Aussendämmung getan, oder?
     
  14. cc24

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    Hallo Frank,
    Baufuchs und R.B. haben alles dazu gesagt. Da brauch ich meinen Senf nicht dazu zu geben.
    Was mich interessieren würde: Wer hat den Fördermittelantrag gestellt ? Und wieso ist das jetzt erst aufgefallen ? Bei uns im Kreis kann ich keinen Antrag abgeben, wenn ich den enEV Nachweis (bei Objekten mit Bauantrag vor 2009) nicht beilege. Und die Antragsabgabe wird ja nicht gestern erfolgt sein. Nach enEV 2009 muss ja mindestens eine regenerative Energie eingesetzt werden. Also Solaranlage würde ja schon reichen inkl. "dickerer" Dämmung. Und 30.000 EUR kostet das sicher nicht.

    Schönen Gruß
    Stefan Gaese
     
  15. #15 ich1566, 21.12.2010
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    Hallo,
    den Antrag hat eine Baubetreuerin für uns erledigt als auch die Finanzirung,
    gegen Honorar versteht sich!! Enev wäre ja mal eine Maßnahme gewesen , hätte man sich allen Ärger ersparen können!!
    Was mich jetzt aber stuzig macht, ich habe ja die eingangsbestätigung des Antrags bekommen und im Anhang befindet sich ein Schreiben -Fehlende Unterlagen-.
    Dort steht nichts von enev oder sonst etwas, nur
    1.Wohnflächenberechnung
    2. Darlehensvertrag
    3.aktueller Nachweis Kindergeld
    Das heist für mich das alle Unterlagen vogelegen haben müssen, warum dan nicht sofort Stop gerufen wird ist mir ein Rätsel. Wobei mann noch sagen muß, der Sachbearbeiter hat auch die beiden anderen Häuser(anfang 2009) bearbeitet !
     
  16. cc24

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    wie Baufuchs aus den Bestimmungen zitiert hat:
    a) der Nachweis des Neubaustandards gemäß „EnEV 2009“ erbracht wird oder wenn
    b) der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes nach EnEV in der Fassung vor der letzten Änderung, nachfolgend „EnEV 2007“genannt, nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche beträgt und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust den in der „EnEV 2007“ angegebenen Höchstwert um mindestens 30 v. H. unterschreitet („KfW 60 alt“).

    .....muss der Nachweis erbracht werden. Ein Baubetreuer muss die Bestimmungen kennen. Der Sachbearbeiter des Kreises bearbeitet den Antrag. Die technische Prüfung macht ein Anderer. Der überprüft u.a. auch die Wohnfläche und Baukosten, eben die ganze Technik drumherum. Der gibt dann an den Sachbearbeiter ein Feedback. Da ist das wohl aufgefallen. Wann habt ihr den Antrag denn gestellt ?
     
  17. #17 ich1566, 21.12.2010
    ich1566

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    Antrag gestellt am 25.08.2010, so gerade eben vor dem stop!
    Eingangsbestätigung am 08.09.2010 erhalt.
    Und nun das Schreiben am 16.12.2010.
     
  18. #18 Baufuchs, 21.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ich1566

    Das Risiko, dass erst im Zuge des Antragsverfahrens auffällt, dass Fördermittel nicht bewilligt werden (können), wird dadurch ausgeglichen, dass das Rücktrittsrecht in den Vertrag aufgenommen werden muss. Auf die WFA brauchst Du gar nicht losgehen, das wird nichts.

    Zusammengefasst sieht es für Dich jetzt so aus:

    Der Bauträger ändert am Haus nichts in Richtung "Einhaltung EnEV2009", dann wird dein Förderantrag endgültig abgelehnt und Du kannst von Kaufvertrag mit dem BT gem. Rücktrittsrecht zurücktreten.

    Wird für den BT teuer wegen der von ihm zu übernehmenden Kosten.


    Weigert sich der BT dann die Kosten zu übernehmen, gehts vor Gericht. Dort wirst Du zwar gewinnen, aber das kann dauern.


    Will der BT Kündigung/Kostenübernahme vermeiden, muss er beim Objekt nachbessern. Es ist halt Verhandlungssache (oder Goodwill von deiner Seite) ob und in welcher Höhe Du dich an den Kosten beteiligst. Schliesslich bekommst Du ja auch ein besseres Haus.

    Also mit dem BT reden, welche Lösung der sich vorstellt.
     
  19. cc24

    cc24

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    Natürlich mit dem BT reden.Aber trotzdem merkwürdig. Technische Prüfung dauert solange ?
    Eingangsbestätigung mit Anforderung fehlender Unterlagen, die nichts zu enEV sagen.
    Als Baubetreuer habe ich ständig Kontakt mit der Bewilligungsbehörde (nicht mit der WfA oder NRW.BANK). Da wundert es mich, dass ich nach dieser langen Zeit keine Förderzusage erhalte. Wenn ich einen Antrag einreiche und die fehlenden Unterlagen nachreiche, dann nerve ich die, dass die Zusage kommt. Was sagt die Baubetreuerin übrigens dazu ? ( Die bekommt ja die Kopien )
     
  20. #20 Baufuchs, 21.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die lange Bearbeitungszeit wird wohl mit dem Förderstopp und den damit verbundenen Unklarheiten bezgl. der Übergangsregelung erklärt werden.

    Die Unwissenheit der Betreuerin bzgl. der Förderrichtlinien ist allerdings bemerkenswert.

    Wurde die Dame vom BT vermittelt?
     
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