Fachgerechte Montage eines Waschbeckenabwasserrohrs?

Diskutiere Fachgerechte Montage eines Waschbeckenabwasserrohrs? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen gibt es irgendwelche Baurichtlinien was die Montage eines Waschbeckenabwasserrohrs angeht. Ein Link zu einer Webseite wäre...

  1. #1 tobyt123, 18.09.2009
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    Hallo zusammen

    gibt es irgendwelche Baurichtlinien was die Montage eines Waschbeckenabwasserrohrs angeht. Ein Link zu einer Webseite wäre klasse.

    Der Hintergrund der Frage ist - wir haben unser Bad von einer Sanitärfirma komplette renovieren lassen und haben erst später nach der Abrechnung bemerkt, dass das Waschbeckenabwasserrohr zu kurz geschnitten ist. Das Abflussrohr schließt nicht mit der Vorderkante der Fliesen ab. Stattdessen endet das Abflussrohr ca. 4 cm innerhalb der Wand.

    Die Antwort der Firma auf unserer Mängelanzeige war, dass das Rohr über ein zweites Rohr verlängert werden könnte und insofern kein Mangel wäre. Die Firma behauptete, dass sie nicht explizit beauftragt war das Rohr zu ersetzen (nur bei einer Feststellung eines Problems) und hat bei einer Prüfung der Dichtung und Wasserabfluss kein Problem festgestellt. Deswegen kein Austausch.

    Mit der Aussage bin ich nicht einverstanden. Die originale Rigipswand wurde von einem Fliesenleger (der zusammen mit der Sanitärfirma arbeitet) mit einer dickeren Wand ausgetauscht (deswegen ist das Abflussrohr jetzt zu kurz) und außerdem hat das nicht ausgetauschte Rohr drei 90 Grad-Winkel hinter der Wand, was meiner Meinung nach Grund genug wäre das Rohr auszutauschen.

    Schon einmal vorab ein Danke an alle für alle hilfreiche Antworte.
     
  2. R.B.

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    Ich frage mich "was war beauftragt"?

    Wenn ich das also richtig verstehe, dann war ein Austausch der Abwasserrohre nicht beauftragt.

    Wenn das bekannt war, warum wurde das nicht beauftragt?

    Ich wüßte jetzt ehrlich gesagt keinen Grund, warum die Firma das im Rahmen der Mängelanzeige beheben sollte. Sie hatte weder einen Auftrag das Rohr auszutauschen, noch ist die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Selbst mit einer optischen Beeinträchtigung kann man nur schwer argumentieren.

    Die Verlängerung des Rohrs ist zwar keine schöne Variante, aber in diesem Fall wohl die einfachste Lösung um das "Problem" aus der Welt zu schaffen.

    Alternativ kann man ja einen kostenpflichtigen Austausch in Auftrag geben.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2009
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    Ausserdem gibt es für die gängigen Trapsmodelle längere Rohre (sollte das original zu kurz sein), dann machen die 4 cm auch nichts mehr aus und man muss nicht verlängern.
     
  4. #4 tobyt123, 18.09.2009
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    Vielen Dank für das Feedback bisher.

    Beauftragt wurde eine komplette Renovierung. Wir haben vereinbart „alle Anschlüsse und
    Abflüsse zu erneuern, es sei dem, die Sanitärfirma der Meinung ist, dass es nicht notwendig sie“. Wir haben erst später nach Ende der Beauftragung erfahren, dass das Rohr nicht ausgetauscht wurde und die damit verbundene Probleme (eventuell).

    Paar Monaten nach der Fertigstellung haben wir eine kleine Wasserpfütze unter dem Waschtisch entdeckt. Da der Waschtisch von einem Möbelhaus montiert wurde, haben wir das Möbelhaus zu erst kontaktiert. Ein Gutachter ist gekommen und seine Aussage war, dass das Rohr nicht von der Sanitärfirma ordnungsgemäß installiert bzw. hinterlassen wurde. Zusätzlich ist das Möbelhaus nicht bereit die Dichtung des Abwasserrohrs zu garantieren und schiebt das Problem an die Sanitärfirma weiter.

    Die Sanitärfirma ist der Meinung alles richtig gemacht zu haben und ist nicht bereit das Rohr zu verlagern (zu mindest kostenlos).

    Das ist der aktuelle Stand. Ich warte auf die offizielle Aussage des Möbelhauses und werde die Sanitärfirma mit der Aussage konfrontieren.

    Was mich in der zwischen Zeit interessieren wurde wäre, ein Link zu Baurichtlinien über die Montage eines Waschbeckenabwasserrohrs.
     
  5. #5 tobyt123, 18.09.2009
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    Ein längeres Rohr hat das Möbelhaus übrigens schon ausprobiert aber ohne erfolg. Das Wasser ist bei dem Anschluss beiden Rohren rausgetropft (hinter der Wand). Es lag angeblich an einer fehlenden Gummidichtung innerhalb des Abwasserrohrs (wenn ich es richtig verstanden habe).

    Die Sanitärfirma meinte eine Gummidichtung gemacht zu haben - das Möbelhaus ist eine andere Meinung :mauer
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2009
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    Gibt es nicht.

    Das Möbelhaus gehört wohl auch zur Scherzkeksfraktion. Wenn die den Waschtisch anschliessen, müssen sie es fachgerecht tun.
    Ist ein fachgerechter Anschluß nicht möglich, müssen sie darauf hinweisen - und zwar BEVOR der Kunde den Waschtisch benutzt.

    Ich sehe hier auch keine echte Schuld beim Sanilöter, sondern beim Möbelhaus.

    Wie gesagt, es gibt auch längere Anschlußrohre. Aber das haben die LKW-Fahrer eines Möbelhauses natürlich nicht an Bord.

    Wenn das noch dazu eine Trockenbauwand ist, sollte mal geprüft werden, ob da auch Wasser IN die Wand eingedrungen ist.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2009
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    Zeig doch mal Bilder
     
  8. #8 tobyt123, 18.09.2009
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  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2009
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    Tja - den Schaden werden sich Sanilöter und Möbelhaus wohl brüderlich und schwesterlich teilen dürfen.

    Der Sanilöter, weil keine MÖGLICHKEIT da ist, eine Dichtung zwischen wandseitiger Leitung und Trapsrohr anzubringen.
    Das Möbelhaus, weil dessen LKW-Kutscher sich hätten weigern müssen, den Waschtisch an so einen Mist anzuschliessen.

    So einfach ist das.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2009
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    Hat da Einer mit der Säge gewütet?

    Gruß
    Ralf
     
  12. R.B.

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  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2009
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    Ne - die Syphonmanschette kommt in eine Muffe, die deutlich grösser als der Rohrdurchmesser ist. So kriegst die da nicht rein.
     
  14. R.B.

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    Ich meinte so eine 40/50.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 Shai Hulud, 18.09.2009
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    Gibt es denn einen Schaden, oder geht es nur um die fachgerechte Ausführung des Anschlusses?
     
  16. #16 tobyt123, 18.09.2009
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    Im Moment geht es nur um die fachgerechte Ausführung des Anschlusses.

    Der Waschtische an sich ist in Ordnung. Im Keller (direkt unter dem Bad) ist kein Wasserschaden zu mindest sichtbar. Wir müssen eine Firma beauftragen um festzustellen ob hinter der Wand Wasserschaden bzw. Feuchtigkeit gibt.

    Wie soll ich am Besten mit beiden Firmen umgehen wenn keiner die Verantwortung übernimmt? Mit einem Rechtsanwalt zu drohen hat bei der Sanitärfirma bisher nichts gebracht (mit den anderen Problemen die wir schon hatten)
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Kann ich mir gut vorstellen, zumindest wenn es sich bei den "anderen Probleme" auch um solche fragwürdigen Mängel handelte.

    Mit einem Anwalt zu drohen ist völliger Unsinn wenn man nicht bereit ist diesen Weg auch zu gehen. Drohungen ohne Konsequenzen sind nicht nur nutzlos, sondern auch eher zu Deinem Nachteil. Jetzt wird er solche Drohungen erst recht nicht mehr ernst nehmen.

    Stattdessen hätte man sich mehr um eine ordentliche Planung und gute Zusammenarbeit bemühen sollen, dann wären solche "Probleme" erst garnicht aufgetreten, oder man hätte sie auf dem kleinen Dienstweg aus der Welt geschafft.

    Ich sehe noch immer keinen Grund warum er kostenlos das Rohr auswechseln sollte. Nach solchen Drohungen vermute ich einmal, dass er diese Aufgabe nicht einmal gegen Kostenerstattung übernehmen würde.
    Also, vergiss es, oder beauftrage jemanden der das Rohr auf Deine Kosten austauscht. Die Arbeit und das Material hättest Du sowieso bezahlen müssen, auch wenn es im Rahmen der "Renovierung" gemacht worden wäre.

    Gruß
    Ralf
     
  18. #18 Achim Kaiser, 19.09.2009
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    Hmmm.....
    wäre ich der Sanitärunternehmer könntest du mir in der Sache auch *im Mondschein begegnen*.

    Für das im Bild dargestellte Rohr gibt es sehr wohl einen passenden Gummi-Nippel mit dem dann der Siphon *dicht* an das vorhandene Rohr angeschlossen werden kann.

    So wie sich die Sache darstellt ist das Rohr *Bestand* ... heisst es war so vorhanden und es wurde am Anschluß *nichts* geändert.

    Die Gummi-Nippel werden regelmäßig im Rahmen der Endmontage bei der Montage des Siphons gesetzt.
    Wenn das Möbelhaus - das im übrigen gar nichts an einer Sanitärinstallation zu suchen hat (oder ist es eingetragenes und zugelassenes Unternehmen beim Wasserversorger ?) - eine Waschtischanlage montiert und dann in Ermangelung eines passenden Gumminippels *nichts*montiert ... so what ?

    Es ist nicht Aufgabe eines Sanitärbetriebes den Hütemann für Möbelhäuser zu geben oder eine Vollkasko-Ausfallübernahme für exotische Bauherrenauftragsvergaben zu übernehmen.

    Wäre der Leistungsumfang bei einem Unternehmen, dann wäre auch klar *wer* dafür den (Gewährleistungs-) Pinsel hinzuhalten hat.

    Nachdem der Auftraggeber die Leistung - aus welchen Gründen auch immer - gesplittet hat und keine *EXAKTE* Leistungsschnittstelle vereinbart wurde (wer liefert und montiert den Gummi-Nippel) können sich BEIDE Parteien zunächst mal dumm stellen.

    Dem Sanitärunternehmer ist die Beauftragung nicht nachzuweisen also hatte er keine Leistungspflicht - ergo : was willst du von ihm ?
    Dem Möbelhaus ist auch keine Beauftraggung nachzuweisen also hatte es *zunächst* auch keine Leistunspflicht.

    Sehr wohl hätte aber der Monteur des Möbelhauses seiner Sorgfaltspflicht nachkommen müssen und entweder *Bedenken gegen die vorhandene Vorleistung anmelden* oder sich eben *seinen* Auftrag per Nachtrag - da fehlt noch was - erweitern lassen müssen, damit er in der Lage ist eine *funktionsfähige* Leistung abzuliefern.

    Eine Waschtischanlage *undicht* zu montieren und dann wegzulaufen wie die S** vom Trog weil man als Möbelhaus nicht auf solche Arbeiten eingerichtet ist und sich dann dumm zu stellen (ala hätte der Vorunternehmer doch riechen müssen was *nach* seinem Auftrag da gemacht wird ) - no go.

    Dazwischen steht nun wieder der Bauherr, der sich sagen lassen muss - genau *so* greift man ins Klosett wenn man nicht *richtig* beauftragt und nun in der Folge nen dicken Hals schiebt.

    Das gibt u.U. nen ganz interessanten Rechtsstreit - wegen nem Gumminippel dessen Wert zwischen 1,50 und 2,50 Euro liegt ... Klasse Sache.

    Ich wünsche viel Spaß dabei wenn dann noch die Rechtsanwälte beschäftigt werden sollen.

    *Sparen* kann so Teuer sein.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  19. R.B.

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    Anscheinend soll das Rohr auch wegen der 90° Bögen ersetzt werden......nightingale.....

    Gruß
    Ralf
     
  20. #20 tobyt123, 19.09.2009
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    Der Gutachter vom Möbelhaus hat mir genau den Gegenteil erzählt. Kann ich so einen Gumminippel im Baumarkt kaufen oder gibt es eine Seite im Internet wo ich es sehen / bestellen könnte? (der Siphon hat übrigens eine Durchmessung von 3cm)

    Der Vorschlag kam eigentlich von dem Sanitärfirma. Eine Kopie der Montageanleitung hat der Sanitärfirma im Voraus
    auch bekommen mit dem Hinweis alles so vorzubereiten dass die Siphon eingeschoben werden kann. Keiner hat was von einem Gumminippel erwähnt und ich finde es lächerlich wenn ein Bauherr an sowas denken muss. Vielleicht bin ich naive aber ich habe schließlich ein Sänitarfirma beauftragt damit ich auf der ebene nicht mitdenken muss.

    Wenn der Siphon dicht an das Rohr angeschlossen werden kann, bin ich erleichtert und die Sache ist für mich erledigt :e_smiley_brille02:
     
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