Nochmal Dachterrasse auf Garage (Hessen)

Diskutiere Nochmal Dachterrasse auf Garage (Hessen) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe die anderen Threads zum Thema gelesen, aber noch nicht die richtige Antwort gefunden, deshalb hoffe ich, dass ich hier...

  1. #1 Kate2012, 23.07.2012
    Kate2012

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    Hallo,

    ich habe die anderen Threads zum Thema gelesen, aber noch nicht die richtige Antwort gefunden, deshalb hoffe ich, dass ich hier fachkundige Auskunft bekomme: Hinter unserem Haus (Baujahr ca. 1954) steht ein Anbau, der drei Garagen enthält; das gesamte Dach ist mit einer Terrasse überbaut. Baugenehmigung für Garagen, Terrasse und sogar Dachkonstruktion auf Terrasse ist vorhanden. Hinter unsererm Grundstück standen bis vor einiger Zeit nur vermietete Garagen, die direkt an unsere Garage anschließen, aber kein Wohnhaus. Dann wurde das Gelände verkauft und der neue Besitzer hat u.a. über die Mietgaragen eine Mietwohnung gebaut. Er fragte uns, ob wir auf die Einhaltung des Abstands verzichten, was wir natürlich verneinten. Als wir aus dem Urlaub zurückkamen, stellten wir dann fest, dass er seiner Mietwohnung ebenfalls eine Terrasse gegönnt hat, die direkt an unsere angrenzt, allerdings wegen der Unterkonstruktion ungefähr 50 cm höher liegt. Um des lieben Friedens willen haben wir zunächst nichts gesagt und mit dem ersten Mieter war es auch okay, aber mit dem neuen Mieter gab es von Anfang an Probleme, u.a. hat er uns - ohne einen Ton zu sagen - eine Abtrennung aus unbearbeitetem Holz (also mit Rinde) vor die Nase gesetzt, die ca. 2 m hoch ist. Wir selber haben dort nur einen sehr durchlässigen Rankzaun, der mit Pflanzen bewachsen ist. Die neue Abtrennung ragt aber fast einen Meter darüber hinaus. Nun meine Frage, ob es überhaupt zulässig war, dass der neue Besitzer diese Terrasse dort hingebaut hat, also den Abstand nicht eingehalten hat. Es gibt ja wohl dieses Urteil aus Koblenz (wir sind allerdings in Hessen), aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das für einen solchen Fall greift.

    Vielen Dank schon einmal!
     
  2. #2 Baufuchs, 24.07.2012
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    Baufuchs Gast

    Stell mal Lageskizze mit eingetragenen Grundstücksgrenzen ein.
     
  3. #3 Kate2012, 24.07.2012
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  4. #4 Kate2012, 24.07.2012
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    Hallo Baufuchs,

    ich habe versucht, das aufzuzeichnen, aber bitte nicht über die laienhafte Ausführung lachen! An unsere Terrasse schließt sich (links unten auf dem Bild) unser Haus an.

    Grundstück.jpg
     
  5. #5 ThomasMD, 25.07.2012
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    Grundstücksgrenzen?
     
  6. #6 Kate2012, 25.07.2012
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    Hallo ThomasMD,

    warum sind denn die genauen Grundstücksgrenzen so wichtig?

    Aber egal, ich versuche mal, das noch genauer zu beschreiben. Es handelt sich um Mehrfamilienhäuser, die Haus an Haus (typische Nachkriegsbauten) nebeneinander direkt an der Straße stehen. Die Zufahrt zu den Garagen (Höfen) erfolgt bei allen Häusern durch überbaute Einfahrten, also praktisch "durch das Haus durch". Unser Grundstück endet genau mit unserer Terrasse (allerdings auf dem Bild nach unten verlängern - das ist unser Haus + unsere Einfahrt). Das Grundstück des Nachbarn ist mehr als doppelt so groß - ihm gehört alles andere, was oben eingezeichnet ist. Die Einfahrt geht natürlich noch weiter, unter dem nächsten Haus (das nicht dem neuen Nachbarn gehört) durch zur Straße. Unsere Garagen/Terrasse ist also genau an die Grundstücksgrenze gebaut und wie gesagt ist die Baugenehmigung dafür vorhanden.

    Danke!
    Kate
     
  7. #7 Baufuchs, 25.07.2012
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    Baufuchs Gast

    Wenn gem. Bebauungsplan Grenzbebauung zugelassen oder gar vorgeschrieben ist, dann darf der Nachbar auf der Garage genauso wie Du selbst eine Terrasse errichten.

    Du selbst hältst mit deiner Terrasse auf Garage ja auch keinen Grenzabstand ein.

    Im übrigen hilft dir als betroffener Nachbar das zuständige Bauamt gern weiter.

    Foto machen, zum Bauamt gehen, fragen : ist Dachterrasse so genehmigt?
     
  8. #8 Kate2012, 28.07.2012
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    Hallo, Baufuchs,

    vielen Dank. Ich habe mich nur gewundert, weil der Nachbar uns ja gefragt hatte, ob er den Abstand von 3 Metern einhalten muss und er dann plötzlich doch mit der Terrasse direkt an unsere Grenze gekommen ist. Jetzt hoffe ich nur, dass nicht irgendwann einer der Mieter meint, er müsse da auch noch 'ne Mauer zwischen beiden Terrassen hochziehen. Aber die wäre dann ja vielleicht genehmigungspflichtig.

    Kate
     
  9. #9 ThomasMD, 28.07.2012
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    Leider hast Du es immernoch nicht geschafft, die Grundstücksgrenzen zu markieren. Deine verbale Beschreibung macht es nicht übersichtlicher.
    Ich weiß z.B. nicht, wo sich die Straße befindet und kann nur ahnen, wo Euer Haus ist.
    Nun kenne ich die teilweise chaotische Frankfurter Hintetrhoflandschaft ganz gut, aber eine dicker Strich für die Grenze sollte sich doch einzeichnen lassen. An Besten malt man auch noch die zugehörigen Häuser rein.

    Baufuchs konnte auch nur vermuten, dass ein Bebauungsplan existiert und Grenzbebauung vorgeschrieben sein könnte. Insgesamt war das aber eher als Frage an Dich aufzufassen.
    Du bedankst Dich aber artig und setzt auf das Prinzip Hoffnung, dass der Nachbarmieter nun Ruhe gibt...
     
  10. #10 Kate2012, 28.07.2012
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    Hallo Thomas,

    hier noch mal ein neues Bild mit unseren dick eingezeichneten Grundstücksgrenzen. Ich hoffe, das macht es nun deutlich. Häuser gibt es hauptsächlich entlang der Straße, bei einigen Nachbarn gibt es im Hof aber auch kleinere Häuschen (bei uns nicht und beim Nachbarn auch nicht). Ich weiß nicht, was es für einen Bebauungsplan geben könnte - es gibt in der ganzen Straße keine Baulücken...

    Wie gesagt fährt man von der Straße aus sozusagen "durch" die Häuser durch in den Hof - die Einfahrten sind also überbaut.

    Vielen Dank!
    Kate
    Grundstück-2.jpg
     
Thema: Nochmal Dachterrasse auf Garage (Hessen)
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