Abschlagszahlung Dach

Diskutiere Abschlagszahlung Dach im Dach Forum im Bereich Neubau; Wir haben eine Dachdeckerfirma mit der Neueindeckung des Hausdaches sowie der Isolierung des Dachbodens beauftragt (nach Ausschreibung). Beginn...

  1. #1 Catbert, 10.11.2010
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    Wir haben eine Dachdeckerfirma mit der Neueindeckung des Hausdaches sowie der Isolierung des Dachbodens beauftragt (nach Ausschreibung). Beginn der Arbeiten war vorletzter Montag, sind also jetzt 1,5 Wochen zugange. Dach ist bis auf Kleinigkeiten fertig (ein paar Firstziegel fehlen noch, ebenso der Ziegel für den Satelliten, etwas Farbe), die Arbeiten auf dem Dachboden wurden heute begonnen.

    Heute kam eine Rechnung für eine pauschale Abschlagszahlung, macht nicht ganz die Hälfte des Ausschreibungsvolumens aus. Ist das üblich? Ich gestehe, es ist eine blöde Frage, leider ist es unser erstes Dach und leider ist unser Bauleiter grad im Urlaub und leider haben wir natürlich genau darüber vorher nicht gesprochen. Prinzipiell sehe ich den Sinn durchaus ein, schließlich wurde das gesamte benötigte Material schon beigeschafft und der größte Teil der Arbeiten auch bereits erledigt. Und ich möchte auch ungern jemand auf sein verdientes Geld warten lassen, würde deshalb die Rechnung gern bald überweisen, also bevor unser Bauleiter wieder aus dem Urlaub kommt. Kann ich das "gefahrlos" machen oder habe ich dann irgendwas anerkannt, was erst der Bauleiter abnehmen sollte o.ä.?
     
  2. #2 Manfred Abt, 10.11.2010
    Manfred Abt

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    ist meiner Meinung nach gar keine blöde Frage.

    Auch hier - wie meist - sollte es eine vertragliche Regelung mit Aussagen bzgl. Zahlung geben. Abschlagszahlungen sind üblich und notwendig.

    Allerdings gibt es hier wohl eine Bauüberwachung, der dann in der Regel auch die Prüfung der Rechnungen obliegt. Die ist nun aber gerade in Urlaub.

    Ich würde mal beim Unternehmen anrufen und erläutern, dass man den Bauüberwacher nicht übergehen möchte und er dummerweise gerade in Urlaub ist. Ob es möglich ist, die Zahlung bis zur Rückkehr des Bauüberwachers zu verschieben. Das Gespräch sollte man so führen, dass man dem Gegenüber das Gefühl vermittelt, man hält die Rechnung für angemessen und möchte halt nur nicht den Bauüberwacher übergehen.

    Ansonsten spricht nichts gegen einen Abschlag, wenn es definitiv nicht zur Überzahlung kommt.
     
  3. Ralle1

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    Moin,

    wenn weit mehr wie 50% der Leistungen erbracht sind ist das vollkommen in Ordnung.
    Abschlagszahlungen sind üblich nach VOB.
    BGB sieht das anders.
    Wenn ein Vertrag nach VOB gemacht worden ist könnte er sogar eine Abschlagszahlung in Höhe der erbrachten Leistungen abzüglich vereinbarter Sicherheitseinbeihalte in Rechnung stellen.
     
  4. #4 Gast943916, 11.11.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    zu diesen Aussagen versteh ich die Frage nicht...

    sollte sich bei Anwesenheit des BL ein Mangel o. ä . herausstellen, habt ihr immer noch mehr als 50% der Auftragssumme in Rückhalt.
     
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