Abmahngefahr

Diskutiere Abmahngefahr im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Dumme Frage: besteht die Abmahngefahr eigenlich auch für meinen privaten Baublog, wenn ich mich dort in negativer Weise über bestimmte Firmen...

  1. #1 BoromirOfGondor, 31.03.2011
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    Dumme Frage: besteht die Abmahngefahr eigenlich auch für meinen privaten Baublog, wenn ich mich dort in negativer Weise über bestimmte Firmen äußere?

    Danke! Gruß Boro
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Erlaubt sind:
    a) Meinungsäusserungen -> Ich finde Kaiser Willem III doof. Wobei doof schon an die Grenze des Erlaubten gehen dürfte
    b) bewiesene/beweisbare Tatsachen -> Dachdecker Schiefernagel hat uns statt der im Vertrag vereinbarten roten blaue Ziegel aufs Dach gelegt. Das ist ein Mangel.

    Nicht erlaubt:
    Fa. Ziegelbrech hat ständig Murks gemacht, der Laden taugt gar nix. Bloß keine Aufträge dahin geben. (Ausser Du kannst es belegen)
     
  3. R.B.

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    Ich würde sagen JA, denn Du veröffentlichst ja diese Meinung. Das ist wie wenn Du Dich auf den Marktplatz stellst.

    Meinungsfreiheit ist wichtig, man sollte aber die Grenzen kennen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 otto2011, 31.03.2011
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    Die Abmahngefahr besteht selbstverständlich!

    Ich würde mich da eher etwas zurück halten.
     
  5. #5 BoromirOfGondor, 31.03.2011
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    Also eine Aussage über die Firma XY in der Form

    Fazit
    Solide Planung, unrealistischer Preis, weiterhin wurden in der Kostenplanung essentielle Dinge einfach ausgelassen.

    wäre noch ok?

    Ich bin in juristischen Dingen völlig unbedarft, aber ich war davon ausgegangen, dass ich meine Meinung offen kundtun darf. In diversen Bewertungsportalen sind ja auch nicht immer angemessene oder nachvollziehbare/beweisbare Kritiken zu lesen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2011
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    Solange es keiner liest, der meint es störe ihn, ist alles gut. Bei einem ungeneigten Leser......... :yikes
     
  7. #7 BoromirOfGondor, 31.03.2011
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    Schade! Denn das ist genau das, was für andere Kunden hilfreich sein könnte.

    Dann kann ich meinen Baublog bzw. die Abschnitte zur Angebotsphase und den verschiedenen Anbietern gleich zumachen.
     
  8. #8 BoromirOfGondor, 31.03.2011
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    Und das mit dem Auslassen essentieller Dinge: das kann ich beweisen! Ich habe dem Bauunternehmen meine Anforderungen schriftlich mitgeteilt, mündlich vermittelt und sie wurden im Angebot nicht berücksichtigt :winken
     
  9. #9 BoromirOfGondor, 31.03.2011
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    Und noch eins: kann ich auch abgemahnt werden, wenn ich positive Dinge behaupte, die ich nicht beweisen kann? Zum Beispiel von der Konkurrenz?
     
  10. #10 otto2011, 31.03.2011
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    Eine Abmahnung zu bekommen ist relativ einfach. Erst recht, wenn man sich negativ über Unternehmen äussert. Ob die Abmahnung dann auch Bestand hat, ist eine andere Frage. Das lässt sich dann aber oft nur durch einen Rechtsanwalt und/oder vor Gericht klären. Außerdem, Recht haben und Recht bekommen...

    Also ich persönlich würde mich zurück halten und mir den Ärger ersparen. Schade ist es absolut.
     
  11. #11 BoromirOfGondor, 31.03.2011
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    So. Blog ist zensiert. Fühlt sich schlecht an. Schade!
     
  12. sniper

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    moin boromir

    dir kann nur noch das horn gondors helfen, benutze es im kampf gegen das böse


    aber bedenke, die welt ist im wandel ,seit frodo den ring in den schicksalsberg gepfeffert hat
     
  13. #13 rainerS.punkt, 31.03.2011
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    Hi,

    ja, ist ein schwieriges Feld, in das man sich da begibt, da nutzt leider auch keine Rechtsschutzversicherung. Als Abgrenzung vielleicht ganz gut: Wenn du deine Meinung äußerst, kann dir das keiner verbieten. Sobald du mit Tatsachenbehauptungen kommst, wird das schon eng, wenn du das nicht klar belegen kannst.

    Ich habe das für mich so gelöst, dass bei mir keiner der direkt beteiligten Firmen oder Personen namentlich genannt wird, weder die, die ich lobe, noch die, die ich kritisiere. Ok, unser Hausbauer ist bekannt, das ist und war aber auch Sinn und Zweck des Blogs (als Bsp. und Referenz für andere Möchte-Häuslebauer). Wenn mich dann jemand direkt fragt, kann ich die Namen immer noch nennen.

    Tatsächlich hat nach der mehrfach kritisierten Firma noch nie jemand gefragt, die Kontakdaten unserer Finanzierungberaterin habe ich dafür schon mehrfach verschicken müssen.


    Gruß
    Rainer
     
  14. #14 rainerS.punkt, 31.03.2011
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    PS: Solange man sachlich bleibt und Behauptungen begründet, ist man eigentlich schwer angreifbar. "heillos überteuert" ist natürlich kritisch, aber aus "... im Vergleich zu unseren anderen Anbietern im Durchschnitt 20% teurer ..." kann dir keiner (oder zumindest nur sehr sehr schwer) einen Strick drehen.

    Aber das verlangt eben, dass man sich beim Schreiben darüber echt Gedanken macht und nicht launig von der Leber wegschreibt, wie man vielleicht am Stammtisch poltern würde. ;)

    Wenn negative Äußerungen immer unzulässig und abmahnwürdig wären, dürfte es keine Hotelbewertungsportale mehr geben und auch Amazon müsste sein Rezensentensystem eigentlich einstampfen. Von den ganzen Plattformen, bei denne es um nicht anderes als Bewertungen geht, mal ganz abgesehen.
     
  15. Peeder

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    Als ich mich mal äußerte, das ich für diese Firma xyxc nie arbeiten würde, andere sich aber schon mächtig daran ausgelassen haben, hat mir mal gschwind 2000 € gekostet.

    Selbst die Aussage, die Entfernung der Firma ist mir einfach zu weit,
    hat nix gebracht.

    vielleicht besteht hier allgemeines Interesse ???

    Peeder
     
  16. #16 otto2011, 31.03.2011
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    Ob eine Abmahnung wirklich gerechtfertigt ist oder nicht, müsste man genau beurteilen. Große Unternehmen wie die o.g. haben sicherlich gute Rechtsabteilungen, die den abmahnenden Anwälten das leichte Spiel versauen. Als Privatperson oder Kleinunternehmer bezahlt man wahrscheinlich lieber die X EUR und hat für's Leben gelernt.
     
  17. #17 ThomasMD, 31.03.2011
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    Ist das ausgeurteilt worden oder hast Du vorher klein beigegeben?
     
  18. #18 rainerS.punkt, 31.03.2011
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    Du bist aber auch nicht gegen die Abmahnung vorgegangen sondern hast unterschrieben und bezahlt?

    Das dürfte juristisch keinen Unterscheid machen, ob ich ein Hotel bewerte oder einen Heizungshersteller.


    Grüße
    Rainer
     
  19. bernix

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    ...spontan sag ich da mal:
    Ersteres ist (leider) zu ungenau und damit (mE) noch schädlicher als eine konkrete negative Beschreibung...
    Letzteres kommt rüber wie eine billige Schutzbehauptung...
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2011
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    Ich habe mal geäussert, dass ein bestimmtes Produkt eines bestimmten Herstellers nicht der DIN ..... entspräche - und das in einem Forum.
    Einen Beitrag danach hat sich ein anderer Fachmann noch wesentlich heftiger über das gleiche Produkt ausgelassen.
    Mich hat man - auch mit Hilfe eines seit dem nicht mehr in Foren aufgetauchten SV - auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt.

    Ich habe -auch dank eines sehr guten Anwalts- :biggthumpup: nichts bezahlen müssen, nicht mal Anwalts- und Gerichtskosten.
    Einen Vergleich, der beinhaltet, dass ich Äusserungen zu diesem Produkt als "Meinung" kennzeichne, habe ich trotzdem geschlossen/schliessen müssen, um das Thema sicher vom Tisch zu kriegen.
    Den Ärger habe ich auch trotzdem gehabt.

    Der Schreiber des nachfolgenden Beitrags ist übrigens nie belästigt worden. Ein Schelm, wer Arges denkt.

    Meine Meinung ist :D, dass sich da zwei gesucht und gefunden hatten. Dem besagten SV hatte ich nämlich vorher diverse Male wg. schlicht falscher Aussagen auf die Füsse getreten.
     
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