Absicherung Gefälle auf Grundstück

Diskutiere Absicherung Gefälle auf Grundstück im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Tach zusammen, wir haben auf unserem Grundstück ein Gefälle von Nord nach Süd, das einen Höhenunterschied von ca. 1,30 m ausmacht. Parallel zu...

  1. #1 Manna73, 04.04.2014
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    Tach zusammen,

    wir haben auf unserem Grundstück ein Gefälle von Nord nach Süd, das einen Höhenunterschied von ca. 1,30 m ausmacht. Parallel zu unserem Grundstück verläuft ein Fußgängerweg der Gemeinde. Wir müssen nun eine Stützmauer entlang des Fußgängerwegs errichten, um diesen abzufangen. Direkt neben der Stützmauer ist dann auch der Bau eines Doppelcarports geplant. Die Grundstücksgrenze ist an dieser Stelle etwa 20 Meter lang - fast genauso lang wie der Fußgängerweg. Wir müssen im Norden einen Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn von 2,80 m einhalten - auf dieser Höhe wurde auch unser Haus gebaut und an diesem soll auch der Carport anschließen. Hinter dem Carport - dort wo das Gefälle am höchsten ist - haben wir also noch 2,80 m Platz. Hier soll auch eine Treppe gebaut werden, damit man vom Gehweg zu unserem Haus gelangt (Höhenunterschied wie gesagt ca. 1,30 m). Der Carport selbst wird 6 Meter lang (vielleicht auch 6,50 m wenn wir dürfen). Wir haben also an der höchsten Stelle der Mauer eine Treppe geplant, dann kommt der Carport mit 6 Meter Länge (der bekommt zum Gehweg hin auch eine Sichtschutzwand), und vor dem Carport haben wir dann noch eine Einfahrt (verläuft parallel zum Fußgängerweg) von ca. 11 Meter Länge. Am Ende des Carports ist die Stützmauer noch ca. 70cm hoch und verläuft bis zum Anfang der Einfahrt / Grundstücksgrenze im Süden dann gegen Null. Könnt ihr so weit noch folgen? :)

    Jetzt habe ich also zum einen diese Ecke im Norden: Da haben wir einen "Schacht" von 2,80 m Breite an der Rückseite des geplanten Carports, und einen Höhenunterschied von ca. 1,30 m. An der Grundstücksgrenze im Norden wird ebenfalls eine Mauer errichtet, diese teilen wir uns mit unserem Nachbarn, und die wird an der höchsten Stelle genauso 1,30 m hoch sein. Wie gesagt, hier ist auch noch eine Treppe für den Zugang zum Haus geplant. 1. Frage: Muss oder sollte ich diese Ecke irgendwie besonders absichern, damit da nicht jemand versehentlich die Treppe runter purzelt oder so was? Wie wir den Randbereich neben der Treppe gestalten bzw. wie breit die Treppe wird, das weiß ich jetzt noch nicht. Unser Grundstück grenzt an dieser Stelle an eine Wendeplatte, die Treppe würde man also von der Wendeplatte her betreten, der Fußgängerweg beginnt erst auf Höhe des Carports. Muss ich da einen Zaun oder ein Gartentor o.ä. zum Schutz der Treppe errichten oder die Treppe besonders beleuchten (falls die Beleuchtung durch die Strassenlaternen nicht ausreicht)?

    Und da der Carport ja nur 6 Meter lang ist, haben wir da, wo der Carport zuende ist, immer noch einen Höhenunterschied von ca. 70 cm. Hier verläuft wie gesagt der Fußgängerweg parallel. Mein Mann hatte jetzt Bedenken, dass da jemand im Dunkeln (oder im nicht mehr ganz nüchternen Zustand) auf dem Fußgängerweg nur mal etwas daneben treten muss, dann stürzt der uns in die Einfahrt runter und wir werden haftbar gemacht. Und 70 cm Höhe reichen zumindest aus, um sich 'nen Fuß zu brechen, wenn's dumm läuft. Also auch hier einen Zaun mit einplanen? Alternativ könnten wir die Stützmauer 50cm höher bauen. Laut Bebauungsplan dürfen wir Mauern an der Grundstücksgrenze maximal 50cm höher als die Bezugshöhe (Höhe Fußgängerweg) bauen. Würde das als Sicherung ausreichen? Ist halt auch eine Kostenfrage: Eine solche Mauer, die über die Bezugshöhe hinaus ragt, müsste aus Naturstein sein oder zumindest mit Naturstein verblendet. Eine Stützmauer, die bündig mit der Bezugshöhe abschließt, könnte auch aus Betonsteinen erreichtet werden (wir dachten an Schalbetonsteine, wegen der Stabilität), und diese könnte man dann z.B. passend zur Hausfarbe verputzen. Aber wenn ich die Mauer höher ziehen will, muss zumindest der obere Teil aus Naturstein sein - und gestückelt sieht wieder doof aus (wenn technisch überhaupt möglich). Oder könnten wir eine Befreiuung erwirken, dass wir die Mauer an dieser Stelle auch aus Beton errichten dürfen, etwa weil sich Naturstein nicht als Stützmauer eignet bzw. weil wir die Mauer nur aus Sicherheitsgründen höher ziehen, nicht aus optischen Gründen? Macht das Sinn?

    Ich bin grad am Hin- und Herüberlegen, wie, wie hoch, aus welchem Material etc. wir diese Grundstückgrenze entlang des Fußgängerweges am besten gestalten sollen. Ich will bitte nicht arm werden dabei, es soll einigermaßen ansprechend aussehen und ich möchte hinterher keinen Ärger bekommen, weil ich mein Grundstück nicht ausreichend gesichert habe oder so was.

    Freue mich über kreative Vorschläge und Denkanstöße. Danke!
     
  2. #2 wasweissich, 04.04.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da hast du deine berufsangabe alle ehre gemacht .

    wirklich verstehen ist aber schwer .

    und 70 cm sind nicht sicherungspflichtig .
     
  3. #3 Manna73, 04.04.2014
    Manna73

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    Ok, dann frag ich mal so rum: Ab welcher Höhe habe ich denn eine Sicherungspflicht?
     
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