Grundstückskauf/-reservierung - Sondervereinbarungen

Diskutiere Grundstückskauf/-reservierung - Sondervereinbarungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich lese schon eine ganze Weile hier mit und langsam nimmt unser Bauvorhaben Formen an. Es steht jetzt der Grundstückskauf bzw. die...

  1. #1 marin01, 10.07.2014
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    Hallo,
    ich lese schon eine ganze Weile hier mit und langsam nimmt unser Bauvorhaben Formen an.
    Es steht jetzt der Grundstückskauf bzw. die Grundstücksreservierung an. Dazu habe ich eine Frage. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Wir haben, bei einer Neuerschließung, das (für uns) beste Grundstück rausgesucht. Da das Gelände früher ein Sendezentrum war, standen mehrere Große Antennen auf dem Grundstück. Durch etwas Recherche habe ich einen Plan bekommen auf dem die alten Antennen/Fundamente eingezeichnet sind. Ein großes Hauptfundament ist genau auf unserem Grundstück eingezeichnet. Die Antennen wurden schon vor vielen Jahren zurück gebaut. Leider kann uns aber keiner nachweisen das die kompletten Fundamente entfernt wurden. Bei der Höhenvermessung wurde laut Investor auch nach den Fundamenten gesucht und nicht gefunden. Sie sind im Vermessungsplan auch eingezeichnet und als nicht auffindbar gekennzeichnet. Der Investor hat mir nun zugesichert das evtl. gefundene Fundamente auf seine Kosten beseitigt werden.

    Da der BPlan bis jetzt noch nicht abgenickt ist und der Investor/Verkäufer für die Erschließung noch keine Baugenehmigung hat müssen wir noch nicht zum Notar, sondern lediglich eine Reservierung unterschreiben und die Reservierungsgebühr (ca. 800€) bezahlen.

    Die Eintragung bei Sondervereinbarungen in die Reservierung soll ich selbst eintragen, unterschreiben und dann von Ihm unterschreiben lassen. Weiterhin trägt er noch die Kosten für die Vermesseng des Grundstückes. (Auch Teil der Sondervereinbarung)

    Jetzt würde ich das wie folgt scheiben:

    "Die Kosten für Beräumung und Entsorgung von Altfundamenten wird vom Verkäufer getragen.
    Die Kosten für die Vermessung des Grundstückes werden vom Verkäufer getragen."

    Ist das so Wasserdicht oder muss es anders geschrieben werden? Gibt es evtl. Fachausdrücke oder Fachformulierungen?

    Vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 marin01, 15.07.2014
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    Dazu kann keiner etwas sagen?
     
  3. #3 Bauking, 15.07.2014
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