eHZ(elektronischer Haushaltszähler)Grundgebühr sparen

Diskutiere eHZ(elektronischer Haushaltszähler)Grundgebühr sparen im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ist es möglich einen eigenen eHz selber zu kaufen bzw. von einer Fachfirma zu beziehen und einsetzen etc zu lassen und so die Grundgebühr ans...

  1. chipC

    chipC

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    Ist es möglich einen eigenen eHz selber zu kaufen bzw. von einer Fachfirma zu beziehen und einsetzen etc zu lassen und so die Grundgebühr ans EVU VNB zu sparen.
    Werden heutzutage nur noch eHZ eingebaut anstatt der normalerweise eingebauten schwarzen Ferris?zähler?
    Worin liegen eigentlich die Vorteile der eHZ?
     
  2. Jonny

    Jonny

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    eHz gibt's hier, im eon gebiet, noch so gut wie garnicht.
    EIgener Zähler erspart die Zählermiete, die ganze Grundgebühr entfällt damit wahrscheinlich nicht.

    AGB des EVU studieren, oder einfach mal anrufen und Fragen.

    Grüsse
    Jonny
     
  3. #3 fmw6502, 12.06.2011
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    vergiß aber nicht, gleich nach Deinen Pflichten und zu erwartenden Kosten bzgl. Kalibrierung zu fragen.

    Gruß
    Frank Martin
     
  4. Julius

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    Geht es denn um Strombezug oder Lieferung (z.B. Solareinspeisung)?
    Es hat stets (und NUR) der Energielieferant das Recht, den Meßstellenbetreiber zu wählen!

    Wenn Du also ganz normal nur Strom beziehst, kannst Du gegen den Willen des VNB keinen eigenen Bezugszähler verwenden (höchstens als zusätzlichen Zähler, der aber nix spart).
    Gespart könnte auch höchstens der Meßpreis werden (also nicht der Grundpreis). Stattdessen käme aber ggf. ein Entgelt für die Ablesung/Datenerfassung hinzu.

    EHZ werden derzeit in D in aller Regel nur bei Neuanlagen und umfangreichen Modernisierungen verwendet.
    Die Vorteile halten sich ME noch sehr in Grenzen...
     
  5. chipC

    chipC

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    Danke an Alle!

    Es geht um Strombezug für ein geplantes EFH das momentan einen Zähler für normalen Verbrauch benötigt und einen für eine Wärmepumpe( Leistung noch nicht bekannt). Zählerplatzreserve soll für evtl. PV und falls später mal vermietet für das OG eingeplant werden.
    Es wird ein Zählerschrank mit max. 4 eHZ+VF(Verteilerfeld) benötigt.

    Beim LEW EVU / VNB gilt die TAB 2007.
    Ich werde nicht recht schlau daraus, so wie es aussieht, sind nun eHZ für alles vorgeschrieben.
    Die Vorteile von den eHZ lägen darin , daß ein Zählerfeld mit 2 eHZ belegt werden könnte, also Platz gespart werden könnte.

    Allerdings heisst es in den TAB 2007:
    Bei Ein- und Zwei-Kundenanlagen ist je Zählerfeld nur ein eHZ zulässig. Ausnahmen sind bei Anlagen kleiner Leistung wie z.B. Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen möglich.

    Hier kann bis zu einer Anlagenleistung von bis zu 4,6kVA ein zweiter eHZ auf dem gleichen Zählerfeld eingesetzt werden.

    http://www.lew-verteilnetz.de/cms_dso_inter/Downloads/Gesetze/TAB_2007.pdf
     
  6. chipC

    chipC

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  7. Julius

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    Logisch.
    Oder was würde Dein Obsthändler sagen, wenn Du mit Deiner eigenen Waage vorbeikämst, um die Erdbeeren abzuwiegen, welche Du ihm abkaufen möchtest...?

    Für die PV-Anlage wäre hingegen (aus dem selben Grundsatz des Handelsrechts heraus) ein eigener Zähler möglich.
     
  8. Uwe!

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    aber seit einiger Zeit (Anfang 2010???) ist es doch theoretisch zumindest möglich den Messstellenbetreiber selbst zu wählen! -dachte ich-

    Das der in irgend einer Form zertifiziert sein muss und nciht sich jeder einfach selber nen Zähler kauft, sehe ich ein, aber das man an den Netzbetreiber gebunden ist, sit doch aufgehoben, oder?
     
  9. chipC

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  10. #10 00imperator, 23.08.2011
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    Vielleicht nicht ganz uninteressant:

    Der Eli, der bei uns im Zuge einer Zählerschranksanierung den eHZ installiert hat meinte, dass diese nur eine kurze Gültigkeit der Eichung haben und so wesentlich öfter ausgetauscht werden müssen (zumindest bei uns in HH). So wie ich ihn verstanden habe alle 6 Jahre wogegen die Alten 30 Jahre halten sollen....

    Willst Du dann alle 6 Jahre einen neuen Zähler kaufen? das rentiert sich nie. Das würde ich erstmal in Erfahrung bringen.
     
  11. #11 00imperator, 23.08.2011
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    Ups, hätte den Link darüber erstmal lesen sollen, hier schreibt Hager die Eichdauer von 8 Jahren.
     
  12. Julius

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    Da denkst Du falsch. Der Energielieferant darf den Meßstellenbetreiber frei wählen. Nicht aber der Belieferte!

    Jein. Oder: Es kommt drauf an. Siehe oben und siehe unten!

    Nein, das sieht nicht so aus!

    Denn - wie ich schon andeutete - gilt das nur für Einspeisezähler, nicht aber für Bezugszähler!

    Das sollte eigentlich auch aus den Informationen von HAGER hervorgehen. Dort steht was von
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Die Eichfrist liegt bei mechanischen Zählern bei bis zu 16 Jahren (je nach Typ des Zählers). Diese kann verlängert werden, typ. um 5 Jahre, evtl. auch mehrmals. Dazu muss nicht unbedingt jeder einzelnen Zähler überprüft werden (Stichwort: Stichprobenprüfung).

    Bei Bezugszählern wird der VNB darauf bestehen, dass er den Zähler liefert.

    Gruß
    Ralf
     
  14. Julius

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    Zur Haltbarkeit von Ferrariszählern versus eHZ:

    Die n-ergie (ex-EWAG) hat z.B. in Nürnberg noch Bezugszähler mit Baujahren von Ende der 1960er im Einsatz, welche nach der Ersteichung aufgrund wiederholter positiver Stichproben nicht mehr nachgeeicht werden mußten.
    Die sind also nunmehr seit über 40 Jahren ununterbrochen im Einsatz.

    Auf Ähnliches darf man bei elektronischen Zählern nicht ansatzweise hoffen.
    Im Gegenteil! Von denen mußten ja schon etliche VOR Ablauf der Ersteichung ersetzt werden, da sich ganze Serien als ab Werk fehlerhaft erwiesen hatten...
     
  15. Uwe!

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    Da hast Du natürlich mal wieder Recht! Kommt davon, wenn man Halbwissen speichert....und dann zum eigenen Vorteil umdeutet...

    Passt jetzt nicht mehr ganz dazu, aber trotzdem: hat man ne Chance nen neuen Zähler zu verlangen, wenn der alte lauthals brummt!?
     
  16. Julius

    Julius

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    Im Prinzip, ja.
    Aber - wer ist "man", wem gehört der Zähler und wozu dient er?
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Und warum brummt er? ;)

    Gruß
    Ralf
     
  18. Julius

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    Wenn Du 50 Perioden in der Sekunde hättest, würdest Du auch brummen... :mega_lol:
     
  19. Uwe!

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    "man" bin ich im Sinne des Veranlassers und e.on im Sinne desjenigen, der es dann tun müsste.
    Der Zähler gehört e.on und ist unser normaler Bezugszähler.

    Und warum er brummt weiß ich nicht!
     
  20. R.B.

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    Verändert sich das Brummen abhängig von der Last?

    Mich macht das "lauthals" stutzig, denn diese Zähler brummen alle, aber normalerweise kaum hörbar. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, beispielsweise nicht richtig angeschraubt, lose Teile, usw.

    Also, Versorger anrufen. Wenn ich aber richtig informiert bin, ist das Brummen kein zwingender Grund für einen Zähleraustausch.

    Gruß
    Ralf
     
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