Mal was aus der Vergangenheit ...

Diskutiere Mal was aus der Vergangenheit ... im Humor Forum im Bereich Sonstiges; Die Definition des Begriffs „Eisenbahn“ durch das Reichsgericht in einer Entscheidung vom 17. März 1879: "Ein Unternehmen, gerichtet auf...

  1. #1 VolkerKugel (†), 23.11.2007
    Zuletzt bearbeitet: 23.11.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Die Definition des Begriffs „Eisenbahn“ durch das Reichsgericht in einer Entscheidung vom 17. März 1879:

    "Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung, u. s. w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützlich, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist."

    Kurz darauf wurde dann in einer juristischen Fachzeitschrift anonym eine Definition des Begriffs "Reichsgericht" veröffentlicht:

    "Ein Reichsgericht ist eine Einrichtung, welche dem allgemeinen Verständnis
    entgegenkommen sollende, aber bisweilen durch sich nicht ganz vermeiden haben
    lassende, nicht ganz unbedeutende bzw. verhältnismäßig gewaltige Fehler im
    Satzbau der auf der schiefen Ebene des durch verschnörkelte und
    ineinandergeschachtelte Perioden ungenießbar gemachten Kanzleistils
    herabgerollten Definitionen, welche das menschliche Sprachgefühl verletzende
    Wirkungen zu erzeugen fähig ist, liefert."

    ... auch heute noch aktuell???

    Quelle:
    RechtsCentrum.de AKTUELL - Ausgabe 2007-33 vom 21.11.2007 - OK ? :konfusius
     
  2. tp17

    tp17

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    Na dann zitiere ich mal die gerade erst aufgehobene MILCHVERORNUNG von 2000:
    "Milch: das durch ein- oder mehrmaliges tägliches Melken gewonnene unveränderte Eutersekret von zur Milchgewinnung gehaltenen Kühen" :deal

    Mahlzeit!
     
  3. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @Volker: wenigstens mit Quellenangabe zitieren. Ist einfach seröser.
    (Wo doch die Architekten auch nicht wollen, dass man einfach kopiert und verbreitet...) duck unwech
     
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