2 Fragen zur Eigenheimzulage

Diskutiere 2 Fragen zur Eigenheimzulage im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe zwei spezielle Fragen zum Thema Eigenheimzulage. Da ich nach vielen Suchen im Internet leider keine passende Antwort...

  1. pitman

    pitman

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    Hallo zusammen,

    ich habe zwei spezielle Fragen zum Thema Eigenheimzulage. Da ich nach vielen Suchen im Internet leider keine passende Antwort gefunden habe und immer wieder in dieses Forum verwiesen wurde, habe ich mich jetzt angemeldet und hoffe auf Eure Hilfe.

    1. Im Jahr 2005 hat meine Freundin einen Bauantrag eingereicht, der damals auch genehmigt wurde. Sprich der Bau ist EHZ-fähig. Da wir aus diversen Gründen bisher noch nicht mit dem Bau begonnen haben, habe ich zunächst versucht herauszufinden, ob wir eine bestimmte Frist einhalten müssen, damit die EHZ nicht verfällt.
    Laut Infos, die ich hier aus dem Forum habe, gilt die Baugenehmigung in NRW für 3 Jahre und kann problemlos für ein weiteres Jahr verlängert werden. Und für die EHZ selbst gibt es keine Frist...

    Es ist also keine Eile geboten. Im Laufe des nächsten Jahres möchten wir mit dem Bau beginnen. Aber wir haben noch folgendes Problem.
    In 2005 wurde das Haus mit einer kleinen Einliegerwohnung geplant. Aus familiären Gründen, möchten wir das Haus nun gern ohne Einliegerwohnung bauen. Sprich wir müssen den damaligen Bauantrag ändern lassen.
    Verlieren wir dadurch auf jedenfall die EHZ-Fähigkeit, da quasi ein neuer Bauantrag vorgelegt wird ?

    2. Der Bauantrag wurde in 2005 allein von meiner Freundin gestellt. Sie liegt mit Ihrem Einkommen unterhalb der EHZ-Grenze 70T€ in 2 Jahren. Nun soll wie oben geschrieben im Laufe des nächsten Jahres mit dem Bau begonnen werden. Wie es der "schöne" Zufall will, werden wir im Laufe des nächsten Jahres heiraten...
    Was passiert nun mit den Einkommensgrenzen ? Zählen nun beide Einkommen zusammen ? Wenn ja, dann würden wir über die Grenze kommen... Oder kann der Bau weiterhin allein von meiner Freundin durchgeführt werden, so dass die ursprüngliche Einkommensgrenze gilt ?


    Da ich, wie eingangs erwähnt auf diese Fragen nirgends eine Antwort gefunden habe, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt...

    Gruß und vielen Dank vorab
    pitman
     
  2. #2 Stefan61, 31.10.2007
    Stefan61

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    Da graben wir doch 'mal die alten EigZulG-Materialen aus ...

    ... und finden dabei, daß Frage 1 schwierig und Frage 2 leicht ist:

    1. Lies das Urteil des BFH vom 04.11.2004 - III R 61/03. Ich tendiere nach der Lektüre zur Ansicht, daß die Förderfähigkeit entfällt, wenn Ihr den Antrag so gravierend ändert. Außerdem ist fraglich, ob die Finanzverwaltung dem Urteil folgt.

    2. Die Heirat schadet dem Projekt nicht, weil sich die Einkommensgrenze von 70 TEUR in 2 Jahren für Verheiratete auf 140 TEUR in 2 Jahren verdoppelt.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Zu 1)...
    Beim Bauordnungsamt nachfragen. Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, daß eine Tektur (Abänderung) wg. der langen Zeit nicht mehr möglich ist. Das hiesse Neuantrag = Zulageverlust
    Andererseits kann es sein - je nach Umfang der Planungsänderung - daß GAR KEINE Antragsänderung notwendig ist. So wie gewisse Umbauten ja auch genehmigungsfrei sind.
    Diese Fragen kann aber nur der Planer oder die Bauordnung beantworten.
    Ggf. Gesprächsergebniss schriftlich bestätigen.
    MfG
     
  4. pitman

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    Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten.

    Zu Frage 1:
    Ich habe mir heute nochmal die Baupläne angesehen. Evtl. gibt es einen Weg die Einliegerwohnung mit relativ wenigen Änderungen aus der Planung zu nehmen.
    Werde das mal mit dem Architekten durchsprechen.

    Zu Frage 2:
    Die Einkommensgrenze erhöht sich zwar auf 140 T€ für 2 Jahre. Aber gemeinsam würden wir über dieser Grenze liegen.
    Daher die Frage, ob der Bau weiterhin allein von meiner Freundin/zukünftigen Frau erstellt werden kann ?

    Gruß und vielen Dank vorab
    pitman
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2007
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    Zu 1) Bitte beachten:
    Meine Aussage gilt rein fürs bauordnungsrechtliche. Fürs FiA mag das anders sein.
    MfG
     
  6. pitman

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    Ok, vielen Dank...

    Hat evtl. noch jemand eine Antwort zu Frage 2 ?

    Gruß
    pitman
     
  7. #7 Stefan61, 02.11.2007
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    Gegenfrage, weil dies aus dem Zusammenhang nicht klar wird: Ist Deine Freundin bzw. Ehefrau in spe Alleineigentümerin des Grundstücks, oder seid Ihr gemeinschaftliche Eigentümer?
     
  8. pitman

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    Oh ja, stimmt... Sorry...

    Sie ist Alleineigentümerin...

    Gruß
    pitman
     
  9. pitman

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    Hilft die Info, dass meine Freundin Alleineigentümerin ist weiter ?

    Gruß
    pitman
     
  10. OK

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    EHZ klappt nach Heirat wohl nicht
    http://www.lhrd.de/seiten/steuertipps/tipps/einkunftsgrenze-bei-eigenheimzulage.html

    "Auch die Beantragung einer getrennten Veranlagung im Erstjahr kann nicht mehr dazu führen, dass z.B. einer der Ehegatten die einfache Einkunftsgrenze unterschreitet und nur er Eigenheimzulage erhält.

    Für alle Investitionsentscheidungen vor dem 01.01.2004 gelten weiterhin die alten Regelungen. Für diese Fälle ist nicht die Summe der positiven Einkünfte, sondern der Gesamtbetrag der Einkünfte maßgebend. Eine getrennte Veranlagung im Erstjahr kann noch dazu führen, dass zumindest einer der Ehegatten die Hälfte oder bei Alleineigentum sogar die volle Eigenheimzulage erhält."
     
  11. OK

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  12. Papi

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    Könnte klappen

    Ich denke die EHZ könnte unter folgenden Voraussetzungen durchaus noch durchgehen:

    - Fertigstellung des Baus in 2008 ---> anrechenbares Einkommen von 2006 & 2007 ---> zu der Zeit noch nicht verheiratet
    - Heirat in 2008
    - Freundin ist Alleineigentümerin

    Bei uns ging eine ähnliche Konstellation problemlos durch:
    - Damalige Freundin Alleineigentümerin & förderungsberechtigt, Fertigstellung in 2003
    - Heirat allerdings erst in 2005

    Fragen Sie aber auf jeden Fall Ihren Steuerberater!

    Gruß
    Frank

    (mein erster Beitrag hier :) )
     
  13. pitman

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    Vielen Dank für Eure Antworten...

    Erstjahr bedeutet, dass Jahr vor der Fertigstellung, richtig ?

    Gruß
    pitman
     
  14. #14 OK, 05.11.2007
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2007
    OK

    OK

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    Der Absatz bezieht sich auf Fälle VOR dem 1.1.2004!
     
  15. pitman

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    Ah ok. Hatte das eben falsch interpretiert...
    Danke...

    Gruß
    pitman
     
  16. Zottel

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    Da wir in einer ganz ähnlichen Lage sind der Stand meiner Informationen: Erstmal wär ja die Frage, ob das ganze beim Bauamt überhaupt als Tektur durchgeht - oder ob Aufgrund der Größe der Änderung ein Neuantrag erforderlich ist. Bei uns hat das Bauamt ein VÖLLIG anderes Haus (Geschoßzzahl, Lage auf dem Grundstück, Bauweise, Orientierung, Grundfläche etc. völlig anders) trotzdem als Tektur genehmigt.

    Zur EZH: Das Finanzamt kann prüfen, ob bei einer Tektur tatsächlich keine wesentl. Änderung vorliegt. Muß aber nicht. Ich würde aber in unserem Fall davon ausgehen, daß die Prüfenden aufgrund der nur noch spärlichst tröpfelnden Anträge VIEL Zeit zum prüfen haben. Ich habe also mal ganz ohne Zulage kalkuliert.
     
  17. Blacky

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    Nein, nicht richtig!

    Erstjahr bedeutet erstes Jahr der Selbstnutzung, also frühestens das Jahr der Fertigstellung. Folge: Fertigstellung+Selbstnutzung 2008 => Einkommen der Jahre 2008 und 2007 relevant.

    Für den Rest kann ich aus dem Stegreif von zu Hause aus nicht helfen, meine Unterlagen ( und Juris-Zugriff) habe ich in der Dienststelle, die ich aufgrund meines heute angetretenen Jahresurlaubes erst wieder am 27.12.2007 aufsuche :-)).

    Ich empfehle aber, mal in Erwägung zu ziehen, den zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt zu fragen (nur wegen Teil 2, schlafende Hunde soll man nicht wecken). Wir Sachbearbeiter sind im Allgemeinen nicht so unfreundlich wie unser Ruf.

    Zur geplanten Änderung des Bauantrages sehe ich (vom steuerlichen Instinkt her) aber schwarz. Es geht ja nicht nur um bauliche Veränderungen, sondern auch um "Nutzungsänderungen". ( vom EFH mit Einliegerwohnung (ZFH) zu einem reinrassige EFH). Ist aber nur meine Bauch-Meinung.
     
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