Kleine Frage zum Eigenkapital

Diskutiere Kleine Frage zum Eigenkapital im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Einen wunderschönen guten Morgen... Ich hab da mal eine kleine Frage...wenn ich aus der Verwandschaft ein Grundstück für 30000€ kaufe,welches...

  1. #1 michi82, 29.11.2008
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    Einen wunderschönen guten Morgen...

    Ich hab da mal eine kleine Frage...wenn ich aus der Verwandschaft ein Grundstück für 30000€ kaufe,welches aber 60000€ wert ist,kann man die differenz als "Eigenkapital" einsetzen um den Zinssatz zu drücken?
     
  2. Latte

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    Wenn es 60000€ wert ist, hast du 60000€ Eigenkapital

    Gruß, Latte
     
  3. Rene'

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    Glaub ich eher nicht.

    Die Bank beruft sich in solchen Fällen in der Regel auf den tatsächlichen Kaufpreis.


    Ein größeres Problem sehe ich darin:

    Wieso verkauft Dir jemand aus der Verwandschaft ein Grundstück zum halben Preis??

    Die selbe Frage wird sich nämlich das Finanzamt stellen. Sowas wird nämlich gerne gemacht um Grunderwerbssteuer zu sparen. 30.000€ offiziell im Kaufvertrag von denen die 3.5% fällig werden und nochmals 30.000€ "hintenrum" auf die Hand.
    Nicht falsch verstehen: Ich unterstelle Dir das nicht, aber das Finanzamt wird sich vielleicht diese Frage stellen.
    Sollte der Verwandte Dir wirklich das Grundstück für den halben Preis (ohne Mauschelei) verkaufen kann das Finanzamt durchaus daraus eine "Schenkung" ableiten.

    Abweichungen zwischen Kaufpreis und Bodenrichtwert von einigen %-Punkten wird das Finanzamt sicherlich nicht interessieren. Aber ein Verkauf 50% unter Marktwert wird beim Finanzamt sicherlich die Glocken läuten lassen.

    Also Vorsicht!!! Bei einer solchen Konstellation vorher verbindliche Rechtsberatung einholen!!

    Gruß,
    Rene'
     
  4. #4 kalauer71, 29.11.2008
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    Klar, warum auch nicht. Die Bank interessiert sich ja letztlich nur dafür, was sie im Zweifelsfall wieder erlösen könnte, wenn der ganze Kram verkauft wird. Und wenn das Grundstück wirklich einen nachprüfbaren Wert von 60.000,- hat, dann wird die Bank das auch so anrechnen. Selbst wenn Du es geschenkt bekommen würdest hätte es immer noch einen Wert von 60.000,-
     
  5. #5 Alfred Witzgall, 29.11.2008
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    Es ist der gezahlte Preis als Eigenkapital anzusetzen. Dat steht in den Beleihungsrichtlinien.

    Ansonsten Rene, der argumentiert wenigstens logisch.

    Hast du bei einer Zwangsversteigerung schon je mal dein Eigenkapital als Forderung anmelden können/dürfen ??
     
  6. Quelle

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    na ja der bezahlte preis. so hart kann die regel nicht sein. wie schauts mit erben aus? da zahlte auch keiner.
     
  7. #7 nursoeiner, 30.11.2008
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    es wird i.d.R. tatsächlich der gezahlte Preis zugrundegelegt. "Richtwerte" heisen "Richtwerte" und nicht "Festwerte" weil sie Richtwerte sind.

    Es wird davon ausgegangen das der gezahlte Preis dem auch maximal bei einer Verwertung zu erzielendem Preis entspricht...eben weil es (normalerweise) keine Schnäppchen bei Grundstücken gibt (bei Immobilien auch nur extremst selten)...wobei natürlich Schwankungen von von mir aus 10% bis 20% zwar in Eurobeträgen hoch klingen aber zu vernachlässigen sind.

    Also wenn jemand am "normalen" Makt ein Grundstück für 30.000 € kaufen kann und es laut Richtwerten eigentlich 60.000 € Wert wäre dann gelten bei der Wertermittlung die 30.000 € (sind immer wieder lustige Diskussionen mit Käufern...)

    Typischerweise ist aber ein Kauf unter Verwandten eine Ausnahme. Hier neigen Kreditabteilungen dazu sich argumentativ davon überzeugen zu lassen das der Onkel zugunsten des Neffen auf "Ertrag" verzichtet (die steuerliche Seite ist natürlich eine komplett isoliert zu btrachtende..hier gehts nur um den Beleihungswert).

    Gute Argumente können neben dem Richtwert auch konkrete Refenzgrundstücke bzw. Objekte sein.
     
  8. #8 baufibemu, 01.12.2008
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    So ist es. Bei einem Kauf wird normalerweise der Kaufpreis als maximaler Verkehrswert festgesetzt.
    Die einzige Ausnahme ist ein Verkauf innerhalb der Familie. Hier kann ein höherer Wert als, der tatsächlich gezahlte angesetzt werden, wenn es denn so ist, dass der eigentliche Wert höher ist, als der Kaufpreis.

    Beste Grüße
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Wer sagt, daß es 60.000,- € "wert" ist? Gibt es ein Wertgutachten? Referenzen?

    Meine Erfahrung, man schätzt den realen "Wert" eines Grundstücks oftmals falsch ein. Meist gehen die Besitzer von einem überhöhten "Wert" aus, was irgendwie auch verständlich ist, und die Banken neigen eher dazu (Sicherheitsdenken) den Beleihungswert niedrig anzusetzen. Da prallen teilweise Welten aufeinander. ;)

    Aber es gibt einen Verhandlungsspielraum den man ausloten sollte, und dazu muss man miteinander reden. Eine Bank vor Ort die den lokalen Immobilienmarkt bestens kennen sollte, ist evtl. eher geneigt den höheren Verkehrswert zu berücksichtigen. Der Schuß kann jedoch nach hinten losgehen, wenn nicht einmal der Kaufpreis bei einer Verwertung erzielbar wäre.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Lundell96, 01.12.2008
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    Bei mir hat die Bank nicht nach dem Kaufpreis gefragt. Wurde bewertet mit dem aktuellen m²-Preis im Umfeld, was meiner Meinung nach auch Sinn macht.

    Was ist beispielsweise mit einem Grundstück das man vor 20 Jahren für 20.000 DM gekauft hat, jetzt aber nen Wert von 40.000 EUR? Denke nicht dass da der Kaufpreis eine Rolle spielt...

    just my 2 Cents
    Andreas
     
  11. #11 baufibemu, 01.12.2008
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    Es geht nicht um ein Grundstück, welches vor zwanzig Jahren gekauft wurde, sondern jetzt gekauft wird und gleich im Anschluss finanziert werden soll.
    Wenn ein Grundstück bereits seit längerem im Besitz ist, werden logischerweise die Bodenricht- und Vergleichswerte zur Einwertung hergenommen.

    Beste Grüße
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Den Vorschlag das Grundstück jetzt zu kaufen und noch ein paar Jahre abzuwarten wollte ich zuerst auch machen. Aber ich befürchte, der Fragesteller hat keine Zeit dafür.

    In der Eingangsfrage ging es auch um einen Zinsvorteil aufgrund des höheren EK. Da möchte ich mal behaupten, daß dieser Vorteil garnicht so groß sein kann, vorausgesetzt die Finanzierung ist nicht bis auf den letzten Cent ausgereizt.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 nursoeiner, 01.12.2008
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    ein Kaufpreis von vor 20 Jahren spielt selbstredend heute keine Rolle mehr.

    Aber vielen Käufern im Immobereich ist nicht klar das das der Wert i.d.R. ziemlich genau dem entspricht was man (am Markt) bezahlt.

    Viele Finanzierungsgespräche beinhalten Abschnitte in denen der stolze Hauskäufer argumentiert "super..ich kann das Haus für 150.000 € kaufen obwohl es eigentlich 230.000 € Wert ist....."
     
  14. #14 michi82, 01.12.2008
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    Guten Abend...

    Vielen dank für die zahlreichen Antworten.

    Die Preisangaben waren nur fiktive Zahlen,und dienten nur um's verständlicher zumachen...
     
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