Mindestabstand Zählerschrank zur gegenüberliegenden Wand

Diskutiere Mindestabstand Zählerschrank zur gegenüberliegenden Wand im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, bin gerade auf der Suche werde aber irgendwie nicht fündig. Folgende Ausgangssituation, (extra nur ganz grob beschrieben)...

  1. #1 JaquesTati, 08.12.2010
    JaquesTati

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    Hallo Zusammen,

    bin gerade auf der Suche werde aber irgendwie nicht fündig.

    Folgende Ausgangssituation, (extra nur ganz grob beschrieben) ein nicht mehr funktionierenden LS-Schalter in einem sehr alten Haus müsste in einem unter Bestandschutz stehenden Zählerschrank (und da sollte man den Ausdruck Schrank nicht so wörtlich nehmen) ausgetauscht werden. Der Schalter lässt sich aber nicht 1:1 austauschen (Platzproblem) und so sind alle Beteiligten übereingekommen, dass es sinnvoller, sicherer und zukunftsweisender ist, einen nagelneuen Zählerschrank zu installieren.

    So weit, so gut, nur darf an der alten Stelle der neue Schrank nicht mehr montiert werden, da der Abstand zu gegenüberliegenden Wand zu gering ist. Aufgrund der räumlichen Situation vor Ort muss an vollkommen anderer Stelle der Schrank aufgehangen werden, außerdem müsste der Installateur die über dem geplanten Standort vorhandene Wasserverteilung auch noch verschwenken, weil dies so nicht statthaft wäre.

    Und somit summieren sich die Kosten, der Austausch eines „Pfennigartikels“ schlägt plötzlich mit einer vierstelligen Eurosumme zu Buche.

    Um vorab Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden – die Reparaturkosten könnten direkt in voller Höhe geltend gemacht werden, ansonsten müsste man das mit 2% abschreiben – wurde vorab die Sachbearbeiterin gefragt. Und die gute Frau bzw. ihr Vorgesetzter hätten gerne den „Gesetzestext“ schriftlich, aus dem hervorgeht, wie groß der Mindestabstand von einem Zählerschrank mit Elektroverteilung zur gegenüberliegend Wand sein muss und wo geschrieben steht, dass eine Wasserverteilung nicht über einem Zählerschrank existieren darf. :deal

    Schon einmal besten Dank.

    mfG

    Jaquestati
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Frag Deinen Eltgrundversorger nach den entsprechenden Vorschriften.
     
  3. #3 ThomasMD, 08.12.2010
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  4. #4 JaquesTati, 08.12.2010
    JaquesTati

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    Tja und der macht es sich mit seiner Textbausteinantwort einfach:

    "Die technischen Anschlussbedingungen Ihres Versorgers müssen beachtet werden. Für die Einhaltung der Richtlinien liegt die Zuständigkeit bei Ihrem Elektroinstallateur."

    Und genau der arme Mann fällt krankheitsbedingt für die nächste Zeit aus und nächste Woche soll der Installateur mit dem Verschwenken anfangen.
     
  5. #5 JaquesTati, 08.12.2010
    JaquesTati

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  6. R.B.

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    Schau ansonsten in die TAB Deines Versorgers, bzw. dessen Erläuterungen dazu. Die weichen manchmal von der o.g. Vorlage (etwas) ab.

    Aber für das FA dürfte das genügen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Julius

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    Und ich glaube erstmal bis zur Erbringung des Nachweises nicht, daß ein Austausch des LS an jetziger Stelle an Platzproblemen scheitert.
    Ein engagierter Installateur findet da eigentlich stets eine Lösung!

    Daher bitte mal Bilder der Situation.
     
  8. Julius

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    Dein Text liest sich auch mehr so, als daß die komplette Erneuerung der Verteilung durchaus gewollt ist und Du jetzt nur einen Dreh finden möchtest, das steuersparend schneller abzuschreiben...
    (und ne neue Wasser-Verteilung spring ganz elegant auch noch dabei raus - selbstverständlich auch unter dem Deckmäntelchen der "kleinen Elektro-Reparatur"...)

    Ich würde Dir dabei nicht helfen und ein guter Finanzbeamter sollte dieses Ansinnen auch wirksam zurückzuweisen verstehen!
    Schließlich wäre es eben gerade keine Instandsetzung, sondern eine nachträgliche Total-Erneuerung. Und da sind ME die (steuerlichen) Regeln eindeutig.
     
  9. #9 JaquesTati, 08.12.2010
    JaquesTati

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    Hallo Julius, selbstloser Verteidiger des FA und scheinbarer Busenfreund von Herrn Schäuble,

    um Ihnen einmal den Wind aus den Segeln zu nehmen und den Vermutungen/Unterstellungen mal etwas entgegen zu setzen. Seit mir die Betreuung für dieses Haus obliegt:

    - sind sämtliche Arbeiten/Begehungen am Haus wurden von Fachfirmen, Statiker und Architekt und zwei Gutachtern ausgeführt, für alles existieren entsprechende Belege/Rechnungen
    - die zu verschwenkende Wasserverteilung ist gerade erst erneuert worden – komplette Sanierung von zwei Bädern, Stichwort 50 Jahre Abschreibung (so viel also zu „..ne neue Wasserverteilung springt ganz elegant auch noch dabei raus“), die ist nagelneu und schon bezahlt.

    Außerdem habe ich berufsbedingt ein „angespanntes“ Verhältnis zum Finanzamt und da geht es zuweilen schon mal an das Eingemachte. Und vor diesem Hintergrund könnte ich mir gar nicht erlauben, irgendetwas zu tricksen oder halbseidenes zu Versuchen, da meine Unterlagen schon seit Jahren doppelt geprüft werden und die kleinste Unstimmigkeit direkt zu Nachfragen und entsprechenden Kontrollen vor Ort führen würden. Und aus diesem Grunde wende ich mich vorab in solchen Fällen (die halt etwas sonderbar klingen mögen) direkt an das FA, um von Anfang an solchen Problemen aus dem Weg zu gehen. Daher gibt es bei mir kein „Deckmäntelchen“ unter dem man was verbergen könnte.

    Und was Ihren „Glauben“ betrifft, mag sein, dass Sie damit Recht haben, aber bis jetzt habe ich noch keinen Anbieter gefunden, der LS-Schalter im Angebot hat, die deutlich schmäler als das bekannte Rastermaß sind - zwei Elektrogroßhändler in der Region konnten auch nicht weiterhelfen.

    Aber mal wieder zurück zum Technischen und der Ausgangssituation.

    Irgendwann in den 70zigern hat ein Elektrofachbetrieb (existiert nicht mehr – verstorben) die damalige Installation aufgehübscht und auf einen „neuen“ Stand gebracht. Und da hat es damals schon ein kleines Problemchen gegeben, die Fa. war fertig und der „Zählerschrank“ komplett belegt, aber man hatte einen LS vergessen. Kein Problem für den Fachmann, einfach alle Automaten ein Tick nach rechts verschoben und schwupps war auf der linken Seite noch etwas Platz. Zwar hing der LS etwas in der Luft, aber Kabel und Rahmen verleihen ja ausreichend Festigkeit. Die Abdeckung wurde leicht zurecht gefeilt und schwupps war das Problem gelöst. Hier erkennt man die Erfahrung eines meisterhaften Betriebs. Dumm nur das man nicht einen, sondern zwei LS vergessen hatte und da fing die Bastelei an. Etwas mehr Verschieben, den LS daneben halten, verdrahten, mit durchsichtigem Klebeband an den Nachbarn befestigen, seitlich gegen den Absturz noch ein Schräubchen in die Wand und kräftig am Gehäuse feilen. Und wenn Feilen nicht reicht, dann verformt man das umgebende Gehäuse noch ganz vorsichtig ein wenig thermisch und irgendwann „passt“ dann auch der Deckel. Und es ist ja nur eine Nebensächlichkeit, dass dennoch beide äußeren Kippschalter am Gehäuse schleiften. Und das ganze wurde sogar abgesegnet und ist nun Teil des Bestandschutzes.

    Es vergingen die Jahre und es passierte nichts bis der Energieversorger auf die Idee kam, den Anschluss vom Dach (das Haus war die zentrale Verteilerstation für die gesamte Nachbarschaft) in den Boden zu verlegen. Und nun kamen mehrere Subs zum Einsatz und mindestens einer von denen war genau so ein Murkser wie die Firma aus den 70zigern. Die alte Anschlussleitung wurde getrennt, aber es gab scheinbar Probleme die Überreste vollständig aus dem Kasten zu entfernen und weil die Zeit drängte hat man einfach den Anschluss von der gegenüberliegenden Seite eingeführt. Und weil der Kasten so voll war, hat man sich Platz geschaffen, in dem man die Abgangsleitungen von manchen LS einfach gekürzt und ohne viel Spiel neu aufgelegt hat.

    Vermutlich ist im Zuge dieser Arbeiten auch der Defekt am LS entstanden, aber nicht aufgefallen, da die betroffenen Verbraucher nicht mehr benutzt wurden. Und diese Arbeiten wurden wieder abgesegnet, alles unter dem „Deckmäntelchen“ des Bestandschutz.

    Und jetzt kommt der Punkt, wo ich einen dicken Hals bekomme, der Zustand war ja so nicht statthaft und haltbar, aber ich kann nicht nachweisen, welcher der beiden Subs den Schaden verursacht hat, um ihn in Regress zu nehmen. Und am besten ist dann noch die Dreistigkeit einem anzubieten, die gesamte Installation zu erneuern, da die alte ja schadhaft wäre – wissentlich zweimal abkassieren wollen. Solche Firmen ziehen doch eine gesamte Zunft in den Dreck, eigentlich müssten solche Leute an ihrem eigenen Pfusch kleben bleiben! Ist das zu viel verlangt, eine vernünftige Arbeit abzuliefern? Oder wenn man bei der beauftragten Tätigkeit feststellt, dass noch andere Sachen im Argen sind, den Auftraggeber zu informieren? Also bei Autowerkstätten funktioniert das tadellos.

    Übrigens Bilder können nicht nachgeliefert werden, da mein Elektriker den Pfusch direkt zurückgebaut hat, aber dadurch jetzt zwei Räume abgeklemmt sind.

    Ich mag mit Sicherheit nicht der einfachste Auftraggeber sein, aber Flickwerk ist nicht mein Ding, eine Arbeit muss vernünftig ausgeführt werden, lieber einmal richtig als irgendeine Zwischenlösung. Und wenn dadurch halt höhere Kosten entstehen ist das auch egal, entweder ganz oder gar nicht ist meine Devise. Manche Elektriker mögen das anders sehen, da sich zuweilen mit Bastelei mehr verdienen lässt und so immer wieder Folgeaufträge generiert werden können.

    Im Endeffekt geht es nicht um einen „Dreh“ – wie Sie es einfach mal so unterstellt haben - ich habe nicht die Gesetze erlassen und Vorschriften gemacht, sondern muss mich nur daran halten, genau wie alle anderen Beteiligten auch. Und wenn per Vorschrift halt der jetzige Standort nicht mehr zulässig ist, dann muss halt mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen ein neuer Schaltschrank installiert werden. Es kann nicht sein, dass die einen sagen, hier darf man nicht mehr und alles neu und die anderen nur die Kosten für einen LS übernehmen sollen.

    mfG

    Jaquestati
     
  10. Julius

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    Na, das hört sich ja schon gaaaanz anders an.

    Früher gabs also auch keine schmaleren LS (hätte mich auch erstaunt)...

    Einen "Bestandsschutz" gibts in der Elektrotechnik übrigens überhaupt nicht (das ist ein baurechtlicher Begriff)!
    Der VDE kennt nur das Fehlen oder das Vorhandensein einer Um-/Nachrüstforderung.
    Voraussetzung für evtl. NICHT bestehende Um-/Nachrüstpflicht ist jedoch stets der korrekte Zustand der Anlage (also Schadenfreiheit SOWIE Erfüllung der bei Errichtung geltenden Bestimmungen) UND die Abwesenheit von Nutzungsänderungen oder sonstigen relevanten technischen Änderungen.
    Dies ist in Deinem Fall offenbar schon nicht gegeben gewesen, daher wird nun zurecht die Totalerneuerung verlangt. Mit dem defekten LS hat das also höchstens indirekt zu tun, weil das der Anlaß war, zu dem der korrekt arbeitende Fachmann Dich darauf aufmerksam machte.

    Dies unterstreicht aber nur noch, daß es sich um (ggf. nachträglichen) Herstellungs- und nicht etwa Instandhaltungsaufwand handelt.
    Daher ist die lange Abschreibungszeit nicht nur sachlich, sondern auch steuerrechtlich zutreffend.
    Im Übrigen dürfte der Unterschied beim heutigen Zinsniveau nicht sonderlich gravierend sein. Es ist ja überwiegend nur eine Verschiebung der Steuerlast, gespart wird meist nur der Zins...

    P.S.
    Ein Glück, daß Du "scheinbarer" geschrieben hast und damit von von Dir aus klarstellst, daß ich alles andere als ein Busenfreund von Herrn Schäuble bin.
     
  11. fuchsi

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    Was ist das?
    Hat der ein eigenes Bestandsschutzzertifikat?

    Entweder entpsricht er den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Regeln, oder nicht. Im ersten Fall darf er bestehen bleiben, im zweiten Fall eben nicht.
     
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