Gebäudeeinmessung ohne Auftrag

Diskutiere Gebäudeeinmessung ohne Auftrag im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo Ich habe immer gehofft, dass ich hier nicht eintragen muss und mit unsrem Haus alles gut wird. Jetzt muss ich doch mal nachfragen. Wir...

  1. #1 mogusch, 09.10.2012
    mogusch

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    Hallo
    Ich habe immer gehofft, dass ich hier nicht eintragen muss und mit unsrem Haus alles gut wird. Jetzt muss ich doch mal nachfragen.

    Wir haben im Oktober 2011 ein schlüsselfertiges Haus bei Firma W in Auftrag gegeben.
    Vor Baubeginn wurde das Grundstück von einem beauftragten Vermesser vermessen. Der Vermesser wurde von der Baufirma beauftragt.
    Die Kosten für die Leistung mussten wir selber begleichen, da diese Arbeiten nicht Bestand des Auftrags mit der Baufirma war. (Rechnungsanschrift wir)
    Bis zum 1. Mai 2012 war alles gut, dann leider kam die Insolvenz der Baufirma.
    Wir haben den Bauvertrag gekündigt und uns an einen Architekten hier am Ort gewandt.
    Dieser baut zurzeit unser Haus fertig und am 24.11. ist Einzug.

    Vor ein paar Tagen kommt per Post eine weitere Rechnung vom Vermesser üb8er eine Gebäudeeinmessung. Der Betrag ist auch noch um 40 Euro höher als die erste Rechnung vom 2011. Stolze 987,50 soll der Spaß kosten. (Land NRW)

    Wir fragen uns jetzt warum wir diese Rechnung erhalten. Wir haben den Vermesser gar nicht beauftragt, sondern der Auftrag stammt noch aus 2011 und von einer Firma die mittlerweile Insolvent ist. Wir sehen es eigentlich nicht ein, eine Rechnung für eine Leistung zu bezahlen die wir nicht beauftragt haben.

    Wir haben die Rechnung mit dem Vermerk der Nichtbeauftragung zurück geschickt.
    Diese kam natürlich mit dem Hinweis zurück, dass die Gebäudeeinmessung zu einer hoheitlichen Pflicht gehört und vom Eigentümer zu zahlen ist.

    Wer ist denn hier jetzt im Recht. Gilt der Auftrag der insolventen Firma noch?
    Bevor ich zum Hörer greife oder gar einen juristisches Beratungsgespräch annehme wollte ich hören was ihr dazu sagt.

    Gruß

    Entschuldigt bitte den langen Text
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Wenn es Vorschrift ist, musst du bezahlen.

    Oder hast du Hoffnung, ein anderer Vermesser ist günstiger? Da gibt es Gebührenordnungen usw. Meist sind die Gebiete auch klar aufgeteilt. Frag also dein architekt, ob es in NRW gemacht werden muss, falls ja, kommst du um die Bezahlung eh nicht rum. Sind dann Baunebenkosten.
     
  3. #3 Baufuchs, 09.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal abgesehen von der Frage, ob ihr die von der insolventen Baufirma beauftragte Gebäudeeinmessung zahlen müsstet.

    Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung ist tatsächlich Pflicht des Eigentümers.
    Machen lassen müsstet ihr die Einmessung sowieso.
    Wenn also die Höhe der Rechnung (gem. Gebührenordnung)OK ist, lohnt ein Streit nicht.

    Kontrolle der Rechnungshöhe:
    Mal beim Katasteramt nachfragen, was dort die Einmessung gekostet hätte.
     
  4. #4 mogusch, 09.10.2012
    mogusch

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    Das werde ich gleich morgen erledigen. Viele Dank für den Tipp.
     
  5. #5 gunther1948, 09.10.2012
    gunther1948

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    hallo
    in rlp geht das nach der gebührentafel II je nach herstellungswert des gebäudes. steht im netz unter gebäudeeinmessung musst mal für dein bundesland suchen.

    gruss aus de pfalz
     
  6. #6 gunther1948, 09.10.2012
    gunther1948

    gunther1948

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    hallo
    in rlp geht das nach der gebührentafel II je nach herstellungswert des gebäudes. steht im netz unter gebäudeeinmessung musst mal für dein bundesland suchen.
    lies mal hier http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf63/1_einmessung.pdf
    normalerweise muss eine auftragserteilung erfolgt sein und einmessung erst nach fertigstellung des bv.

    gruss aus de pfalz
     
  7. #7 mogusch, 09.10.2012
    mogusch

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    Es geht mir dabei nicht unbedimgt um die Summe die wir zahlen sollen, die stimmt mit VermWertGebo NRW überein. Mir geht es darum das jemand zu unserem Haus geht, es einmisst und dann uns eine Rechnung schickt, obwohl von uns kein Auftrag besteht.
     
  8. #8 Stefan79, 09.10.2012
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    Stefan79 Gast

    Im Vermessungs- und Katastergesetz NRW ist die Grundlage dieser Vermessung beschrieben (§14 (2)). Das nun von dem Bauträger (bzw. der "Firma") der Auftrag erteilt wurde ist nun zweitrangig, die Einmessung hätte sowieso beantragt werden müssen. Zumindest in NDS ist es so, dass es auch eine Vorschrift gibt, dass das Kataster aktuell zu halten ist. Daher werden in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen auch die Liegenschaftskarten auf aktualität geprüft und dann auch ggf. Eigentümer aufgefordert, einen Antrag auf Vermessung zu stellen. Und in diesem Falle lag ja nun ein Auftrag vor und nach dem genannten Gesetz ist der Eigentümer verpflichtet die Kosten zu übernehmen - ärgerlich zum Beispiel, wenn man ein Haus kauft welches nicht eingemessen ist und dann plötzlich als Eigentümer die Kosten für die Vermessung übernehmen muss.
    Dass nun das Grundstück betreten wird ist ebenfalls in dem Gesetz geregelt, §14 (1).
    Zu den Kosten kann ich auch nur Beispiel NDS nennen: Die Kostenordnung für das Vermessungswesen gilt sowohl für die Katasterämter als auch für Ingenieurbüros. Hier kommt es in NDS nur ab und an zu "problemchen", da die Fortführung der Liegenschaftskarte nur das Katasteramt vornehmen darf und der Eigentümer dann teilweise zwei Rechnungen bekommt: eine vom Ingenieurbüro und eine vom Katasteramt für die Fortführung der Karte. Wurde die Vermessung beim Katasteramt beantragt kommt nur eine Rechnung - beinhaltet aber beide Positionen. Die Gesamtkosten sind aber immer gleich...
    Gruß
    Stefan
     
  9. #9 Baufuchs, 09.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu #7
    Wenn Du streiten willst, dann mach das doch.

    Sonst wie #3
     
  10. #10 mogusch, 09.10.2012
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    Da es wohl darauf hinausläuft, dass ich es sowieso zahlen muss und die Gebühren einer Ordnung unterliegen. Werde ich das Geld wohl oder übel überweisen. Auf Streit habe ich keine Lust, da es schon zu genug Kosten durch die Insolvenz gekommen ist. Ich danke allen Schreibern. Problem gelöst.
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Nur als Tip: Ich hatte die Kosten damals in RLP auch ned im Auge. Habe den Vermesser freundlich um Ratenzahlung geben, war kein Problem. Besser 3-4 Raten als teurer Dispo. Vrpflichtung dafür gibts keine, aber fragen kostet nix.
     
  12. #12 ralph12345, 10.10.2012
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    Uns hat der Vermesser, der das Grunstück zwecks Teilung vermessen hat auch mal locker eine Teilrechnung geschickt und angekündigt, daß die nächsten Raten (gebäudeabsteckung und gebäudeeinmessung nach Fertigstellung) dann noch kommen. Wir haben ihn freundlich darauf hingewiesen, daß das bereits über die Baufirma beauftragt ist und wir die Rechnung nicht zahlen, solange die so formuliert ist. Er hat ein halbes Jahr gebraucht, um die Rechnung anzupassen...

    Aber in diesem Fall kann man glaube ich eher dankbar sein, daß da mal was von alleine passiert ist, ohne daß man sich kümmern musste.
     
  13. #13 Rosmarin, 10.10.2012
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    Auch wenn das Problem schon gelöst ist ... so ganz klar ist für mich die Lage nicht:
    Die erste Vermessung dient der korrekten Platzierung des zu bauenden Gebäudes. Das ist erstmal Sache des Bauherren bzw. des beauftragten Unternehmers, und wenn der dazu einen Vermesser beauftragt, dann muss er diesen auch bezahlen.
    Die zweite Vermessung dient der Erfüllung der gesetzlichen Einmesspflicht des fertigen Gebäudes, der Link in #6 beschreibt das recht ausführlich. Wenn das von Amts wegen erledigt wird und das Amt dazu einen Vermeser beauftragt, dann handelt der in hoheitlichem Auftrag. Man bekommt dann auch keine Rechnung, sondern einen Gebührenbescheid. Das ist dann kein privatrechtliches Geschäft, sondern ein Verwaltungsakt, die Rechtsmittel sind dementspechend unterschiedlich. Wenn der private Vermesser von selbst tätig wird, die Einmessung vornimmt und dann eine Rechnung schickt, dann wäre das doch Geschäftsführung ohne Auftrag, und nach §679 BGB insbesondere dann zulässig, wenn der Bauherr seine gesetzliche Pflicht nicht selber rechtzeitig erfüllt. Wenn das nicht der Fall ist, dann hätte der Vermesser keine Rechtsgrundlage für eine Rechnung, denn der Bauherr hätte seiner Pflicht ja selbst nachkommen können und insbesondere auch einen anderen Vermesser beauftragen können. Auch wenn die "Rechnung" in Wirklichkeit ein Gebührenbescheid ist, dann könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass der Einzug ja erst im November wäre und das Gebäude noch nicht "fertig" sei (sofern man nicht unvorsichtig einem Amt bereits eine Fertigstellung gemeldet hat).
    Aber wie Du schon unter #10 schreibst: zahlen musst Du sowieso und Dank Gebührenordnung auch immer gleich viel (es sei denn, Du kannst begründen, dass die Baukosten viel kleiner waren als Amt oder Vermesser annehmen, denn danach richten sich dann die Gebühren).
     
  14. #14 Geodesy, 10.10.2012
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    Nach der VermWertGebO NRW richten sich die Tarifstellen nach den NHK 2000. Da sich ja ein EFH meistens in der Preisspanne 75.000 bis 300.000 bewegt, belaufen sich die Gebühren bei 830€ plus Mwst. Also keine Ersparnis und keine Chance.

    Es gibt allerdings auch Zu- u. Abschläge!

    Weiteres:
    Wird dem Katasteramt die Beantragung der Gebäudeeinmessung nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung nachgewiesen, so fordert sie den Verpflichteten schriftlich auf, innerhalb einer Frist von 1 Monat die erforderliche Einmessung zu beantragen.
    Liegt nach Ablauf der Frist dem Katasteramt keine Beantragung vor, so kann das Katasteramt nach § 16 Absatz 3 VermKatG NRW (Gesetz) die Einmessung auf Kosten des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten veranlassen. Zum Zweck der Vermessung darf das Grundstück nach § 6 VermKatG NRW betreten werden.

    Hatte der Vermesser jetzt von der Baufirma alle Aufträge zur Vermessung? Wenn nicht würde ich ihn mal fragen wie er denn an den Auftrag gekommen ist.

    Zahlen musst Du so oder so, aber gibt es keinen Nachbarn der auch gebaut hat? Da gäbe es nämlich eine Ermässigung bei gemeinsam ausgeführten Anträgen.

    Ich hoffe ja das die Einmessung bei unveränderbaren Grundriss vorgenommen wurde, sonst...!
    Steht evtl. schon die Garage oder kommt die jetzt noch?
     
  15. #15 Rosmarin, 10.10.2012
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    Stimmt ... Ersparnis gibt es nur, wenn man sich von knapp über 300k€ auf knapp unter 300k€ argumentieren kann (oder wo immer die Sprünge in der Tabelle gerade liegen).
    Die Einmesspflicht entsteht ja erst mit der Fertigstellung (für den Eigentümer? Ist das der TE überhaupt, wenn er mit Baufirma baut?). Vorher fehlt imho die Rechtsgrundlage für die Einmessung oder zumindest für einen entsprechenden Gebührenbescheid. Ist das Gebäude erst mit der Fertigstellungsmeldung fertig? Und wenn die nicht erfolgt, dann mit dem Einzug (konkludent?)?
    Die Sache mit der Insolvenz und der Vertragskündigung macht es imho nicht einfacher zu beurteilen, wer hier wann welche Ansprüche gegen wen hat.
     
  16. #16 Geodesy, 10.10.2012
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    Nein, wenn das Amt von Amts wegen die Einmessung veranlässt, dann misst die Behörde selber ein und erstellt einen Kostenbescheid. Hoheitliche Maßnahme = Verwaltungsakt


    Nein, kein ÖbVI wird von selbst tätig. Warum auch? Er hat keine gesetzliche Grundlage dafür, die hat einzig und allein die zuständige Behörde.

    Denk dran, in Bayern gibt es aber kein ÖbVI, wir sind aber hier mit dem Fall auch in NRW.
     
  17. #17 Rosmarin, 10.10.2012
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    zu 1: Aus Deinem Statement folgt, dass in NRW kein Vermessungsbüro in öffentlichem Auftrag tätig werden kann, richtig?
    zu 2: Da haben die Vermesser wohl das Geschäftsmodell noch nicht für sich entdeckt. Die Grundlage habe ich Dir genannt ... oder habe ich etwas übersehen?
     
Thema: Gebäudeeinmessung ohne Auftrag
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