hat hier jemand Ahnung von Nachbarschaftsrecht in NRW?

Diskutiere hat hier jemand Ahnung von Nachbarschaftsrecht in NRW? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Folgende Situation, es geht mal wieder um unsere Doppelhaushälfte, welche keinen Dachüberstand hat. Der Nachbar, also der die andere Hälfte...

  1. Kiin

    Kiin

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    Folgende Situation, es geht mal wieder um unsere Doppelhaushälfte, welche keinen Dachüberstand hat.

    Der Nachbar, also der die andere Hälfte anbaut, hat einen Dachüberrstand von 0,6 m geplant - hierfür hat er zunächst keine Baugenehmigung erhalten, da die Einheitlichkeit der Doppelhäuser gewahrt werden soll. Auch Dachneigung (logisch) Farbe und Fassade müssen aus dem gleichen Material sein.

    Nun haben wir erfahren das er für den Dachüberstand eine Nachgenehmigung bekommen hat, da in der "textlichen Festsetzung" nicht ausdrücklich bezug genommen wird auf die Dachüberstände, somit also unterschiedliche Dachüberstände möglich sind, und es dem Nachbarn nicht zuzumuten wäre keinen zu haben, weil wir keinen haben - aber uns ist es zuzumuten zu aktzeptieren das der Nachbar einen hat obwohl wir keinen haben. Ich versteh die Welt nicht mehr - erst wird alles daran gesetzt das die Häuser zumindest in der Frontansicht gleich sind und dann das. Vor allem, wie sieht denn dass aus?!

    Das Bauordnungsamt ist laut eigener Aussage auch nicht glücklich über diesen Umstand, da hat man wohl bei der "textlichen Festsetzung" ein Schlupfloch gelassen, nur keinem ist es bisher wohl aufgefallen, oder keiner kam auf die Idee nochmal richit zu lesen un darauf zu bestehen. Klar soweit wäre der Nachbar im Recht, aber gibt es da nicht eventl. noch "nachbarschaftsrechtliche Gesichtspunkte"?

    Alle anderen Doppelhäuser in der gesamten Siedlung haben übrigens gleiche Dachüberstände - gibt es da nicht irgendwie eine Regelung von wegen "Üblichkeit"?

    Kiin
     
  2. #2 Markus Gräfe, 19.11.2002
    Markus Gräfe

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    Hallo Kiin,

    Du scheinst ja ziemlich bestraft worden sein mit Deinem neuen Nachbarn.... ich drück Dir die Daumen.

    Diese Frage mußt Du aber auch Deinem Anwalt stellen, da Du hier entweder nur Laienauskünfte bekommst bzw. von den Spezialisten keine Auskünfte, weil es eine unerlaubte Rechtsberatung darstellen würde.

    Aber einen Anwalt hast Du ja schon...

    Gruß, Markus
     
  3. UweM

    UweM

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    Der mit dem BT baute..
    Ähnliche Erfahrung..

    Hallo,
    wir waren mal daran interessiert eine Doppelhaushälfte zu bauen.
    Genau dieses "Risiko" (andere Dachneigung, Fassade etc.) habe ich damals bei unserm Bauamt abgeklopft. Ich hatte auch bedenken, dass mir ähnliches passiert.
    Aussage vom Amt damals: Es wird sicher kein "vernünftiger" Mensch anders an ihr Haus bauen..auch ein "vernünftiger Archi" plant das bestimmt nicht.. sieht ja nicht aus.......
    ....aber... genehmigen würden wir es.

    Ich würde nochmal beim Amt nachfragen...sonst..nur meine private Meinung aus Halbwissen... siehst evtl. schlecht aus.
    Gruss
    Uwe
     
  4. Kiin

    Kiin

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    So, mal wieder ein kurzer Bericht.
    Ich muß feststellen, das genau das eingetreten ist was UweM hier beschrieben hat.
    Nachdem dem Nachbarn zunächst durch das Bauordnungsamt ein von uns abweichender Dachüberstand nicht genehmigt wurde, hat er Widerspruch eingelegt und eine Nachgenehmigung bekommen.
    In der textlichen Festsetzung steht leider nicht ausdrücklich, das bei der einheitlich zu gestaltenden Fassade und des Daches auch die Dachüberstände gleich sein müssen, lediglich Firsthöhe, Dachneigung und Dachfarbe finden hier Erwähnung.
    Unser lieber Nachbar findet nun diese Lücke in Festsetzung und setzt das durch - trotz eines Architekten, dem es eigentlich sehr am Herzen lag eine optisch einheitliche Gestaltung durchzusetzten - wenn der Nachbar das so nicht will, kann der Architekt auch nix machen!
    Nach einem Anruf beim Bauordnungsamt erhielt ich die obige Auskunft und das sie das selbst nicht toll finden, das auch nicht Sinn gewesen wäre, aber sie nichts machen können, weil es sich definitiv um eine Lücke in der Festsetzung handle, die man nicht bedacht habe, das jemand auf die Idee käme einen unterschiedlichen Dachüberstand an einem Doppelhaus anzubringen.

    Nebenbei erwähnt - auch die Farbe des Außenputzes ist nun anders geworden - gibt es in der ganzen Siedlung nicht, aber die textl. Festsetzung besagt es dürfen Pastellfarben verwendet werden. Unser Haus ist weiß, das des Nachbarn nun hellgelb - und alle Leute schütteln mit dem Kopf.

    Mir scheint unser Nachbar muß sich mit Gewalt und gegen jede Vernunft von uns unterscheiden.

    Aber damit nicht das Ende der Geschichte... ich mach mal ein neues Posting auf zum Thema: Trennwände zwischen Terassen bei Doppelhaushälften.

    Gruß Kiin
     
  5. TAMKAT

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    :mauer
    warum muß den jedes Haus gleich ausschauen, tüpich Deutsch. Und immer ein Nachbar der sich beschwert.

    TAMKAT
     
  6. #6 Drahreg, 22.11.2003
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    ... ich baue auch zum ersten Mal ...
    Ok, unterschiedlicher Dachüberstand sieht sch.... aus. Aber kann eine unterschiedliche Farbe der beiden Haushälften nicht gut aussehen? Ich würde gerne unser Haus gelb streichen lassen, der Nachbar weiß. In allen (Miet-)Wohnsiedlungen versucht man ja auch Nachbarhäuser (harmonisch) unterschiedlich aussehen zu lassen.

    Naja, ich werde mal bei der Behörde fragen. Und einen eigenen Thread aufmachen.

    Gerhard
     
  7. TAMKAT

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    :cry
    Gelb!!
    bist du bei der Post?

    TAMKAT
     
  8. #8 Drahreg, 23.11.2003
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    ... ich baue auch zum ersten Mal ...
    Magenta

    Nein, ich bin bei der Telekom, aber magenta ist im Bebauungsplan verboten.
    :shades

    Mumpitz. Es soll natürlich ein blasses gelb werden, man nennt es wahrscheinlich pastell-gelb.

    G. :konfusius
     
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