Gewährleistungsfall: Wie vorgehen?

Diskutiere Gewährleistungsfall: Wie vorgehen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei unserem neuen Haus (Kauf über Bauträger, Ausführung duch GU, nach BGB Recht 5 Jahre Gewährleistung, Haus ca. 1,5 Jahre alt) ist ein...

  1. #1 runnerz, 13.05.2009
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    Hallo,

    bei unserem neuen Haus (Kauf über Bauträger, Ausführung duch GU, nach BGB Recht 5 Jahre Gewährleistung, Haus ca. 1,5 Jahre alt) ist ein Gewährleistungsfall aufgetreten.

    Wir haben unseren Bauträger darüber in einem Fax im Dezember darüber informiert. Bis jetzt ist nicht passiert.

    Frage: Wir wäre die korrekte (juristisch wasserdichte) Vorgehensweise in einem solchen Fall? Mahnung, letzte Mahnung etc.?

    Könnte das vielleicht jemand hier kurz skizzieren und vielleicht Tipps für die Formulierung geben, da es, denke ich, auch darauf ankommt, wie man es schreibt, damit es seine Wirkung erziehlt.

    Das wäre Klasse, danke!

    Viele Grüße, runnerz
     
  2. #2 Jürgen V., 13.05.2009
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    Beschreib mal den Gewährleistungsfall, um was geht es.
     
  3. #3 runnerz, 13.05.2009
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    Nur eine kurze Beschreibung, da es mir um den formalen Vorgang an sich geht und nicht um den Inhalt des Falls:

    Im Hauseingang steigt Feuchtigkeit am Sockel hoch und lässt den dort aufgetragenen Putz und die Farbe abplatzen. Dies ist bei allen 6 Häusern in unserer Reihe der Fall, ohne Ausnahme.
     
  4. #4 Baufuchs, 13.05.2009
  5. #5 runnerz, 14.05.2009
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    Okay, den Thread habe ich mir mal durchgelesen - sehr interessant!

    Nur zum Verständnis: Gewährleistungsfall (also nach der Abnahme) ist gleichzusetzen mit einer Mängelrüge (vor der Abnahme) oder verstehe ich da was falsch? In beiden Fällen liegt doch ein "Mangel" vor, oder?

    Wenn ich den Bauträger darauf aufmerksam mache, schreibe ich dann von einer Mängelrüge oder von einem Gewährleistungsfall?

    Wie siehts denn aus mit dem Formalisismus, d.h. Anzeige des Mangels mit Fristsetzung, wenn Frist abgelaufen erneute Fristsetzung, wenn diese Frist ebenfalls abgelaufen ist - wie sieht es dann aus???

    Gibt es da Formulierungen, die man auf jeden Fall verwenden muss?

    Hat dazu jemand noch einige Tipps parat (oder Links in Internet)?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße, runnerz
     
  6. #6 Jürgen V., 14.05.2009
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    Ist nicht ohne für den Bauherren, deshalb könnte es sein das er sich nicht meldet.

    Durch schreiben allein kannst du nicht hoffen das der sich rührt, man muss handeln.
     
Thema: Gewährleistungsfall: Wie vorgehen?
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