Attika der Garage ist auf meinem Grundstück

Diskutiere Attika der Garage ist auf meinem Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo und guten Abend, ich bin neu in diesem Forum. Nach bestem Wissen und Gewissen habe ich das Forum durchsucht und meine Frage nicht...

  1. #1 MiSto23, 21.03.2013
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    Hallo und guten Abend,

    ich bin neu in diesem Forum. Nach bestem Wissen und Gewissen habe ich das Forum durchsucht und meine Frage nicht gefunden. Darum schreibe ich nun meine Frage.

    In Kurz: Die Garage des Nachbarn neigt mit seiner Attika auf mein Grundstück. Dadurch bin ich mit dem Bau meiner Garage behindert, da ich mein Baufenster von 2,75 Breite im vollen Umfang benötige. Ist die Bauweise des Nachbarn zulässig, oder muss er die Attika entfernen wenn es meinen Bau behindert?

    Ausführlich:
    Wir bauen bzw. lassen eine Garage bauen. Es ist eine Fertiggarage aus Stahl. Das Baufenster beträgt in der Breite 2,75 und in der Länge 5,55. Das Grundstück ist ein Streifen mit mehr Garagen in einem Neubaugebiet (Bayern). Mein Nachbar hat seine Garage bereits geliefert bzw. gebaut bekommen. Leider hat er das Baufenster zur meiner Seite nicht ganz eingehalten. Die Sache ist, dass beide Garagen eine Attika haben. Seine Attika ist auf meinem Grundstück.
    Wenn nun meine Garage geliefert wird, wird sie wohl um die Breite der Attika nicht passen. Meine bestellte Garage hat eine Breite mit Attike von 2,75 m. Das heißt, dass seine Attika mir im Wege steht.

    Nun wollte ich wisse, auch auf die Gefahr hin dass die Frage überflüssig ist, ob er seine Attika entfernen muss, wenn meine Garage deswegen nicht gebaut werden kann? Auf der anderen Seite hat er das Baufenster gleich um knapp 10 cm verlassen. Da dies aber eine gemeinschaftliche Fläche ist, kann dort nicht hingebaut werden. Dürfte im Grunde niemanden stören, wenn er nicht gerade auf Einhaltung besteht. Was ich damit sagen möchte, der Herr Nachbar ist in solchen Sachen wohl sehr locker. Ich wiederum kann mein Baufenster nicht verlassen, weil neben mir auch eine Garage gebaut wird (nächster Nachbar). Sein Vorschlag, ich könne mich doch mit dem nächsten einigen, ist für mich eher Frech und unangemessen.

    Wir haben neu gebaut und ich möchte eigentlich meinen frieden.

    Vielen Dank für die inverstierte Zeit und Gruß natürlich

    Misto
     
  2. #2 Gast036816, 21.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    stell einmal ein foto ein. attika ist etwas anderes. ich nehme an, dass du den dachüberstand meinst, der über der grenze hängt und dein vorhaben behindert.

    alles was an bauelementen und bauteile über die grenze ragt muss zurückgebaut werden.
     
  3. #3 MiSto23, 22.03.2013
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    Hallo Rolf,

    du hast recht, ich meine den Dachüberstand. Es ist ein Falchdach mit einem Metallband drumrum. Ich kann derzeit kein Foto machen. Darf man ein Bild von der Herstellerseite hochladen? Es handelt sich am ende um 2,5 cm. Ich möchte aber um keinen mm mein Baufenster verlassen. Zudem möchte ich die Gagage als Abstellmöglichkeit nutzen. So muss sie also dicht sein. Gibt es tolleranzen bei der Baugrenze. Die man hinnehmen muss. Nicht das es missverstanden wird. Es ist mir egal, solange ich meine Garage hinbekomme. Cm machen mich ander Stelle nicht reich. Und danke für deine Antwort.
     
  4. #4 MiSto23, 22.03.2013
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    "Ich möchte aber um keinen mm mein Baufenster verlassen." -> zum nächsten Nachbarn. Denn dort kommt auch eine Garage hin. Der hätte dann das gleiche Problem mit mir.
     
  5. H.PF

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  6. Julius

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    Was ja - da auf Deiner Seite ja offenbar nicht die Mauer selbst übersteht, sondern nur ein Dachüberstand - gar kein Prolem darstellt.
    Das muß der Nachbar nur veranlassen. Wenn nicht freiwillig, dann eben mit Nachdruck von Deiner Seite.
     
  7. #7 Gast036816, 22.03.2013
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    Gast036816 Gast

    so wie du es jetzt beschrieben hast, ist es doch attika. trotzdem blöd vm nachbarn, besonders seine einstellung dazu.

    auch wenn es nur 2,5 cm sind muss er zurückbauen, ansonsten geht es nur mit baulasteintragung auf deiner seite. dem musst du aber nicht zustimmen. dein nachbar muss zurückbauen. sprich ihn freundlich und direkt darauf an und gib ihm zu verstehen, dass dir das wichtig ist. im nächsten gespräch teilst du ihm dann mit, dass du dazu die behörden einschalten wirst, ggf. auch rechtliche schritte einleiten kannst. es liegt dann am nachbarn, dass er das verhältnis zerrüttet.
     
  8. #8 Thomas B, 22.03.2013
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    Ich kann's mir noch nicht so ganz vorstellen..Attika oder Dachübersatnd...dachrinne oder what ever.

    Aber mal unter uns: 2,5 cm sind nicht viel. Für den Nachbarn könnten dies ganz erhebliche Kosten bedeuten. wegen 2,50 cm. Diese nimmst Du später ohnhiin niemals wahr. Du wirst diesen "Verlust" an Fläche nicht vermissen, Du wirst ihn nur feststellen können, indem Du nachmißt.

    Klar: Du hast das Rcht ihn zum Rückbau aufzuforden. An der Grenze endet sein Grundstück. darüber hinaus darf er nicht bauen. Punkt. Ende und Aus.

    Dennoch: Für eine gedeihliche Nachbarschaft wäre es evtl. klüger auf teure Rückbaumaßnahmen zu verzichten.

    Erklär' ihm das Problem, redet darüber....vielleicht findet sich eine andere Lösung?
     
  9. Julius

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    Na sicher:
    Der Nachbar übernimmt die Mehrkosten für die Herstellung einer Fertiggarage in Sondermaß (2,5cm schmaler)...

    Überlegung:
    Sollte/muß hier nicht sowieso - da zwei Garagen direkt aneinanderstoßend errichtet werden - irgendeine Form der GEMEINSAMEN Spaltabdeckung gefunden werden?
     
  10. #10 Corinna72, 22.03.2013
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    Falsch!
    Ein Vermesser hier im Forum hat einmal geschrieben: "2-3cm Überbau sind kein Überbau, basta!"
    Meine Laienmeinung: ich schätze, man würde damit vor Gericht durchfallen
     
  11. #11 Corinna72, 22.03.2013
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  12. #12 Thomas B, 22.03.2013
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    DAS ist nicht HIER im Forum!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Ich meinte, daß die gesamte Garage etwas weiter (2,5 cm) weiter weg gerutscht wird.

    Nicht falsch verstehen: ich sehe hier schon die "Schuld" beim Nachbarn und man wird wohl einen Rückbau der entsprechenden Bauteile verlangen können. Und ich denke auch, daß ein Gericht dem Kläger rechtgeben würde. Ob dies aber das Fundament einer funktionerenden Nachbarschaft sein wird, wage ich zu bezweifeln. Sollte der Nachbar den Überbau wissentlich (absichtlich) veranlaßt haben, sähe es natürlich ohnehin schwierig aus mit einem fröhlichen Zusammenleben....davon gehe ich jetzt mal nicht aus.

    Hier das Ganze bei einem Bierchen/ Wein bequatschen und sich ggf. darauf einigen, daß die eigene Garage lächerliche 2,50 cm weiter entfernt von der Grenze steht, ist kein Beinbruch.
     
  13. #13 papabaut, 22.03.2013
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    Misto kann aber nicht weiter zur Seite wandern, da da schon die nächste Garage eines anderen Nachbarn hinkommt.
     
  14. Julius

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    Richtig - genau darum geht es doch!
    Ansonsten würde er einfach ausweichen. Das hatte er aber alles schon geschrieben.
     
  15. #15 Gast036816, 22.03.2013
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    klar - wenn es nach dem nachbarn geht, ruckt jeder 2,5 cm wieder dem nächsten nachbarn über die grenze und er ist sein problem los.

    @ Corinna - weck hier keine falschen hoffnungen mit einem 9 jahre alten beitrag aus einem anderen forum, der u. u. falsch sein kann.
     
  16. #16 Thomas B, 22.03.2013
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    Foto...Plan...Grundriss....was auch immer...wären zur Beurteilung der Gesamtsituation schon hilfreich.
     
  17. UpsSry

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    Bei 2,5cm kann ich mir nur vorstellen, das nur das Attikablech übersteht. Wenn dem so ist, kann doch schnell Abhilfe geschaffen werden. Blech runter, neues ggf. sogar gemeinsames Attikablech druff.

    HAst du denn wirklich kein Foto misto23?
     
  18. #18 MiSto23, 23.03.2013
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    Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten. In der Tat. Das Nachbarschaftsverhältnis ist mir wichtig. Wir haben gebaut und wohnen seit Januar diesen Jahres in unserem Haus (in ein paar Jahrzehnten unser Haus).
    Mit dem ausweichen hätte ich überhaupt kein Problem wenn ich innerhalb meines Grundstückes ausweichen könnte. Ich muss die 2,5 cm (in der Tat ein lächerliches Maß) vom nächsten nehmen der dann vor dem gleichen Problem stehen würde.
    Da stünde dann ich im Weg. Es geht also nicht darum dass ich einfach so auf meine 2,5 cm bestehe. Der Nachbar hat sich einen Keller gebaut, ich nicht, darum nehme ich die Garage zum verstauen. Also muss die dicht sein. Ich kann meine Blende nicht deswegen weglassen.
    Ich habe mich auch erkundigt ob es Verbindungsstücke für dieses Problem gibt. Eine art Blende die eben beide Seiten schließt. Dies gibt es wohl nicht bzw. müsste angefertigt werden (der Nachbar hat im übrigen die gleiche Garage bzw. Bauweise). Dies hatte ich ihm Anfangs mal vorgeschlagen. Er hat die Idee gut gefunden und meinte wir könnten ja die Kosten teilen. Auf dieses Gespräch bin ich nicht weiter eingegangen. Wenn dann soll er die Mehrkosten übernehmen.

    Wir sind ja nicht zerstritten oder so. Ich habe vor kurzem ihn auch darauf hingewiesen, dass er wohl diese Seite der Verkleidung abnehmen muss. Es gab bisher keine Äußerung von ihm. In erster Linie wollte ich wissen wie die Rechtslage aussieht um mich nicht im Gespräch überrumpeln zu lassen.
    Am meisten ärgert mich eigentlich seine sorglose Art. Ich bin mir derzeit nicht sicher ob er es einfach übersehen hat oder es ihm egal war.

    Das nächste Problem ist die Terasse. Wir hatten in der Reihe besproche (eher unterhalten), dass jeder eine Seite einzäuunt und auf der Terasse einen Sichtschutz baut. Davon weiß er nichts mehr. Er muss ja keinen Sichtschutz bauen, meint er (wo er sicher auch recht hat). Und einen Zaun eigentlich auch nicht. Er versucht irgendwie alles umsonst zu bekommen. Er ist sich eben sicher dass ich dann schon einen Zaun und Sichtschutz baue wenn ich einen will. So muss ich dann beide Seiten bauen.
    Ärgerlich ist es schon. Auf so eine Nachbarschaft kann ich dann auch verzichten.

    @Corinna: wenn dem so wäre, dass dies nicht als Beeinträchtigung zählt, hätte ich ganz schön Pech. Ich müßte mir eine kleinere Garage bestellen (wenn es von der Stange sein soll). Das fände ich nicht sehr fair. Wenn es nur eine Regenrinne wär (wie in dem Link) die irgendwo im Garten zu sehen ist, wäre es mir egal, wahrscheinlich sogar gar nicht aufgefallen. Lediglich die Tatsache, dass ich diese 2,5 cm wohl benötige, ist der Grund warum ich es bemerkt habe.

    Viele Grüße

    MiSto
     
  19. #19 MiSto23, 23.03.2013
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    @UpsSry: ja, es steht nur das Blech über. Zwischenverbindung müsste angefertigt werden.

    @Thomas B: ich möchte ungern seine Garage fotografieren. Das würde nur ein schlechtes Bild ergeben (ich meine nicht die Aufnahme..). Könnte ich auch einen Link posten von dem Hersteller oder ein Link auf dem solch eine Garage zu sehen ist, oder fällt das unter Werbung bzw. Copyright? Auf dem Plan oder Grundriss würde man ja nichts sehen, ausser die Flächen.
     
  20. KlausK

    KlausK Gast

    Wer wo einen Zaun zu bauen hat, ist klar geregelt. Üblicherweise ist man für den Zaun zu seinem rechten Nachbarn verantwortlich.
     
Thema: Attika der Garage ist auf meinem Grundstück
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