Vermessung Ja/Nein/Ja/Nein....

Diskutiere Vermessung Ja/Nein/Ja/Nein.... im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Ich verzweifel gerade etwas da sich hier einige nicht so ganz einige sind. Es soll ein Bauantrag gestellt werden, Kreis Gütersloh, NRW, das...

  1. makro

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    Ich verzweifel gerade etwas da sich hier einige nicht so ganz einige sind.

    Es soll ein Bauantrag gestellt werden, Kreis Gütersloh, NRW, das Grundstück ist Erbbaurecht von der Stadt.

    -Architekt will einen Lageplan erstellen und benötigt dazu Maße
    -Stadt sagt, Grunstück ist komplett vermessen, Architekt soll sich an den Vermesser wenden
    -Vermesser bestätigt das und gibt dem Architekten die Daten
    -Architekt meint er benötigt aber noch die Höhen
    -Vermesser sagt, haben wir nicht, braucht man hier in der Gegend auch nicht
    -Architekt sagt "will ich aber haben"


    Nun müssten wir laut Architekt vom Vermessungabüro einen amtlichen Lageplan für ca. 1200,- EUR erstellen lassen. Den gleichen Betrag müssen wir übrigens auch noch an die Stadt für die Vermessung vom gleichen Büro bezahlen.


    Ich will verhindern das hier irgendwas doppelt läuft und auch bezahlt wird. Benötigt der Architekt für den Bauantrag unbedingt die Höhen des Grundstücks? Der Bauantrag muss gestellt werden da die Traufhöhe etwas überschritten wird.

    Was tun? Vermessungsbüro beauftragen und die 1200,- EUR zahlen?
     
  2. #2 Baufuchs, 23.08.2011
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    Natürlich braucht der Architekt die Höhen.

    Guckst Du z.B. BauprüfVO §3

    Wie soll der Architekt denn sonst z.B. die Höhenlage des Hauses über Gelände/Strasse planen? Wie feststellen, ob er mit Gefälle in den Kanal entwässern kann?

    Wie feststellen, wie sich das geplante Gebäude gegenüber der Nachbarbebauung einfügt usw. usw.

    Das, was bisher an Vermessung im Rahmen Grundstücksteilung etc. durchgeführt worden ist, betrifft nur die größenmäßige Bestimmung des Grundstücks für Katasterunterlagen/Grundbuchbezeichnung/Verkauf.

    Der amtliche Lageplan enthält dann zwar auch die Eckpunkte des Grundstücks, zusätzlich aber die Höhenpunkte des Grundstücks der Nachbarbebauung, der Strassen / Kanaldeckel ggf. Sohlen etc. Nachdem der Architekt die Hausplanung erstellt hat, wird auch das geplante Gebäude in den amtl. Lageplan eingezeichnet.

    Da läuft nichts doppelt.
     
  3. makro

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    Klingt einleuchtend, nur wieso erzählen mir alle (bis auf den Architekten) das sowas hier eigentlich nicht erforderlich ist, da würde man sich an der Strasse orientieren.....
     
  4. Dingo

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    Vermessungsbüro suchen
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    Ihr macht ALLES was bei mir mit Vermessung zu tun hat (Abstecken Baugrube, Feinabsteckung, Katastereinmessung incl. Meldung, etc.). Dafür will ich jetzt von dir ein verbindliches Angebot.
    Beginnen könnt ihr gleich mit der Aufnahme der Höhen für meinen Archi.
    Amtl. Lageplan gilt es dann entsprechend zu ergänzen, denn die Höhen stehen ja nicht drin/wurden nicht aufgenommen.

    Was sagt denn der B-Plan betreffend Einordnung der versch. Bauwerke, gibt es da überhaupt keine Bezugshöhen?
    Sind Strassen schon fertig oder höhenmäßig definiert.
    Ich erinnere mich an mehrere Postings hier bei denen nach Bauabschluß in neuen Wohngebieten schließlich die Straßen fertiggestellt wurden und plötzlich die Grundstücke und Einfahrten angeglichen werden mußten. In den schlimmsten Fällen gar nicht mehr verwendet werden konnten.
     
  5. #5 Baufuchs, 23.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, hast halt einen Architekten erwischt, der den Durchblick hat. Freu Dich.:28:

    Da gibts keinen amtl. Lageplan, den es zu ergänzen gilt, der muss neu erstellt werden.
    Katasterauszüge oder auch Lagepläne die dem Grundstückskaufvertrag beiliegen sind keine amtl. Lagepläne.
     
  6. makro

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    Strassen sind fertig, Baugebiet ist auch größtenteils schon bebaut. Angebot vom Vermesser liegt vor.

    Amtlicher Lageplan 1200,- EUR

    Gebäudeeinmessung 987,- EUR
     
  7. #7 ecobauer, 23.08.2011
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    Wie du schreibst, braucht der Architekt einen Höhenplan und keinen Lageplan - schon gar keinen amtlichen. Den bekommt der vom Katasteramt.
    Die Höhenvermessung dürfte so um die 250 Euronen kosten. Dabei werden die Höhen im Grundstück, insbesondere die an den Gebäudeecken festgestellt.
     
  8. #8 Baufuchs, 23.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den kann man zwar beim Katasteramt bestellen, kostet aber gem. Gebührenordnung dasselbe wie beim Öffentl. bestellten Vermesser.

    Und was ein solcher (amtlicher) Lageplan enthalten soll/muss, kannst Du hier nachlesen.Das ist ein bisschen mehr als Höhen des Grundstücks und der Gebäudeecken.

    @Ecobauer

    Fragesteller schreibt gerade nicht "Architekt will Höhen" sondern Architekt will, dass ich einen Amtl. Lageplan bestelle".

    Und wenn der Architekt nach den Umständen der Meinung ist, dass er einen amtl. Lageplan benötigt, hat der Bauherr den zu beschaffen.
     
  9. makro

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    Vielen Dank für die Antworten. Ich habe vorhin den Vermesser beauftragt. Er macht das abstecken umsonst wenn ich den Lageplan und das Einmessen bei ihm beauftrage. Das habe ich getan.

    Ich wollte halt nur verhindern das ich Dinge beauftrage die evtl. schon da sind, aber das hat Baufuchs, der ja ganz in meiner Nähe ist, gut beschrieben.
     
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