Bebauungsplanänderung mit BauNVO von 1990

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  1. #1 charlie62, 07.06.2009
    charlie62

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    Hallo Bauexperten wir haben da ein Problem !

    Unbebauter Bauplatz in BW mit Nutzung WA II GRZ: 0,4 GFZ: 0,8
    Der alte Bebauungsplan von 1966 mit 7 Änderungen aus neuerer Zeit gibt als Rechtsgrundlage u.a. die BauNVO vom 26. Juni 1962 an.
    Nun sind ohne Vorwarnung durch einen überraschenden Gemeinderatsbeschluß und Verweis auf §13a BauGB (Innenentwicklung der Städte) diese Bebauungsvorschriften aufgehoben - und neue planungsrechtliche Festsetzungen gefasst worden.
    Die Änderungsbestandteile wie genehmigungsfreie Gaupen auf halber Dachlänge, neu festgesetzte Traufhöhen und das offizielle Ziel und Zweck der Planung, eine im ganzen Baugebiet mögliche zweigeschossigen Bebauung zu ermöglichen, sind für mich so weit ich es im Aushang auf die Schnelle überblicken konnte, i.O.

    Die Neufassung ist nun aktuell als Entwurf gemäß §3 Abs.2 BauGB in der öffentlichen Auslegung und bezieht sich auf die BauNVO aus dem Jahre 1990, bei der im Gegensatz zur älteren 1962er, die Garage, Stellplätze, und Zufahrt etc. zur Hälfte mit in die Grundflächenzahl einfließen.
    Dies bedeutet in meinem Fall (bitte korrigiert mich, wenn ich die Verordnungen etc. falsch interpretiere) dass ich bei einer Grundstücksgröße von ca. 620m² und 1962er BauNVO eine Garage mit Grenzbebauung von 5m x 9m incl. entsprechender Zufahrt und weiteren Stellplätzen ohne Anrechnung auf die Grundflächenzahl hätte bauen dürfen, da die Garagengröße < 10% der Grundstücksfläche geblieben wäre.

    Die Veröffentlichte Bebauungsplanänderung schließt mit dem Satz: Während der Auslegungsfrist können bei dieser genannten Stelle von Mo. - Fr. (… Rathaus Zimmer 2xy) Anregungen vorgebracht werden, Gemeinde cccch, xyxxxe, Bürgermeister.

    Der Versuch, in Zimmer 2xy meine Anregungen in der Sache zu äußern hatte vorerst keinen Erfolg, da die Tür zu diesem Zeitpunkt auf Grund einer Besprechung verschlossen gewesen ist.
    Dieser Umstand hat mir jetzt hiermit die Möglichkeit gegeben vor meiner nächsten Aufwartung euch Bauexperten um Rat zu fragen, wie meiner Anregung in Zimmer 2xy die notwendige Gewichtung gegeben werden kann, damit die Option für eine optimal bauliche Nutzung des Grundstücks erhalten bleibt.

    Ich würde mich freuen wenn ihr mir mit ein paar Tipps helfen könntet !


    Charlie
     
  2. sepp

    sepp

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    mit ziemlicher sicherheit wirst du an der grz 0,4 nix mehr ändern können.
    die baunvo von 90 ist derzeit gültiges recht und bei neuen bauleitplänen zwingend anzuwenden.
    aber bei 620m² grundstücksfläche und der 50% überschreitung bei garagen und stellflächen wirst du auch mit sicherheit zurechtkommen.
     
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