Trinkwasser Hauseinführung

Diskutiere Trinkwasser Hauseinführung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Tag an alle Bauexperten ! Vorweg zwei Dinge: a) Unser Haus ist aktuell ein Rohbau und "überwintert" gerade b) Da ich/wir über keine...

  1. #1 SimonGaertner, 30.12.2011
    SimonGaertner

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    Guten Tag an alle Bauexperten !

    Vorweg zwei Dinge:

    a) Unser Haus ist aktuell ein Rohbau und "überwintert" gerade
    b) Da ich/wir über keine weiterreichenden technischen Kenntnisse hinsichtlich "Bauen" verfügen, haben wir von Anfang an einen Bausachverständigen mit der Baubetreuung etc. beauftragt.

    Folgendes Problem stellt sich nun aber aktuell:

    Kurz vor Weihnachten hatte ich mit einem Bearbeiter der Wasserbetriebe (Berliner Wasserbetriebe) einen Ortstermin auf dem Grundstück, um Details des beantragten Wasseranschlusses zu besprechen:

    In Berlin ist es wohl Vorschrift, dass die Hauseinführung von Trinkwasser nur über eine standardisiertes, blaue Schutzrohr (Rohrbogen) vorgenommen werden darf.

    Er veranschaulichte mir, dass dieses standardieseirte Bauteil eine sehr ausladende Form (sehr weiter Bogen) hat, damit (von der Strasse kommend) die Wasserleitung in einer Tiefe von 1,50 m aufgenommen werden kann, in eben dieser Tiefe unter den Streifenfundamenten durchgeführt und erst unter (!) dem Haus bzw. der Bodenplatte (wo es frostfrei ist) nach oben bis in den HAR geführt wird.

    Der Rohrbogen wurde vor dem Gießen der Fundamente/Bodenplatte vom Bauunternehmen eingesetzt.

    Allerdings sagen die Wasserbetriebe nun, er sei falsch eingesetzt worden (erkennbar wohl an den Wandabständen des Rohrs im Hausanschlussraum).

    Nun habe ich "alte" Fotos von den Erdarbeiten ausgekramt:

    (Fotos: BVGaertner_Schutzrohr 1+2) Anlage

    Auf diesen Fotos erkennt man, dass

    a) das Schutzrohr IN das Fundament miteingegossen wurde und
    b) das Schutzrohr den von der Bodenplatte bedeckten Hausbereich in einer Tiefe von nur 80 (max. 90 cm) verlässt (und nicht 150 cm) - Die Fundamentgräben waren 80 cm tief, ich hatte es mal gemessen.

    Durch den Bogen wird das Rohr dann zwar (in Richtung Strasse) sehr bald in eine Tiefe von ca. 1,50 m geführt, dennoch bleibt ca. 1-2m Rohrlänge, welches außerhalb der Bodenplatte in einer Tiefe von < 1,50 m liegt.

    Der Mitarbeiter vom BWB-Serviceteam fasste die Situation vor Ort wie folgt zusammen:

    1) das Rohr ist in unzulässiger Weise eingebaut worden
    2) dies kann negative Folgen für die Statik des Hauses haben (Fundament ist nicht unversehrt
    3) die Frostfreiheit des Anschlusses kann nicht garantiert werden (BWB verlegt wohl deshalb ihre Rohre immer in Tiefe von 1,50m)
    4) eine Abnahme eines solchen Anschlusses durch den Techniker ist ungewiss und könnte abgelehnt werden
    5) falls doch eine Abnahme erfolgt, dann nur unter der Auflage einer Haftungsfreistellung


    Das war natürlich erstmal ein Schlag für uns.

    Vor allem, weil Bauleiter und Bausachverständiger seinerzeit ein Tag VOR dem Gießen des Betons mit mir an der Baustelle waren und mir (auf meine naive Frage: Ist das alles so richtig ?) versicherten, es sei alles schick.

    Habe jetzt im Nachgang (mit den o.a. Aussagen des BWB-Mitarbeiters) Bauleitung und Sachverständigen konfrontiert und kam zu folgenden Aussagen:

    Bauleitung: Wir bauen das immer so, da ist noch nie was passiert und die Mitarbeiter der BWB suchen nur nach Möglichkeiten eine Haftungsfreistellung zu erlangen.

    Sachverständiger: Diese Regelung mir vollkommen neu, eine Frosttiefe in Berlin/Barndenburg von mehr als 80 cm werden wir nie erleben, von daher ist das OK - diese Bürokraten haben ja nichts mit "bauen" auf der Baustelle zu tun.


    Insgesamt -ganz ehrlich gesagt- finde ich beide Aussagen nicht sehr zufriedenstellend. In mehreren Threads im Forum lese ich, dass Wasserleitungen tiefer als 1,30m verlegt sein sollten.

    Nun will ich die Kirche auch im Dorf lassen und nicht nur auf einer theoretischen Basis "ein Faß aufmachen" - daher folgende Fragen an Euch Praktiker:

    a) Welche Auswirkungen hat dies tatsächlich auf die Statik des Hauses und die Frostsicherheit des Anschlusses ?

    b) handelt es sich hier um einen Baumangel ?

    c) Falls die Antwort von b) "ja" sein sollte, wäre dies ja ein sehr großer Kritikpunkt (vor allem) an unseren Bausachverständigen - der ist dorch dafür da unsere Interessen zu vertreten.

    d) Was bedeutet so eine Haftungsfreistellung des Versorgers für uns ?

    e) Könnte man diesen Mangel (falls die Antwort auf b) "ja" sein sollte) irgendwie sinnvoll ausbessern/nachbessern ? (Zur Info: Wir haben eine Bodenplatte nach skandinavischem Vorbild - sprich: Kiesschicht, Dämmung, FBH, Beton [in dieser Aufzählung habe ich jetzt bestimmt Folien und ähnliches vergessen] - eine (neue) Kernbohrung stelle ich mir als Laie unmöglich vor, ohne irgendwas zu beschädigen.

    f) Sonst irgendwelche Ratschläge wie ich gegenüber Bauunternehmen bzw. dem Sachverständigem (der haftet doch auch für Mängel, oder ?) auftreten sollte ?

    Ich danke Euch für jeden hilfreichen Kommentar/Gedanken.

    Gruß,

    Simon
     
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  2. ISYBAU

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  3. anantw

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    Hallo,
    Hattest du dafür eine zufriedenstellender Antwort bekommen?
    Wir bauen jetzt auch unsere Heim und die Baufirma bzw. Bauleiter hat es bei uns falsch eingebaut. Obwohl ich alle Werknormen und die Skizze rechtzeitig (vor 5 Monaten) zur Verfügung gestellt habe.
    Ich würde mich auch interessieren wie du mit dem Gewährleistungsabtretung gegenüber BWB und schadensersatz gegen die Baufirma angegangen bist.

    Lg. Anant
     
  4. #4 Fred Astair, 02.08.2023
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