Balkon mit Gefälle unter 2%

Diskutiere Balkon mit Gefälle unter 2% im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, ausgehend von der Flachdachrichtlinie sollte die wasserführende Schicht mind. 2% Gefälle haben. Frage nun, kann ich einen Balkon (massive...

  1. #1 werdi01, 28.07.2015
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    Hallo,
    ausgehend von der Flachdachrichtlinie sollte die wasserführende Schicht mind. 2% Gefälle haben. Frage nun, kann ich einen Balkon (massive Ausführung Stb mit ISO-Korb + Fertigteilplatte (Mineralit oglw.) unterhalb dieses Gefälles ausführen? Die Balkonplatte besitzt eine 2cm Aufkantung und hat an einer Seite eine Entwässerungsrinne angeschlossen an Fallrohr.

    Nachteil ist, dass die Ansicht vom Balkon leicht geneigt ist. Hinzu kommt die Ausführung der Schwelle barrierefrei.

    Wie sind eure Erfahrungen im Umgang mit diesem Thema?
    Thx
    werdi01
     
  2. #2 ThomasMD, 28.07.2015
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    Nachteil der richtigen oder der falschen Lösung? Ist nur die Ansicht geneigt oder der Balkon und wenn ja, bei welcher Variante?
    Ist es so schwer, eine Frage unmissverständlich zu formulieren?
    Wenn man der deutschen Sprache vielleicht nicht mächtig ist, gibt es ja immer noch die Skizze.

    Der barrierefreie Austritt ist wieder ein ganz anderes Kapitel.
    Dazu kann auch ein Architekturstudent hier im Forum sich tagelang schlaulesen.
     
  3. #3 werdi01, 28.07.2015
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    UK Balkon ist waagerecht und OK wegen der geneigten Platte schief.
    Mir geht es vor Allem darum, ob die 2% eingehalten werden müssen. Denn 2% Gefälle merkt man mit einem Stuhl/Tisch.
     
  4. #4 Kalle88, 28.07.2015
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    Wo steht das was du hier propagierst? Mitnichten in der Flachdachrichtlinie. Tipp: Anwendungskategorien lesen und verstehen. Dann gleich noch mal die Sonderkonstruktion zum barrierefreiem Einstieg durchlesen. Endet vermutlich alles in einem handwerklichem Kotzkrampf.
     
  5. #5 OLger MD, 28.07.2015
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    Kann man lösen, indem man die OK der Aufkantung an den Seiten horizontal plant und bauen lässt. Dann ist die seitliche Aufkantung am Wandanschluss 2cm hoch und im Bereich der Stirnseite ca. 6cm. Alternativ: Abdeckblech/Verkleidung/Geländer-Fußleiste/ w.a.i. als optische Kaschierung.

    Kann gelöst werden, indem der Belag mit offenen Fugen (z.B. Dielen) in ebener Lage geplant und gebaut wird. Müssen nur die Unterstützungen verschiedene Höhen haben. Die wasserführende Ebene liegt dann unterhalb des Belages.

    Bei der "Balkonplanung" bitte auch gleich die Geländerplanung mitmachen (Befestigung ohne Durchdringung der Abdichtung, Geländerhöhen, Übersteigschutz, Füllstababstände, konstruktiver Korrosionsschutz, materieller Korrosionsschutz, Standsicherheitsnachweis für Geländer UND Verankerung, ggf. Schneesackbildung / "Scheelawine" vom Dach berücksichtigen, Randabstände der Verankerung, ggf. Einbauteile für Geländerverankerung, usw. usf....)
     
  6. #6 Kalle88, 28.07.2015
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    Es wird IMMER vom Belag gemessen was die Anschlusshöhen angeht. Nicht dass der TS am Ende auf doofe Ideen kommt....
     
  7. #7 Gast360547, 29.07.2015
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    Gast360547 Gast

    Moin,

    für diesen Bereich ist die Flachdachrichtlinie eigentlich gar nicht zuständig. Tipp: DIN 18195, hier Teile 4 und 5.

    Die Anwendungskategorien gelten NICHT für genutzte Dachflächen!!!!!!

    Grüße

    stefan ibold
     
  8. #8 Kalle88, 29.07.2015
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    Ist es aber nicht so, dass in Teil 5 steht dass grundsätzlich ein Gefälle ausgebildet werden sollte - was ja gegenteiliges nicht ausschließen würde, wenn auch nicht empfehlenswert - so dass ein geringer hydrostatischer Druck auf die Abdichtung ausgeübt wird? Was ja im Falle einer Randüberspülung vorliegen würde.

    Laut DIN 18195 Teil 5 für mäßig beanspruchte Flächen gilt ja nur mindestens einlagig, bei thermischer Belastung Polymerbahnen z. B. wenn es um eine bituminöse Abdichtung geht. Ist das wirklich empfehlenswert oder guten Gewissens auszuführen, wenn auch Regelkonform?
     
  9. #9 Reitmeier, 30.07.2015
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    ähm, dicht ist dicht, oder nicht?
     
  10. #10 Kalle88, 30.07.2015
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    Richtig. Bei hochbeanspruchten Flächen - also Dachterrasse z. B. - wäre in Kombi mit "Null-Gefälle" aber eine zweilagige Abdichtung vorgesehen. Liegts da jetzt an dem Publikumsverkehr? Daran dass darüber wohl kein auskragender Balkon liegt? Sich eine andere Wetterbeaufschlagung ergibt? Letzteres dürfte ja auch bei einem "Balkon" vorliegen können.

    Vielleicht bin ich auch zu sehr schwarz/weiß-Denker :D Oder ich denke mir gerade Müll zusammen - soll öfter mal vorkommen :bierchen:
     
  11. #11 Gast360547, 30.07.2015
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    @ Kalle,

    erkenne den Unterschied zwischen Dachterrasse und Balkon!!

    Grüße

    stefan ibold
     
  12. #12 Kalle88, 30.07.2015
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    Dachterrasse = In der Regel Wohnraum unter - schützenswert
    Balkon = frei hängend an der Fassade in der Regel kein Wohnraum unter - weniger schützenwert

    Kann man das so definieren?
     
Thema: Balkon mit Gefälle unter 2%
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