Gebäudeeinmessung - Rechnung vom Katasteramt

Diskutiere Gebäudeeinmessung - Rechnung vom Katasteramt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Bekam nach über 40 Jahren eine Rechnung vom Katasteramt für Gebäudeeinmessung! Das hörte ich auch von anderen Leuten im Ort denen es ähnlich...

  1. vatari

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    Bekam nach über 40 Jahren eine Rechnung vom Katasteramt für Gebäudeeinmessung!

    Das hörte ich auch von anderen Leuten im Ort denen es ähnlich erging.

    Vor Jahren gab es in einer mitteldt. Region auch zu sowas.
    Leider finde ich nichts dazu, ob das durchging.

    Kann mir jemand was dazu sagen?

    Danke
    Gruss
     
  2. #2 lordbauer, 02.03.2009
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    Hallo,

    habe gerade mit meiner Freundin (Vermesser) darüber geredet. Die hat auch schon Gebäude mit ähnlichem zeitlichen Kontext aufgenommen.

    Fakt: Du kannst nichts machen. Prinzipiell ist der Eigentümer verpflichtet dem Katasteramt die Errichtung bzw. Fertigstellung anzuzeigen.

    Wenn es einen Vorbesitzer gab, badest Du jetzt sein Versäumen aus.

    Gruß
     
  3. Terra

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    Hm, also hier in NRW besteht die Gebäudeeinmessungspflicht erst seit dem Katastergesetz v. 1972, somit auch die Gebühren. Alle Gebäude von vor 1972 werden v.A.w. eingemessen und das kostet nix.

    In Bayern gibt es das Gesetz seit 1970! Einfach mal nachfragen und mal auf NRW verweisen.

    Gruß
    Terra
     
  4. #4 lordbauer, 02.03.2009
    lordbauer

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    Hallo,

    wir sind von BW augegangen. Da ist es seit 1961. Davor wie Terra.

    Gruß
     
  5. vatari

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    Danke erstmal für die Rückmeldungen.
    Das ist ein Ansatz.
    Das betreffende Gebäude steht in Rheinland-Pfalz.

    Mal sehen ob ich im gockel was dazu finde.

    Grüsse
     
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