Entschädigung für Baustelle?

Diskutiere Entschädigung für Baustelle? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir wohnen in einem Neubaugebiet. Die Grundstücke gegenüber von uns sind beide verkauft. Vor 4 Wochen wurde dann die Baustelle...

  1. #1 picotto, 11.04.2011
    picotto

    picotto

    Dabei seit:
    25.01.2008
    Beiträge:
    91
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Polizeibeamter
    Ort:
    Lüneburg
    Hallo,

    wir wohnen in einem Neubaugebiet. Die Grundstücke gegenüber von uns sind beide verkauft. Vor 4 Wochen wurde dann die Baustelle eingerichtet. Beide Bauten werden mit Keller gebaut.

    Es klingelte dann der Bauleiter um mich darauf hinzuweisen, dass der Kran auf der Strasse stehen wird. Dafür hat er auch eine Genehmigung vom Landkreis. Er zeigte mir, wo der Kran stehen wird, und das noch Platz bleiben würde, damit ich meine Auffahrt zum Carport benutzen kann. Der zweite Stellplatz neben der Auffahrt wird nicht mehr genutzt werden können. Die Strasse wird dafür gesperrt, für Fussgänger wird noch Platz bleiben. Das ganze wird ca. 3 Monate dauern.

    Am nächsten Tag wurde dann der Kran aufgestellt. Zu unserer Überraschung wurde der Bauzaun genau auf unserer Grundstücksgrenze zur Strasse aufgestellt. Grund dafür war, dass der Kran nur auf der Strasse stehen kann, da er andernfalls auf dem Grundstück zwischen den beiden Kellerausgrabungen absacken könnte.

    Das beudetete nun, dass wir nicht mehr unseren Zuweg zur Haustür benutzen können, dass wir von der linken Seite nicht über Wege unser Haus erreichen können (wir müssen über die Nachbar-Auffahrt und durch unsere Hecke laufen), und natürlich auch die Fussgänger nicht mehr durchkommen.

    Da diese Strasse eine beliebte Spazierstrecke ist ahnte ich böses, und ich habe gleich auf beiden Hausseiten Flatterband gespannt. Und dennoch: Der faule Bürger zwängte sich unter dem Flatterband durch, ging an unserem Haus entlang, und latschte über unseren Rasen, durch unsere Hecke, und über die Auffahrt von unserem Nachbarn weiter in die gewünschte Richtung.

    Nach nun 4 Wochen haben sich so ziemlich alle dran gewöhnt, und zumindest dieses Problem sind wir los. Es bleibt aber der Dauerzustand, dass wir einen Stellplatz verloren haben, und selber im Erreichen unseres Hauses sehr eingeschränkt sind. Ganz zu schweigen von Postboten, Gästen und anderen Leuten, welche zu uns wollen.

    Eine Nachfrage beim Landkreis ergab, dass die Sperrung für Fussgänger nicht vorgesehen ist. Ich habe auch Zweifel ob den Herrschaften da bekannt war, dass gegenüber schon ein bewohntes Haus steht...

    Ein Bekannter meinte nun, dass er mehrere Fälle kennt, wo von der Baufirma eine Entschädigungszahlung geleistet wurde. Er meinte, dies würde uns ebenfalls zustehen.

    Bevor ich dort Anfrage möchte ich doch zuerst mal fragen, ob es sowas wirklich gibt, und ob wir da evtl. ein Recht drauf hätten.
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich (Laie) halte das Vorgehen Euch gegenüber für nicht nur unverschämt, sondern klar unzulässig.

    Was heißt "genau auf (Eurer) Grundstücksgrenze"?
    Steht er zumindest teilweise auf Eurem Grund?
    Befindet sich der erwähnte nicht nutzbare Stellplatz auf Eurem Grund?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Schmerzensgeld kennt das Baurecht nicht.

    Aber als Polizist sollten Sie doch wissen, wie damit umzugehen ist, wenn wider eine behördliche Genehmigung gehandelt wurde.
    Ich als Behörde würde Ihnen allerdings wiederum mit Verweis auf die lange stillschweigende Duldung eine Verfügung zur Umsetzung des Krans verweigern.
    Sie hätten sich schon bei der Aufstellung kundig machen können. Ggf sogar schon vorher, denn als betroffenem Anlieger hätte Ihnen ein Auskunftsrecht wohl zugestanden.
     
  4. #4 picotto, 11.04.2011
    picotto

    picotto

    Dabei seit:
    25.01.2008
    Beiträge:
    91
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Polizeibeamter
    Ort:
    Lüneburg
    @Julius
    Der Zaun steht auf der Grundstücksgrenze. Er befindet sich nirgends auf unserem Grundstück. Ausser kurzzeitig die Bauarbeiter, welche durch unser Beet getrampelt sind, um den Zaun aufzustellen :motz
    Der Stellplatz befindet sich auf unserem Grundstück und kann nun nicht mehr benutzt werden. Der 2. Pkw steht jetzt immer an der Strasse.

    @Ralf Dühlmeyer
    Eine Auskunft beim Landkreis habe ich mir bereits am nächsten eingeholt und dort auch meinem Unmut Luft gemacht. Dort wurde lediglich gesagt, dass es ja zeitlich begrenzt ist und sich die Bürger schon daran gewöhnen werden.

    Morgen wird die 2. Grube zugeschüttet, da dann mit dem Erdgeschoss angefangen wird. Dann würde auch nicht mehr die Gefahr des Absackens des Krans bestehen.

    Am besten lasse ich mir mal die Genehmigung zuschicken.

    Dann weiss ich aber erstmal bescheid, dass es kein gesetzliches Entschädigungsgeld gibt, sondern man wahrscheinlich nur auf die Bereitschaft des Bauunternehmens angewiesen ist.
     
  5. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    sofort allen beteiligten mit der dienstwaffe ins knie schießen.
    das kann ja wohl nicht angehen, dass wegen zukünftiger nachbarn
    der zweite pkw 3monate auf der straße stehen muß!

    probleme gibts.... :eek:
     
  6. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich hatte es so verstanden, daß dieser Punkt vom Fragesteller sogar akzeptiert wurde (obwohl er auch dazu nicht verpflichtet wäre).
    Aber das übrige Vorgehen ist Grund des Anstoßes genug!

    Und ein Schadenersatzanspruch (wegen der zertrampelten Beete etc.) besteht natürlich sehr wohl. Auch kann man an Entschädigung für den Nutzungsausfall denken.
    Den Fußgänger-Hauseingang ersatzlos einfach so zuzustellen geht natürlich ebensowenig.
    Nur gibts eben kein "Schmerzensgeld"...

    Ich würde das Gespräch mit den Bauherren/Käufern der beiden neuen Häuser suchen!
    Die dürften an einem guten Verhältnis mit Euch durchaus interessiert sein.
     
  7. #7 picotto, 12.04.2011
    picotto

    picotto

    Dabei seit:
    25.01.2008
    Beiträge:
    91
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Polizeibeamter
    Ort:
    Lüneburg
    @Julius
    Danke für deine Antworten. Wenigstens bekommt man hier ab und an noch normale Antworten...
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 12.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nun, auch solch "diensteifrige" Behördenmitarbeiter gibt es Disziplinierungsmaßnahmen.
    Ich bleibe dabei - gleich zu Beginn hätte es ne Chance gegeben, jetzt nicht mehr.

    @ Julius
    Spätestens, wenn die Nachbarn zum BU gehen und der denen die Kosten für eine Änderung mitteilt, endet deren Kooperationsbereitschaft.
     
Thema: Entschädigung für Baustelle?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. nutzungsausfall grundstück

    ,
  2. stellplatz wegen bauarbeiten nicht nutzbar

    ,
  3. nutzungsausfall carport

    ,
  4. entschädigugn für baustelle,
  5. baustelle stellplatz,
  6. stellplatz untermietung entschädigung bau
Die Seite wird geladen...

Entschädigung für Baustelle? - Ähnliche Themen

  1. Entschädigung für die Nutzung Nachbar Grundstück

    Entschädigung für die Nutzung Nachbar Grundstück: Hallo ein Nachbar baut an unser Haus dran . Der Vorgang geht jetzt ca 1 Jahr, wir können seit dem einige qm Garten nicht benutzen, da dort die...
  2. Wasserschaden durch Nachbar - Schimmelbildung im Haus - Entschädigung ?

    Wasserschaden durch Nachbar - Schimmelbildung im Haus - Entschädigung ?: Wir stellten im Februar massive Schimmelbildung im Keller fest. Ursache : Wasserrohrbruch im Nachbarhaus (Reihen-Endhaus) - wir bewohnen das Haus...
  3. Entschädigung für Macken in Tor-Lamelle

    Entschädigung für Macken in Tor-Lamelle: Hallo, ich habe ein neues Hörmann-Garagentor (5,40x2,25m) bekommen, bei dem auf einer Lamelle ein kleiner Kratzer/Schaden (ca 0,2x2mm) ist (es...
  4. Entschädigung für falsche Fugenfarbe

    Entschädigung für falsche Fugenfarbe: Hallo, unsere Neubauwohnung befindet sich gerade durch ein Bauunternehmen in der Fertigstellung. Nun hat der Fliesenleger eine falsche Fugenfarbe...
  5. Entschädigung beim Verzug im Kaufvertrag

    Entschädigung beim Verzug im Kaufvertrag: Hallo, ich werde eine Wohnung kaufen und haben wir im Kaufvertrag den Bezugstermin definiert. Der Bauträger will aber keine Entschädigung beim...