Äste, die über die öffentliche Straße ragen

Diskutiere Äste, die über die öffentliche Straße ragen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Ist es eigentlich zulässig, dass Äste von Bäumen über die Grundstücksgrenze hinweg auf öffentliche Straßen ragen? Wer ist für die Entsorgung des...

  1. #1 mastehr, 04.09.2013
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    Ist es eigentlich zulässig, dass Äste von Bäumen über die Grundstücksgrenze hinweg auf öffentliche Straßen ragen? Wer ist für die Entsorgung des Laubs zuständig, wenn dieses auf Grundstücke Dritter geweht wird?
     
  2. R.B.

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    Google mal nach Lichtraumprofil, evtl. noch in Verbindung mit Verkehrssicherungspflicht und Baumeigentümer.

    Grundsätzlich ist also der Eigentümer verpflichtet Bäume und Sträucher so zu kürzen oder zu schneiden, dass von seinem Eigentum keine Gefahr ausgeht. Dabei hängt die Auslegung der Verkehrssicherungspflicht auch von der Nutzung der Straße/Weg ab. Es macht also einen Unterschied, ob es sich um einen selten befahrenen Weg handelt, oder um eine verkehrsreiche Straße handelt, aber das entbindet den Eigentümer nicht von der Verkehrssicherungspflicht. Achtung, selbst Verkehrsschilder die darauf hinweisen, dass der Lichtraum eingeschränkt ist, entbinden den Eigentümer nicht von der Haftung.

    Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Eigentümer nicht nur auf das Lichtraumprofil zu achten. Ich hatte erst vor 6 Wochen einen Brief im Briefkasten, vom lokalen Ordnungsamt. Dort hat man festgestellt, dass an 2 Bäumen auf meinem Grundstück, die nahe an der Straße stehen, abgestorben Äste hängen. Diese könnten bei Wind auf die Straße fallen. Ich durfte also die Äste abschneiden (die sind mir nie aufgefallen), und zur Erinnerung gab´s gleich noch eine Androhung einer Strafe bis zu 50.000,- € wenn ich den Wünschen der Herren nicht nachkomme.

    Mit dem Laub sieht es ähnlich aus. Da ist auch erst einmal der Eigentümer für die Beseitigung zuständig. Es gibt aber Ausnahmen und entsprechende Urteile dazu.

    Also, immer daran denken, Eigentum verpflichtet.

    Gruß
    Ralf
     
  3. PeterB

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    Im Herbst herabfallendes Laub, egal von welchem Baum, muß der entfernen, dem die Verkehrssicherungspflich an der Stelle obliegt, wo das Laub hingefallen ist. Es ist wohl nicht zumutbar, daß Baumbesitzer bei Starkwindereignissen "ihrem" Laub durch die ganze Stadt folgen müssen.:mauer
    Ich denke mal herabfallendes Laub von fremden Bäumen gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.
    Das Lichtraumprofil nach Stadtsatzung muß allerdings freigehalten werden.
     
  4. R.B.

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    Nein.

    Bsp.: Landgericht Coburg AZ: 14 O 742/07
    Da wurde eine Klage auf Schadenersatz abgewiesen weil:

    Es gibt auch Urteile, da wurde der Eigentümer von der Verkehrssicherungspflicht befreit, weil die Menge des Laubs von ihm gar nicht hätte bewältigt werden können, sprich er verfügte weder über den Maschinenpark noch hätte er das Laub auf seinem Grundstück lagern können.

    Aber das alles entbindet erst einmal nicht von der Verkehrssicherungspflicht.

    Bei Laub das aufgrund eines Sturms in der Stadt verteilt wird, kann natürlich nicht der ursprüngliche Eigentümer verantwortlich gemacht werden.

    Nebenbei bemerkt, die Vorgaben Bäume mit Abstand zum Nachbarn zu setzen haben den Grund, dass von diesem Baum keine Beeinträchtigung des nachbarlichen Grundstücks ausgeht. Wenn durch einen Sturm mal ein paar Blätter beim Nachbarn landen, dann hat er die zu entfernen. Wenn aber ständig Blätter von meinem Baum beim Nachbarn liegen, dann habe ich ein Problem.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 mastehr, 04.09.2013
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    Und welches? Um genau dieses Problem geht es nämlich.

    Genau das finde ich unglaublich. Wie wäre es denn, dem Baumbestand so zu verringern, dass man es selbst bewältigen kann oder aber jemanden beschäftigen, der diese Arbeiten erledigt. Aber dann werden diese Kosten lieber anderen aufgedrückt.
     
  6. R.B.

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    Hängt vom Umfang der Beeinträchtigung ab. Ich bin im obigen Fall davon ausgegangen, dass der Baum auf Nachbars Grundstück ragt. Grundsätzlich ist eine Beeinflussung meines Grundstücks zu unterlassen. Jetzt kommt es noch darauf an, wie stark die Beeinträchtigung ist und ob sich daraus evtl sogar die Nutzbarkeit des Grundstücks verändert.

    In Deutschland wird aber gerne gestritten, vorzugsweise unter Nachbarn, und es werden auch die Gerichte bemüht.

    Meine Interpretation:

    Hält der Baum den Grenzabstand etc. ein, dann ist nur mit geringem Laub auf meinem Grundstück zu rechnen, die Nutzung wird dadurch sicherlich nicht eingeschränkt, dann ist das Laub hinzunehmen. Sporadische Ereignisse, wie Sturm o.ä. die dazu führen, dass Laub auf mein Grundstück, fällt ändern daran nichts.
    Wenn aber durch Größe/Grenzabstand das Grundstück in seiner Nutzung eingeschränkt wird, evtl. sogar stark eingeschränkt wird, dann ist das nicht mehr hinnehmbar.

    Gruß
    Ralf
     
  7. PeterB

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    Ich habe Bäume, mein Nachbar hat Bäume, dessen Nachbar hat Bäume. Somit wird sich die Belästigung durch Laub auf "fremden" Grundstücken irgerndwie ausgleichen.
    Statt über die paar Blätter zu jammern, sollte man froh sein, daß wenigstens der Nachbar Bäume hat.
    Wenn man keine Belästigung durch Laub möchte, muß man in die Innenstadtwüste ziehen.
    Ich freue mich über JEDEN Baum in meiner Nachbarschaft.
     
  8. R.B.

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    Ich stimme Dir ja zu, und bei uns auf dem Land läuft es auch genau so. Hier stehen überall Bäume, und zwar in großen Mengen. Laub gehört da einfach dazu, und niemand käme auf die Idee mit dem Nachbarn Streit anzufangen.

    ABER das war nicht gefragt. Es hilft einem Fragesteller nicht wenn ich ihm erzähle wie es bei uns läuft, darauf kann er sich im Streitfall nicht berufen.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 mastehr, 05.09.2013
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    Es kommt immer auf die Windrichtung an. Der angesprochene Nachbar wohnt halt im Nordwesten. Viele seiner Bäume sind mittlerweile sehr groß und ragen fast über die Straße auf mein Grundstück. Durch die vorherrschende Windrichtung wehen dann im Herbst die Blätter auf meinen Straßenabschnitt bzw. Grundstück.
     
  10. #10 mastehr, 05.09.2013
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    Dessen Abfall ich dann kostenpflichtig entsorgen darf. Da kommt Freude auf.
    Wenn es ein paar Bäume sind, ist es ja noch ganz nett. In diesem Fall ist das Haus des Nachbarn schon fast nicht mehr zu sehen vor lauter Bäumen und das Laubaufkommen entsprechend.
     
  11. #11 Wachtlerhof, 05.09.2013
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    Laub sind doch Grünabfälle. Ich kenne keine Deponie, die für die Entsorgung von Grünabfällen von privat Kosten geltend macht.

    LG - Gisela
     
  12. R.B.

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    Das zu beurteilen wäre eine Sache für einen Anwalt. Ich kenne zwar die Probleme, aber bei uns spielen diese keine Rolle, daher habe ich auch keine Erfahrungswerte.

    Meine Vermutung, so lange er sich um die Bäume und das Laub kümmert, und nur bei bestimmter Windrichtung Laub auf Dein Grundstück fällt, musst Du das hinnehmen. Ob man den Nachbarn dazu zwingen kann die Bäume zu entfernen, das kann ich Dir nicht sagen. Es gibt Gegenden, da darfst Du große/alte Bäume nicht entfernen so lange sie keine Gefahr darstellen.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Bautine, 05.09.2013
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    Schön wär's...

    (wobei mich die Blätter nicht stören) - aber hier zahlt man schon ganz schön (und fährt noch gute 10 km einfache Strecke).
     
  14. #14 mastehr, 05.09.2013
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    Einerseits fallen bei uns Kosten für Grünabfälle an und andererseits läuft das Laub nicht von alleine zur Deponie.
     
  15. #15 mastehr, 05.09.2013
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    Blöd ist halt, dass der Wind praktisch nie in umgekehrter Richtung weht, so dass die Blätter sich fast ausschließlich auf bzw. vor meinem Grundstück sammeln.
    Die Entfernung der Bäume wäre eine Lösung. Ein andere Lösung wäre die Beseitigung des Laubs, zu der der Nachbar leider nicht bereit ist.
     
  16. R.B.

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    und dazu auch nicht verpflichtet ist. Es klingt vielleicht blöd, aber er kann ja nichts dafür wenn der Wind das Laub auf Dein Grundstück bläst.
    Solche Situationen sind immer schwierig zu beurteilen, vielleicht landen deswegen so viele Fälle vor Gericht. Hast Du schon mal beim örtlichen Ordnungsamt nachgefragt? Die kennen sich da normalerweise aus, kennen meist auch die Situation vor Ort, und das Beste, dank Deiner Steuern ist die "Beratung" auch noch kostenlos. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  17. #17 mastehr, 05.09.2013
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    Irgendwie ist er ja schon der Verursacher des Laubs. Wenn ein Hund irgendwo hinsch...., kann der Halter da auch nichts für.
    Nein, bisher noch nicht. In den letzten Jahren hat sich auch noch immer ein anderer Nachbar freundlicherweise um die Entsorgung des Laubs vor meinem Grundstück gekümmert. Nur ist dieser leider weggezogen, so dass mir scheinbar wirklich nur die teure gewerbliche Entsorgung übrigbleibt.
     
  18. R.B.

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    Das Beispiel trifft es nicht ganz. Wenn der Halter seinen Pflichten nachkommt, dann kann er nicht für alles verantwortlich gemacht werden was sein Hund anstellt.

    Beim Baum ist es ähnlich. Ich kann Dir aber nicht sagen, ob Dein Nachbar seinen Pflichten nachkommt. Deswegen auch mein Verweis mit dem Ordnungsamt. Die können beurteilen, ob der Baum beispielsweise aufgrund des Abstands zur Grenze deutlich gekürzt werden müsste, was dann wiederum weniger Laub bedeutet. Sie können Dir auch sagen, ob der Baum irgendwie geschützt ist und die nächsten Jahren munter drauflos wachsen darf, so dass Du Dir heute schon mal das passende Gerät für die Laubentsorgung kaufen kannst. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 Geodesy, 05.09.2013
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    Es gibt so schöne Laubbläser, diese mit 2-Taktmotor, damit man auch weiß dass man gerade im Garten ist um zu säubern. Dann mit schön viel Getöse das Laub des Nachbarn in seinen Garten blasen.

    Gibt es dafür auch offene Luftfilter??? ;-))
     
  20. #20 mastehr, 05.09.2013
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    Die muss man auch tragen können.
    Dann würde ich mich wegen illegaler Abfallentsorgung strafbar machen.
     
Thema: Äste, die über die öffentliche Straße ragen
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