Bauabnahme druch Bauamt

Diskutiere Bauabnahme druch Bauamt im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, letzte Woche wurde bei uns eine Bauschlussabnahme durchgeführt. Es wird leidglich eine ""Fachunternehmererklärung zur...

  1. #1 crypton, 30.09.2011
    crypton

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    Guten Abend,

    letzte Woche wurde bei uns eine Bauschlussabnahme durchgeführt. Es wird leidglich eine ""Fachunternehmererklärung zur Energieeinsparverordnung (EnEV) über die Technische Gebäudeausrüstung (TGA)" von verlangt.

    Frage:

    - Wer stellt dieses aus und Was kostet dieses?
    - Was beinhaltet Dieses (grob)?


    Danke im Voraus.
     
  2. Yilmaz

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    fachunternehmererklärung wird von dem ausführende firma ausgestellt und steht nur drin das die arbeiten fachgerecht und gemäß statik (rohbau) DINs und vorschriften ausgeführt wurden.
     
  3. #3 Gast036816, 30.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ergänzung:

    in diesem fall nicht statik sondern nach den gesetzlichen bestimmungen zur energieeinsparung, nach den anerkannten regeln der technik, der vorliegenden baugenehmigung und den ausführungsplänen.

    der unternehmer/errichter muss diese bescheinigung ausstellen, kostet nichts extra!
     
  4. Yilmaz

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    Danke für die ergänzung Rolf! Ich mußte bisher nur einmal so ein erklärung abgeben. Nur in NRW gefordert oder bundesweit?
     
  5. #5 Gast036816, 30.09.2011
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    Gast036816 Gast

    hallo Yilmaz,

    ob bundesweit das so einheitlich ist, weiss ich nicht so genau. in berlin wollen die herrschaften und damenschaften vom amt unmengen an papier haben, deswegen kann ich da fast immer die ganze litanei runterbeten. fürchterlich dieser papierkram, wenn man bedenkt, da guckt wahrscheinlich nie wieder einer rein und irgendwann verschwindet es in einem karton in staubigen aktenkammern, in kellern und auf dachböden.
     
  6. #6 Skeptiker, 01.10.2011
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    Fachunternehmererklärungen sind mind. erforderlich in B, BRB und NRW. In anderen Ländern durfte ich noch keine bauaufsichtlichen Abnahmen erleben, weiß ich also nicht. Bei EFH fällt diese Abnahme nach meiner Beobachtung eh meistens aus :sleeping, bei "Sonderbauten" hingegen nie :shades
     
  7. #7 Baufuchs, 01.10.2011
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  8. #8 susannede, 01.10.2011
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    Irgendwie finde ich beim googlen nichts Baugültiges, mir sind hier dafür die Begriffe

    - Konformitätserklärung
    - Errichterbescheinigung

    im Kopf - und es geht mir wie rolf aib, meterweise werden Aktenordner mit diversen Papierl gefüllt, die sich danach keine Sau mehr ansieht (außer der Staatsanwalt im Einsturz-, Brandfall ... nur meistens findet dann keiner den Keller, wo das gesuchte Papierl eingelagert war). Hab aber auch eigentlich nur Sonderbau oder KH.
     
  9. #9 Baufuchs, 01.10.2011
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    In NRW gibts eine "Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung",
    da findet sich die Verpflichtung zur Abgabe der Fachunternehmererklärung.

    Guckst Du hier § 2 (3)
     
  10. #10 fmjuchi, 01.10.2011
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    Ist doch ein feiner Service, wenn die Akten ordentlich un dauerhaft geführt werden. Manchmal gehen bei Haushaltsauflösung, Scheidung, wer weiß die Unterlagen unter. Mancher Erwerber war da schon froh, wenn noch irgendwo eine staubige Akte zu finden war.
     
  11. #11 crypton, 02.10.2011
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    Abend zusammen,

    danke für die Antworten. Ausführenden Firmen gab es viele, aber Welche nun?! Habe mir das beigefügte TAG Formular von "Baufuchs" einmal angeschaut, dort wird das Gewerke "Heizung" überwiegend thematisiert. Dies wird der Rohbauer sicherlich nicht ausfüllen können. Der Heizungsbauer wäre für die Fachunternehmererklärung zur Energieeinsparverordnung der Richtige AP?

    Vielen Dank für die Hilfe.
     
  12. #12 Baufuchs, 02.10.2011
    Baufuchs

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    So ist es.
     
  13. #13 crypton, 04.10.2011
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    Ausfüllen lassen und beim BA eingereicht. :winken
    Danke!
     
  14. #14 Gast036816, 04.10.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und - hast du einen beamten glücklich gemacht?
     
  15. #15 crypton, 04.10.2011
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    Ja! Baugenehmigung ist nunmehr abgeschlossen. Der Heizungsbauer hat geschätze 10 Minuten für das Ausfüllen benötigt. :bierchen:
     
  16. #16 Baufuchs, 04.10.2011
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    @rolf a i b

    Die Bochumer sind so. Die wollen auch nach Herstellung der Bodenplatte bzw. Kellerdecke eine Bescheinigung des ÖbVI über die Einhaltung der Grundrissflächen und Höhenlage des Gebäudes.

    Obwohl zur Einhaltung der Höhenlage ja eigentlich auch Trauf-/Firsthöhen gehören, wird ein Nachweis deren Einhaltung nicht gefordert.

    Muss man auch nicht verstehen....;)


    Beim letzten Bau in Bochum wurde uns die Verhängung eines Baustopps angedroht, weil 3 Tage nach Betonierung der Kellerdecke diese Bescheinigung noch nicht vorgelegt war.:mauer
     
  17. #17 crypton, 04.10.2011
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    Da gebe ich dir vollkommen Recht. Der Heizungsbauer sagte ebenfalls das er vor Jahren für ein MFH dies ausgefüllt habe, aber nichtfür ein EFH. Wir müssen uns als Bauherren der Bürokratie beugen, um weitere Komplikation zu ersparen.So is es halt....Aber was sage ich euch das...:bef1021:
     
  18. #18 Gast036816, 05.10.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und ich dachte der amtsschimmel wiehert in berlin am lautesten und bewegt sich am wenigsten. einmessbescheinigung von sohlplatte und kellerdecke mit höhenlage sind die am deutlichsten sichtbaren bauteile? trauf- und firsthöhe nicht? das ist rational nicht nachvollziehbar.
     
  19. #19 Thomas Traut, 06.10.2011
    Thomas Traut

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    Für mich schon. In diesem Stadium wäre ein Rückbau wegen fahrlässigen (oder vorsätzlichen) Verstoßes gegen die Baugenehmigung noch zu machen. Wenn erst das fertige Haus eingemessen würde und es würde ein nicht genehmigungsfähiger Zustand festgestellt, dann gute Nacht für alle Beteiligten.

    Dass die Ämter auch noch First- und Traufhöhen durch den Vermesser bestätigt haben wollen, gab es glaube ich früher auch schonmal. Das wird wohl im Zuge der "Entbürokratisierung" weggefallen sein.
     
  20. #20 Gast036816, 06.10.2011
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    Gast036816 Gast

    @ Thomas Traut - im stadium tiefbau/kellergeschoss ist es nachvollziehbar die einmessung und die errichtung länge und breite vom gebäude sowie die einhaltung der grenzabstände bestätigen zu lassen. da stehe ich auch auf dem standpunkt - das ist ein muss. die nichteinhaltung von höhen - traufe und first - gehört ebenso dazu, denn abweichungen hier sind viel deutlicher und immer sichtbar. das meine ich mit - rational nicht nachvollziehbar.

    eben mal schnell kniestock um 50 cm überschreiten, dachneigung steiler machen und firsthöhe um einen meter zu toppen, wenn es nicht kontrolliert wird oder bestätigt werden muss - was soll´s.
     
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