dröhnender trittschall

Diskutiere dröhnender trittschall im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; hallo, wir haben eine wohnung in einem mehrfamilienhaus bj 2006, gekauft. wir haben leider festgestellt das es trittschallprobleme von den...

  1. paul22

    paul22

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    hallo,
    wir haben eine wohnung in einem mehrfamilienhaus bj 2006, gekauft.
    wir haben leider festgestellt das es trittschallprobleme von den unter uns liegenden wohnungen gibt, es sind vor allem dumpfe dröhnende töne. teilweise recht laut.
    selbst aus der wohnung im 1 stock (wir sind im 3t3n, dachgeschoss) sind getrampel der kinder zu hören.
    sind diese frequenzen messbar bzw in der 4109 berücksichtigt? sinnvoll eine trittschallmessung zu machen bzw machen zu lassen?
     
  2. Eric

    Eric

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  3. paul22

    paul22

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    hi,
    bin erstkäufer.
    es geht erstmal darum festzustellen ob ein mangel vorliegt, dann kann ich zum bauträger....
    ein bauing. den ich fragte meinte das man diese geräusche zwar messen kann, diese aber nicht in die beurteilung fliessen würden da geräusche unter 100 hz wohl nicht in den gängigen beurteilungen einfliessen würden.... somit hat man wohl theoretisch messwerte von tönen die einen stören, kann aber rechtlich nur mit anwalt und gericht an den bauträger herantreten weil dieser unter umständen sagt das ja nach den gängigen normen alles ok ist.
    ein verfahren zieht sich ja leider ewig und kostet ne menge....

    konkrete:
    -kann man diese dumpfen töne mit einer normalen trittschallmessung darstellen?
    - haben diese werte relevanz bei der beurteilung, auch wenn sie unter frequenzmässig100 liegen?
    -auch gültig wenn kein erhöhter schallschutz im vertrag steht (sondern nur din 4109)?
    -hat hier jemand erfahrung mit einem solchen problem und wie wurde damit umgegangen
    -gibt es urteile in genau solchen fällen?
    -lösungen?
     
  4. Eric

    Eric

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    Das ist Kaffeesatzleserei, was Du da zu den " dumpfen Tönen " hören willst.

    Richtiger Schritt wäre, Trittschallmessungen von einem Schallgutachter durchführen und bewerten zu lassen. Wenn sich ergeben sollte, daß nur der Mindestschallschutz erreicht ist, wäre von einem Anwalt zu prüfen, ob nach dem Vertrag ein höherer Schallschutz vereinbart war. Wird noch nicht einmal der Mindestschallschutz erreicht, wäre klar, daß der BT irgendetwas falsch gemacht hat.

    Das Problem mit der deutlichen Wahrnehmbarkeit von tiefen Tönen tritt meines Wissens verstärkt bei Trockenestrichen auf. Bei einem Objekt Bj 2006 dürfte derartiges nicht eingebaut worden sein.

    Daß man auch von der Wohnung im 2. OG verstärkt Trittschallgeräuche in die Wohnung im 3. OG hört, ist ungewöhnlich. Von unten nach oben müßte der Trittschallwert allein wegen der Schallquelle um 10 dB besser sein als von oben nach unten. 10 dB sind beim Trittschall eine gewaltige Verbesserung.

    Das Empfinden von Geräuschbelästigungen ist subjektiv. Klärung bringt daher nur eine Trittschallmessung.
     
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