Drahtglas und G30

Diskutiere Drahtglas und G30 im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, kann man Drahtglas als G30 Glas einsetzten? Manche geben die Aussage, dass es geht und mache wiederum nicht. Auch die Baubehörde...

  1. #1 kronk123, 23.11.2013
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    Hallo,

    kann man Drahtglas als G30 Glas einsetzten? Manche geben die Aussage, dass es geht und mache wiederum nicht.
    Auch die Baubehörde empfiehlt als G30 Drahtglas zu verwenden, z.B. um Türe zu restaurieren, bei dem dichtschliesende Türe erreichen werden soll, also soll nciht Feuerdicht werden. Eine Aufklärung wäre hilfreich.

    Vielen Dank!
     
  2. PeMu

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    Du hast schon mehrere Threads mit Themen - da wären ein paar Infos zu den Randbedingungen hilfreich. Nachrüstung eines Bestandsbau, Mehrfamilienhaus?
    So ist das a la Radio Eriwan, Im Prinzip ... aber....

    G30 ist G30 und Drahtglas ist Drahtglas .

    Im Bestand, bei der Nachrüstung bestehender Türelemente kann man das schon mal so sehen.
    Es kommt aber drauf an: individuelle Betrachtung unter Abwägung der Randbedingungen und Schutzziele.
     
  3. #3 kronk123, 23.11.2013
    kronk123

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    Sorry... also ich hole mal weiter aus. Ich habe mit Baugenehmigung den Dachspitzboden für die Nutzungsänderung umgebaut. Dieser Dachspitzboden fällt als Sondereigentum in meine Dachgeschosswohnung, so dass die anderen Wohnungseigentümer in der TE definiert haben, dass ich alle anfallenden Baumaßnahme entsprechenden Kosten selbst zaheln muss.
    Mit der Baugenehmigung sind die Nebenauflagen auf mich gefallen, dabei muss ich zwei alte Kellertüren, die zur Treppenhaus angeschlossen sind, mit Feuerhemmende und Rauchdichte Türen umändern. Des Weiteren muss ich eine RWA anbringen und alle Wohnungseingangstüren der Eigentümer in ein Zustand bringen, damit sie der Brandschutzordnung passen. Dazu soll ich die Türen Dichtschließend umrüsten, die Türkassette verstärken und die normalen Türgläser mit G30 Gläser und einem Hartholzrahmen verstärken. Für die G30 Gläser hat mir das Bauamt Drahtglas empfohlen.
    Das ist die Situation. Nach deinem Feedback hab ich verstanden, dass man Drahglas und G30 trennen muss, aber Jahrelang wurde Drahtglas als G30 eingesetzt. Jetzt die Frage... kann man das so machen, wie es das Amt gesagt hat, also Drahtglas nutzen?

    Danke
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wenn "g30" im brandschutzkonzept steht (oder wo sonst?), wird wohl
    nicht mal amtshaftung eintreten, weil nicht das amt die konformität
    bestätigt, sondern der hersteller - schriftl.
    anders kann das sein, wenn der bs durchs amt geprüft und e.
    "g30 > drahtglas"-lösung vorgeschlagen und angenommen wird.
    irgendwer muss das bs-konzept aufgestellt haben - das ist der richtige
    ansprechpartner.
    btw, ob das detailtuning der türen in beschriebener form wirtschaftlich
    sinnvoller ist, als neue türen .. darauf bin ich neugierig ;)
     
  5. #5 kronk123, 24.11.2013
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    Bauschutzkonzept gibt es nicht, nur die Auflagen vom Bauamt und da steht G30 drauf, aber der Baukontrolleur hat mir eben Drahtglas empfohlen, der auch die Auflagen mir bei meinem Bauvorhaben geschrieben hat. Also ist er der einzige, der auch in dieser Hinsicht der anschprechpartner wäre und auch die Abnahme machen wird. Das ist auch der Punkt, wo mich das ganze Konfus macht, denn Drahglas hat ja die Zusallung seit 2011 als G30 verloren bzw. wurde nicht verlängert.. oder kann es sein, dass bei mir noch das Gesetzt von 2010 gültig ist, denn mein Bauvorhaben und die Auflagen sind noch von 2010. Ist dann in meinem Fall noch Drahtglas gültig?
    Wenn ich Drahtglas verwenden kann und die Restaurierung selbst an den Türen durchführe, dann kommt es mich wirtschaftlicher, als neue Türen ohne Gläser.
     
  6. #6 Skeptiker, 24.11.2013
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    Um das jetzt erst mal sprachlich etwas präziser zu bekommen:

    - Wer oder was ist mit "Baukontrolleur" gemeint, der zuständige Beamte der Bauaufsicht oder jemand anders?
    - Stammt die Vorgabe "G30" als Grüneintrag aus der Baugenehmigung?
    - Wer hat den Bauantrag gestellt?

    Wenn in 2013 oder 2014 Bauteile auf G30 ertüchtigt oder ganz neu gebaut werden soll, dann kann dies nicht mehr in Drahtglas geschehen, weil seit 2011 ohne Zulassung (Zulassung ist kein Gesetz). Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der beantragten bauaufsichtlichen Abnahme, also Fertigstellung, nicht jener der Genehmigung.
     
  7. PeMu

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    Das sind so fälle, nix mit allgemeingültiger Aussage.

    Mal so die Gedanken kreisen lassen für eine fiktive Geschichte aus dem wahren Leben:
    Bauantrag, Baugenehmigung mit Auflagen, Auflagen zum Brandschutz kommen vom Baurechtsamt (ist üblich)
    Die Hütte ist auf Gebäudeklasse 4 gestuft worden von vorher 2 oder 3 da oberster Aufenthaltraum nun über 7 m (ehemals 8m Brüstungshöhe).

    Nun die Info Baugenehmigung ist von 2010. Also gilt wahrscheinlich eventuell vielleicht die LBO 2010 (seít März 2010), genaues weiß nur der TE.
    Baugenehmigung ist bereits 3 Jahre alt und abgelaufen, verlängert oder noch nicht 3 Jahre so eben und gilt so eben noch und der TE muss ran?!?

    Dann kommt der Bauleiter ins Spiel. Ohne kein roter Punkt. Ohne kein Bauen. Wer ist der Bauleiter? Der ist für die Umsetzung zuständig?
    Bzw. der Planverfasser. Wer hat den Bauantrag gestellt? Der Planverfasser hat die Umsetzung der öffentlich rechtlichen Auflagen an der Backe.

    Also hätten sich sollen der Planverfasser bzw. Bauleiter mit dem Baukontrolleur treffen und die vorgeschlagenen Punkte besprechen und ...
    genau eine Aktennotiz in gemeinsamen Einvernehmen zu dem Punkt verfassen sollen. Hätte.

    Hier endet die fiktive Geschichte und nun kommt die Realität.

    Immer noch dürftige Infos durch den TE.
    Was gilt?
     
  8. PeMu

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    @Skeptiker: Baukontrolleur ist die Person, die vor Ort rumguckt, wer schon baut, ob mit ohne Genehmigung (hängt der halbe/ganze Punkt irgendwo herum, ist da alles eingetragen), der die Abnahmen Rohbau und Endabnahme vornimmt. Die Baukontrolleuere sind bei den Baurechtsämtern angestellt.

    Mit dem Baukontrolleur kann man schon baurechtlich etwas abstimmen. Siehe vorheriger Beitrag.
     
  9. #9 Skeptiker, 24.11.2013
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    Aha, kannte ich aus Berlin, NRW und Bayern noch nicht, scheint eine Ba-Wü-Spezialität zu sein.
     
  10. #10 kronk123, 24.11.2013
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    Vielen Dank für all diese Infos. Bitte um Entschuldigung und etwas nachsicht, da ich ein Laie bin und viel ärger am Hals habe.
    Ich versuche mich bei meinen Aussagen zu verbessern. Also, 2012 habe ich ein Dachgeschosswohnung gekauft und den Dachspitzboden mit Nutzungsänderung ausgebaut. Dazu hatte meine Architektin eine Baugenehmigungsantrag gestellt, aber nach dem Antrag hat sie nicht mehr für das Projekt weiter arbeiten wollen. Der Bauleiter wasw voll der Looser und ist mittlerweile untergetaucht, somit nicht mehr auffindbar. Aber wir haben ganz offiziell das Rote Punkt bekommen und anfangs hatte ich auch den Bauleiter und auch die Architektin an Board. Mit deb Baukontolleur meinte ich den Mitarbeiter vom Baurechtsamt, also der jenige, der mir den Roten Punkt gegeben hat und auch die erste Abnahme gemacht hat. Die Auflagen waren Nebenauflagen, somit mußt ich keine Auflage im Voraus erfüllen und bekam den Roten Punkt. Alle Auflagen wurden bei einem Schreiben vom Bauamt an mich weitergeben, bei dem ich den Roten Punkt bekommen habe und als Bescheid, was alles erledigt werden muss, also die Nebenauflagen. Die Architektin und auch der Bauleiter hatten bei dem Nebenauflagen kein Widerspruch eingelegt und mich nicht wirklich darauf Aufmerksam gemacht, was mit dem Inhalt gemeint ist. Dann ist die ein Monatige Frist abgelaufen und die Auflagen vom Bauamt waren nicht mehr anfechtbar.
    Wir haben meine Wohnung entsprechend den Auflagen, was meine Wohnung betroffen hat auch erledigt. Bei dem Punkt mit alle Wohnungseingangstüren war laut meiner Architektin und Bauleiter so verstanden worden, dass es nur meine Wohnung betrifft, da ich ja nicht nur den Eingang zu meiner Dachgeschosswohnug hatte, sodern auch den Dachspitzboden Eingang, wobei wir den durch den Dachgeschosswohnung gemacht haben. Was die RWA angeht, meinte meine Architektin, dass es einen Lüftungsschacht durch den Treppenhaus zum Dach gibt und wir Bestandsschutz anfechten werden, was vom Bauamt nachhinein abgelehnt wurde.
    Ende 2010 kam der Baurechtsamt Mitarbeiter vorbei um die Abnahme zu machen und hat bezüglich meiner Wohnung keine Einwende gefunden, aber alles andere was die WEG Punkte angeht, also RWA, Wohnungseingangstüren und Untergeschosstüren zu den Kellerräumen, wurde natürlich nicht gemacht, somit keine Bauabnahme.
    Ich hatte einen Anwalt eingeschaltet und er hat es soweit gebracht, dass das Bauamt es eingesehen hat, dass ich alleine nichts erreichen kann und die WEG dazu zuständig ist. Die WEG hat sich natürlich dagegegn gewehrt irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, da nach Teilungserklärung ich das ganze übernehmen muss. Hin und Her vom Bauamt habe ich 3 Jahre lang nicht mehr gehört und bin kein Schritt weitergekommen. Jetzt ist es so, dass ich endlich zu einem Punkt kommen wollte und mich entscheiden habe, alles selbst zu finanzieren und die Nebenauflagen zu erledigen. Also habe ich all die 3 Jahre versucht mit den Mitarbeiter vom Bauamt kontakt aufzunehmen, um die Sache zu besprechen, aber keine Chance, die wollten mir kein Termin geben. Jetzt vor einpaar Wochen habe ich ein es geschaft, dass der gleiche Mitarbeiter vom Bauamt, der zu meiner Angelegenheit zuständig ist mir zurück per E-Mail zurück geschrieben hat. Dabei wollte ich von ihm noch einem eine Bestätigung, wie ich die Wohnungseingangstüren machen muss, denn er hatte mir vor 3 Jahren Vorort Tipps gegeben und dabei kam auch die Aussage Drahglas zu verwenden. G30 Steht in den Nebenauflagen drin, dass ich mit dem Rotenpunkt bekommen habe. Aber auf meine Frage an den Baurechtsamt Mitarbeiter, ob ich Drahtglas verwenden soll, hier in seinem neusten E-Mail, dass ich Drahglas verwenden soll. Er ist der jenige, der auch die Bauabnahme machen wird, wenn ich nun alles fertig habe... jetzt aber der Knackpunk, was wäre wenn ich nun auf den Rat vom Bauamtmitarbeiter Drahglas verwende und er das doch nicht annimmt? Kann das passieren? Könnte es in der Tat sein, dass ich weiterhin mit den Gesetzten von 2010 gemessen werde? Aber wenn mit der Beamte vom Bauamt der auch die Abnahme machen wird sagt, dass ich Drahtglas verwenden soll, obwohl in der Nebenauflage G30 steht, kann ich die Aussage von ihm anfechten, wenn es bei der Abnahme doch zu einem Problem kommen sollte? Weil mehr als einen aktuellen E-Mail von ihm mit der Aussage Drahglas zu verwenden habe ich nicht? Aktuell habe ich keinen Architekten und keine Bauleiter mehr und mache alles mit eigenen Wegen, was die Nebenauflagen angeht, denn das Bauvorhaben ist seit 2010 fertig.

    Sorry, für diese Frage an PeMu, aber was ist mit TE gemeint?

    Danke!!!
     
  11. PeMu

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    Ist da ein Fehler in der Zeitangabe 2012? Das passt nicht.

    TE = Thread Ersteller (denglisch), Themen Ersteller (germanisch)

    Verkorkste Geschichte. Als baurechtlicher Laie bekommst du das nicht aufgedröselt. Auch nicht der Anwalt.

    Die Auflagen sind zu erfüllen. Ob und wie die WEG ist dem Baurechtsamt erst einmal egal. Die Baugenehmigung wird erteilt unbeschadet der Rechte Dritter. -> das mit der WEG musst du klären. Also auf deine Kosten, stimmt man zu? Dann wäre der Punkt geklärt.

    Lösung a:
    Das Ganze geht man mit dem Baurechtsamtmitarbeiter durch. Aber man = kein Baulaie, also nicht du.
    Warum?
    Es ist eine Gratwanderung. Der Baurechtsamtmitarbeiter geht die nur mit, wenn er nicht den Berg runterfällt. Da geht es um Kleinigkeiten in den Abläufen und Formulierungen.

    Also brauchst du einen Architekten oder baurechtlich versierten Brandschutzsachverständigen ... der den Scherbenhaufen zusammenkehrt.
    Wenn "man" sich versteht, geht das für Außenstehende rappzapp und man fragt sich: "Wo ist das Problem?"

    Oder Lösung b):

    Du probierst es so, Abnahme und schauen was kommt.
    (mehr als die bisherigen aussagen und email sind nicht).

    Lebensrisiko.
     
  12. #12 Gast036816, 24.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    TE = ThemenErsteller, das bist du.

    ich kenne kein drahtglas in G30-funktion. was willst du mit G30 erreichen, wenn die einbaubedingungen nicht den prüfzeugnissen entsprechen, baust du G30 in eine f-null-tür ein, ist das ganze element f-null. eine bestandstür auf dichtschließend oder gar rauchdicht nachzurüsten entspricht am ende auch keinen gängigen prüfzertifikaten.

    ich frage mich, ob der baucontroller auf der höhe der zeit ist?
     
  13. #13 Skeptiker, 24.11.2013
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    Das frage ich mich auch, aber die Auskunft könnte auch aus dem Jahre 2010 stammen, als sich das Auslaufen der Zulassung noch nicht 'rumgesprochen hatte. Aber auch damals war dieser Vorschlag wegen fehlender Qualifikation deer Bestandstür schon nicht sonderlich hilfreich - oder er wurde vielleicht falsch verstanden, denn ich kenne kein G30-System, dass zum Einbau in andere als F90-Bauteile zugelassen wäre. Das ist die Tür aber mit Sicherheit nicht (allenfalls T90, was nicht das selbe ist). Außerdem blieb die Materialstärke der G30-Verglasung dabei sicherlich auch unberücksichtigt, die beim Mehrfachen der Bestandsverglasung liegen dürfte. Insofern scheint mir das schon immer eine nun ja, nicht ganz ausgereifte, Idee gewesen zu sein.
     
  14. #14 kronk123, 24.11.2013
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    Nochmals vielen Dank für all diese Informationen. Ich möchte euch gern den Text zeigen, was genau in der Nebenauflage drin steht:

    >>>
    Alle Wohnungseingangstüren sind dichtschließend herzustellen, (Türkassetten verstärken, Dichtgummi bzw. Doppelfalz anbauen, Normalverglasung mit G30 Verglasung in augeschraubtem Holzrahmen aufbessern)
    >>>

    Anbei noch ein Foto, wie die Tür im Originalen noch zur Zeit aussieht.

    IMG_4063.JPG
    Wobei diese Tür bereits eine Zargenleiste mit Zusatzdichtung hat, also ein Ausnahmefall. Ich muss sogesehen bei allen anderen Türen auch solch eine Zargenleiste anbringen, die Türkassette mit einem Brett verstärken und diese Gläser ersetzten bzw. ich hatte mir nach dem Rat vom Bauamt überlegt, die Drahtgläser auf die alten anzulehnen und mit Buchenleisten als Rahmen davon zu befestigen.
    Am schönsten wäre es, wenn die Eigentümer die Wahl treffen könnten, dass ich von der Türkassette inkl. die Normalgläser mit einem Holzbrett verdecken kann, denn das hatte das Bauamt mir mündlich im Jahr 2010 auch vorgeschlagen, was am einfachsten umzusätzen wäre.
    Wenn ich die letzten Informationen vom Skeptiker lese, dann macht die G30 Gläser in der Tat keinen Sinn, somit lass ich die Eigentümer entscheiden, ob Sie alles mit einem Holzbrett verdeckt haben möchten, oder ob die Gläser mit Drahtglas ausgebessert werden sollten. Dann kann ich bei der Abnahme nur noch hoffen, dass alles gut läuft. Sonst fällt mir nichts ein, was wirtschaftlich von mir noch tragbar wäre, denn G30 oder neue Türen wäre meine Ende, bei den Preisen.
     
  15. #15 kronk123, 24.11.2013
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    Sorry, ich meinte 2010.
    Ich stimme dir vollkommen zu, eigentlich müßte ich noch einmal einen Architekten bzw. jemanden engagieren, der mir aus der Sache raushilft, aber das finanzielle ist sehr knappt, allein schon wegen den Auflagen. Ich versuche mit den letzten möglichen Schulden noch diese Auflagen hinzubekommen. Eigentlich will ich die Wohnung verkaufen, um mich vor der insolvenz zu retten, aber eine Wohnung mit solch einem Problem mit dem Bauamt will keiner haben... wen wunderts :)

    Die Unterkellertüren sind bereist gekauft und die RWA werde ich noch dieses Jahr kaufen. Beide werden in Januar 2014 eingebaut, nur diese Auflage mit den Türen, die bringt mich noch um... aber hast recht, ich werde es wahrscheinlich riskieren und mit Drahtglas machen. Wenn das nicht klappt, dann hole ich dich mit in Boot, bist ja aus BW... wieviel würdest Du für diesen Salat verlangen, um mich aus dem mist rauszuhole :))) sag jetzt bitte nicht, dass ich ein hoffnungsloser Fall bin... das einzige was zum Schluss stirbt ist angeblich die Hoffnung und davon brauche ich jetzt verdammt viel, am besten so richtig in die Ader injizieren. :bierchen:
    Spaß... Ihr Jungs seit wirklich Klasse, vielen Dank für all die Zeit und Infos über mein Fall, was gut einpaar professionelle Infos aufgeschnappt zu haben!
     
  16. PeMu

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    Nur noch ein Kommentar für die Bauprofis aus den anderen Bundesländern.

    In BW verläuft die Umstellung auf die neumodischen Muster-Bauordnungen langsamer. Ähnlich Bayern hat man so seine eigenen Ansichten.
    Hier übernimmt das BRA noch hoheitliche Aufgaben und sieht sich so. Vor allem im Bestand geht man auf Schutzziel und geeignete Maßnahmen situationsbezogen ein.
    Das Ganze ist Nichts Ungewöhnliches.

    Man schlägt sich schon mal mit ganz anderen Sachen rum.
     
  17. #17 Skeptiker, 24.11.2013
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    Hmmm, baue schon länger in München und muss berichten, dass die Bayern in ganz D vordergründig doch mit Abstand am preussischten sind - auch wenn man das dort sicherlich nicht gerne liest. Aber da gibt's dann ja auch die bayerische Lösung im Hintergrund: Man geht - außer in der "Landeshauptstadt München" vielleicht - zum Bürgermeister, zeigt seinen Parteibucg und dann geht hindergründig bayerisch weiter.
     
  18. PeMu

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    Nix so ... oder habe ich das falsch verstanden?!?
     
  19. #19 Skeptiker, 25.11.2013
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    Wie meinen? Ich schrieb über Bayern allgemein (siehe Dein Satz zu BaWue + Bayern) nicht über Kronk oder BaWue. War anscheinend missverständlich.

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