Holzkonstruktion ragt über Bodenplatte hervor

Diskutiere Holzkonstruktion ragt über Bodenplatte hervor im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, mein Mann und ich haben vor kurzem ein Haus durch eine Baufirma erbauen lassen und stehen nun kurz vor der Endabnahme. Es handelt sich...

  1. Trini

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    Hallo,

    mein Mann und ich haben vor kurzem ein Haus durch eine Baufirma erbauen lassen und stehen nun kurz vor der Endabnahme. Es handelt sich um ein Haus in Holzständerbauweise ohne Keller, nur auf einer Bodenplatte errichtet mit 1m Kiesschicht frostsichere Barriere. Gemäß unseres Bauleistungskataloges ist die Außenkonstruktion so, dass die Außenkante der Holzstoffplatte gleich die Außenkante der Bodenplatte ist. Nun sieht unsere Außenwand jedoch so aus, dass die Holzinnenkonstruktion der Wand unter der Bodenplatte hervorragt um gute 3 cm und mehr. Das bedeutet, dass nach unserer Meinung die Bodenplatte zu klein ist und die Wände daher nicht wie im Katalog beschrieben mit den jeweiligen Aussenkanten abschließen. Der Dekra Gutachter meinte, dass dies jedoch in Ordnung sei, da wir ja die Bodenplatte eh abdichten müssten (mit Bitumen, Styrodur und Quellband) und ob wir da nun nur die Fuge zwischen Bodenplatte und Wand abdichten, oder halt noch ein wenig Holz, wäre ja nun nicht so schlimm. Angeblich gibt es wohl auch eine neue Din Norm, die wohl einen derartigen Überstand der Außenwände über die Bodenplatte akzeptiert. Diese hat uns unser Bauleiter jedoch noch nicht nennen können und weiterhin wäre dann zu prüfen, ob die neue Din Norm überhaupt greift, da der Hausaufbau am 10.11.2010 erfolgte. Das offene Holzwerk ist unserer Meinung ein Risiko, da hier ständig Feuchtigkeit aufgenommen werden kann und so in die Wände hochzieht. Obwohl die Dekra unabhängig arbeitet sind mein Mann und ich dennoch der Meinung, dass die Mitarbeiter, die für die Baufirmen die Abnahmen vornehmen, den Baufirmen nicht ins Bein schießen wollen und daher nicht immer im Interesse der Kunden agieren, sondern hier einen Mittelweg suchen und wohl auch finden. Denn wir sind von einem definitiven Mangel ausgegangen, denn wir haben unsere Bauleistungsbeschreibung, die so als Baugenehmigungsgrundlage diente und so der Bau ja auch umgesetzt werden sollte. Es kann doch nicht sein, dass die Holzinnenkonstruktion, also das Ständerwerk offen liegt, selbst wenn ich da noch die Bodenplatte abdichten muss, kann doch der Mangel nicht von mir beseitigt werden müssen, oder? Wozu brauch ich sonst diese Menge an Bauunterlagen, wenn das Ganze in der Praxis doch anders aussieht und meine Eigenleistungen ja immer mehr werden...? Der Garten- und Landschaftsbauer meinte jedenfalls auch, er macht da nix an Außenanlagen, da er die Garantie nicht geben kann, dass nachher das Holz vollständig abgedichtet ist, denn die Abdichtung gestaltet sich wohl schwierig, um es wirklich 100% ab zu dichten und verweist auf unseren Bauleistungskatalog und dass dieser unsachgemäß ausgeführt wurde, denn da steht eindeutig: Außenkante Holzwerkstoffplatte (OSB Platte) = Außenkante Bodenplatte. Der Dekra Prüfer meint, es sei so in Ordnung, also kein Mangel. Was nu?

    Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Wieso - ist doch eindeutigst auf dem Detail beschrieben.

    Unterhalb der Fußschwelle >>Bauherrenleistung<<

    So what???
     
  3. #3 Wieland, 18.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Die Fussschwelle der Ständerwand sollte press u. vollflächig aufliegen, denn das hat
    Einfluss auf die Standfestigkeit. Sowie auf dem Systemschnitt des Hersteller gezeigt.



    :hammer:
     
  4. Trini

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    Ja, unterhalb der Fußschwelle...

    Hier geht es doch aber um die Aussenwände oberhalb der Bodenplatte..., die also auf der Bodenplatte drauf stehen. Und da steht auf der Leistungsbeschreibung: Außenkante Holzwerkplatte = Außenkante Bodenplatte, was ja offensichtlich nicht so ganz funktioniert hat, denn sonst würde man ja nicht das halbe Holzständerwerk sehen...
    Also (mangelhafte) Leistung der Baufirma. Alles was unterhalb der Bodenplattenoberkante zu tun ist, das ist Bauherrenleistung, also meine.
     
  5. #5 derghandy, 18.07.2011
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    ....schon mal die Bodenplattenabmessungen überprüft??
     
  6. #6 Thomas B, 18.07.2011
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    ...naja....es fehlt ja auch noch die stirnseitige Dämmung der Bodenplatte (=Bauherrenleitung).

    Thomas
     
  7. #7 Thomas B, 18.07.2011
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    ...zudem läßt sich sehr leicht feststellen welches Bauteil nicht maßhaltig ist (Maßband, Laser, Zollstock). Daß der DEKRA-Mensch da noch nicht drauf gekommen ist....
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ach, nur Baufirmen machen Fehler, Bauherren nie?

    Kann es nicht vielleicht :lock sein, dass das Haus nach den Plänen die richtigen Maße hat, bloß dummerweise die Bodenplatte im ein paar cm zu klein geraten ist?

    Ausserdem wären dann noch die zulässigen Toleranzen zu bedenken - Die hängen an den Hausabmessungen - je grösser, desto mehr.

    Sowas kommt von Aktionshaus + Teilung der wesentlichen Leistungen.
     
  9. Trini

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    ... Die ich ja erst machen sollte, wenn der Bau durch die Dekra abgenommen wurde... Wie schon gesagt, wir stehen VOR der Endabnahme und ich möchte nur wissen, ob hier ein Mangel gemäß der vorliegenden Bauunterlagen und dem tatsächlichen Bauergebnis vorliegt, oder nicht.
     
  10. #10 derghandy, 18.07.2011
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    sieht so aus als wäre die ca. 60 mm Dämmung vom eigentlichen Rohbaumaas abgezogen anstatt addiert worden :yikes
    gab es keine Abnahme der Bodenplatte mit dem DEKRA Menni ???
     
  11. Trini

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    Weitere Info: Die Bodenplatte war auch Leistung der Baufirma. Diese wurde nicht in Eigenleistung verlegt, sonder war Bestandteil des kompletten Schlüsselfertigen Baus.
     
  12. #12 Wieland, 18.07.2011
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    Wieland Gast

    Es handelt sich doch um ein Fertighaus o? Dann gibt es auch eine Typenprüfung / Statik
    des Hersteller. Meiner Meinung nach, muß der Hersteller aufgrund der Abweichung jetzt
    die Unbedenklichkeit der Abweichung seines Systemschnitt schriftlich bescheinigen u. die Garantie hierfür übernehmen.

    Wenn er es nicht macht dann ist`s ein Mangel u. bedenklich !

    Safety first !
     
  13. mls

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    erstes foto - am gebäudeeck?
    bopl-stirnseite?
    dämmung von unten?
    osb liegt auf der bopl?
    sieht´s überall so aus?
     
  14. Trini

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    Ja, erstes Bild ist ne Ecke
    Dämmung der BoPl ist Eigenleistung gem. Vertrag, jedoch nicht das Ausmerzen von Mängeln.
    osb sieht man auf dem 3. Bild schön, dass da erstmal die Holzkonstruktion auf der BoPl liegt und der schmale Streifen helleres Holz, bevor die Metallschicht anfängt, das ist die osb Platte.
    Ja, es sieht rund um das Haus so aus.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2011
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    Erstmal sollte man/frau mal das Detail lesen: Da steht eindeutig drin, dass das Gelände (auch Terrassen, Wege usw) mindestens 15 cm tiefer als die OK Betonplatte zu liegen hat.
    NUR dafür ist die Konstruktion ausgelegt.

    Damit sind die Rahmenbedingungen der DIN 18195 eingehalten, wenn die Sohle/der Keller entsprechend abgedichtet wird/wurde.!!!

    Die 30 cm Spritzschutz für Holzbauten stehen in keiner DIN, sondern sind ungeschriebene Zimmererregel.
    Einen Mangel daraus herzuleiten wird schwer bis unmöglich.
    Ausserdem würde der Punkt auch greifen, wenn AK OSB = AK Beton wäre (was statisch wiederum spannend sein könnte)

    Insgesamt für mich eher - Nicht schön, aber selten - als - Böser Mangel -.

    ******

    Ich mag die Autobapperler ja nicht, aber bei den Maßen muss ich die mal in Schutz nehmen

    Maßkontrollen sind ein ganz heikler Punkt, den man/frau bei BQÜ möglichst vermeidet. Ausserdem ist das etwas, was der/die Bauherr/in am WE locker mal selbst machen kann (und sollte)
     
  16. mls

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    d.h., die osb befindet sich zwischen wand und abdichtung/bodenplatte?
     
  17. Hansal

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    Ist die Hausfirma für die Bodenplatte verantwortlich?
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2011
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    @ mls

    Vertikal:
    Beton - Mörtel - Pappe/Plastefolie - Schwelle

    Horizontal

    Dämmung - OSB - Schwelle - irgendwas
    ---------------------------------------------- (Plastefolie/Pappe)
    Beton

    Eine Abdichtung, die vom Beton über die UK Schwelle hinaus hoch-/runtergezogen wird, ist nicht vorgesehen. Sch........ade, aber so geplant und auf Grund der 15 cm auch nicht wirklich zu beanstanden
     
  19. Trini

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    Es geht mir hier nicht um die Eigenleistung, die ich noch zu errichten habe. Dass da eine Kiesschicht oder Ähnliches (Wasserführende Ebene) 15 cm unterhalb der OK BoPl zu erfolgen hat steht ausser Frage. Bitte lesen Sie, wenn Sie mir helfen wollen meinen Beitrag genau, bevor mir Infos gegeben werden, die ich kenne. Ich möchte nur wissen, ob es richtig ist, dass die Holzkonstruktion der Aussenwände über die Bodenplatte hinausragt, da mir meine Bauunterlagen eine andere Ansicht und Durchführung versprechen. Diese Bilder, auch die Info zu der Konstruktion sind meinem Beitrag anhängend. Die Bodenplatte wurde nicht in unserem Beisein abgenommen, darum wollte sich der Bauleiter kümmern. Ob dem so war, wage ich zu bezweifeln.

    Anbei nochmal ein Bild, auf dem ich die OSB Platte markiert habe, die ja eigentlich laut Bauunterlagen mit der Aussenkante auf der Aussenkante der Bodenplatte liegen sollte.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Dazu wäre es wirklich hilfreich (von höflich möchte ich gar nicht reden), wenn frau es schaffen würde, die eigenen Texte ein wenig zu strukturieren, damit die anderen (von denen frau ja bloß Hilfe erwartet) es beim lesen leichter haben.
    :motz

    Nochmal in Steno:
    15 cm = DIN 18195 eingehalten
    Maßtoleranzen nach DIN 18202 sind zu berücksichtigen - welche das genau sind, ergibt sich an Hand der Gebäudeabmessungen.

    Ein Anspruch auf mm-genaue Umsetzung der Zeichnung besteht nicht.

    Ob die Abweichung ein Mangel im Sinne der DIN 18202 ist -> prüfen.
    Ob sich aus dem Mangel, so es einer ist, Folgen ergeben -> Verhältnissmäßigkeit.
    Ggf besteht Anspruch auf die Erstattung der Mehrkosten für die dickere Dämmung.

    Einen Zusammenhang mit der Ausbildung der Anschlusses Dämmung Keller/Dämmung Holzwand besteht nicht, da dieser unabhängig von dem Überstand der Schwelle/OSB mit besonderer Sorgfalgt geplant und ausgeführt werden muss/Müsste
     
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