0815 Entwurf & jetzt.....

Diskutiere 0815 Entwurf & jetzt..... im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Guten Abend allerseits, ich bin richtig froh das es ein solches Forum für den Laien - zu denen ich mich zweifelsfrei zähle - gibt....

  1. jrockz

    jrockz

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    Guten Abend allerseits,

    ich bin richtig froh das es ein solches Forum für den Laien - zu denen ich mich zweifelsfrei zähle - gibt. [noch(!)]:28:
    Um dem geneigten Leser einen besseren Überblick zu verschaffen, bemühe ich mich um eine kurze Darstellung:
    Wir, meine Partnerin und ich, möchten gerne das EFH (Keller, EG, OG=DG) meiner Eltern umbauen.
    d.h. durch die Umbaumaßnahme soll aus dem OG ein vollwertiges 1 OG samt vollwertigem DG entstehen.
    Wie vermutlich so oft kennt ein Bekannter einer Freundin einen Bekannten der wiederum einen Architekten kennt...
    Kurz und gut, es kommt zum ersten Treffen. Der Architekt wirkt sympathisch und bodenständig. Der Bauplan wird übergeben, denn man will sich zunächst einmal mit der Materie beschäftigen, um dann ein weiteres Vorgehen zu vereinbaren. Zudem muss die mögliche Gebäudehöhe beim Stadtbauamt erfragt werden. Klingt recht vielversprechend, wie ich finde!
    Ich darf nicht vergessen zu erwähnen das wir keinerlei vertragliche Vereinbarung unterschrieben, verabredet oder verhandelt haben.

    Es vergehen 6 Wochen, ohne jede Reaktion.
    Dann erreicht mich ein Anruf, es ist sehr viel los, aber Ende der Woche kommt jemand um das Haus zu fotografieren. [mir ist natürlich völlig klar das ich nicht der einzige bin der gerade ein Bauvorhaben plant]

    Tatsächlich meldet sich die Assistentin telefonisch vorab an. Sie muss allerdings wiederkommen da die Speicherkarte der Kamera voll ist (kann jedem mal passieren, kein Thema). Mit neuer Speicherkarte bewaffnet werden Bilder von Innen und Außen geschossen. Ich frage wann ich denn meine Vorstellungen/ Wünsche/ Anregungen einbringen kann und erhalte die Antwort das erst mal ein "Entwurf" gezeichnet wird und man dann ja darauf aufbauen kann...??
    Nach wiederum 6 Wochen frage ich mal wieder "vorsichtig" an, es ist sehr viel los - aber Ende der Woche kann ich vermutlich den ersten Entwurf erhalten. Der/ die Entwürfe kamen schließlich mit zweiwöchiger Verspätung, aber - es ist einfach sehr viel los... [klar, es ist ja schließlich Hochsommer, da muss jeder Tag genutzt werden].
    Die Raumaufteilung im 1. OG finde ich ganz in Ordnung - ist aber, als ich es genauer betrachte beinahe wie im EG angeordnet- allerdings bin ich nicht sonderlich mit dem DG zufrieden (alle Entwürfe weisen einen Kniestock von ca. 1 m Höhe auf - was mir zu niedrig ist) und möchte gerne wissen wie es den mit den Möglichkeiten im DG aussieht. Ich erhalte die Antwort dass man das beim Stadtbauamt erfragen müssten. Des weiteren wird im ersten Gespräch klar das der Entwurf (Entwürfe) ohnehin noch von einem Statiker berechnet werden müsste (Lastverteilung).
    Wir verbleiben dabei das der Architekt nochmal "nachdenken" möchte.
    Ca. 8 Wochen später erhalten ich einen "neuen" Entwurf der im Grunde der alte ist, lediglich der Treppenaufgang ins DG wurde versetzt und ich habe noch immer keine Antwort darauf wie hoch denn nun das Gebäude sein kann/ darf. Allerdings die Mitteilung ob der Plan eingereicht werden kann um eine Genehmigung zu erwirken? :wow NEIN, kann er nicht!

    "Selbst schuld" werden sicher die Fachleute unter Euch sagen, "hast Dich eben einfach nicht früh genug eingebracht & den Architekten nach seinem gusto was planen lassen". Dem kann ich nicht wiedersprechen, aber ich muss ehrlich sagen dass ich erwartet hätte das ich als "potentieller" Auftraggeber zu meinen Vorstellungen befragt werden und im Grunde nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
    Ich habe auch gemerkt das ich mich viel besser informieren muss. Bezweifle aber auch dass ich mein Bauvorhaben mit derzeitigen "Büro" bestreiten möchte.

    Frage: Kann/ muss ein Architekt ein konkretes Bauvorhaben nachweisen um eine Aussage bzgl. einer möglichen "Gebäudehöhe" bei einem Stadtbauamt zu beauskunften? Muss er hierfür ggf. einen statische Berechnung (die sicherlich mit Kosten verbunden ist) nachweisen (was meines Erachtens keinerlei Sinn ergeben würde)? Ist diese Auskunft mit Kosten verbunden?

    Vielen Dank für Euer Interesse und Eure Antworten im voraus!
    Guten Abend
     
  2. #2 trekkie, 19.08.2013
    trekkie

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    Dafür gibt es Bauvoranfragen, die kann u.U. sogar der BH selbst stellen, ein Architekt weiss da aber besser, woraufs ankommt, wäre aber nicht zwingend vonnöten, wenn sich der BH selber schlau macht.

    Ein komplett durchgespieltes BV (incl. Statik etc) ist dafür nicht notwendig, nur die Eckdaten der Kubatur LxBxH eingeordnet in einem gültigen Lageplan.
    Je genauer umso besser, sprich Dachform, Trauf-/Firsthöhen usw. sowie einer aussagekräftigen Baubeschreibung.

    Damit stellt man erstmal sicher, ob man überhaupt dort, bzw. in der angedachten Form bauen darf.

    On the other hand:
    Bauvoranfragen werden im Kleinen häufig nur in schwierigen Baugebieten gestellt (Aussenbereich und dessen Grenzen, Hochwassergebiete, Bauen in 2. Reihe etc), in 'normalen' Baugebieten will man sich häufig das Prozedere sparen, kostet ja auch Geld/Gebühren, und geht deswegen gleich einen richtigen Bauantrag an, wenn man sich sicher ist, keine Bauvoranfrage zu brauchen.

    Ein Gang zum Bauamt und ein persönl. Gespräch im Vorfeld kann da schon viel bringen, dann weiss man in etwa, wo die Richtung hingeht.
     
  3. #3 trekkie, 19.08.2013
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    Wenn die ortsüblichen Trauf/Firsthöhen überschritten werden sollten, macht eine Bauvorabfrage durchaus Sinn,
    auch wenn sie innerhalb eines '0815 - Baugebietes' liegt.

    Überzogen augedrückt, einen 5 Geschosser inmitten 2 Geschossern sollte man hinterfragen und somit nicht mehr als 'Regelbebauung' betrachten.
     
  4. #4 Nutzername, 20.08.2013
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    Die zulässige Gebäudehöhe sollte im Bebauungsplan geregelt sein. In diesem Fall muss der A. nichtmal beim Bauamt anrufen.
    Der Nachweis einer statischen Berechnung ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich (eine Begrenzung der Gebäudehöhen hat ja auch keine statischen Gründe).

    Das Klären solcher Randbedingungen sollte aber am Anfang der Planungstätigkeiten des Architekten stehen - und nicht erst dann erfolgen, wenn der erste Entwurf bereits gezeichnet ist und ein höherer Kniestock gewünscht wird.
     
  5. LaSina

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    Kommt es mir nur vor oder kommt in letzter Zeit das Thema Zeitmanagementsystem von Architekten ins Spiel ?:sleeping
     
  6. mls

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    der eindruck täuscht, weil terminprobleme in dieser frühen
    phase nicht auf andere angewälzt werden können .. obwohl,
    auf den bauherrn? :p
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn es denn für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt, dann kann es sein, dass dieser auch Angaben zur max. Gebäudehöhe enthält (direkt oder indirekt). Das ist auch abhängig vom Alter des B-Plans!
    Manche Gemeinden haben das online (dann kannst Du selber prüfen) manche nicht!

    Gibt es keinen B-Plan oder enthält dieser keine Regelung zur First- und Traufhöhe, so ist eine Aufnahme der Umgebung erforderlich, um dem Bauamt gegenüber Argumente zu haben.
    Mit diesen sollte ein Vorgespräch mit dem Amt geführt werden (Es gibt - musste ich feststellen - auch Ämter, die sich da sehr sträuben).

    Ob das dann qua Voranfrage oder Antrag auf Befreiung/Ausnahme fixiert werden sollte/muss oder man ins weitere Verfahren einsteigt, ist zu definieren!

    Erst dann macht ein Planungsbeginn überhaupt Sinn!!!! Einen Statiker brauchts dann ggf. schon, um zu klären, ob der Bestand die Lasten überhaupt aufnehmen kann! Da reicht aber eine Voranalyse!
    Wesentlich kann dann auch ein Baugrundgutachten werden, um sicherzustellen, dass sich keine schädlichen Setzungen ergeben.

    Das Vorgehen ist (gelinde gesagt) seltsam
     
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