Baubeschränkung max. Traufhöhe

Diskutiere Baubeschränkung max. Traufhöhe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Abend, wir planen seit Wochen/Monaten an unserem EFH. Es stand bereits ein beinahe spruchreifes Haus (auf dem Papier), bis wir den...

  1. #1 mitkindundkatz, 09.11.2013
    mitkindundkatz

    mitkindundkatz

    Dabei seit:
    09.11.2013
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Niedersachsen
    Guten Abend,

    wir planen seit Wochen/Monaten an unserem EFH.

    Es stand bereits ein beinahe spruchreifes Haus (auf dem Papier), bis wir den Bebauungsplan mit den für uns geltenden Vorschriften erhalten haben, z. B. Eingeschossigkeit... dies hat unser bisher geplantes Haus zerschossen... schade.

    Es geht hier vor allem um die vorgegebene Traufhöhe von 4,30m (max. Höhe).

    Da es Ausnahmen für die max. Traufhöhe gibt, haben wir vielleicht doch noch die Möglichkeit unser Haus/Dach so zu gestalten, wie wir es von Anfang an eigentlich gewünscht hatten.

    Trotz der festen Vorgabe von 4,30 m ist es möglich, Gauben zu erstellen, dessen Traufe ÜBER der erlaubten max. Traufhöhe liegt.
    Bei der Traufe am Krüppelwalmdach sieht es ähnlich aus.

    Nun wünschen wir uns gerne ein Pagodenhaus.
    Die Vorgabe "Traufhöhe max. 4,30 m" würde insoweit eingehalten werden können, dass der erste Teil des Daches sogar noch unter dieser Höhe am Objekt zu finden ist, nämlich auf EG-Höhe. Allerdings ist auf dem Geschoss über dem Vollgeschoss (Erdgeschoss) logischerweise wieder ein Dach... diese Traufe ist ÜBER dem Limit.

    Gibt es Ausnahmeregelungen, die uns ermöglichen trotz der Beschränkung der Traufhöhe ein Pagodenhaus/-dach zu konstruieren, da der erkennbare Dachcharakter ja bereits auf dem Niveau des Erdgeschosses gegeben ist?

    Danke für die fachlichen Antworten!
     
  2. #2 Gast036816, 09.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die fragen kann dein planer nicht beantworten? er kennt den entwurf, er kennt den b-plan und die auflagen!
     
  3. #3 mitkindundkatz, 09.11.2013
    mitkindundkatz

    mitkindundkatz

    Dabei seit:
    09.11.2013
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Niedersachsen
    Wir planen und konstruieren selber (VA HausDesigner Professional).
    Erst wenn der komplette Grundriss steht, kommt der Architekt ins Spiel, um den Entwurf prüffähig zu machen.

    Ende der nächsten Woche habe ich einen Termin beim Bauamt um die oben genannte Thematik zu erläutern.

    Ich erhoffe mir im Vorfeld einige grundlegende Informationen um mich besser auf den Termin vorbereiten zu können, damit wir am Ende unser Pagodenhaus umsetzen können.

    Danke!
     
  4. #4 Gast036816, 09.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das habe ich geahnt, dass du selber planst und du glaubst ohne professionelle hilfe diese thema beackern kannst? es gehört schon eine menge dazu, ein pagodenhaus bei 4,30 m traufhöhe genehmigungsfähig zu bekommen. mal abgesehen von der missgestalteten bauweise, wird das kein einfaches unterfangen.
     
  5. #5 mitkindundkatz, 09.11.2013
    mitkindundkatz

    mitkindundkatz

    Dabei seit:
    09.11.2013
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Niedersachsen
    missgestaltete Bauweise? Bitte um Kontext.
     
  6. #6 Gast036816, 09.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

  7. #7 mitkindundkatz, 10.11.2013
    mitkindundkatz

    mitkindundkatz

    Dabei seit:
    09.11.2013
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Niedersachsen
    Dies ist eine rein subjektive Beurteilung.
    Ich möchte lieber objektiv über mein Bauvorhaben diskutieren.

    "es gehört schon eine menge dazu, ein pagodenhaus bei 4,30 m traufhöhe genehmigungsfähig zu bekommen"

    Ich lese aus deinem Kommentar, dass es nicht auszuschließen ist, ein Pagodenhaus trotz der Einschränkung der max. Traufhöhe genehmigt zu bekommen.
    Das macht dich vermutlich zu einem interessanten Diskussionspartner für mich, da du vermuten lässt, die entsprechende fachliche Kompetenz zu besitzen um eine diesbezügliche Argumentation zu gestalten.

    Ich bin offen für Vorschläge!

    Im Übrigen ist die Pagodenbauweise interessant für uns, da wir eine flache Dachneigung bevorzugen würden.
     
  8. #8 Pruefhammer, 10.11.2013
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
  9. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Dann bau sowas mal mit 4,30 Traufhöhe...

    Das wird sehr schwierig...

    Bei einer vernünftigen Traufhöhe mag das gut gehen aber das sind dann wohl eher 6m+
     
  10. #10 mitkindundkatz, 10.11.2013
    mitkindundkatz

    mitkindundkatz

    Dabei seit:
    09.11.2013
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Niedersachsen
    Genau das ist die Problematik!!!

    Daher frag ich ja auch, ob es für den Pagodenbau Argumente bzw. Ausnahmeregelungen gibt, wie sie auch für Gauben und/oder Krüppelwalmdach gelten (wo die letztendliche Traufhöhe auch über der Maßgabe liegt) und deshalb trotz der Einschränkung im Bebauungsplan umzusetzen ist...
     
  11. #11 Pruefhammer, 10.11.2013
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    das Beispiel von rolf aib waren auch mehr als 4,3m , es ging wohl auch eher um den Baustil, als um die konkrete Umsetzung bei 4,3m Traufhöhenvorgabe. Bin kein Spezialist für nds. LBO, aber ich sehe da wenig bis keine Möglichkeiten. Wie weit soll das OG zurückspringen?
     
  12. #12 Unregistrierter, 10.11.2013
    Unregistrierter

    Unregistrierter

    Dabei seit:
    22.04.2012
    Beiträge:
    465
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Einkäufer
    Ort:
    Waltrop
    geschmäcker sind ja verschieden....aber das ist QUASI MODO IN STEIN.
     
  13. #13 Baufuchs, 10.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das obere Geschoss eines "Pagodenhauses" kann nicht wie eine Dachgaube betrachtet werden.
    Per Definition OVG ruht eine Dachgaube mit allen ihren Seiten AUF der Dachkonstruktion.

    Das ist bei einem "Pagodenhaus" nicht der Fall.

    Also:
    Ist keine Gaube, Regelungen für Gauben nicht anwendbar.

    @TR
    Stell doch mal die Textauszüge aus dem B-Plan hier ein, die Traufhöhe/GaubenKrüppelwalm betreffen.
     
  14. #14 rotstift68, 10.11.2013
    rotstift68

    rotstift68

    Dabei seit:
    11.05.2012
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Du gehst da völlig falsch ran.

    Wenn man in den Urlaub fährt, packt man doch auch nicht seinen Koffer, bevor man weiss, ob man zum Skifahren oder an den Strand fährt,

    Du rückst das WC an Deinem PC wahrscheinlich schon im Bad umher, ohne zu wissen, wo Deine Reise hingeht.

    Neben der Traufhöhe dürfte auch die Eingeschossigkeit Deine Planungen massiv beeinflussen. Für mögliche Gauben spielt dies z.B. Eine Rolle. Ich weis nicht wie Niedersachen Eingeschossigkeit definiert, Du weisst das aber wohl auch nicht und planst schon drauf los. Da wird alles für den Papierkorb sein, geh zu Deinem Planer und der soll Dir mal erklären, wo die Reise hingehen kann,...
     
  15. #15 Gast036816, 10.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Prüfhammer - da liegst du falsch, das ist ein haus mit vordach, aber kein pagodenhaus.
     
  16. #16 Mikalaya, 10.11.2013
    Mikalaya

    Mikalaya

    Dabei seit:
    10.03.2012
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Kffr.
    Ort:
    Hannover
    Die Überlegungen kenne ich grundsätzlich, hier sind auch extrem viele B-Pläne auf 1 Geschoss + Satteldach ausgelegt..
    Unabhängig davon, ob man Pagodenhäuser nun schön findet oder nicht, dürfte es ein paar Schwierigkeiten geben.

    Def. in Nds.: Vollgeschoss ist ein Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat und dessen Deckenunterseite im Mittel mindestens 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.

    Im Gegensatz zu Hamburg, wo man afaik 3/4 der Grundfläche und somit deutlich mehr Möglichkeiten hat, ist ein Vollgeschoss in Nds. schon ab 2/3 der Grundfläche darunter eins. Das macht Pagodenhäuser statisch schwieriger, da die Außenwnde deutlich reinspringen müssen. Es macht sie in meinen Augen auch nicht hübscher, weil man den Reinsprung so sehr sieht. Aber das ist Geschmackssache.

    Gibt euer B-Plan keine Dachneigung vor?
    Meine Erfahrung mit einem anderen Bauamt ist die, dass die Kollegen dort sehr viel gesprächsbereiter sind, wenn ein Architekt nach Ausnahmen fragt, als beim Bauherren. Ist es denn ein alter B-PLan und würde so ein Haus in die Umgebung passen? Sind vielleicht schon mehr Ausnahmen gemacht worden und andere Häuser weichen auch schon vom Standard ab? Je weniger sich dein geplantes Haus in die Umgebung einfügt, desto weniger Chancen würde ich mir auf eine Ausnahme ausrechnen.

    Und noch ein Tipp von Laie zu Laie - Architekten können dir im vorgegebenen Rahmen noch was nettes entwerfen, die € für die Entwurfsplanung lohnen sich. Die Vorentwürfe haben dir jetzt sicher viel Arbeit gemacht, aber wenn es nicht genehmigungsfähig ist, hilft dir das nicht. Auch wenn du das Haus nach deinen Vorstellungen bauen dürfen solltest, planst du damit statischen Klimmzüge. Da spart dir eine durchdachte Grundrissplanung viel Geld (und ggf auch die hässliche Stütze im Wohnzimmer) in der Ausführung.
     
  17. #17 Baufuchs, 10.11.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Hamburg hat die gleiche 2/3 Regelung wie Niedersachsen.

    2.) Die Festsetzung einer niedrigen Traufhöhe (wie hier) soll gerade verhindern, dass über die 2/3 Regelung ein optisch 2-geschossiges Haus errichtet werden kann.

    3.) Ggf. kommen noch weitere Einschränkungen per max. Firsthöhe oder Mindestdachneigung hinzu. Kennen erst, wenn TE Textauszug des B.-Plans einstellt.
     
  18. #18 Mikalaya, 10.11.2013
    Mikalaya

    Mikalaya

    Dabei seit:
    10.03.2012
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Kffr.
    Ort:
    Hannover
    sry, es war Schleswig-Holstein
     
  19. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    :offtopic: man lernt nie aus hier.

    jetzt bin ich schon einige jährchen architekt,
    aber pagodenhaus habe ich noch nie gehört.

    pagoden kenne ich aus asien.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ja - gibt es:
    Du musst dem Bauamt also nur nachweisen, dass 2. zutrifft (1. und 3. wirst Du kaum begründet bekommen) und die nachbarlichen Belange (auch Sonne/Schatten, Ausblick, Luft) nicht gestört werden.

    Viel Freude dabei. Vor allem, wenn Du das ohne fachlichen Beistand beim Bauamt durchbringen willst.

    Prüfhammers Stänkerversuch (@saurer ph - das ist KEIN Pagodenhaus) ist mit einer Ausnahme/Befreiung vom B-Plan genehmigt worden.
    Allerdings nur nach einer ausführlichen Vorbereitung wie Dokumentation von anderen Abweichungen und langwierigen Verhandlungen. UNd einigen anderen legalen Kniffen.
    Das ist nix, was ein Laie zaubern kann und war ein 4-stelliger Betrag extra an Honorar!

    Das abgehakte Vordach ist übrigens eines der Zugeständnisse zur Erreichung der Traufhöhenabweichung!
     
Thema: Baubeschränkung max. Traufhöhe
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. traufhöhe niedersachsen

    ,
  2. Einschränkung traufhöhe gründe

    ,
  3. max traufenhöhe

    ,
  4. traufhöhe bei pagodenhaus,
  5. traufhöhe wenn Gauben si.d,
  6. dachgaube traufhöhe,
  7. Niedrige traufhöhe 2 vollgeschosse www.bauexpertenforum.de,
  8. traufhoehe 4 30 wenig,
  9. maximale traufhöhe Niedersachsen ,
  10. Bebauungsplan dachneigung umgehen www.bauexpertenforum.de,
  11. maximale traufhöhe dachdeckergerüst,
  12. max traufhöhe,
  13. staffrlgeschoss 4 5m traufe,
  14. beeinflussen gauben die traufhöhe?
Die Seite wird geladen...

Baubeschränkung max. Traufhöhe - Ähnliche Themen

  1. Flachdach, Pultdach und Traufhöhe

    Flachdach, Pultdach und Traufhöhe: Einen guten Abend allerseits, ich bin neu hier und habe die letzten Stunden alles gelesen, was ich zu dem Thema finden konnte. Ich habe...
  2. Schwammiger Bebauungsplan/Traufhöhe

    Schwammiger Bebauungsplan/Traufhöhe: Hallo zusammen, folgendes Problem. Wir möchten gerne bauen. Es gibt allerdings ein riesen Problem mit dem Bebauungsplan. Dieser ist im Punkt...
  3. Hanggrundstück, Vollgeschosse, Traufhöhe

    Hanggrundstück, Vollgeschosse, Traufhöhe: Servus zusammen, als Statiker bin ich leider in der BayBo nicht so versiert, wie ich es gerne wäre, deshalb benötige ich mal eure Hilfe zum...
  4. Zählt eine Zwerchhaus mit zur Traufhöhe?

    Zählt eine Zwerchhaus mit zur Traufhöhe?: Guten Tag, wir planen gerade ein MFH und sind uns nicht sicher, ob die Traufhöhe der "Dachaufbauten" mit zur der im B-Plan festgelegten 6...
  5. Baubeschränkung Traufhöhe in Grunddienstbarkeit

    Baubeschränkung Traufhöhe in Grunddienstbarkeit: Hallo zusammen, ich glaube ich habe hier einen etwas kniffligen Fall. Unser Grundstück ist eine Baulücke, für die es keinen Bebauungsplan gibt,...