Verständnisfrage Kreditbedingungen

Diskutiere Verständnisfrage Kreditbedingungen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, im Vertrag eines Ratenkredits, der Online abzuschließen ist, steht: Vorzeitige Rückzahlung Beim Online Kredit können Sie jederzeit...

  1. Gwenny

    Gwenny

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    Hallo,

    im Vertrag eines Ratenkredits, der Online abzuschließen ist, steht:

    Vorzeitige Rückzahlung
    Beim Online Kredit können Sie jederzeit ganz oder teilweise Beträge bis 80 % des aktuellen Kapitalsaldos ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

    8. Sonderzahlungen/Vorzeitige Rückzahlung
    Über die vereinbarten Raten hinausgehende Zahlungen (Sonderzahlungen) werden abzüglich einer ggf. anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung zunächst auf Zinsen und Kosten verrechnet. Sonderzahlungsbeträge in Höhe von bis zu 2 Monatsraten werden auf die nächsten beiden fällig werdenden Raten verrechnet, ein darüber hinausgehender Betrag senkt den Kreditsaldo. Wünschen Sie eine unveränderte Ratenfälligkeit, bitten wir um Mitteilung.
    Wird der Restsaldo ganz (vorzeitige Ablösung) oder teilweise (Sonderzahlung) vor der im Kreditvertrag vereinbarten Fälligkeit zurückgezahlt, wird der beim Individual-Kredit vereinbarte einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag nicht zurückvergütet



    Was bedeutet das mit den 80%? Wenn ich keine VFE bezahlen will, darf ich max. 80% der Restschuld Sondertilgen? Also ganz ablösen geht nur mit Zahlung einer VFE? Und was passiert mit der monatlichen Tilgungshöhe und Restlaufzeit, wenn ich 80% Sondertilge?
    Hoffe, ihr könnt Licht in Dunkel bringen.
    Danke
     
  2. #2 toxicmolotow, 17.10.2014
    toxicmolotow

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    Irgendwie undurchsichtig und nicht klar definiert. Hat Potential zu Streitigkeiten da der Halbsatz auf zwei Wegen interpretiert werden kann.

    "ganz oder teilweise bis 80%" was denn nun? Ganz oder ganz bis 80% oder teilweise (in mehreren Teilen) bis 80%...

    Und was ist ein einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag? Eine neumodische Formulierung einer individuell vereinbarten einmaligen Bearbeitungsgebühr?

    Das soll eine Bank sein? Gehört wohl zu den Banken die so "billig" sind, hintenrum aber extra kassieren bei der kleinsten Kleinigkeit.
     
  3. Gwenny

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    Ja, das stimmt.

    Keine Ahnung. Aber würde in diesem Fall nicht greifen, da der Individualkredit nicht der sogenannte Online-Kredit ist.

    Tja, was ist das für ein Kredit? Der wie für mich gemacht Kredit
     
  4. #4 toxicmolotow, 18.10.2014
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    Grusel... (hat nichts mit meinem Arbeitgeber zu tun), aber die haben Ihre Firma nicht ganz ohne Grund umbenannt. Für Verbraucherfreundlichkeit sind die nicht gerade bekannt.

    Allerdings sind die Kredite recht flexibel, was aber deutlich zulasten der Kunden bzw. deren Geldbeutel geht.
     
  5. #5 BarleyLegal, 06.11.2014
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    Hab mir mal das Angebot angeschaut, finde es nicht schlecht. Hab mir das gerade nochmal auf deren Seite angeschaut und die Formulierung "Kostenlose Sonderzahlung für Beträge bis zu 80 % des aktuellen Kapitalsaldos möglich." bedeutet für mich eindeutig, dass du 80% der noch offenen Kreditsumme kostenlos sondertilgen kannst.
     
  6. #6 mastehr, 06.11.2014
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    Das Angebot hatte ich mir auch schon mal angesehen und wegen der undurchschaubaren Bedingungen schnell wieder fallen lassen, auch wenn der Zinssatz damals attraktiv war. Ich habe dann lieber einen höheren Zinssatz in Kauf genommen, dafür aber Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe gehabt und davon reichlich Gebrauch gemacht, so dass der Kredit drei Jahren vor dem geplanten Ende zurückbezahlt war.

    Momentan liegt der Zinssatz je nach Laufzeit zwischen 4,4% und 4,6%.
     
  7. #7 Spacy77, 24.11.2014
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    Woher kennst du den Zinssatz ohne zu wissen, um was für einen Kredit (Verwendung) es sich handelt?
     
  8. #8 mastehr, 24.11.2014
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    Weil die Verwendung keine Rolle spielt.
     
  9. #9 toxicmolotow, 24.11.2014
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    Der Verwendungszweck eines Kreditbetrages ist aus risikotechnischer Betrachtung der Bank immer unerheblich.

    Differenzen zwischen verschiedenen Zinssätzen sind bei gleicher Sicherheit (sicher, grundpfandrechtlich, labil) rein dem Marketing oder Ertragswillen (Gewinnstreben) der Bank geschuldet.

    Bei einer fairen Kondition (ohne Quersubvention oder Förderkredite) kostet die Finanzierung eines Ferraris nicht mehr oder weniger als der gleiche Kredit für ein Haus oder einen Urlaub (cetris paribus).
     
  10. #10 feelfree, 24.11.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Das verstehe ich jetzt nicht. Spielt das Risiko eines Kreditausfalls für die Bank keine Rolle?
     
  11. R.B.

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    Doch, aber die Sicherheiten wiegen schwerer.

    Vereinfacht gesagt, wenn Du denen 10T€ in die Hand drückst, damit sie Dir 5T€ geben, dann ist es denen fast egal ob Du die 5T€ verbrennst.
     
  12. #12 feelfree, 24.11.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    ähm, ich hab wohl vorher nur die Hälfte gelesen, insbesondere nicht den Teil "bei gleicher Sicherheit"... jetzt ist alles klar!
     
  13. #13 toxicmolotow, 24.11.2014
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    :-) Richtig
     
  14. Gwenny

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    Im Endeffekt heitßt es doch, dass auf die restlichen 20% max. 1% Vorfälligkeitsentschädigung kommt.

    Ich frage mich aber, was mit der Rate bzw. Laufzeit geschieht, wenn die 80% durch Sonderzahlung erreicht sind?
     
  15. #15 toxicmolotow, 27.11.2014
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    Entweder wird die Rate oder die Laufzeit beibehalten, mehr Möglichkeiten gibts ja nicht.
     
  16. R.B.

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    Einspruch. Der Gwenny kriegt einen Zwangskredit auf´s Auge gedrückt damit er die Wirtschaft ankurbelt. ;)
     
  17. #17 toxicmolotow, 27.11.2014
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    OT:
    Den bekommt demnächst jeder Bürger hier.

    Die eine Hälfte reicht ihn direkt durch in die Privatinsolvenz und die andere Hälfte ist so dumm und zahlt ihn zurück.

    Die Auszahlung der Kredite geht aber direkt an den Staat.
     
  18. Torian

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    Da gehöre ich wohl zu dem dummen, weil Privatinsolvenz = Hausverlust :-(
    Aber der Staat nennt solche Steuern dann eh "Hauszinssteuer" und nimmt es ausschließlich von den Hausbesitzern weil er weiß, dass er so noch mehr Geld bekommt... wer mehr Häuser besitzt bezahlt auch mehr und will nicht in die Insolvenz
     
  19. #19 Alfred Witzgall, 02.12.2014
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    Wenn Zweifel an Definitionen bestehen ist es sinnvoll, direkt beim möglichen Vertragspartner anzufragen, welche Auskünfte man wünscht.
    Die Sondertilgungsklausel besagt, dass man bei einem Kredit von z.B. 100 000 Euro entweder die 80 % einmalig oder in Teilbeträgen bis 80 000 Euro ohne Vorfälligkeitsentschädigung tilgen kann. Die restlichen 20 % laufen in der Regel (steht in den Vertragsbedingungen) mit der gleichen Rate weiter, wie ursprünglich vereinbart. Wäre es laut Vertrag möglich, z. B. den Tilgungssatz anzupassen, könnte man diesen bei Interesse hoch ansetzen und damit die Restlaufzeit verkürzen.
    Jedem Kreditvertrag muß ein Tilgungsplan beiliegen. Dort schaut man dann, wie lange der Kredit bei einer Restschuld (im o. g. Beispiel 20 000) noch laufen würde.
    Eine eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung kann nach der genannten Definition also nur noch auf die Restschuld entfallen. Die könnte man auch anfragen.
    PS: Das oft zitierte Angebot habe ich nicht gesehen, bzw. gefunden.
     
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