Dach Isolierung im Neubau

Diskutiere Dach Isolierung im Neubau im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, aktuell bin ich mitten in der Rohbauphase, jetzt ist mir mit der EnEV 2012 doch eine Frage aufgekommen. Im Moment wird bei...

  1. #1 TheRedawk, 09.10.2011
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    Hallo zusammen,

    aktuell bin ich mitten in der Rohbauphase, jetzt ist mir mit der EnEV 2012 doch eine Frage aufgekommen.
    Im Moment wird bei uns in OG nur die Zimmerdecke Isoliert, der Dachstuhl selbst ist frei. Ist das so Richtig?
    Den Anhang 25575 betrachten
     
  2. #2 ReihenhausMax, 09.10.2011
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    Schau doch einfach in die Vertrags/Planungsunterlagen, ob Du eine Dämmung
    der obersten Geschoßdecke oder des Dachs bestellt hast. Geht sicherlich
    nach wie vor beides, hast halt ein kaltes Dach, wenn die oberste Geschloßdecke
    gedämmt wird.
     
  3. #3 TheRedawk, 09.10.2011
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    Ja, das ist klar. Nur nach EnEV 2012 muß auch im Fall der Dämmung der Wohnräume auch das Dach gedämmt werden. Mich Interessiert jetzt halt nur, ob diese Verordnung auch auf mich zutrifft. Den Bauantrag haben wir im Frühjahr 2011 eingerecht, die EnEV soll ja zu 2012 in kraft treten, bis dahin sind wir aber noch nicht fertig mit dem Bau. Daher frage ich..
     
  4. #4 Gast943916, 09.10.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    sehr mutig mit dem Innenausbau zu beginnen, obwohl das Dach noch nicht dicht ist....

    Soll da eine Einschubtreppe rein?
     
  5. H.PF

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    WIeso MUTIG?

    die haben doch extra eine blaue Plane gespannt damit der Gipskarton nicht nass wird...
     
  6. #6 Alfons Fischer, 09.10.2011
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    was mich irritiert ist der Begriff "EnEV 2012"
    Wisst Ihr was, was ich nicht weiß?

    Die EnEV 2012 kann noch nicht zutreffen, weil es diese noch nicht gibt. Und bisher wohl keiner weiß, was mal drin stehen mag...
    aktuell ist EnEV 2009...

    @TheRedawk: Woher kommt die Erkenntnis, dass sowohl die oberste Geschoßdecke als auch das Schrägdach gedämmt werden müssen?

    Meine Empfehlung: sprechen Sie mit dem Aufsteller der Wärmeschutzberechnung über dieses Thema.
     
  7. #7 TheRedawk, 10.10.2011
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    Woher ich das hab?

    Dämmpflicht im Bestand
    Die ungedämmten, obersten Geschossdecken über beheizten Räumen sind nach der EnEV 2009 zu dämmen, auch wenn diese nicht begehbar, aber zugänglich sind. Der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Decke darf nicht höher als 0,24 W/(m²K) sein. Anstelle der Dämmung der obersten Geschossdecke kann das darüber liegende, ungedämmte Dach entsprechend den Anforderungen der Anlage 3 gedämmt werden. Ab 2012 soll die Dämmpflicht auch für begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken über beheizten Räumen im Baubestand gelten (§10 Abs. 3 u. 4 EnEV 2009).
     
  8. Julius

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    Wie kommst Du darauf???
    Weder gibt es eine EnEV 2012, noch sagt diese Passage der EnEV 2009 aus, daß sowohl Dachschräge als auch oberste Geschoßdecke zu dämmen seien.
    Vor allem aber trifft all das auf Dich gar nicht zu, weil es sich dabei um Bestand (also Altbauten) dreht, Du aber einen Neubau errichtest (für den andere, sowieso wesentlich strengere Regeln gelten!).
     
  9. #9 00imperator, 14.10.2011
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    Zur Info: Es ist immer die EnEV einzuhalten, die aktuell bei Stellung des Bauantrages galt. Bei Dir also die 2009er.
     
  10. #10 TheRedawk, 17.12.2011
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    Hmmm, ok EnEV 2009. Also ein befreundeter Architekt sagt mir heute: "Das Dach muß auch gedämmt werden, nach EnEV2009". Ich hab ihn mal gebeten mit die passage rauszusuchen.
    Die Baufirma sagt natürlich: "Hier muß nix in den Dachschrägen gedämmt werden, der Boden ist ja bereits gedämmt."
    Also, ich weiß leider immer noch nicht was jetzt stimmmt...
     
  11. wall

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    Du benötigst lediglich eine Dämmschicht, die die gedämmte Hülle des Hauses nach oben abschließt. Die kann in der Decke über dem obersten Stockwerk liegen oder im Dach darüber.

    Was man macht, hängt von der geplanten Nutzung ab. Wir bauen z.B. zwei Vollgeschosse. Der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken ist in unserem Fall nicht genehmigungsfähig. Deshalb dämmen wir die Decke des obersten Geschosses, der Dachboden wird kalter Lagerraum. Vorteil: das zu heizende Volumen bleibt kompakt, die Dämmung ist relativ unkompliziert anzubringen.

    Wenn man irgendwann mal den Dachboden wohnlich oder als hochwertigen Lagerraum nutzen möchte, kann es sinnvoll sein, die Dämmebene gleich ins Dach zu legen. Dann gehört allerdings das Volumen des Dachbodens mit zur thermischen Hülle und muss mitgeheizt und evtl. von der Lüftungsanlage mit versorgt werden.

    Also überlege dir, was du mit dem Dachboden vorhast und du weißt, wo du dämmen solltest. Auf den befreundeten Architekt besser nicht hören ... Außerdem würde ich zusehen, dass Dachpfannen aufs Dach kommen, die Unterspannbahnen sind nicht so 100 % dicht, dauerhaft schon gar nicht.
     
  12. #12 DDM Ackermann, 25.04.2012
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    Es stellt sich ersteinmal die Frage ob der Dachraum als Wohnraum genutzt wird oder genutz werden soll oder ob keine Nutzung vorgesehen ist??
    Und alle reden von EnEV wichtiger ist doch die EneG!!
     
  13. R.B.

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    Das solltest Du aber näher ausführen...ich bin gespannt.

    Könnte es sein, dass Du das EnEG (nicht die EnEG) noch gar nicht gelesen hast? Oder ist Dir schlichtweg der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung nicht bekannt?

    Vielleicht solltest Du einfach mal das EnEG durchlesen, und dann die EnEV, insbesondere auch die ersten Seiten und die Fußnoten dazu. Dann wird´s vielleicht klar.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 DDM Ackermann, 04.05.2012
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    Oh hier ist aber einer gereizt. Ja werder Herr natürlich das EnEG.Und der Unterschied ist mir schon klar deswegen sagte ich doch interessanter ist doch das EnEG.Das muß auf alle Fälle eingehalten werden.Ausnahmen müssen beantragt werden.
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Nö, gereizt bin ich nicht, obwohl manche Beiträge die Schmerzgrenze überschreiten.

    Warum schreibst Du dann, dass man das EnEG einhalten muss (die EnEV nicht?)

    Du hattest geschrieben "wichtiger" und nicht interessanter, das ist ein kleiner Unterschied.

    Aber zurück zu Deiner Aussage.

    Die EnEV ist eine Verordnung, verordnet durch die Bundesregierung und basierend auf dem EnEG. In dieser Verordnung sind alle Details geregelt die nicht im EnEG stehen. Diese Verordnung ist verbindlich (Gesetz, wenn auch nicht formal erlassen). Das EnEG selbst ist sehr allgemein gehalten, und nicht umsonst gibt es dort den §5.

    Die Aussage, das EnEG wäre wichtiger, ist schlichtweg falsch, denn für den Bürger sind die Vorgaben der Verordnung einzuhalten, denn nur dort finden sich auch die notwendigen Details.

    Wer die Verordnung ignoriert erfüllt auch nicht die Forderungen des EnEG.

    Gruß
    Ralf
     
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