Frist setzen?

Diskutiere Frist setzen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekauft und laut Vertrag verpflichtet sich der Bauträger dieses bis 30.4. fertig zu stellen. Des...

  1. hansb

    hansb

    Dabei seit:
    18.01.2011
    Beiträge:
    30
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Darmstadt
    Hallo,

    wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekauft und laut Vertrag verpflichtet sich der Bauträger dieses bis 30.4. fertig zu stellen. Des Weiteren steht drin, dass ich eine Nachfrist von 6 Wochen gewähren muss, danach wird eine Vertragsstrafe fällig.

    Meine Frage ist: Muss ich explizit diese Frist setzen, indem ich einen Brief schreibe oder genügt es, dass es im Vertrag drin steht, damit ich Anspruch auf Schadensabgeltung habe?

    Über Antworten würde ich mich freuen.

    Gruß Hans
     
  2. haera

    haera Gast

    auf jeden Fall die Frist setzen und zwar nach Ablauf des 30.04.2011 - das Schreiben sollte möglichst - nachweisbar - am 01. Mai 2011 zugegangen sein (Fax, Einwurf in Hausbriefkasten mit Zeugen,
     
  3. #3 Kai Schulz, 27.04.2011
    Kai Schulz

    Kai Schulz

    Dabei seit:
    27.04.2011
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ö.b.u.v. Sachverständiger
    Ort:
    Korschenbroich
    ... die Frist ist doch schon im Bauvertag enthalten.
    Der Bauträger kommt also automatisch in Verzug.
    Es schadet aber sicherlich nicht, die vertraglich vereinbarte Überziehung nochmals mit genauer kalendarischer Angabe zu fixieren.


    Gruß aus Korschenbroich
     
  4. #4 ecobauer, 27.04.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Ich würde den ganzen Vertrag mal lesen.
    Da steht mit Sicherheit auch drin,dass der BT nur für Verzögerungen durch eigenes Verschulden gerade stehen muss. Und z.B. ein eisekalter Winter zählt da z.B. nicht dazu!
     
  5. haera

    haera Gast

    also, ohne die KLausel genau zu kennen, scheint sie mir so formuliert zu sein, dass die meisten Bauherren darauf reinfallen und der GÜ sich ins Fäustchen lacht. Die Vertragsstrafe ist verwirkt - nach dem Vertrag, wenn die Nachfrist nicht nur überschritten ist, sondern der GÜ nach dem Gesetz auch damit im Verzug ist - also die Frist schuldhaft überschritten ist und nach Ablauf der Frist gemahnt wurde oder die Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB vorliegen.... Ergo: klar ist da gar nichts
     
Thema:

Frist setzen?

Die Seite wird geladen...

Frist setzen? - Ähnliche Themen

  1. Gesetzliche Frist wielange eine Bauplanung dauern darf ?

    Gesetzliche Frist wielange eine Bauplanung dauern darf ?: Hallo Wir bauen mit einem Bauunternehmen (Fertighaus) und der Architekt plant quasi seit 2.März und wir haben immernoch keinen Bauantrag erhalten...
  2. Bauanzeige Fristen

    Bauanzeige Fristen: Hallo, ich habe eine Frage zu den Fristen einer Bauanzeige. Ich denke Corona wird hier keine große Rolle spielen immerhin hat die Gemeinde und...
  3. Frist Laschen entfernen

    Frist Laschen entfernen: Hallo liebe Leute ich baue gerade mein Dachgeschoss um, mache daraus eine kleine Kinderzimmer. Um höher zu gewinnen würde ich gerne diese Bretter...
  4. Dem Statiker eine Frist setzen?

    Dem Statiker eine Frist setzen?: Hi, wie kann man dem Statiker eine Frist setzen wenn nichts vereinbart war? Angebot vom Statiker am 26.03.14 bekommen, nach HOAI 2013, für...
  5. Mängelrüge nach VOB / wie oft Frist setzen bis Auftragsentzug?

    Mängelrüge nach VOB / wie oft Frist setzen bis Auftragsentzug?: Ich hab mit einem Kollegen folgende Frage diskutiert: Wie viele Fristen muss ich bei einer Mängelrüge nach VOB bis zum Auftragsentzug setzen?...