Feuerstättenbescheid ohne Begehung?

Diskutiere Feuerstättenbescheid ohne Begehung? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, darf ein Feuerstättenbescheid ohne Begehung vom Schornsteinfeger ausgestellt werden? Hintergrund: Altbau Ende 2013 gekauft,...

  1. #1 LesFleursduMal, 26.12.2014
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    Hallo zusammen,

    darf ein Feuerstättenbescheid ohne Begehung vom Schornsteinfeger ausgestellt werden?

    Hintergrund: Altbau Ende 2013 gekauft, zwei Kachelöfen (laut Verkäufer in 2012 vom Schornsteinfeger geprüft und in Ordnung). Mitte 2014 Bescheid vom Schornsteinfeger über eine Feuerstättenbegehung, Ergebnis: Beide Kachelöfen reparaturbedüftig und so nicht betriebsfähig. Den Schorni habe ich dann angeschrieben und gefragt wie innerhalb von eineinhalb Jahren sich der Zustand trotz seltener Nutzung der Öfen sich so verschlechtern kann, da in 2012 noch alles abgesegnet wurde. Antwort: Natürlicher Verschleiß. In 2009 wurde eine Begehung gemacht und ein unbedenklicher Bescheid ausgestellt, in 2012 wurde zwar ein Feuerstättenbescheid ausgestellt, aber ohne Begehung, also nur der Bescheid von 2009 bestätgt. Darf man das oder war hier Dorfklüngel im Spiel (Verkäufer wohnen leider auch hier)? Hätte ich nämlich den Verkäufer nach einen Nachweis gefragt, hätte er mir den Feuerstättenbescheid vorgelegt ... Davon ab darf ja nur zweimal innerhalb von sieben Jahre eine Feuerstättenschau durchgeführt werden ... ganz schön dubios, finde ich.

    Kennt sich hier jemand damit aus?

    Gruß

    Les
     
  2. BJ67

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    Mit den Fragen würde ich mich mal an die hier wenden.
     
  3. #3 Theo Kern, 27.12.2014
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    Holen Sie einen Ofenbauer ins Haus und lassen Sie den die Öfen checken.
    Wenn die Öfen nicht (mehr) in Ordnung sind dann ist das in Ihrem eigenen Interesse dass Diese instandgesetzt werden.
     
  4. Julius

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    Er hofft wohl auf eine Haftung des Schwarzen Mannes.
    Was aber völlig illusorisch ist, selbst wenn dieser einen Fehler gemacht haben sollte.

    Daher hast Du völlig recht: Vergebliche Zeitverschwendung!
     
  5. #5 LesFleursduMal, 27.12.2014
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    Nein, das tut der TE nicht. Aber ich wüsste schon gerne mit wem ich es tun habe, zumal er ja auch regelmäßig Geld von mir bekommt.

    Ach, noch was: Unter "Fehler machen" verstehe ich was anderes ... (sollte es denn so sein).
     
  6. #6 ars vivendi, 27.12.2014
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    Naja, du hast den Halbgott in Schwarz vor dir.
     
  7. #7 LesFleursduMal, 27.12.2014
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    In Betracht dessen war meine Frage ja fast schon unverschämt.

    Und ich dachte immer, die gibt es nur in weiß;-)
     
  8. Taipan

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    DAS sind Götter ...

    Im Ernst: hast du den Schornsteinfeger gefragt, warum ihm der beginnende Verschleiß nicht schon 2012 aufgefallen ist und warum der den Hinweis auf eine zukünftig notwendige Sanierung unterlassen hat?

    Wahrscheinlich nicht.

    Desweiteren hast Du nun einen Bescheid, dass Du was machen musst ... kannst Dir in Ruhe einen Ofenbauer suchen und ... bald wieder guten Gewissens Heizen ...

    Meinem Schonrsteinfeger ist 8 Jahre [!sic] nach der Sanierung des Hauses inkl. Freigabe aller Schornsteine aufgefallen (er war mal zu einer Weiterbildung), dass die Kugelesse eigentlich seit 25 Jahren nicht mehr zulässig ist ...hat mir nen Zettel geschrieben und 1 Jahr Zeit gegeben ... so isses halt manchmal ..
     
  9. #9 ars vivendi, 27.12.2014
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    Über den Ärger hier rede ich mal nicht groß. Mittlerweile ist alles im Grünen. Einmal ist er abgerauscht als ich ihn fragte ob ich noch ne Couch für ihn aufs Dach tütteln soll. Selbiger macht auch bei anderen nur Ärger. Aber was will man machen.
     
  10. Julius

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    Danach hörte es sich aber an. Deutlich...
    Warum stellst Du dann eine völlig andere Frage?
    (ganz abgesehen davon, daß wir DIESE ganz sicher nicht beantworten können)

    Daß die Brüder gerne für nicht erbrachte Leistungen kassieren, ist doch (leider) normal.
    Bei uns z.B. wurde noch nie der Kehrrückstand mitgenommen, obwohl dies in den berechneten AW enthalten ist.
    Sicherheitshalber führt man erst gar kein dementsprechendes Behältnis mit sich. Der Kunde wird schon was passendes zur Hand haben - und eine Restmülltonne gibts ja auch in jedem Haus...

    Nämlich was?
     
  11. #11 LesFleursduMal, 27.12.2014
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    Vielleicht hört es sich so an, und nach der Mängelanzeige bzw. der mail, kamen solche Gedanken schon auf. Aber mittlerweile sind eh beide Kachelöfen abgebaut und einer durch einen Kaminofen ersetzt worden, also sowieso zu spät.

    Genau diese Frage stelle ich, weil es die einzige ist, deren "Ablauf" mir suspekt vorkommt.

    Es geht hier nicht um "nicht erbrachte Leistung", sondern darum, dass hier vielleicht ein Feundschaftsdienst zw. Schorni und Verkäufer gelaufen ist ... (leider regt mich sowas immer noch auf).

    Wenn es so wäre, dass ein Feuerstättenbescheid nicht ohne Begehung ausgestellt werden darf, wäre das wie, als wenn ich den Wirtschaftsprüfern einen Jahresabschluss ohne Bilanz vorlegen würde. Die dürften zu Recht fragen: "Sind Sie sicher, dass Sie den richtigen Beruf gewählt haben?" Mit Fehler hat das m.E. nichts mehr zu tun.
     
  12. #12 ThomasMD, 27.12.2014
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    Nimms mir nicht übel aber für mich hört es sich eher so an:

    Herr Lehrer, Herr Lehrer, ich weiß was!

    Was denn Fritzchen?

    Auf dem Sch...haus brennt noch Licht.

    Na dann machs aus Fritzchen.

    Hab ich schon...
     
  13. #13 LesFleursduMal, 27.12.2014
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    Wahrscheinlich weil es vorwiegend Männer sind ... *hust*

    Das ist ja der Knackpunkt: Es fand in 2012 keine Begehung statt, trotzdem wurde ein Feuerstättenbescheid ausgestellt. Was hätte ich ihn also fragen sollen? Ob er das überhaupt darf? Die Frage wollte ich mir erstmal verkneifen.

    Wie bereits Julius geschrieben, sind beide Kachelöfen abgebaut worden, Kostenpunkt für Mängelbeseitung bei ca. 1.500 Euronen pro Ofen, das war mir in Anbetracht der Optik und des äusseren Zustands zuviel. Ich hatte eben nur damit gerechnet, mit den Öfen diesen Winter noch zu heizen, vielleicht hätte ich sogar einen behalten wenn mich die Heizleistung überzeugt hätte (letzten Winter war ich nur tagsüber hier).

    Na ja, ich hoffe auch zu meiner eigenen Sicherheit, dass der Schornsteinfeger eigentlich nichts absegnet, was unzulässig bzw. gefährlich sein könnte (permanente Schulung hat schon seinen Sinn,-)). Wer sollte sich da besser auskennen?
     
  14. #14 LesFleursduMal, 27.12.2014
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    Sorry, aus dem Schulalter bin ich raus:-)

    Mir steht aber immer noch die Option offen, den Schornsteinfeger zu wechseln (auch wenn ich ihn nicht gänzlich von der Backe hätte), nur ob das eine gute Idee ist, bin mir nicht so sicher.

    Wie gesagt, ich wüsste gerne ob ich es mit einem *Zensur* zu tun habe oder nicht.
     
  15. #15 ThomasMD, 27.12.2014
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    Sorry, hätte wohl Fritzchen durch Lieschen ersetzten müssen. :)
    Für die nicht hoheitlichen Leistungen kannst Du Dir getrost einen anderen Schorni suchen.
    Der Bevollmächtigte wird dann umso genauer hingucken und nach Fehlern und Fristversäumnissen suchen.
     
  16. DirkZ1

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    Interessant, sagte doch §13 Schornsteinfegergesetz (gültig bis 31.12.2012), dass der Bezirksschornsteinfegermeister persönlich (kein MA) die Feuerstättenschau durchzuführen und zu dokumentieren hat.
     
  17. #17 LesFleursduMal, 27.12.2014
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    Ich hab schon verstanden;-)

    Ja eben, das sehe ich genauso.

    Ich "arbeite" momentan nur (für mich) unbeantwortete Fragen ab, diesbezüglich konnte ich keine klaren Aussagen im Netz finden, und bei der Innung wollte ich nicht anrufen. Hat halt grad was mit Entscheidungsfindung zu tun, also nicht böse sein wenn euch die Fragen absurd vorkommen, danke:-)
     
  18. #18 LesFleursduMal, 27.12.2014
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    Seit 2013 gibt es ja eine Reform, das macht die Angelegenheit ja irgendwie auch komplizierter. Es ist auch immer sehr müßig sich durch fremde Gesetze zu lesen. Bei mir waren dieses Jahr nur zwei MA bei der Feuerstättenschau.
     
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