Durchgehende Bodenplatte - Zulässig oder nicht?

Diskutiere Durchgehende Bodenplatte - Zulässig oder nicht? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Viel gesucht, aber so richtig eindeutige Aussagen habe ich bisher nicht gefunden: Wir bauen derzeit eine zweite DHH an eine schon länger...

  1. #1 BauZurZeit, 17.08.2012
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    Viel gesucht, aber so richtig eindeutige Aussagen habe ich bisher nicht gefunden:

    Wir bauen derzeit eine zweite DHH an eine schon länger bestehende DHH an. Zwischen die Außenwände kommt natürlich entsprechendes Schallschutzmaterial (>= 6cm, im Kellergeschoss 12 cm).

    Meine Frage ist aber nun: Ungeachtet des evtl. schlechteren Schallschutzes, ist es prinzipiell zulässig, die Bodenplatte an die Platte des Nachbarhauses zu gießen? Und wenn ja, stimmt es, dass der Schall später durch die Geschossdecken und den schwimmenden Estrich geschluckt wird, so dass die Schallübertragung über die Bodenplatte zu vernachlässigen wäre?

    Vielen Dank im Vorraus...
     
  2. #2 Corinna72, 17.08.2012
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    Sofern Du nicht auf Nachbars Grundstück herumbetonierst: Bei einer Grenzbebauung darfst Du natürlich ranbetonieren. Kann man da aber überhaupt eine kraftschlüssige Verbindung schaffen, ohne in Nachbars Bodenplatte vorzudringen?
    Für den Schallschutz bringt eine geteilte Bodenplatte ohnehin leichte Vorteile. Nach dem Schallschutz Rechenprogramm, das wir hier verwendet haben (Ziegelschall) beträgt der Unterschied 3 dB.
    Wir haben unser Doppelhaus auch mit geteilter Bodenplatte gebaut.

    Interessant finde ich, dass Ihr soviel Abstand halten wollt (6 cm, bzw. 12 cm). Es gibt eine wissenschaftliche Untersuchung (habe ich hier), die belegt, dass eine breitere Haustrennfuge den Schallschutz ganz erheblich verbessert. Leider wird trotzdem landauf landab nur mit 4cm Trennwandfuge gebaut.

    Für einen guten Schallschutz müsst Ihr aber ohnehin noch eine ganze Reihe anderer Dinge beachten (Schallbrückenfreiheit, Schalung der Trennwandfuge beim Deckenbetonieren, Rohdichte der Trennwandmauer, Stärke der Trennwandmauer, Art der Treppen, Art der Treppenmontage, sauber getrennter Dachstuhl, etc...)
     
  3. R.B.

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    Eine geteilte Bodenplatte verbessert den Schallschutz, das dürfte klar sein.

    Interessant ist die Frage, ob man an die Platte des Nachbarn anschließen darf. Hat der bis exakt auf die Grenze betoniert? Wenn ja, dann kann er doch von Dir nicht erwarten, dass Du zurück bleibst. Wenn nein, dann darfst Du mit Deiner Platte nicht über die Grenze.
    Doch wie ist das jur. zu bewerten? Immerhin kann dann von Deinem Gebäude ein Einfluss auf sein Gebäude ausgehen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2012
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    Genau - und deswegen würde ich nicht bis direkt ran betonieren.
    Wenn sie die beiden BoPla miteinander "verzahnen" und die neue bei den unvermeidlichen Setzungen mitnimmt und so irgendwelche Schäden (und sei es "nur" an der Abdichtung) verursacht, dann ist der Schuld, der keine Fuge gelassen hat.

    Gleiches gilt für einen evtl. schlechten Schallschutz!

    Für die paar Ocken, die eine saubere Trennung kostet, würde ich niemals das Risiko auf mich nehmen!
     
  5. #5 BauZurZeit, 17.08.2012
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    Danke für die schnellen Antworten.

    Es ist eher andersherum: Die Bodenplatte des Nachbarn ragt ein gutes Stück auf unser Grundstück, da wohl damals nicht so exakt gearbeitet wurde. Daher wird der Abstand im Keller bzw. Untergeschoss etwas größer sein, da wir unser Haus ungern auf des Nachbarn Bodenplatte setzen wollen ;-). Darüber gehen wir mit der Wand wieder ein paar Zentimeter rüber.

    Der restliche Schallschutz wird (hoffentlich) vom Architekt vernünftig geplant. Hier ging es mir nur um die Bodenplatte, weil der Nachbar meint, dass man da nicht rangießen darf sondern eine Dehnungsfuge lassen muss.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2012
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    Wenn der Nachbar überbaut hat, dann muss er zurückbauen oder die Kosten für den Rückbau tragen.

    Ich würde dann noch viel weniger irgendwelche Risiken eingehen!
     
  7. R.B.

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    Würde ich auch nicht, das ist klar. Es lohnt auch nicht über den Wegfall der Trennung oder eine mögliche Kosteneinsparung nachzudenken

    Ich habe mich nur gefragt, ob der Nachbar dann gegen mich vorgehen kann, selbst wenn er durch seine vorbereitenden Maßnahmen (bis an Grenze betoniert) diesen "Schaden" mit verursacht hat. Wir wissen ja, Richter müssen ein Urteil nicht unbedingt nach logischen Gesichtspunkten fällen.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 BauZurZeit, 17.08.2012
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    Rückbauen ist schlecht, weil seine gesamte Giebelwand gut 20cm auf unserem Grundstück steht. Das soll für uns jetzt kein Problem sein, solange die Beziehung gut läuft. Zusätzlich ist aber eben ein Teil seines Fundaments (ca. 15cm auf ca. 1m Länge) noch weiter auf unserer Seite.

    Er selber war nicht Erbauer sondern ist "nur" Rechtsnachfolger.
     
  9. R.B.

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    :yikes

    Wo ist westl. Rheinland? Dort sollte es doch auch so was wie Vermessungswesen geben. Wie kann man da 20cm über der Grenze liegen?

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 BauZurZeit, 17.08.2012
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    Tja, das Nachbarhaus wurde irgendwann in den 60ern gebaut. Zwischen den Vor-Vorbesitzern gab es wohl eine notarielle Vereinbarung, dass überbaut werden durfte. Diese gilt aber nicht für eventuelle Nachfolger. Der aktuelle Lageplan von heute ist auch etwas exakter als der frühere, so dass die Überbauung noch größer ist als sie den Leuten früher erschien...
     
  11. #11 Thomas B, 17.08.2012
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    Was bei freustehenden Häusern weniger dramatisch ist, ist hier natürlich ein dicker Hund.

    Gerade bei grenzständigen Genbäuden ist so etwas peinlich genau zu messen/ vermessen. Und 20 cm sind natürlich scho mal ein Wort.

    Natürlich ist es höchstlöblich hier wg. des nachbarschaftlichen Friedens kein Fass aufzumachen (:respekt), dennoch sollte man das Ganze schon mal aufs Tapet bringen...ist ja schließlich eine tatsächliche Entwertung Eures Grundstücks (bzw. eine illegale Landnahme).
    Zwoschen "Betand" und dem neuen Bau würde ich in jedem falle eine entsprechende Fuge mit weichem Material ausbilden. Da dies im EG/ OG ja ohnehin geschehen wird, sollte dies auch konsequent im KG so sein. Ein Abstand von 3 - 4 cm ist hierfür jedoch absolut ausreichend. 12 cm halte ich für maßlos überzogen, 6 cm eigentlich auch....
     
  12. #12 BauZurZeit, 17.08.2012
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    Naja, wir behalten uns natürlich vor, das Fass aufzumachen, sollte der Frieden mal nicht mehr so rosig sein. Dann habe ich gerne einen Joker in der Hand. Der Nachbar weiß auch über die Überbauung Bescheid (obwohl man ihm das angeblich beim Kauf nicht gesagt habe).

    Davon aber abgesehen: Die 12cm im KG haben wir ja nur wegen dem überragenden Fundament, um nicht unsere Giebelwand auf einen Teil seines Fundaments zu setzen. Sein Fundament an der Stelle abreißen wäre mir zu heikel...
     
  13. #13 Baufuchs, 17.08.2012
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    Das kannst Du vergessen.

    Wohl wegen solcher Pappenheimer, wie Du einer bist, hat der Gesetzgeber den § 912 des BGB erlassen.
     
  14. #14 BauZurZeit, 17.08.2012
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    Na wer wird denn da gleich so unfreundlich werden?

    Was ist denn mit § 912 BGB (2) "Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend."?
     
  15. #15 BauZurZeit, 17.08.2012
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    Nachtrag: Natürlich hat die Nachbarwand Bestandschutz und niemand würde wohl erwarten, dass die Wand abgerissen werden müsste. Dennoch kann, soweit ich unseren Notar richtig verstanden habe, o.g. Geldrente verlangt werden (oder der Nachbar kauft uns die überbaute Fläche ab).
     
  16. H.PF

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    Würde ich aber JETZT sofort machen, dann ist alles in sauberen Tüchern...

    Alles was später kommt macht nur Ärger...
     
  17. #17 Baufuchs, 17.08.2012
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    Dann mach das doch.

    Aber bitte nicht nach dem Motto "Solange der Nachbar willfährig ist, dulde ich das, sonst will ich Geld sehen....".

    So etwas regelt man sofort und sauber. Dabei sollte man daran denken, dass man u.U. bis ans Lebensende neben diesem Nachbarn lebt.
     
  18. #18 BauZurZeit, 17.08.2012
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    Das ist prinzipiell schon richtig, und es soll auch nicht hier der Eindruck entstehen, jemanden in die Pfanne hauen zu wollen. Aber direkt zu sagen "Hallo, wir sind die neuen Nachbarn. Übrigens: Bitte zahlen sie uns jeden Monat eine Rente x wegen der Überbauung oder kaufen Sie uns den Streifen ab." wäre u.U. auch nicht unbedingt dem Frieden zuträglich, zumal mich die Überbauung auch nicht spürbar in meiner Lebensqualität beeinträchtigt.

    Meine initiale Frage wurde aber schnell und freundlich beantwortet, daher Danke nochmals :-)
     
  19. #19 Baufuchs, 17.08.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das macht die Sache doch dann ganz einfach....:28:
     
  20. H.PF

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    Dann mach mit ihm schriftlich, das das so in Ordnung geht, er zahlt dir einen symbolischen Obolus und alles ist gut... Er hat Sicherheit, du hast Sicherheit und alle sind glücklich...
     
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