HOAI Anrechenbare Kosten

Diskutiere HOAI Anrechenbare Kosten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Mir ist nicht klar, wozu es im Architektenvertrag in den Punkten anrechenbare und bedingt anrechenbare Kosten diese ganzen Kostengruppen nach Din...

  1. #1 Manni747, 27.05.2008
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    Mir ist nicht klar, wozu es im Architektenvertrag in den Punkten anrechenbare und bedingt anrechenbare Kosten diese ganzen Kostengruppen nach Din 276 gibt und was Anrechnung gemäß § 10 Absatz 4 HOAI bedeutet. Ist doch sowieso klar, dass alles angerechnet wird, was mit der Bausubstanz zu tun hat (eigentlich inkl. oder exklusive Umsatzsteuer) und alle Nebenkosten eben nicht! Wozu dann diese Gliederung?
     
  2. #2 Manni747, 27.05.2008
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    Noch eine Frage rein interessehalber. Bei meiner Architektensuche habe ich nicht einen gefunden, der LP 9 gemacht hätte, obwohl die Bauherrenberater immer behaupten, man dsoll darauf auf keinen Fall verzichten.

    Ist das normal, gibt es überhaupt Architekten, die die LP 9 anbieten?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.05.2008
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    Weil sichs mal einer/viele so gedacht hat/haben. :cry
    Keine Angst, selbst gestandene Kollegen verstehen manches der HOAI Abrechnung nicht.

    MfG
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 27.05.2008
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    Wenige.
    Gründe:
    Wenn der BU einen Mangel verursacht, stellt der Bauherr es fest und muss (als Vertragspartner) eh mit dem BU verhandeln. Der Architekt berät nur, bekommt aber Geld auch dann, wenn in denn 4/5 Jahren nix passiert ist.
    Hat der A. einen fehler gemacht, ist er sowieso kostenfrei mit dran - kostenfrei für den Bauherren
    Die Gewährleistung für die Architektenleistung beginnt erst nach Ende der LP 9. Deswegen empfehlen es Bauberater und RA (:winken laywer) und die Architekten meiden es.

    ICH würds z.B. NICHT machen!

    MfG
     
  5. #5 Manni747, 27.05.2008
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    Immer diese Korinthenkacker, die sich so aufgabauschte Apparate ausdenken ;)
    Ich kann auch gut verstehen, dass Architekten die LP 9 nicht machen wollen, 3% sind ja auch sehr wenig für den Aufwand.

    Nochmal eine Frage, was ist eigentlich eine Honorar-Teilschlussrechnung?
     
  6. #6 Manfred Abt, 27.05.2008
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    Eine Honorar-Teilschlussrechnung macht z.B. gerade in Zusammenhang mit der LPh. 9 Sinn.
    D.h. wenn schon LPh. 9, dann nach der LPh. 8 (Fertigstellung Bauvorhaben) eine Teilschlussrechnung. Dann startet die Gewährleistungsfrist des Planers für die bis zur Fertigstellung des Baus erbrachten Leistungen zumindest bei Bauende und nicht erst 2, 5 oder 7 Jahre später.
     
  7. #7 Manfred Abt, 27.05.2008
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    Was ich z.B. gerne und m.E. auch im Sinne des Bauherrn anbiete:
    anstelle von Leistungsphase 9: Unterstützung bei Gewährleistungsthemen nach Aufwand.
    In der Regel für den Bauherrn kostengünstiger und kein unkalkulierbares Risiko für den Planer.

    Noch was: Erstellung von Bestandsplänen ist nicht Bestandteil der Leistungsphase 9, aber eigentlich extrem sinnvoll. Bestandteil der LPh. 9 ist nur das "Zusammenstellen", d.h. ggf. vorhandene Pläne in einen Ordner heften.
     
  8. lawyer

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    :winken ralf

    Ich würde dem Architekten noch ne extra-Prämie zahlen, wenn er die LP 9 mit übernimmt. 10 Jahre Gewährleistung!, :wow wo gibts so etwas noch?

    Über die Drohung eines Regreßanspruchs seitens des Architekten kann man deswegen den BU auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren dazu bewegen, Ausführungsmängel selbst zu beseitigen. :biggthumpup:

    MFG
     
  9. #9 Manni747, 27.05.2008
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    Muss ich nochmal mit meinem Architekten sprechen, ob der für sowas zu haben wäre. Dass er LP9 nicht mag, verstehe ich wie gesagt sehr gut!
     
  10. mls

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    nee, das nennt sich werkplanung, oder? *duckundwech*
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 27.05.2008
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    Noch nie was ...

    ... von baubegleitender Planung gehört? ;)
     
  12. #12 scs1967, 01.06.2008
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    Übernahme LPH 9

    :mauer
    Sorry - aber genau das ist doch das Problem: Der Aufwand in LHP 9 muss für den Archi kalkulierbar sein und muss dann dem Bauherrn zu einem auskömmlichen Marktpreis angeboten werden, weil das einfach extrem wichtig für die dauerhafte Qualität des Bauwerks ist!

    Mir treibt es echt die Galle hoch, wenn Archis diesen extrem wichtigen Service nicht anbieten wollen. Soviel zum Thema Kundenfreundlichkeit und Serviceorientierung und das gejammere über das schlechte Marktumfeld :wow

    Wäre für mich ein echtes kockout-Kriterium bei der Archi-Auswahl!

    Mein Archi hat das selbstverständlich mit angeboten (weil er sagt, dass es für die Bauherrschaft sehr wichtig ist:lock) und bei der Diskussion seine Erfahrungen (in 30 Jahren keine wirklichen Probleme!) anführt und die 3% nach HOAI als auskömmlich bezeichnet und vor allem seiner Verantwortung gerecht wird!
     
  13. #13 Olaf (†), 01.06.2008
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    Wasch mich...

    aber mach mich nicht nass.

    Ich finds schon reichlich merkwürdig, dass einerseits der uneingeschränkte Wettbewerb propagiert wird (Was macht der Architekt..) und dann hier, wo der Archi die Möglichkeit hat, sich von anderen zu unterscheiden (mach ichs oder mach ichs nicht) dieser am liebsten zwangsverpflichtet wird:mauer

    Und weil ich hier schon den anderen Beitrag einbezogen habe:
    Lawyer hat es auf den Punkt gebracht (auch wenn ich mich der Interpretation der "wichtigen" Berufe sicher nicht anschließe:D)
    HO gibts da, wo es um Leib und Leben und Rechtspositionen und Haftung geht und wo für den Bürger zumindestens ein gewisser Mindestqualitätsstandard geboten werden muss.

    Und welche Auswüchse hinsichtlich der Qualität der freie Wettbewerb hervorbringt, kann man z.B. täglich auf Baustellen und hier im Forum bewundern.

    Die Betrachtungsweise ist mir zu eindimensional - da erwarte ich eigentlich mehr von der Ausbildung und hoffe, dass ich nie darauf angewiesen bin, einen MA einzustellen, der eine derart begrenzte Sicht vermittelt bekommen hat.
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 01.06.2008
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    Wer sagt denn dass ...

    Natürlich biete ich den mit an - aber nicht im Paket!

    In 1-8 schulde ich die Errichtung eines mangelfreien Bauwerks im Rahmen eines Werkvertrags.
    In 9 schulde ich reine Dienstleistungen, das ist was ganz anderes!

    Und meine über 30jährige Erfahrung sagt mir, dass sich die Auskömmlichkeit oder Nichtauskömmlichkeit der 3 % erst nach Abschluss des Bauvorhabens herausstellt, wenn man alle seine Pappenheimer kennengelernt hat :konfusius .

    Warum also keine separaten Vereinbarungen? Um durch die Kalte Küche die Verjährung für 1-8 auf 10 Jahre zu puschen? Nö.
     
  15. lawyer

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    Dabei wären doch die 10 Jahre DAS Werbeargument schlechthin. :biggthumpup:
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 01.06.2008
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    Ja schon ...

    ... wenn´s die gesamtschuldnerische Haftung nicht gäbe und der Architekt für insolvente Unternehmer den Kopf hinhalten müsste.

    Und ich weiß nicht, was meine Haftpflichtversicherung dazu sagen würde, und zwar aus genau diesem Grund ... :konfusius
     
  17. Bruno

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    Wenn das so wäre, gäbe es längst einen Hausverticker, der das anbietet und damit allen Mitbewerbern das Wasser abgräbt :) Wo isser?

    Außerdem dürfen Architekten gar keine Werbung machen ;)
     
  18. Eric

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    Volker, ich weiß nicht, wie das mit einer " separaten Vereinbarung " funktionieren soll. Das wäre ja wohl eine glatte Umgehung der Verjährungsregeln und damit ein Schuß, der nach hinten losgeht.

    Insofern geht es nur über die Vereinbarung: LPH 9 wird gemacht oder nicht. Dann muß der Bauherr entscheiden, ob er die Nichtübernahme der LPH 9 akzeptiert oder sich einen anderen Archi sucht.

    Aber mach Dir keine Kopf, die Bauherren wissen idR eh nicht, warum sie auf die LPH 9 in keinem Fall verzichten sollten. Gesehen wird nur die 3-prozentige Ersparnis. Deshalb argumentieren doch viele besser wissende Archis damit: Wollen Sie sich die 3 % sparen oder soll ich etwa auch noch die LPH 9 mitübernehmen? :lock

    Antwort ist dann eh klar.
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 01.06.2008
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    @ Eric ...

    ... ich mache das so:

    Bei den Vertragsgesprächen erkläre ich mein Haftungsproblem und schlage vor, dass bei der Abnahme entschieden wird, ob dann die Lph 9 als separate 3%-Zusatzvereinbarung getroffen wird
    oder ob ich nach Bedarf tätig werde und nach Aufwand abrechne.
    Noch Keiner was dagegen gehabt!

    Der Bauherr kann doch nach Abschluss des Bauvorhabens für die Lph 9 beauftragen, wen er will.
    Warum nicht mich?

    Alleine lasse ich niemand :konfusius .
     
  20. Eric

    Eric

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    Sag ich doch. Ich würde Dir die LPH 9 übertragen und dann haftest Du 10 Jahre, ob separat, auf Toilettenpapier oder sonstwo.

    An was Du denkst, ist eine Vergabe nur der LPH 1- 8 und dann nach Abschluß von LPH 8 ein völlig neuer Vertrag über die LPH 9. Machst Du aber nicht. Du läßt dem Bauherrn von Anfang an die Option für die LPH 9 = stufenweise Vergabe.
     
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