Energieausweis Verbrauch für Nichtwohngebäude

Diskutiere Energieausweis Verbrauch für Nichtwohngebäude im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Leute, ich sehe hin und wieder Energieausweise auf Basis des Verbrauchs, ausgestellt für Nichtwohngebäude. Laut DIN 18599 muß ja bei NWG...

  1. #1 Lausbub, 10.04.2015
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    Hallo Leute,

    ich sehe hin und wieder Energieausweise auf Basis des Verbrauchs, ausgestellt für Nichtwohngebäude.
    Laut DIN 18599 muß ja bei NWG die Beleuchtung bilanziert werden.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß es all diese NWG, für die es Verbrauchsausweise gibt, den Strom für Beleuchtung - getrennt von allem anderen verbrauchten Strom - ausweisen können.

    Kennt jemand die genaue Gesetzeslage oder weiß, wie es zu den vielen Verbrauchsausweisen hier kommt?

    Viele Grüße :winken

    Lausbub
     
  2. #2 Lausbub, 15.04.2015
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    Möchte vielleicht doch noch jemand was loswerden? :bef1007:
     
  3. Julius

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  4. R.B.

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    Muss man das? Ist es nicht so, dass der komplette Stromverbrauch und die Nutzung angegeben wird, und der wird dann bereinigt? Irgendwie hatte ich da was in Erinnerung, sollte in der 18599 stehen. Da müsste auch alles zur Bilanzierung stehen. Es ist also möglich aus dem Gesamtstromverbrauch den Anteil für Beleuchtung etc. zu "schätzen", von "berechnen" möchte ich hier nicht reden.

    Was soll man dazu schreiben? Der Nährwert dieser Verbrauchsausweise ist stark begrenzt. Viele Eigentümer von Nichtwohngebäuden interessiert das aber sowieso nur am Rande, und wenn die EnEV das halt fordert, dann wird nach einer einfachen Lösung gesucht wie man diese Forderungen erfüllen kann. Reicht ein Papier für ein paar Euro, dann ist das auch Recht, da denkt niemand über Details nach. Ein Nichtwohngebäude soll in den meisten Fällen Geld verdienen, und die Energiekosten spielen da eher selten eine Rolle. Geht´s richtig an´s Geld, dann wird man als Unternehmer sowieso aktiv, egal ob mit oder ohne EnEV. Ich habe mir über die Heizkosten schon Gedanken gemacht, da gab es noch gar keine EnEV.
    Ja ich weiß, es gibt auch Nichtwohngebäude die andere Zwecke erfüllen sollen.
     
  5. #5 Lausbub, 15.04.2015
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    Die Problematik um Verbrauchsausweise allgemein ist mir bekannt. Ich stelle keine aus.

    Allerdings hat mich das mit der Beleuchtung bei NWG interessiert, als ich da mal drüber gestolpert bin. Diese ist tatsächlich getrennt zu bilanzieren.
    Ich habe auch in den "Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohnbestand" nix gefunden, das es einem erlauben würde, Verbrauchsausweise zu erstellen, wenn man die Beleuchtungsverbräuche NICHT hat. In den Auslegungsfragen gibt es dazu auch nichts.

    Ist egal, dachte nur, jemand wüßte da was zufällig. Macht nix. Alles gut!
     
  6. #6 Alfons Fischer, 15.04.2015
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    Ich bin mir der Problematik bewusst, habe auch noch keine Verbrauchsausweise für NWG erstellt.
    ich meine, man könne zu dokumentierten Verbrauchszahlen im Energieausweis Hinweise ergänzen. Ob das zulässig ist, den gesamten Stromverbrauch aufzunehmen und dann einen Hinweis, dass die Beleuchtung nicht separat gemessen wird, weiß ich nicht.

    ganz ehrlich: müsste man tatsächlich nur den Stromverbrauch für Beleuchtung ausweisen, könnte man gar keine Verbrauchsausweise für NWG ausstellen. Wer misst schon den Stromverbrauch für die Beleuchtung? Da müsste alles über einen eigenen Beleuchtungszähler laufen? Das tut doch "niemand", zumal die Beleuchtung am Gesamtstromverbrauch in der Regel nur einen sehr kleinen Anteil ausmacht.
     
  7. R.B.

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    Ich hatte mich damit nur mal am Rande befasst. Wenn ich mich richtig erinnere, dann nimmt man den Gesamtstromverbrauch auf, gibt an wofür dieser genutzt wird (Heizung, WW, Klima, Beleuchtung etc.) und dann kann man den Kram nach der 18599 bereinigen und miteinander verheiraten. Bei "kleineren" Gebäuden darf man, falls keine Klimatisierung erfolgt, sogar noch weiter vereinfachen. In meinen Augen ist das mehr eine grobe Schätzung als eine echte "Berechnung". Ich müsste mal schauen, ob ich die files dazu archiviert habe, ist ja schon lange her.
     
  8. #8 Lausbub, 15.04.2015
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    Ich habe in der "Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 7. April 2015"
    folgendes gefunden:

    So wie ich das lese, sieht es nicht danach aus, als dürfte man einfach alle Stromverbräuche erfassen, weil es vielleicht nicht anders geht, und dann irgendwie aufteilen, sondern eher danach, daß man zumindest 70 % rein beleuchtungstechnisch vorliegen haben muß.
    Liest das noch jemand so aus der Formulierung raus?
    Andererseits bin ich da immer sehr vorsichtig mit eigenen Deutungen und mag mich auch nicht auf einen gesunden Menschenverstand verlassen, denn wir wissen ja, wenn's hart auf hart kommt ... :bef1020: :bef1017:
     
  9. R.B.

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    Ich denke der Fokus liegt in diesem Fall auf den fehlenden Datensätzen und nicht auf der Beleuchtung an sich. Es wird ja vorausgesetzt, dass die Beleuchtung je Nutzungseinheit getrennt erfasst wird, aber es fehlen für die Einbeziehung des Stromverbrauchs der Beleuchtung, die vollständigen Daten. Im obigen Kap. steht was von Nutzerwechsel, ähnlich wird (glaube ich) auch bei zeitweisem Leerstand verfahren.

    Die ursprüngliche Frage war ja, was ist zu tun, wenn keine getrennte Zählung für die Beleuchtung vorhanden ist, und stattdessen nur der Gesamtstromverbrauch (vollständig?) vorliegt. In meinen Augen ist das ein anderer Fall.
     
  10. #10 Lausbub, 15.04.2015
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    Das ist einerseits richtig - sehe ich auch so, andererseits würde sich doch der komplette Passus erledigen, wenn es sowieso zulässig wäre, ohne eine getrennte Erfassung des Beleuchtungsstroms einen Verbrauchsausweis zu erstellen. Vor allem die Zahl 70 % gibt mir dabei zu denken.

    Ist bei 35 % der Datensatz nicht zugänglich, also nur 65 % vorliegend, was ist dann?
     
  11. R.B.

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    Das Eine muss das Andere ja nicht ausschließen. Warum sollte man den Umweg über den Gesamtstromverbrauch gehen, wenn es eigene Zähler für die Erfassung des Stromverbauchs der Beleuchtung gibt? (auch wenn ein paar Datensätze fehlen) Der Passus wäre somit nicht sinnlos, denn wenn Daten für den Beleuchtungsstrom vorliegen, dann sind die doch auch zu nutzen.

    Was ist mit dem Stromverbrauch für Heizung, WW, usw. das wird doch auch nicht getrennt erfasst.

    Die Erfassung des Stromverbrauchs ist bei Nichtwohngebäuden wohl deswegen wichtig, weil hier ganz andere Verhältnisse vorliegen können als bei Wohngebäuden. Es war ja auch mal das Ziel, die Firmen zum Nachdenken anzuregen, wie man den Stromverbrauch verringern, Strom quasi "effizienter" nutzen könnte. Die Beleuchtung war ein Punkt der einfach zu erfassen war. Viele Arbeitsplätze benötigen ganztägig Beleuchtung, und in größeren Hallen wird nur selten die Beleuchtung abgeschaltet.
    Ich kenne einen Fall, da hat die Firmenleitung konsequent die Stromverbräuche aller Anlagen und Maschinen erfasst und ausgewertet, mit dem Ziel den Stromverbrauch durch die Vermeidung von Leerlaufzeiten zu reduzieren. Seit einigen Jahren zeichne ich den Stromverbrauch für Büros und Labors getrennt auf, einfach um mal ein Gefühl dafür zu bekommen, was den Stromverbrauch verursacht. Dabei ist dann aufgefallen, dass manche Scheinwerfer (4 x 500W) den ganzen Tag in Betrieb waren, obwohl die Kabine nur für 2h genutzt wurde, manchmal wurde auch am Abend vergessen die Dinger abzuschalten, was am nächsten Morgen dann 25kWh mehr auf dem Zähler bescherte, oder Verstärker und Messplätze waren nonstop in standby, was einen Leistungsufnahme von 150W zur Folge hatte, usw. usw.

    Es geht also um mehr als nur "heizen" oder "Beleuchtung". Leider ist es nahezu unmöglich alle diese Details für einen Energieausweis zu erfassen, also geht man Kompromisse ein. Besser den Gesamtstromverbrauch heranziehen, und die Zahlen irgendwie (18599) verheiraten, als diesen Energieverbrauch vollständig unter den Tisch fallen zu lassen.
     
  12. #12 Lausbub, 16.04.2015
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    Das mag ja stimmen, aber ich möchte so etwas doch nicht auf die eigene Kappe nehmen. Die Stichworte Rechtssicherheit und Haftung fallen mir da ein.

    Momentan habe ich eben lediglich diesen einen Passus gefunden, der sich mit dem Thema befasst. Aus dem geht hervor, daß 70 % der Daten für Beleuchtung seriös zu erfassen sind, und man dann bei 30 % ein Auge zudrücken und ausmitteln darf.
    Und ich kann daraus für mich nicht ableiten, daß wenn Beleuchtung zu 0 % getrennt erfassen wird, daß ich das dann auch darf.

    Wenn niemand eine Stelle kennt, wodurch das legitimiert wird ...
    Ich würde davon absolut die Finger lassen (wenn ich Verbrauchsausweise ausstellen würde :shades ).
     
  13. R.B.

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    Wie gesagt, das sehe ich so nicht.

    d.h. dieser Passus hat nur Gültigkeit wenn der Energieverbrauch für Beleuchtung getrennt erfasst wird.

    Dann könnte man für 99,999% der Nichtwohngebäude keinen Verbrauchsausweis ausstellen. Die Mehrzahl der bisher ausgestellten Energieausweise wäre somit falsch. Ich kenne kein einziges NWG bei dem der Stromverbrauch der Beleuchtung getrennt erfasst wird.
     
  14. #14 Lausbub, 16.04.2015
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    Das würde das dann bedeuten. Ganz genau. :bef1002:
    Aber kann es denn sein, daß diese Aussteller alle wissen, daß das erlaubt ist (und ein gewisser Teil sogar weiß, wo das steht :D ), und hier im Forum weiß es niemand? :bef1006:
    Ich habe auch über das Forum hinaus noch niemanden gefunden, der mir sagen konnte, daß man es darf und wo es steht, daß man es darf.
    Daß man Beleuchtung jedoch bilanzieren muß, das habe ich hingegen schon gefunden. :lock
     
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