Reihenhausanlagen - Einzel- oder Gruppennachweis?

Diskutiere Reihenhausanlagen - Einzel- oder Gruppennachweis? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, zunächst möchte ich hier alle herzlich begrüßen. Ich stehe vor folgenden Problemen, zu deren Lösung hoffentlich jemand von...

  1. #1 günther_w, 24.11.2006
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    Hallo zusammen,

    zunächst möchte ich hier alle herzlich begrüßen.

    Ich stehe vor folgenden Problemen, zu deren Lösung hoffentlich jemand von Ihnen beitragen kann.

    Gemäß EnEV ist es zulässig, für gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte Gebäude, einen gemeinsamen Nachweis zu erstellen. In meinem Fall würde bei einer Reihenhausanlage ein Nahwärmenetz mit einer Heizzentrale installiert. Führe ich nun den Nachweis für ein einzelnes Gebäude, erreiche ich immer schlechtere Werte als für die komplette Reihe. Ein einzelner Kunde kann aber nicht nachvollziehen, wieso sein Haus lt. Energiebedarfsausweis plötzlich mehrere 100qm Nutzfläche haben soll. Endhäuser würden zudem "verbessert", Mittelhäuser "verschlechtert". Wie lässt sich dieses Problem auflösen? Würde nun in einem Haus eine Wärmerückgewinnung installiert, verbesserten sich die Werte für dieses Haus schlagartig; bei gemeinsamer Berechnung der Reihe wäre eine "Umlegung" m. E. falsch. Wie könnte ich an dieses Problem herangehen?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen,

    günther
     
  2. PeMu

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    Man kann einen gemeinsamen Nachweis führen - interessant für bauträger als bauher für mehrere RHs. man muss aber nicht. Und wenn die Bauherren nicht wollen, dann kocht jeder sein Süppchen.
     
  3. #3 günther_w, 25.11.2006
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    Hallo PeMu,

    danke für die Antwort, aber Sie trifft nicht ganz den Kern der Frage. Dass ein gemeinsamer Nachweis geführt werden darf, ist mir klar - nur die konkrete "Abwicklung" interessiert mich in den von mir dargestellten Fällen.

    günther
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 25.11.2006
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    Ein gemeinsamer Nachweis ...

    ... ist zwar - wie schon gesagt - zulässig, meiner Ansicht nach aber nicht zielführend.
    Natürlich sind bei Einzelnachweisen die Endhäuser "schlechter" und die Mittelhäuser "besser". Aber nur so können individuelle Unterschiede in der Anlagentechnik mit einbezogen werden.
    Die EnEV ist per se schon pauschal genug. Mit einer Nivellierung "über Alles" geht die Aussagekraft dann gegen Null.
    Wenn irgendwelche Förderprogramme mit einbezogen werden sollen, geht´s sowieso nur mit Einzelnachweis.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Lösung ist...

    doch ganz einfach.
    Ein Endhaus und ein Mittelhaus nachweisen. Schlimmstenfalls beide End- und ein Mittelhaus.
    MfG
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 25.11.2006
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    Nix schlimmstenfalls ...

    ... mindestens! Wg. unterschiedlicher Orientierung der Außenbauteile :konfusius .
     
  7. Bruno

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    Die Rechenregeln sind unterschiedlich, aber für beide Fälle definiert. Beide Varianten sind zulässig.
    Da gibt es nichts aufzulösen, das ist so. Eine dritte Lösung i.S.v. Rosinenpicken sieht die EnEV nicht vor.
    So wie es die Bauherren beauftragen. Vorher zu beiden Varianten beraten.
     
  8. #8 günther_w, 25.11.2006
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    Hallo,

    zu VolkerKugel:

    Individuelle Unterschiede in der Anlagentechnik gibt es in meinem Beispiel nicht (Nahwärmenetz). Da der Nachweis für eine Reihenbebauung ausdrücklich erlaubt ist, möchte ich dies aus Kundensicht natürlich dergestalt ausnutzen, das nicht nur die Mittelhäuser, sondern auch die Endhäuser förderfähig sind (ohne weitere bauliche Maßnahmen).

    Ob ich nun einzelne Mittel- oder Endhäuser nachweise oder einen kompletten Riegel, ist bei der Berücksichtigung der Bauteilorientierung unerheblich. Nur die Flächenverhältnisse verschieben sich.

    Ist es tatsächlich so, dass die Förderfähigkeit nur durch Einzelnachweise erreicht werden kann?


    zu Hr. Dühlmeyer:

    Einzelnachweise sind kein Problem. Ich möchte aber durch Ausnutzung des von der EnEV eingeräumten Spielraumes eine (rechnerisch) energetische Verbesserung der RH mit Vorteilen für den Bauherren erreichen. Bislang habe ich aber nirgends eine fundierte Aussage zu dieser Thematik erhalten können.


    zu Bruno:
    Zitat: "Die Rechenregeln sind unterschiedlich, aber für beide Fälle definiert. Beide Varianten sind zulässig."

    Genau das ist ja der Punkt. Beides ist zulässig - und mich interessiert, ob jemand in diesem Forum mir hier weiterhelfen kann. Ich möchte kein "Rosinenpicken", sondern den Spielraum ausnutzen, den die EnEV ausdrücklich zulässt.

    Zitat: "So wie es die Bauherren beauftragen. Vorher zu beiden Varianten beraten."

    Ihre Antwort kann ich leider nicht nachvollziehen. Die Bauherren interessiert die Berechnungsart nicht, sondern einzig, ob eine Förderung möglich ist oder nicht. Aufgrund der Anlagentechnik gibt es hier keine unterschiedlichen Varianten.


    Gruß,

    günther
     
  9. PeMu

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    Du stehst auf der Leitung:

    Sind das alles separate Grundstücke, d.h. rechtliche eigenständige Bauten: -> Jeder für sich zuständig. Einzelne Förderungen usw. - jeder für sich.

    Man kann das auch zusammenpacken - alles über einen Kamm scheren. Dann gibt es aber auch nur die alles in einen Topf-Lösung. Sind das bereits separate Eigentümer, rechtlich eigenständig, dann müßten die sich darauf verständigen. Weil dann gibt das Mittelhaus von seinen Vorteilen etwas an das Endhaus ab.

    Funktionieren wird das gemeinsame Betrachten i.d.R. nur bei einem Bauträger, der die Häuser danach an einzelne Eigentümer verkauft, oder wenn die Reihenhäuser in Eigentumsanteile aufgehen. Und da schreibt man halt eine Präambel zu seinen Nachweise und dröselt auf warum das alles ein Haus ist und wo der einzelne seine Hütte wiederfindet. Geht halt nicht mit: ich werfe einen Programmausdruck in die umwelt.

    Weil, genau das ist das Problem: Die müssen sich alle einig sein. weil, Vor- und Nachteile ausgleichen/schlucken/ignorieren ... s.o. Tja und da klemmts doch in deinem Fall.

    Und treibt einer Eskapaden, die nicht in ein Gesamtpaket passen: Dann ist halt nix mit gemeinsamer Betrachtung. Wie gesagt: gemeinsam dann Einigung auf Gemeinsam in allen Belangen.

    Nebenbei: Das sind doch genau die Kleinigkeiten, warum manchmal für Sonderwünsche so exorbitante Preise bei Bauträgern aufgerufen werden. Die Sonderwünsche zerlegen schon mal ein Gesamtkonzept und generieren damit weitere Kosten.
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 25.11.2006
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    Jein ...

    ... es kommt drauf an, wer die Förderung in Anspruch nehmen will.

    Will der Bauträger die Kohle (und dadurch die Häuser billiger verkaufen :Roll ) könnte es mit dem Gesamtnachweis klappen. Sollte aber mit der KfW geklärt werden - ich habe da so meine Zweifel.

    Will der einzelne Bauherr die Förderung in seine Finanzierung einbauen, braucht´s nen Einzelnachweis. Vor 2 Jahren erst durchgezogen: 2 Endhäuser mit KfW 60 und zwei Mittelhäuser mit KfW 40.

    Und es macht schon einen (kleinen) Unterschied, ob die Giebelwand der Endhäuser nach Süden oder Norden orientiert ist :konfusius .
     
  11. #11 günther_w, 25.11.2006
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    Zu PEMU:

    Es sind keine separaten Grundstücke. Und Vorteile "abgeben" oder "schlucken" muß muss kein späterer Eigentümer - grob gesprochen: eine KfW 60-Förderung erreiche ich, wenn ich u.a. einen Primärenergiebedarf von 60,0 oder besser nachweisen kann. Die Verschlechterung eines Mittelhauses von z. B. 50,0 auf 57,0 kann diesem Kunden in diesem Sinne egal sein - und den Kunden im Endhaus freut es, da er nun von z.B. 62,0 auf 59,0 "rutscht". Und nun zum dritten Mal: "Eskapaden" gibt es hier nicht. Eine Klemmneigung kann ich nicht feststellen.

    Und: Die Häuser verkaufen sich so oder so - es wäre halt nur noch ein zusätzliches Bonbon für den Kunden - ohne Mehrkosten für ihn.


    Zu VolkerKugel:

    Was die Orientierung angeht, gebe ich Ihnen natürlich recht. Was Sie nicht wissen können: Die Orientierung eines Gebäudes beziehe ich immer auf den schlechtestmöglichen Fall - um nicht jedesmal den Nachweis bei identischen Gebäuden, gebaut in hoher Stückzahl und unterschiedlicher Orientierung, ändern zu müssen.
     
  12. Bruno

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    Nicht ganz einverstanden. Gelingt der Nachweis der Förderfähigkeit für das Gesamtobjekt (als ein Gebäude), kann für jede einzelne Wohneinheit z.B. ein Kredit nach dem KfW-Programm Ökologisch Bauen (KfW-60, KfW-40) beantragt werden.

    Siehe Fall 3 auf http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Ho...paren/DieProgram13/CO2-Minder14/Beispiele.jsp

    @günther_w: auch wenn mein Beitrag schnoddrig geklungen hat, ich wollte nur System reinbringen. Die Aussage der Bauherren "wir wollen bei dem Gebäude, so wie es jetzt geplant ist, die maximale Förderung" enthält doch einen klaren Auftrag. Also beide Varianten gegenüberstellen und nach dem Kriterium "maximal erzielbare Förderung" auswählen.

    Gibt es beispielsweise bei Berechnung als ein Gebäude keine Förderung, ist die Einzelvariante, in der wenigstens die Mittelhäuser KfW-60 sind, zu bevorzugen.
     
  13. PeMu

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    @günther_w: ja und wo ist Das Problem? Dann machs doch.
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 25.11.2006
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    Hallo Bruno ...

    ... eine Reihenhausanlage und ein Mehrfamilienwohnhaus sind meiner Ansicht nach 2 Paar Schuhe. Die EnEV bezieht sich immer auf Gebäude und nicht auf Gebäudeteile wie ETWs.

    @günther_w
    Sie sollten wirklich mit der KfW direkt Rücksprache nehmen. Die sind - wie ihre Zinssätze :D - recht flexibel. Und eine sichere Auskunft, die Sie dann auch verantworten können, kriegen Sie nur dort - nicht hier :konfusius .
     
  15. Bruno

    Bruno

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    Schon klar Volker, dass ein EnEV-Nachweis einer einzelnen ETW problematisch ist, aber er ist möglich, genauso wie beim Reihenhaus, einer Einliegerwohnung oder einem nachträglichen Dachausbau mit separater Wohneinheit. Der o.g. Fall 3 deckt somit auch die Situation beim Reihenhaus ab.

    siehe § 14 EnEV:
    Teile eines Gebäudes dürfen wie eigenständige Gebäude behandelt werden, insbesondere (aber nicht ausschließlich!) wenn sie sich hinsichtlich der Nutzung, der Innentemperatur oder des Fensterflächenanteils unterscheiden.
     
  16. #16 VolkerKugel (†), 25.11.2006
    VolkerKugel (†)

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    Hier ...

    ... geht´s aber um die Förderung von Reihenhäusern. Und da habe ich meine Zweifel. Aus Erfahrung :konfusius .
    Aber - wie gesagt - die KfW-Leute sind ja flexibel.
     
  17. #17 günther_w, 02.12.2006
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    Hallo,

    habe eine verbindliche Aussage der KfW erhalten. Ein Nachweis einer ganzen Reihe ist zulässig :winken
     
  18. JDB

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    Ergänzender Senf:
    Reihenhäuser dürfen -wie schon gesagt- einzeln oder in der Gesamtheit nachgewiesen werden.

    Bei Einzelnachweis:
    Endhäuser haben ein größeres A/V-Verhältnis als Mittelhäuser. Das bedeutet, dass die zulässigen Werte nach oben wandern. Ein Endhaus ist also für den öfffentlich-rechtlichen Nachweis nicht unbedingt das maßgebende, wenn man enev-grenzwertnah bauen will.
    Bei der kfw-60-Betrachtung gilt das nicht mehr. Hier gilt für alle Häuser die gleiche Anforderung. Bei gleichem Standard ist das Endhaus natürlich maßgebend.
     
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Reihenhausanlagen - Einzel- oder Gruppennachweis?

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