Pflanzauflagen in Baugnehmigung - bis wann?

Diskutiere Pflanzauflagen in Baugnehmigung - bis wann? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich habe keinen Platz für Fragen zu Bauanträgen/-genehmigungen gefunden, deshalb unter "Sonstiges": In unserer Baugenehmigung (nach...

  1. Sadek

    Sadek

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    Hallo,

    ich habe keinen Platz für Fragen zu Bauanträgen/-genehmigungen gefunden, deshalb unter "Sonstiges":

    In unserer Baugenehmigung (nach §57 HBO) wurden uns vom Umweltamt ein paar Auflagen gemacht, was die Begrünung der Straßenflucht angeht. Es muss ein Baum in einer bestimmten Größe dabei sein, die Standplätze für Fahrzeuge und Mülltonnen sollen durch Pflanzen abgeschirmt sein usw. Ein Datum ist in diesen Auflagen nicht genannt, daher meine Frage: Zu welchem Zeitpunkt müssen solche Auflagen erfüllt sein? Zur Baufertigstellung wird man das wohl kaum verlangen können, oder?

    Ich freue mich auf Antworten!
    Sadek

    PS: Ich möchte ausdrücklich keine individuelle Rechtsberatung, da ich weiß, dass dies in Foren problematisch ist. Es geht mir nur um eine allgemeine Aussage zu Sachverhalten wie dem oben beschriebenen.
     
  2. #2 wasweissich, 12.02.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    soweit ich weiss , hat das durchaus zeit , weil die aussenanlagen , und dazu gehört das , in der regel zeitverzögert fertig werden , und die pflanzerei als solches auch noch saisonabhängig ist . ein jahr ist normalerweise kein problem .
    wer aber denkt , er kann es hinauszögern bis zum vergessen , der hat sich geschnitten , bei uns wird soetwas durchaus überprüft , nach ein-zwei jahren.....

    aber , wasweissichschon........
     
  3. #3 shneapfla, 12.02.2009
    shneapfla

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    ich hab' auch so eine Auflage drin stehen, bei mir heißt's aber "in der Pflanzperiode die der Fertigstellung des Hauses folgt"...
     
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Pflanzauflagen in Baugnehmigung - bis wann?

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