Winddichtigkeit nur durch Innenputz oder Fassade/Mauerwerk/Sockel mit entscheidend?

Diskutiere Winddichtigkeit nur durch Innenputz oder Fassade/Mauerwerk/Sockel mit entscheidend? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Wir haben in unserem Neubau Winddichtigkeitsprobleme. U.a. zieht es im im EG aus zahlreichen Steckdosen. Jetzt streiten sich die verschiedenen...

  1. #1 Osterhase, 03.05.2011
    Osterhase

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    Wir haben in unserem Neubau Winddichtigkeitsprobleme.
    U.a. zieht es im im EG aus zahlreichen Steckdosen.

    Jetzt streiten sich die verschiedenen Experten, ob Winddichtigkeit alleinig durch den Innenputz und natürlich winddicht eingesetzte Steckdosen hergestellt wird oder ob, wie es ein anderer Sachverständiger meint, nicht auch das Mauerwerk mit Sockel und Fassade seinen Teil dazu beitragen muß, da der Innenputz viel zu empfindlich sei und früher oder später durch Gebäudebewegungen zwangsläufig Risse bekommen wird.

    Was meinen die Experten hier dazu?

    Gruß
    Horst
     
  2. KPS.EF

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    Auf jeden Fall sollte der Enwurfsverfasser/Planer des Objektes "Experte" sein.

    Der sollte auch den Unterschied zwischen den Begriffen "Winddichtheit bzw. Winddichtigkeit" und "Luftdichtheit" des Gebäudes kennen, denn er muss die für beide Probleme kritischen Ebenen getrennt voneinander planen.

    Die hier aufgeworfenen Fragen lassen diesbzgl. nichts gutes ahnen ...

    Es geht hier auf jeden Fall um Luftdichtheitsprobleme.

    Für die Planung der zur Problemlösung erforderlichen Luftdichtheitsebene sollten insbesondere die in DIN 4108, Teil 7 enthaltenen Hinweise Beachtung finden. (Aktuelle Ausgabe: Januar 2011.)

    Nach meiner Meinung ist die in der umlaufend dicht auszubildenden wärmetauschenden Gebäudehülle notwendige Luftdichtheitsschicht im Innenbereich anzuordnen. Ein Wechsel der Luftdichtheitsebene von "innen" nach "außen" ist ungünstig bzw. i.A. auch sehr kritisch zu bewerten.

    Notwendige Durchdringungen der Luftdichtheitsschicht (z.B. durch Steckdosen verputzter Massivwände) sind luftundurchlässig auszubilden.

    Der Planer sollte wissen, wie das funktioniert und diese kritischen Details sorgfältig in den Planungsunterlagen aufzeigen, eine fachgerechte Lösungsmöglichkeit bieten und diese ausreichend erläutern.

    Die Planung der luftdichten Ebene allein wird jedoch kaum den geschuldeten Gesamterfolg sicher stellen können, da sie nur Teil eines dazu insgesamt notwendigen Luftdichtheitskonzepts ist.

    Vergessen Sie das, was Ihnen Ihre "Experten" einreden wollen und suchen Sie sich einen wirklichen Fachmann zur Problemlösung (notfalls auch "zusätzlich" :think)!

    KPS
     
  3. #3 Osterhase, 16.05.2011
    Osterhase

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    Sockel zu hoch

    Hallo KPS - Danke für die Antwort!
    Bei uns kommen ständig neue Probleme und Fragen auf, da kommt man gar nicht mehr zum Antworten...
    Mit den Sachverständigen ist das so eine Sache... man könnte meinen, das winddichtes Bauen und WDVS einfach noch nicht jedem S. geläufig sind.
    Worin besteht der Unterschied zwischen "winddicht" und "luftdicht"?
    Mittlerweile ist klar, dass unser Sockel zu hoch anfängt, es ist gerade einmal die Kellergeschossdecke mit "abgedeckt", was laut unseres hinzugezogenen neuen Sachverständigen zu hoch ist. Wir sollen jetzt rundherum nochmal abgraben lassen und das WDVS nach unten 50cm verlängern. Vermutlich müssen wir die Steckdosen aber zusätzlich abdichten, oder?
    Und wer trägt hier jetzt die Kosten???
    Auch unser hinzugezogener Anwalt wirkt hier irgendwie nicht überzeugend kompetent...
    Viele Grüße von einem ziemlich frustrierten Bauherren
    Horst
     
  4. KPS.EF

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    Mit Luftdichtheit einer wärmetauschenden Gebäudehülle ist die Verhinderung des Austausches von Raumluft aus dem beheizten Teil eines Hauses und Außenluft gemeint, unter Winddichtheit versteht man dagegen die Verhinderung des Durchströmens von Bauteilen durch Außenluft (von außen nach außen) ... s. z.B. auch unter

    http://www.luftdicht.de/winddicht.htm.


    Die dauerhaft luftundurchlässige Ausbildung der Gebäudehülle ist eine geschuldete Eigenschaft, auf die Du einen berechtigten Anspruch hast.

    Der Entwurfsverfasser und der Bauausführende haften gesamtschuldnerisch für den diesbzgl. Erfolg.
     
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