Rechnung voll bezahlen auch bei Mängeln

Diskutiere Rechnung voll bezahlen auch bei Mängeln im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Allgemeine Frage. Der Bau ist fertig. Der Auftragnehmer schreibt die Rechnung von 50 000 Euro. Leider wurden nicht alle Arbeiten...

  1. #1 Zahlemann, 29.01.2011
    Zahlemann

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    Hallo.

    Allgemeine Frage.

    Der Bau ist fertig. Der Auftragnehmer schreibt die Rechnung von 50 000 Euro.
    Leider wurden nicht alle Arbeiten zur vollen Zufriedenheit ausgeführt.
    Dies wurde auch besprochen und der Auftragnehmer wird nachbessern.
    Frage. Sollte man einen Teil des Geldes Zurückhalten bis alles nachgebessert wurde??
    Wie viel darf man zurückhalten?
    Wonach richtet sich diese Summe?
    Schließlich will man ja sicher gehen, dass der Auftragnehmer dann auch nachbessert und es nicht vergisst.Weil er sein Geld schon hat.

    Danke schon mal im Voraus. :bau_1:
     
  2. Vossi

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  3. Eric

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  4. Lebski

    Lebski Gast

    Du nimmst den Bau ab, ohne Fachwissen?

    Das ist nicht mutig, das ist dumm. Mit der Abnahme dreht sich die Beweislast um. Wenn du nicht selbst über umfassendes Wissen in allen Baubereichen verfügst, solltest du diesen Schritt nicht ohne Hilfe machen. Wenn du Hilfe hättest, wäre die Frage hier nicht aufgetaucht.
     
  5. oberh

    oberh

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    Hi Zahlemann!

    Nach BGB darf Du das Doppelte der Kosten für die noch offenen Mängel einhalten.
    Nix "besprechen" - formgerecht Mängel rügen.
     
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Rechnung voll bezahlen auch bei Mängeln

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