Abnahme Gründungssohle durch Baugrundgutachter

Diskutiere Abnahme Gründungssohle durch Baugrundgutachter im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, im Baugrundgutachten (vom GÜ bestellt) für unser Bauvorhaben steht zum Punkt Gründungssohle: Die schluffigen Böden reagieren...

  1. #1 Metallurge2012, 15.04.2012
    Metallurge2012

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    Hallo zusammen,

    im Baugrundgutachten (vom GÜ bestellt) für unser Bauvorhaben steht zum Punkt Gründungssohle:
    Mir gehts hier um die Abnahme. Auch nach mehrfacher Anfrage, habe ich jetzt vom GÜ noch nichts offizielles dazu gehört, ob diese Abnahme stattgefunden hat. Ich werde wohl als nächstes mal beim Geologen nachfragen, ob er die Sohle abgenommen hat.
    Mich würde aber mal interessieren, wie verbindlich so eine Aussage im Gutachten ist? Welche Konsequenzen hat es, wenn es nicht gemacht wurde? Soll diese Abnahme der Sohle den Geologen von bestimmten Haftungsrisiken befreien? Trägt jetzt der GÜ bestimmte Risiken, wenn er die Abnahme nicht hat durchführen lassen?

    Gruß

    Thomas
     
  2. #2 Gast036816, 16.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ob dir der geologe direkt auskunft gibt, weiss ich nicht. sein auftraggeber ist der gü.

    wenn es in den bedingungen drin steht und vertragsbestandteil ist, dann fordere mit fristsetzung beim gü das protokoll der abnahme an.
     
  3. #3 Halbwissender, 16.04.2012
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    Ich kenne einen Fall mit einem BT. Der Geologe schrieb: "Wenn die in Höhe des Gründungsniveaus eventuell vorhandenen schluffigen Bänder entfernt sind ist eine Abdichtung gem DIN 18195-4 ausreichend. Wahrscheinlich kann der kiesige Erdaushub in großen Teilen zur Arbeitsraumverfüllung verwendet werden," UND ".. vereinzelt können noch schluffige Bänder im Gründungsniveau vorhanden sein. Daher ist die Baugrube vor Gründungsarbeiten abzunehmen"
    Der BT hat den guten Mann auch nochmal ankommen lassen. Das Ergebnis dieses Besuches wurde dem BH aber nicht mitgeteilt. Was passierte? Entgegen den Empfehlungen des Geologen wurden die genau auf Gründungshöhe liegenden Schluffbänder auf ca. 15 m Länge des Gebäudes NICHT entfernt. Entgegen den Angaben des Geologen wurde nur der lehmige Schluff zum verfüllen verwendet und kiesige Sand weggefahren.
    Ergebnis: Bude abgesoffen insgesamt ca. 80 TEURO Schaden :wow
     
  4. #4 Gast vS, 16.04.2012
    Gast vS

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    Abgesehen davon, dass Baugrubenabnahmen meist durchaus sinnvoll sind, hat es aber auch einen Einfluss auf die Gewährleistung des Bodengutachters. Diese dient der Überprüfung, dass erstens die im Baugrundgutachten zu Grunde gelegten (also erbohrten) Bodenverhältnisse auch so zutreffen und das zweitens entsprechende bautechnische Vorgaben auch umgesetzt wurden.

    Wenn der Gutachter die Abnahme fordert und diese erfolgt nicht - KANN es sein, dass er sich im Falle eines Schadens relativ entspannt zurücklehnen kann und derjenige, der die Abnahme nicht angefordert hat (z.B. GÜ oder auch Architekt) dann ggf. ein Problem bekommt.
     
  5. #5 Metallurge2012, 16.04.2012
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    Vielen Dank für die Informationen. Das Baugrundgutachten ist Teil der geschuldeten Vertragsleistung und ich denke, wenn als Teil des Gutachtens vom Geologen eine solche Abnahme gefordert ist, sollte ich auch Anspruch auf das Protokoll der Abnahme haben.
    Ich werde also definitiv mit Nachdruck noch einmal eine Stellungnahme meines GÜ dazu einfordern, ob und mit welchem Ergebnis diese Abnahme der Sohle stattgefunden hat.
     
  6. #6 Gast vS, 16.04.2012
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    lass dir die Konstellation rechtlich abklopfen und schriftlich festzurren - das ist eine Schnittstelle, die dazu geeignet ist später evtl. Verantwortlichkeiten auch gerichtlich hin und her zu schieben - die Formalitäten und vor allem die richtige Umsetzung derer machen dann ggf. den Unterschied
     
  7. #7 Gast036816, 17.04.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Gast vS - erst einmal steht der gü in der gewährleistung und haftung. im internen verhältnis ist der baugrundgutachter raus aus der haftung, wenn er auf eine technische abnahme der gründungssohle hinweist und dann nicht eingeschaltet wird. das kann dem bauherrn erst einmal egal sein.

    das baugrundrisiko bleibt immer beim bauherrn. kommt es zu setzungserscheinungen, muss sich der gü später vorhalten lassen, gegen die empfehlungen des fachmanns gehandelt zu haben. juristen können daraus weiteres entwickeln.

    mehr als das protokoll abfordern, bleibt dem bauherrn momentan nicht.
     
  8. #8 Gast vS, 17.04.2012
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    ach, wenn es immer so einfach wäre ...so gebe ich dir vollumfänglich recht - läuft nur leider manchmal anders
     
  9. #9 Gast036816, 17.04.2012
    Gast036816

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    weiss ich, man muss es auch nicht kompliziert machen. es gibt bauherren die der auffassung sind, wenn ein baugrundgutachter beauftragt wurde, dann sind sie das baugrundrisiko los, am besten noch in kombination mit einem gu.
     
  10. #10 Metallurge2012, 18.04.2012
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    Zunächst nochmal vielen Dank für alle Antworten. Das ich als Bauherr immer noch das Baugrundrisiko trage ist mir klar. Aber ich wollte halt auch sicher gehen, dass mir bei einem möglichen Schadensfall später niemand sagt, ja hättest Du Dir die Abnahme mal bestätigen lassen.
    Jedenfalls habe ich nach Anschreiben mit Fristsetzung jetzt überraschend schnell ein Protokoll der Abnahme erhalten. Steht auch nichts besonderes drin. Die aufgeschlossenen Schichten entsprechen dem Gutachten, es kann, wie im Baugrundgutachten angegeben, gegründet werden.
    Allerdings kann der Geologe scheinbar hellsehen, das Protokoll ist jedenfalls auf ein paar Tage vor Beginn der Baggerarbeiten datiert. Aber vielleicht hat er sich jetzt im nachhinein auch nicht mehr so genau an den Termin der Abnahme erinnern können... :sleeping
    Da das Ganze, so wie ich es jetzt verstanden habe, aber vor allem Auswirkungen in der Innenbeziehung zwischen GÜ und Geologe hat, werde ich da wohl nicht mehr weiter nachhaken.
     
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